Schlagwort: Salafismus

  • Bundesweite Durchsuchungsmaßnahmen bei salafistischem Netzwerk

    Bundesweite Durchsuchungsmaßnahmen bei salafistischem Netzwerk

    Internetredaktion des Bundesministeriums des Innern
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    Veröffentlicht am 14.12.2010
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    Bundesweite Durchsuchungsmaßnahmen bei salafistischem Netzwerk
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    Der Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärt:
    „Auf Veranlassung des Bundesministeriums des Innern und auf der Grundlage entsprechender
    Gerichtsbeschlüsse werden seit heute 8 Uhr in Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
    Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei einem bundesweit agierenden salafistischem Netzwerk
    durchgeführt. Hintergrund dieser Maßnahmen ist ein seit längerem vom Bundesministerium des Innern
    gegen die Vereine „Einladung zum Paradies e.V.“ (EZP) in Braunschweig/Mönchengladbach und
    „Islamisches Kulturzentrum Bremen e.V.“(IKZB) geführtes vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren.
    Die heutigen Exekutivmaßnahmen stehen in keinem Zusammenhang mit der aktuellen Gefährdungslage
    durch den internationalen Terrorismus. Sie waren seit längerem geplant.
    EZP und IKZB sind verdächtig, sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu richten, indem sie diese
    zugunsten eines islamischen Gottesstaates in Deutschland beseitigen wollen. Salafisten verstehen
    die islamische Religion als Ideologie, Ordnungs- und Herrschaftssystem und damit als unvereinbaren
    Gegensatz zur parlamentarischen Demokratie. Gesetze können der salafistischen Ideologie zufolge nur
    von Gott (göttliche Souveränität), nicht vom Volke gemacht werden. So fordert auch der
    1. Vorsitzende des EZP, dass auf der Basis der Scharia regiert werden muss und nicht auf Basis von
    Menschen erlassener Gesetze.
    Gegen islamistische Netzwerke wie diese salafistischen Vereine stehen der freiheitlichen Demokratie
    vereinsrechtliche Verbotsmaßnahmen zur Verfügung. Für eine wehrhafte Demokratie ist es so notwendig
    wie geboten, nicht erst den Jihad in Form des bewaffneten Kampfs abzuwarten, um gegen
    verfassungsfeindliche Vereinigungen einzuschreiten.
    Die heutigen zeitgleichen Durchsuchungen in drei Bundesländern werden zeigen, ob sich der bisherige
    Anfangsverdacht bestätigt.“

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