Schlagwort: Muttersprache

  • Zweisprachigkeit ist ein Gewinn – egal wie

    Zweisprachigkeit ist ein Gewinn – egal wie

    Türkisch Zweisprachigkeit ist ein Gewinn – egal wie

    Ob türkische Kinder in Deutschland erst Türkisch oder Deutsch lernen, hängt von den Eltern ab. Wichtiger ist: Sie sollen beide Sprachen richtig lernen. Ein Kommentar

    Stellen Sie sich vor, Sie halten Ihr soeben geborenes Baby im Arm und sprechen es auf Chinesisch an – könnte ja besser sein für seine berufliche Zukunft. Wie absurd würde sich das für Sie anfühlen. Wie viel Distanz würden Sie aufbauen, obwohl doch gerade nur Nähe und Gefühl zählen.

    Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan hatte in seiner Rede in Düsseldorf unter anderem gesagt, türkische Eltern sollten ihren Kindern erst Türkisch beibringen, bevor sie das Deutsche fördern. Empört hat zum Beispiel die Integrationsbeauftragte Maria Böhmer daraufhin gesagt, die Sprache des Landes, in dem man auf Dauer bleibt, müsse Vorrang haben.

    Was auch immer Erdogan sonst noch bezweckt, er hat den türkischstämmigen Deutschen jedenfalls nicht empfohlen, in Deutschland nicht heimisch zu werden, wie es der Europa-Politiker Martin Schulz von der SPD unterstellt. Im Gegenteil: Er fordert sie auf, Deutsch zu lernen und sich zu integrieren, dabei aber ihre Muttersprache und Ursprungskultur nicht zu verleugnen. Das ist nicht sonderlich empörungswürdig, sondern ganz gesund. Denn alles andere wäre widersinnig für die Bindung zwischen Eltern und Kind – und auch für das Selbstbewusstsein der Heranwachsenden.

    via Türkisch: Zweisprachigkeit ist ein Gewinn – egal wie | Gesellschaft | ZEIT ONLINE.

  • Schule: „Ghettos sind oft gar nicht schlecht“

    Schule: „Ghettos sind oft gar nicht schlecht“

    17.11.2010 | 16:28 |  Von BERNADETTE BAYRHAMMER (DiePresse.com)

    Warum sich deutsche Eltern um Plätze in türkischen Schulen reißen, türkische Kinder schlechter Deutsch sprechen und Bezirke mit vielen Migranten auch Vorteile haben. Expertin Dirim im DiePresse.com-Interview.

    DiePresse.com: Matura in der Muttersprache und in Deutsch als erste Fremdsprache – was halten Sie davon?

    Inci Dirim: Bis dahin hätten wir einen sehr langen Weg. Außerdem ist Deutsch für Kinder und Jugendliche, die in Österreich aufwachsen, niemals eine Fremdsprache. Es ist immer ihre Zweitsprache oder sie wachsen von klein an mit zwei Sprachen als Muttersprache auf. Deshalb müsste die Diskussion folgendermaßen lauten: Matura sowohl in der Muttersprache als auch in Deutsch. Das könnte ich mir schon vorstellen. Allerdings sind wir sehr weit davon entfernt.

    Dann fangen wir klein an: Was halten Sie davon, nicht nur Sprachunterricht sondern auch normalen Unterricht auf Türkisch, Serbokroatisch abzuhalten?
    Untersuchungen aus anderen Ländern zeigen, dass die Sprachförderung nur dann nachhaltig erfolgreich sein kann, wenn sie mit Fachinhalten verknüpft wird. Das gilt natürlich auch für die Muttersprache. Das Modell der bilingualen Schulen, zum Beispiel Deutsch und Serbokroatisch oder Deutsch und Türkisch, hat da sehr gut abgeschnitten. Wenn das nicht möglich ist, könnte man sich das Ziel vornehmen, ein paar Angebote in der Muttersprache laufen zu lassen. Das wäre sehr schön.

    Es gibt aber ja im Moment zu wenige bilinguale Lehrer, die Fachunterricht auf Deutsch und in einer „ungeliebten Zweitsprache“ vermitteln können.
    Man braucht dazu vielleicht keine Fachlehrer, die sehr gut Deutsch können, sondern Lehrer, die die Herkunftssprachen sehr gut beherrschen. Da kann ich mir durchaus eine Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern vorstellen. Solche Versuche hat es zum Beispiel in Hamburg gegeben: Dort sind die Lehrkräfte für den bilingualen Unterricht aus der Türkei, aus Portugal, aus Spanien und aus Italien gekommen und haben dann vier Jahre in Hamburg gearbeitet. Das ist vielleicht nicht das idealste, wäre aber denkbar.

    Müssen österreichische Eltern Angst haben, dass das Serbokroatische oder das Türkische das deutsche als Unterrichtssprache verdrängt?

    Das Deutsche ist so gut verankert und wird als Amts- und Nationalsprache staatlich so gut gestützt, dass das unmöglich ist. Da müssen sich Eltern keine Sorgen machen. Ich habe in Hamburg zwei bilinguale deutsch-türkische Grundschulklassen mitbegleitet. Viele deutsche Eltern wollten gerne, dass ihre Kinder diese Klassen besuchen. So viele, dass in Anwesenheit eines Notars ausgelost werden musste, wer die Plätze bekommt.

    Warum der große Ansturm?
    Da gab es verschiedene Argumente. Ein Teil der Eltern hat gesagt, ich habe auch ein bisschen Türkisch gelernt, vom Nachbarn, auf der Straße. Und mein Kind kann es richtig in der Schule lernen. Andere haben gesagt, solche Projekte sind besser ausgestattet, da gibt es mehr Geld und besser ausgebildete Lehrer. Andere haben wieder gesagt, wenn mein Kind jetzt Türkisch lernt, dann kann es später sicher auch andere Sprachen besser lernen. Ich kann mir vorstellen, dass es auch österreichische Eltern gibt, die sich für solche bilingualen Modelle entscheiden.

    Zum Deutscherwerb: Eigentlich lernen Kinder doch recht schnell, warum sind die Deutschkenntnisse vieler Kinder mit Migrationshintergrund trotzdem so schlecht?
    Kinder lernen zwar schnell, sie brauchen aber in der Bildungssprache trotzdem Unterstützung. Das sogenannte „Sprachbad“, wo man glaubte, es reiche aus, wenn Kinder in der Schule im Kontakt mit anderen Deutsch lernen, hat sich als weitgehend nutzlos erwiesen. Es braucht Förderunterricht, und zwar mindestens sechs oder sogar acht Jahre. Das umgangssprachliche Deutsch ist kein Problem, das kann jeder. Aber um an der Bildungssprache teilnehmen zu können, brauchen die Kinder Unterstützung. Viele Kinder wachsen in Stadtteilen auf, wo viele Migrantensprachen gesprochen werden. Da haben sie oft nicht so viele Möglichkeiten, das Deutsche weiter zu entwickeln. Daher ist die Sprachförderung an Schulen unheimlich wichtig.

    Gibt es Studien zu Sprache in solchen „Ghettos“, wie sie der türkische Botschafter nennt, in Wien?
    Den Ausdruck verwende ich nicht so gerne. Zu Wien kenne ich keine, man kann aber Erkenntnisse aus europäischen Städten, die viel von Migration geprägt sind, auf Wien übertragen. Migrantensprachen sind vital. Das heißt dass Migranten, wenn sie nach Östereich kommen, nicht einen Sprachwechsel vollziehen und nicht nur Deutsch sprechen. Daher muss man mit einer dauerhaften Mehrsprachigkeit rechnen und sollte die Schulpolitik auch entsprechend ändern. Das, was der türkische Botschafter „Ghetto“ genannt hat, ist für schulpolitische Maßnahmen gar nicht so schlecht.

    Warum das?
    Wenn man weiß, wir haben einen Stadtbezirk, wo sehr viel türkisch gesprochen wird, kann man sehr gut über bilinguale Modelle nachdenken. Wenn Sie sich Kanada anschauen: Dort ist man stolz auf Stadtteile, wo Chinesisch oder Arabisch gesprochen wird, man arbeitet in der Schule damit, das findet man positiv. Ich frage mich dann: Warum finden wir das jetzt so schlecht?

    Türkische Kinder und Jugendliche gelten als besondere Problemgruppe, was den Erwerb der deutschen Sprache betrifft. Was ist da dran?
    Das müsste man genauer untersuchen. Katharina Brizic (Linguistin an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Anm.) hat herausgefunden, dass es daran liegen könnte, dass die Familien vieler Kinder auch in der Türkei Minderheiten waren, Eltern und Großeltern vielleicht Kurdisch gesprochen haben. Kurdisch wird in der Türkei nicht in der Schule unterrichtet, da gab es also schon Schwierigkeiten mit der Bildungssprache. Diese Probleme könnten stärker werden, wenn man nach Österreich einwandert.

    Kann es daran liegen, dass sich Migranten aus der Türkei in Österreich unwillkommener fühlen als andere – wie auch der Botschafter sagt?
    Untersuchungen aus Deutschland zeigen, dass es aufgrund von Ausgrenzungstendenzen und Zuschreibungen eine Art „Re-Ethnisierung“ geben kann. Dass Kinder sich dann auf ihre Herkunft besinnen. Aber das muss kein Grund dafür sein, dass weniger Deutsch gelernt wird. Ich denke dass die Schichtzugehörigkeit eine größere Rolle spielt. Das haben auch Untersuchungen gezeigt.

    Wie sinnvoll wäre Ihrer Meinung nach eine Deutschpflicht am Schulhof?
    Nicht sinnvoll. Kinder und Jugendliche sprechen miteinander, wie ihnen der Schnabel gewachsen ist, nicht um eine bestimmte Sprache zu lernen oder zu üben. Sie wollen sich miteinander austauschen. Viele merken gar nicht, welche Sprache sie dabei verwenden. Diese Kontakte so zu beschneiden, finde ich für die sozialen Kontakte und für die Entwicklung von Freundschaften sehr schlecht.

    Und für das Erlernen der deutschen Sprache?
    Für das Lernen finde ich es auch nicht sinnvoll. Denn die Kinder und Jugendlichen sprechen unter sich nicht das bildungssprachliche Deutsch, das in der Schule benötigt wird. Es ist sowieso keine gute pädagogische Maßnahme, mit solchen Verboten zu arbeiten. Es müssen Angebote gemacht werden, damit die Kinder gerne Deutsch sprechen.

    Was ist aus Ihren Freunden von damals geworden?

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    ZUR PERSON
    Inci Dirim, 1965 geboren in Gladbeck, Deutschland, ist Professorin für Deutsch als Zweitsprache an der Universität Wien. Sie forscht unter anderem zu Schulbildung und Migration. Seit März 2010 ist sie am Institut für Germanistik tätig.
  • Interview: Schavan will Muttersprache zur Zeugnisnote machen

    Interview: Schavan will Muttersprache zur Zeugnisnote machen

    Essen. Bildungsministerin Schavan fordert, dass Migranten-Kinder künftig ihre Kenntnisse der Muttersprache im Zeugnis bescheinigt bekommen. „Wir müssen erreichen, dass sie sich an jeder Schule in ihrer Muttersprache prüfen lassen können“, sagte sie.

    Annette Schavan ist seit 2005 Bundesministerin für Bildung und Forschung.
    Annette Schavan ist seit 2005 Bundesministerin für Bildung und Forschung.

    Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) will offensiv um Fachkräfte aus dem Ausland werben. Deutschland benötige Zuwanderung, doch müsse diese gesteuert werden, betonte sie im WAZ-Interview. Dazu möchte die Ministerin die Aufenthaltsregelungen erleichtern und zugleich die Qualifikationen von Einwanderern schneller anerkennen.

    Frau Schavan, Bildung ist der Schlüssel zur Integration, heißt es. Wie kann man junge Leute mit Migrationshintergrund besser auf den Arbeitsmarkt vorbereiten?

    Annette Schavan:Der Schlüssel liegt im frühen Lernen. Wir müssen die Sprachentwicklung noch vor der Schule fördern. Jedes Kind muss vom ersten Schultag an seinen Lehrer verstehen können.

    Brauchen wir spezielle Angebote?

    Migranten-Kinder sollen künftig ihre Kenntnisse der Muttersprache im Zeugnis bescheinigt bekommen Foto: ddp

    Schavan:Wir dürfen die Migranten nicht immer nur als Problem sehen. Wir sind hier mitten im Ruhrgebiet, die Region hat große Erfahrungen mit der Integration von Fremden, die Zuwanderung hat ihr gut getan. Die Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund haben Stärken, das sind nicht alles Problemfälle. Wir müssen erreichen, dass sie sich an jeder Schule in ihrer Muttersprache – in Türkisch, Kroatisch, Italienisch oder Portugiesisch – prüfen lassen können und so eine zusätzliche Sprachkompetenz im Zeugnis steht. Wir müssen zu einer Kultur kommen, die konkret etwas fordert, jedoch auch anerkennt, welche Stärken jemand hat.

    Kultur des Respekts

    Wie will die Regierung ausländische Berufsabschlüsse schneller anerkennen?

    Schavan:Angesichts unserer Bevölkerungsentwicklung ist es wichtig, dass die Menschen gemäß ihrer Qualifikation arbeiten können. Das Gesetz zur besseren Anerkennung ausländischer Abschlüsse soll 2011 in Kraft treten. Das Verfahren soll maximal drei Monate in Anspruch nehmen, wir versprechen uns die Anerkennung von bis zu 300 000 Fachkräften. Jeder soll das Recht haben, dass sein Abschluss überprüft wird – und sich gegebenenfalls nachqualifizieren können. Das gehört zu einer Kultur des Respekts.

    Benötigen wir darüber hinaus Zuwanderung?

    Schavan:Ja, wir brauchen Zuwanderung. Wir stehen nicht vor einem demografischen Wandel, wir sind mitten drin. Essen hatte in den 70er-Jahren etwa 700 000 Einwohner, heute sind es 570  000. Für diese Entwicklung gibt es viele Beispiele. Deshalb brauchen wir eine gesteuerte Zuwanderung, und keine in unsere Sozialsysteme. Deutschland muss attraktiv sein für Talente aus aller Welt. Wir reden zu wenig über die Erfolgsgeschichte der Integration. Dies ist in Deutschland in den letzten Jahrzehnten so gut gelungen wie in keinem anderen Land.

    Regeln und Werte sind wichtig

    Sollten auch Religion oder Zugehörigkeit zu einem fremden Kulturkreis Zuwanderungskriterien sein?

    Schavan:Wir fragen nach Qualifikation, nicht nach Religion. Dabei sind natürlich die Regeln und Werte wichtig, die wir uns gesetzt haben. Deshalb hat die Regierung beispielsweise ein Gesetz gegen Zwangsehen gemacht.

    Was ist mit einem Punktesystem wie in Kanada?

    Schavan:Klar ist, wir müssen Kriterien formulieren, darin sind wir mit unserem Koalitionspartner einig. Wie das geschieht, werden wir in den nächsten Wochen formulieren. Die Fragen sind: Wen brauchen wir? Was tun wir dafür, dass ausländische Studenten nach dem Abschluss bleiben können? Bisher betrug die Einkommensgrenze für einen Aufenthalt in Deutschland etwa 66 000 Euro, da ist – wie von der EU angeregt – eine Senkung auf 44 000 Euro im Jahr denkbar. Möglich wäre auch, für weitere Berufsgruppen die Vorrangprüfung zu streichen.

    Die Kanzlerin sagt, Deutschland sei kein Einwanderungsland. Entspricht das der Realität?

    Schavan:Wir sind ein weltoffenes Land. Das garantiert unseren Wohlstand. Aber: Wir dürfen nicht den Eindruck erwecken, wir würden uns nur um ausländische Fachkräfte bemühen und unser Nachwuchs werde vernachlässigt. Tatsächlich bieten wir Qualifizierung an. Und die Chancen für Berufseinsteiger steigen.

    Für ein Verbot von Gentests an Embryonen

    Derzeit diskutieren die Parteien eine Freigabe der Gentests an Embryonen bei künstlichen Befruchtungen, die Präimplantations-Diagnostik, kurz PID. Wie ist Ihre Ansicht?

    Schavan:Der Mensch schafft sich nicht selbst. Deshalb werde ich mich dem Antrag anschließen, der ein grundsätzliches Verbot vorsieht. Mir ist klar, dass hinter der PID schwierige Entscheidungen stehen für Ärzte und Betroffene. Ich will keine Gesellschaft, die Behinderung nicht mehr erträgt, in der Menschen unter Druck geraten, wenn sie sich für ein behindertes Kind entscheiden.

    Zuwanderung, medizinischer Fortschritt – ist die konservative Partei CDU gerüstet für diese Zukunftsfragen?

    Schavan:Die CDU ist die letzte Volkspartei mit starkem Wurzelwerk. Deshalb können wir auch leidenschaftlich für die Zukunft werben. Wir sind bereit für Veränderungen. Wie ist denn das Ruhrgebiet groß geworden? Wie ist der Essener Dom entstanden? Doch nicht mit einer Verweigerungshaltung. Die Grundeinstellung war: Neues schaffen, gestalten. Und das ist auch jetzt unsere Aufgabe und soll Markenzeichen der Union werden. Deshalb werden wir beim Parteitag 2011 das Zukunftsthema schlechthin in den Mittelpunkt stellen: die Bildung.

    viaInterview: Schavan will Muttersprache zur Zeugnisnote machen – Politik – DerWesten.

  • Elternseminar – FörBiLes

    Elternseminar – FörBiLes

    Förderung der bilingualen Lesekompetenz, FörBiLes

    Datum: 24.09.2010

    Zeit: 18.30

    Referent: Dr.Ali Sak

    Ort:

    EVR
    Unterdorfstr 19A
    45143 Essen
    Tel.: 0172 2153163

  • Förderung der Bilingualen Lesekompetenz

    Förderung der Bilingualen Lesekompetenz

    Kurzvorstellung des Projektes: Förderung der Bilingualen Lesekompetenz von Kindern mit Migrationshintergrund

    (FörBiLes)

    Hintergrund:

    In NRW haben fast 30% der 15 Jährigen Schüler einen Migrationshintergrund1. Der Anteil an Schülern mit Migrationshintergrund liegt in Essen bei 30,6%2. Nahezu die Hälfte dieser Jugendlichen hat einen türkischen Migrationshintergrund. Der Schulerfolg, gemessen an dem Anteil Gymnasiasten ist bei den verschiedenen Migrantengruppen sehr unterschiedlich und ist bei türkischstämmigen Kindern etwa um den Faktor 3 schlechter als bei den einheimisch Deutschen Kindern2. Ein Großteil der Schüler aus den weniger erfolgreichen Migrantengruppen verlässt die Schule ohne einen Abschluss.

    1PISA, 2005

    2(Daten aus Quantita 2007, Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW, Statistik-Referat)

    Für diese Fehlentwicklung gibt es sicherlich verschiedene Gründe. Insbesondere scheint aber hierfür die Herkunft des Elternhauses maßgebend zu sein. Die Mehrheit der in Deutschland lebenden türkischen Bevölkerung besteht traditionell, aufgrund der damaligen Anwerbebedingungen, hauptsächlich aus bildungsfernen Arbeiterschichten. Besonders ausgeprägt ist hier eine Störung der allgemeinen Sprachentwicklung, die zu der sogenannten Halbsprachigkeit  führt. Die Anzahl der benutzten Wörter, auch in der Familiensprache, ist sehr begrenzt und liegt weit unter denen gleichaltriger Kinder aus der Deutschen Vergleichsgruppe.

    Inhalt des Projektes:

    Aufgrund des oben beschriebenen Ist-Zustandes kam die RAA/Büro für interkulturelle Arbeit auf den Lehrerverein und Elternverband zu und skizziert eine Projektidee, die Förderung der Lesekompetenz der Kinder, die am MSU Unterricht teilnehmen. Wir haben diese Idee begrüßt und legen nun das gemeinsame Konzept  zur Realisierung der Ziele vor. Ein primäres Ziel der Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund sollte daher die Stärkung der Sprach- und Lesekompetenz sein.

    Um die Sprach- und Lesekompetenz und somit die Kompetenzen im Deutschunterricht und folglich dann den Erfolg in den übrigen Fächern zu steigern ist aber eine integrierte Elternarbeit unbedingt notwendig. Gerade für die Leseförderung von Schülerinnen und Schülern im Grundschulbereich ist es wichtig im Elternhaus eine Lesesozialisation zu etablieren. Und hierfür ist die Förderung und Forderung der Eltern ein entscheidendes Kriterium für den Erfolg. Daher steht die diesbezügliche Förderung der Eltern bei den obligatorisch stattfindenden Elternabenden ein wichtiges Instrumentarium um die Bildungs- und Entscheidungskompetenz der Eltern zu stärken. Die „Leseförderung“ wird bei den monatlich stattfindenden Elternabenden zum zentralen Thema.

    In den Elternabenden werden folgende Themen auf die Tagesordnung gesetzt:

    – Leseanregungen für Eltern

    – Lesefreude durch angemessene Wohnraumgestaltung

    – Empfehlungskriterien für „gute Bücher“

    – Vorlesen lernen

    – Einladung von Buchhändlern, Bibliothekarinnen

    – Autorenlesungen

    – Leseabende in der die Kinder den Eltern/Großeltern/Familienmitgliedern vorlesen

    – Leseabende in die Eltern/Großeltern den Kindern vorlesen

    Zielgruppe des Projektes:

    Kinder der 3. und 4. Klassen die HSU Türkisch teilnehmen. (In der Primarstufe). Pro Schule werden 6 Kinder aus den 3. Klassen und 6 Kinder aus den 4. Klassen (12 Kinder pro Schule) aufgrund Ihrer Lesefähigkeiten von HSU und Deutschlehrer ausgesucht. Diese Schüler werden neben der schulischen Förderung zusätzlich über studentische Honorarkräfte in ihrer Lesekompetenz gefördert. Die Koordination dieser Aufgaben übernimmt der Lehrerverein.

    Das Projekt soll in 11 ausgewählten Schulen durchgeführt werden. Somit ergeben sich 12×11 = 132 Kinder.

    Die Kinder werden nur dann in die Förderung aufgenommen, wenn die Eltern gleichzeitig zustimmen an den regelmäßigen Elternabenden teilzunehmen(gemäß Aufnahmekriterien).

    Somit würden mindestens 132 Elternteile regelmäßig an den monatlich durchzuführenden obligatorischen Elternseminaren teilnehmen. In jeweils zwei Gruppen (ca. 65 Eltern pro Gruppe) für die 3. und 4. Klassen.

    Ziele des Projektes:

    Das Ziel unseres Projektes ist

    1) die Erhöhung des Wortschatzes in Türkisch und Deutsch

    2) die Förderung der Sprachkompetenz

    3) die Förderung der Lesekompetenz

    4) die Förderung der Selbstdarstellung durch öffentliches Auftreten

    5) die Unterstützung der Eltern in  Erziehungs- und Bildungsangelegenheiten

    6) die Förderung der Bildungsbeteiligung von Eltern

    7) die gesellschaftliche Partizipation von Eltern mit Migrationshintergrund in Schulen

    8) die Steigerung des Anteils gymnasialer Empfehlungen.

    Zusätzlich profitieren die Lehramtsstudenten der Universität Duisburg von dem Projekt indem Sie sich Kompetenzen außerhalb der Universität für Ihre spätere berufliche Arbeit mit Schülern und deren Eltern erwerben können.

    Beteiligte am Projekt:

    Lehrerverein Ruhr e.V., Elternverband Ruhr e.V., RAA-Essen, Universität Duisburg Essen (Fachbereich Turkistik), 11 Essener Grundschulen in sogenannten Brennpunkten.

    Ansprechpartner:

    Celal Aydemir, Lehrerverein Ruhr (celal.aydemir@yahoo.de)
    Dr. Ali Sak, Elternverband Ruhr (alisak@arcor.de)
    Kadir Akyazi, RAA-Essen, Lehrerverein Ruhr (kadakya@googlemail.com)
    Berrin Kapyapar, RAA-Essen, (berrin.kapyapar@raa-interkulturellesbuero.essen.de)

  • Die Bedeutung der Muttersprache

    Die Bedeutung der Muttersprache

    24.09.2010
    Ab 18.30 Uhr

    Sprache: Türkisch

    Ort: Unterdorfstr 19A 45143 Essen

    Sprachentwicklung und Schulerfolg: Die Bedeutung der Muttersprache

    Dr. Ali Sak
    Vorsitzender EVR

  • Türkischlehrer/in gesucht

    Türkischlehrer/in gesucht

    25.08.2010
    Sehr geehrter Herr Sak,
    ich habe die Information erhalten, dass die Willy-Brandt-Gesamtschule in Bergkamen eine Lehrkraft mit den Fächern Türkisch/beliebig sucht. Es ist eine A 13 Stelle. An der Oberstufe wird demnächst Türkisch angeboten. Die Stelle ist ab Februar zu besitzen.

    Ich bitte Sie um Weiterleitung der Informationen an Alle, die in Ihrem Verteiler sind. Dafür danke ich Ihnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

    Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW

  • Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

    Schulamt für
    den Kreis Gütersloh
    33324 Gütersloh

    1 Stelle mit einem Stellenumfang von: 24/28 Stunden

    Der herkunftssprachliche Unterricht in Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, dass zugewanderte Kinder und Jugendliche ihre Herkunftssprache und die damit verbundene Landeskunde ergänzend zum regulären Unterricht erlernen und vertiefen. Er soll in der Sekundarstufe I nach und nach in ein Fremdsprachenangebot umgewandelt werden.

    Bewerbungsvoraussetzungen für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache:

    1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss über eine Befähigung für ein Lehramt nach deutschem Recht in dem Fach der Herkunftssprache (Türkisch) verfügen.
    2. Es können auch Lehrkräfte mit einer Befähigung für Lehramt nach deutschem Recht herkunftssprachlichen Unterricht erteilen, die statt der Lehrbefähigung für das ausgeschrieben Fach des herkunftssprachlichen Unterrichts (Türkisch) die geforderte Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1  nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren, beurteilen“ des Europarates nachweisen und ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der methodisch-didaktischen Fortbildungsmaßnahme ihrer Bewerbung schriftlich verbindlich erklärt haben. Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme entfällt, wenn die Lehrkraft bereits eine Lehrbefähigung für eine Fremdsprache erworben hat.
    3. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die Voraussetzungen nach Nummer 1 oder 2 erfüllen, können auch ausnahmsweise Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die
      1. über eine Lehramtsprüfung des Heimatlandes in der Sprache Türkisch verfügen oder
      2. über einen deutschen oder russischen Hochschulabschluss im Fach Türkisch verfügen.

    In den Fällen unter Nummer 3 müssen die Bewerberinnen und Bewerber

    • die Bereitschaft zur Teilnahme an einer didaktisch-methodischen Fortbildung schriftlich verbindlich erklärt haben und
    • an einem einwöchigen Orientierungsseminar teilnehmen.

    Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht und die Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben.

    Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:

    1. den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache oder
    2. das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „gut“ oder
    3. die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium, das vom Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird (und einmalig wiederholt werden kann) oder
    4. einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelassenen Sprachnachweis.

    Der Einsatz erfolgt vorrangig an verschiedenen Schulen im Kreis Gütersloh. Zudem findet der Unterricht in der Regel am Nachmittag statt. Es soll ein möglichst flächendeckendes Unterrichtsangebot gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden Schulen aufgebaut werden.

    Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewerbungsfrist schriftlich (z. B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse bzw. Arbeitsverträge) nachgewiesen werden. Als Nachweise werden nur schriftliche Bestätigungen Dritter anerkannt. Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen; seitens des zuständigen Schulamtes erfolgt keine Benachrichtigung über fehlende Unterlagen.

    Anerkennungen von Studienabschlüssen als Lehrbefähigung oder Erste Staatsprüfung für ein Lehramt können bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.

    Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß der Nummern 1 und 2 erfolgt unbefristet.

    Die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern aus einem nicht deutschsprachigen Land werden für 2 Jahre befristet eingestellt.

    Die Vergütung erfolgt als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftiger nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen.

    Die Stelle kann zum 01.02.2011 besetzt werden.

    Bewerbungen sind bis zum 08. September 2010 das Schulamt des Kreises Gütersloh, 33324 Gütersloh, zu richten.

    Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

    Schulamt für
    die Stadt Bielefeld
    Ravensberger Straße 12
    33602 Bielefeld

    2 Stellen mit einem Stellenumfang von jeweils: 18/28 Stunden

    Der herkunftssprachliche Unterricht in Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, dass zugewanderte Kinder und Jugendliche ihre Herkunftssprache und die damit verbundene Landeskunde ergänzend zum regulären Unterricht erlernen und vertiefen. Er soll in der Sekundarstufe I nach und nach in ein Fremdsprachenangebot umgewandelt werden.

    Bewerbungsvoraussetzungen für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache:

    1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss über eine Befähigung für ein Lehramt nach deutschem Recht in dem Fach der Herkunftssprache (Türkisch) verfügen.
    2. Es können auch Lehrkräfte mit einer Befähigung für Lehramt nach deutschem Recht herkunftssprachlichen Unterricht erteilen, die statt der Lehrbefähigung für das ausgeschrieben Fach des herkunftssprachlichen Unterrichts (Türkisch) die geforderte Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1  nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren, beurteilen“ des Europarates nachweisen und ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der methodisch-didaktischen Fortbildungsmaßnahme ihrer Bewerbung schriftlich verbindlich erklärt haben. Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme entfällt, wenn die Lehrkraft bereits eine Lehrbefähigung für eine Fremdsprache erworben hat.
    3. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die Voraussetzungen nach Nummer 1 oder 2 erfüllen, können auch ausnahmsweise Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die
      1. über eine Lehramtsprüfung des Heimatlandes in der Sprache Türkisch verfügen oder
      2. über einen deutschen oder türkischen Hochschulabschluss im Fach Türkisch verfügen.

    In den Fällen unter Nummer 3 müssen die Bewerberinnen und Bewerber

    • die Bereitschaft zur Teilnahme an einer didaktisch-methodischen Fortbildung schriftlich verbindlich erklärt haben und
    • an einem einwöchigen Orientierungsseminar teilnehmen.

    Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht und die Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben.

    Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:

    1. den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache oder
    2. das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „gut“ oder
    3. die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium, das vom Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird (und einmalig wiederholt werden kann) oder
    4. einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelassenen Sprachnachweis.

    Der Einsatz erfolgt vorrangig an verschiedenen Schulen im Bereich der Stadt Bielefeld. Zudem findet der Unterricht in der Regel am Nachmittag statt. Es soll ein möglichst flächendeckendes Unterrichtsangebot gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden Schulen aufgebaut werden.

    Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewerbungsfrist schriftlich (z. B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse bzw. Arbeitsverträge) nachgewiesen werden. Als Nachweise werden nur schriftliche Bestätigungen Dritter anerkannt. Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen; seitens des zuständigen Schulamtes erfolgt keine Benachrichtigung über fehlende Unterlagen.

    Anerkennungen von Studienabschlüssen als Lehrbefähigung oder Erste Staatsprüfung für ein Lehramt können bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.

    Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß der Nummern 1 und 2 erfolgt unbefristet.

    Die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern aus einem nicht deutschsprachigen Land werden für 2 Jahre befristet eingestellt.

    Die Vergütung erfolgt als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftiger nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen.

    Die Stelle kann zum sofortigen Zeitpunkt besetzt werden.

    Bewerbungen sind bis zum 08. September 2010 an das Schulamt der Stadt Bielefeld, Ravensberger Straße 12, 33602 Bielefeld,  zu richten.

    Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer

    für den herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

    Schulamt für die Stadt Remscheid

    Schützenstr. 57 Telefon: 02191/ 16-2545

    42853 Remscheid Fax: 02191/ 16-3369

    Stellenumfang: 28 Wochenstunden

    Aufgabe des herkunftssprachlichen Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten zugewanderter Kinder und Jugend-lichen in Wort und Schrift zu erhalten und zu erweitern sowie die für die Landeskun-de wichtigen Inhalte zu vermitteln.

    Bewerbungsvoraussetzungen für Lehrerinnen und Lehrer für den herkunfts-sprachlichen Unterricht in türkischer Sprache:

    1.

    Die Bewerberin oder der Bewerber muss über

    ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrhein-westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes oder eines anderen Landes im Fach Türkisch oder

    über ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrhein-westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes oder eines anderen Landes in anderen Fächern sowie zusätz-lich über eine Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1 für Türkisch (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren, beur-teilen“ des Europarates) verfügen.

    In diesem Fall ist zusätzlich die Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. 8) beizulegen.

    Diese Bewerber werden entsprechend der Lehramtsbefähigung im regulären Un-terricht und im herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt.

    2. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllen, können auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die

    über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach Türkisch verfügen oder

    über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach Tür-kisch verfügen,

    In beiden Fällen müssen die Bewerber eine schriftliche Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftsspra-chenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. 8) beilegen,

    sowie an einem einwöchigen Orientierungsseminar (BASS 20-11 Nr. 5) teilneh-men. Das Seminar findet unmittelbar vor Beginn des Schuljahres bzw. vor Beginn des Schulhalbjahres statt, zu dem die Lehrkraft ihre Unterrichtstätigkeit aufnimmt.

    In beiden Fällen erfolgt die Einstellung zunächst befristet zum Zwecke der Erpro-bung für maximal 2 Jahre.

    Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht und die Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben. Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:

    den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache oder

    das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „gut“ oder

    die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium, das vom Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird oder

    einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelassenen Sprachnachweis.

    Im Übrigen sind von ausländischen Lehrkräften die Anforderungen des gem. Runder-lasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Innenminsteriums zu Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Lehrkrafte an deutschen Schulen vom 02.07.2008 (BASS 21-08 Nr. 1.1) zu erfüllen.

    Der Einsatz erfolgt vorrangig an verschiedenen Schulen in Remscheid. Bei Bedarf kann der Einsatz im Wege einer Abordnung auch an Schulen anderer Schulamtsbe-zirke stattfinden. Zudem findet der Unterricht in der Regel am Nachmittag statt. Es soll ein möglichst flächendeckendes Unterrichtsangebot gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden Schulen aufgebaut werden.

    Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewerbungsfrist schriftlich (z. B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Ar-beitszeugnisse bzw. Arbeitsverträge, ausländische Hochschulzeugnisse in beglau-bigter deutscher Übersetzung durch staatl. anerkannte Übersetzungsbüros) nachge-wiesen werden. Als Nachweise werden nur schriftliche Bestätigungen Dritter aner-kannt.

    Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen; auf Grund der zu erwar-tenden hohen Bewerberzahlen kann seitens des zuständigen Schulamtes keine Be-nachrichtigung über fehlende Unterlagen erfolgen.

    Anerkennungen von Studienabschlüssen als Lehrbefähigung nach nordrhein-west-fälischem Recht oder Nachweise über Lehramtsprüfung des Heimatlandes können bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.

    Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß Nummer 1 erfolgt unbefristet. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus-setzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.

    In den übrigen Fallgruppen erfolgt die Vergütung als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäf-tigter nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen.

    Die Stelle ist schnellstmöglichst zu besetzen.

    Bewerbungen sind bis zum 10.09.2010 an das Schulamt für die Stadt Remscheid, Schützenstr. 57 in 42853 Remscheid zu richten. Es gilt das Datum des Eingangs beim Schulamt. Elektronische Bewerbungen sind nicht zulässig.

    Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer

    für den herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

    Schulamt für die Stadt Oberhausen

    Bahnhofstr. 66 Telefon: 0208/825-2206

    46145 Oberhausen Fax: 0208/825-5403

    Stellenumfang: insgesamt sind 2 Vollzeit-Stellen mit je 28 Wochenstunden zu beset-zen

    Aufgabe des herkunftssprachlichen Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten zugewanderter Kinder und Jugend-lichen in Wort und Schrift zu erhalten und zu erweitern sowie die für die Landeskun-de wichtigen Inhalte zu vermitteln.

    Bewerbungsvoraussetzungen für Lehrerinnen und Lehrer für den herkunfts-sprachlichen Unterricht in türkischer Sprache:

    1.

    Die Bewerberin oder der Bewerber muss über

    ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrhein-westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes oder eines anderen Landes im Fach Türkisch oder

    über ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrhein-westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes oder eines anderen Landes in anderen Fächern sowie zusätz-lich über eine Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1 für Türkisch (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren, beur-teilen“ des Europarates) verfügen.

    In diesem Fall ist zusätzlich die Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. 8) beilegen.

    Diese Bewerber werden entsprechend der Lehramtsbefähigung im regulären Un-terricht und im herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt.

    2. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllen, können auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die

    über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach Türkisch verfügen oder

    über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach Tür-kisch verfügen,

    In beiden Fällen müssen die Bewerber eine schriftliche Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftsspra-chenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. 8) beilegen,

    sowie an einem einwöchigen Orientierungsseminar (BASS 20-11 Nr. 5) teilneh-men. Das Seminar findet unmittelbar vor Beginn des Schuljahres bzw. vor Beginn des Schulhalbjahres statt, zu dem die Lehrkraft ihre Unterrichtstätigkeit aufnimmt.

    In beiden Fällen erfolgt die Einstellung zunächst befristet zum Zwecke der Erpro-bung für maximal 2 Jahre.

    Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht und die Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben. Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:

    den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache oder

    das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „gut“ oder

    die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium, das vom Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird oder

    einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelassenen Sprachnachweis.

    Im Übrigen sind von ausländischen Lehrkräften die Anforderungen des gem. Runder-lasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Innenminsteriums zu Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Lehrkrafte an deutschen Schulen vom 02.07.2008 (BASS 21-08 Nr. 1.1) zu erfüllen.

    Der Einsatz erfolgt vorrangig an verschiedenen Schulen in Oberhausen. Bei Bedarf kann der Einsatz im Wege einer Abordnung auch an Schulen anderer Schulamtsbe-zirke stattfinden. Zudem findet der Unterricht in der Regel am Nachmittag statt. Es soll ein möglichst flächendeckendes Unterrichtsangebot gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden Schulen aufgebaut werden.

    Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewerbungsfrist schriftlich (z. B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Ar-beitszeugnisse bzw. Arbeitsverträge, ausländische Hochschulzeugnisse in beglau-bigter deutscher Übersetzung durch staatl. anerkannte Übersetzungsbüros)) nach-gewiesen werden. Als Nachweise werden nur schriftliche Bestätigungen Dritter aner-kannt.

    Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen; auf Grund der zu erwar-tenden hohen Bewerberzahlen kann seitens des zuständigen Schulamtes keine Be-nachrichtigung über fehlende Unterlagen erfolgen.

    Anerkennungen von Studienabschlüssen als Lehrbefähigung nach nordrhein-west-fälischem Recht oder Nachweise über Lehramtsprüfung des Heimatlandes können bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.

    Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß Nummer 1 erfolgt unbefristet. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus-setzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.

    In den übrigen Fallgruppen erfolgt die Vergütung als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäf-tigter nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen.

    Die Stellen sind schnellstmöglichst zu besetzen.

    Bewerbungen sind bis zum 17.09.2010 an das Schulamt für die Stadt Oberhausen, Bahnhofstr. 66 in 46145 Oberhausen zu richten. Es gilt das Datum des Eingangs beim Schulamt. Elektronische Bewerbungen sind nicht zulässig.

    Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.

  • Liste der Schulen in NRW

    Liste der Schulen in NRW

    Liste der Schulen in NRW an denen vorher Türkisch als Muttersprache oder als Wahlpflichtfach angeboten wurde aber seit einiger Zeit abgeschafft worden ist.

    Aachen

    1. Hugo Junkers Real Schule

    Alsdorf

    1. Grundschule Alsdorf

    2. Hauptschule Alsdorf

    3. Gymnasium Alsdorf

    4. Gesamtschule Alsdorf

    Beckum und Umgebung

    1. GGS Rolandschule

    2. Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule

    3. GGS Sonnenschule

    Bergkamen

    1. Willy-Brandt-Gesamtschule

    (hier wird Türkisch als WP 1 angeboten. Trotz Schülerwillen wird es aber nicht als Abiturfach zugelassen)

    Bestwig

    1. Franz Hoffmeister Hauptschule, Zum Schulzentrum 1, 59909 Bestwig

    Bielefeld

    1. Grundschule Hillegossen, Detmolder Str.613, 33699 Bielefeld

    2. Gesamtschule Stieghorst, Am Wortkamp 3, 33605 Bielefeld

    Bottrop

    1. Gustav-Heineman-Realschule, Paßstr. 12,46236 Bottrop

    2. Marie-Curie-Realschule, Friedrich-Ebert str.120, 46236 Bottrop

    3. Hauptschule Lehmkuhle, Altersüdring 20, 46236 Bottrop

    4. Grundschule Ebel

    5. Nikolaus-Gross Grundschule, Förenkampstr.15

    Castrop Rauxel

    1. GGS Am Hügel

    2. GGS Am Busch

    3. GGSe Cottenburg

    4. GGS Wilhelmschule

    Dortmund

    1. Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund

    2. Heisenberg Gymnasium, Dortmund-Eving

    3. Hauptschule Kirchlinde, Dortmund-Kirchlinde

    4. Widey Grundschule, Dortmund-Kirchlinde

    5. Droste-Hüllshof-Realschule, Dortmund-Kirchlinde

    6. Gilden Grundschule

    7. Heisenberg Gymnasium Dortmund-Eving

    8. Hauptschule Kirchlinde Dortmund-Kirchlinde ?

    (nicht sicher ob hier vorher Türkischangebot bestand)

    9. Widey Grundschule Dortmund-Kirchlinde ?

    (nicht sicher ob hier vorher Türkischangebot bestand)

    10. Droste-Hüllshof-Realschule Dortmund-Kirchlinde ?

    (nicht sicher ob hier vorher Türkischangebot bestand)

    Duisburg

    1. Gesamtschule Duisburg-Süd

    2. Grundschule-Böhme str.

    3. Hauptschule-Langestr.

    4. Grundschule Friedenstr, 47053 Duisburg (Hochfeld)

    5. Gesamtschule Globus am Dellplatz (hier besteht noch ein Türkischangebot, aber die Einführung Türkisch als WP1 wurde seitens der Lehrer verhindert)

    Düsseldorf

    1. Realschule Luisenstr

    2. Goethe Gymnasium (soll ab 2012 abgeschafft werden?)

    3. KGS Einsiedelstr

    4. GGS Walther-Rathenau-Str. 15

    5. GGS Bingener Weg 10

    6. KGS Kempkensweg 291

    7. GHS Bernburger Str. 44

    8. Dieter Forte Gesamtschule,Heidelberger Straße 75,40229 Düsseldorf

    (Hier wurden letztes Jahr mehr als 100 Unterschriften gesammelt. Trotzdem hat sich die Schulleitung gegen die Weiterführung des Faches Türkisch als WP1 entschieden, weil Sie angeblich keinen geeigneten Lehrer gefunden haben)

    Eschweiler

    1. Katholische Eduard-Mörike Grundschule

    Essen

    1. Grundschule Bückmannshof

    2. Bertha Krupp Realschule

    (Das Türkischangebot wurde eingestellt, weil die Kinder in den Pausen türkisch geredet haben. Die Schulleitung hat der entsprechenden MSU Lehrerin untersagt die Eltern diesbezüglich anzuschreiben)

    3. Hövelschule

    4. Theodor-Goldschmidt-Realschule

    5. Bertha-Krupp-Realschule

    Gelsenkirchen

    1. Ev. Gesamtschule Gelsenkirchen Laarstr. 41, 45889 Gelsenkirchen

    (Obwohl sich in der Schulkonferenz alle Lehrer sich für Türkisch ausgesprochen haben, hat der Schulträger das Angebot gestrichen)

    2. GGS Dörmannsweg, Dörmannsweg 23, 45888 Gelsenkirchen

    Gladbeck

    1. Käthe Kollwitz Grundschule

    Hagen

    1. Fritz-Steinhoff-Gesamtschule, Am Bügel 20, 58099 Hagen

    2. Gesamtschule Haspe, Kirmesplatz 2, 58135 Hagen

    3. Gesamtschule Eilpe, Wörthstr 30, 58091 Hagen

    4. Ernst-Eversbusch-Hauptschule, Berlinerstr 109, 58135 Hagen

    5. Realschule Haspe, Kurzestr 3, 58135 Hagen

    Hückelhoven

    1. Hauptschule Hückelhoven, In der Schlee, 41836 Hückelhoven.

    (Hier wird diskutiert Türkisch einzuführen. Einige Lehrer sprechen sich dagegen aus und drohen mit Verlassen der Schule falls türkisch eingeführt wird.)

    2. Realschule Ratheim.

    (Hier wird seit 28 Jahren bestehendes Türkischangebot abgeschafft, obwohl es auch als zweite Fremdsprache angeboten wurde. Das Regierungspräsidium Köln hatte diese Schule als Vorzeigeschule deklariert. Über 500 Unterschriften wurden für den Erhalt des Türkischangebotes gesammelt (ohne Erfolg))

    Herne

    1. Erich-Fried Gesamtschule, Grabenstraße 14, Herne

    Kamen

    1. Gesamtschule Kamen

    Köln

    1. GGS Bernkasteler Straße, Köln Zollstock

    (Nach dem Tod des Lehrers wurde das Türkischangebot gestrichen)

    Neuss

    1. Ganztagshauptschule Norf, 41469 Neuss

    (kein Türkischunterricht obwohl fast 1/3 der Schülerschaft türkischen Migrationshintergrund haben)

    Oberhausen

    In diesen Schulen wurde Türkischangebot abgeschafft:

    1. Bertha von Suttner- Gymnasium

    2. GGS Königschule

    3. GGS Havenstein

    4. GGS Schwarze Heide

    5. Otfired-Preußler Schule (Förderschule)

    6. GGS Astrid Lindgren

    7. GGS Bismarck

    8. GGS Emscher

    9. GGS Am Froschenteich

    10. GGS Knappen

    11. GGS Hegel

    12. GGS Josef

    In diesen Schulen wird in kürze vermutlich kein Türkisch mehr angeboten:

    13. Hauptschule Bermensfeld 14. GGS Alsfeld 15. Hauptschule Lirich

    Oer-Erkenschwick

    1. GGS Ewaldschule, Grüner Weg 28, 45739 Oer-Erkenschwick

    Pulheim

    1.Hautschule Pulheim,Escher Str 88, 50259 Pulheim

    Recklinghausen

    1. GGS Ortlohschule, Ortlohstr 54-58, 45663 Recklinghausen

    Übach-Pallenberg

    1. Willi Brand Gesamtschule, Comeniusstr, 52531 Übach

    Velbert

    1. Realschule Kastanienallee

    2. Gesamtschule Velbert Mitte

    Insgesamt 86 Schulen

  • Antrag auf Einrichtung von Türkisch als Wahlpflichtfach

    Antrag auf Einrichtung von Türkisch als Wahlpflichtfach

    An das

    Ministerium für Schule und Weiterbildung
    z.Hd. Frau Ohlms, Referat 621
    Völklinger Str. 49
    40221 Düsseldorf

    Nachrichtlich an:

    Die Schule…………………………………………………………………………………………………

    Das Schulamt der Stadt……………………………………………………………………………..

    Betrifft: Antrag auf Einrichtung von Türkisch als Wahlpflichtfach bzw. als Muttersprachlicher Unterricht und die Besetzung von Stellen für das jeweilige Fach

    Sehr geehrte/r Damen und Herren,

    in der Schule…………………………………………………………………………………………………………… ist zur Zeit kein Angebot im Fach Türkisch vorhanden.

    Hiermit beantragen wir, dass so schnell wie möglich das Fach Türkisch in der o.g. Schule eingerichtet und eine Lehrkraft eingestellt wird.

    Mit freundlichen Grüssen

    Name Vorname Name des Kindes Klasse Adresse Unterschrift

    Ministerium für Schule und Weiterbildung, Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf

    Frau Ohlms, Referat 621, Tel.: 0211- 58 67 35 61

  • Liste der Schulen in NRW

    Liste der Schulen in NRW

    Liste der Schulen in NRW an denen vorher Türkisch als Muttersprache oder als Wahlpflichtfach angeboten wurde aber seit einiger Zeit abgeschafft worden ist.

    Aachen
    1. Hugo Junkers Real Schule
    Alsdorf
    1. Grundschule Alsdorf
    2. Hauptschule Alsdorf
    3. Gymnasium Alsdorf
    4. Gesamtschule Alsdorf
    Beckum und Umgebung
    1. GGS Rolandschule
    2. Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule
    3. GGS Sonnenschule
    Bergkamen
    1. Willy-Brandt-Gesamtschule
    (hier wird Türkisch als WP 1 angeboten. Trotz Schülerwillen wird es aber nicht als Abiturfach
    zugelassen)
    Bestwig
    1. Franz Hoffmeister Hauptschule, Zum Schulzentrum 1, 59909 Bestwig
    Bielefeld
    1. Grundschule Hillegossen, Detmolder Str.613, 33699 Bielefeld
    2. Gesamtschule Stieghorst, Am Wortkamp 3, 33605 Bielefeld
    Bottrop
    1. Gustav-Heineman-Realschule, Paßstr. 12,46236 Bottrop
    2. Marie-Curie-Realschule, Friedrich-Ebert str.120, 46236 Bottrop
    3. Hauptschule Lehmkuhle, Altersüdring 20, 46236 Bottrop
    4. Grundschule Ebel
    5. Nikolaus-Gross Grundschule, Förenkampstr.15
    Castrop Rauxel
    1. GGS Am Hügel
    2. GGS Am Busch
    3. GGSe Cottenburg
    4. GGS Wilhelmschule
    Dortmund
    1. Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund
    2. Heisenberg Gymnasium, Dortmund-Eving
    3. Hauptschule Kirchlinde, Dortmund-Kirchlinde
    4. Widey Grundschule, Dortmund-Kirchlinde
    5. Droste-Hüllshof-Realschule, Dortmund-Kirchlinde
    6. Gilden Grundschule
    7. Heisenberg Gymnasium Dortmund-Eving
    8. Hauptschule Kirchlinde Dortmund-Kirchlinde ?
    (nicht sicher ob hier vorher Türkischangebot bestand)
    9. Widey Grundschule Dortmund-Kirchlinde ?
    (nicht sicher ob hier vorher Türkischangebot bestand)
    10. Droste-Hüllshof-Realschule Dortmund-Kirchlinde ?
    (nicht sicher ob hier vorher Türkischangebot bestand)
    Duisburg
    1. Gesamtschule Duisburg-Süd 2. Grundschule-Böhme str. 3. Hauptschule-Langestr.
    4. Grundschule Friedenstr, 47053 Duisburg (Hochfeld)
    5. Gesamtschule Globus am Dellplatz
    Düsseldorf
    1. Realschule Luisenstr
    2. Goethe Gymnasium (soll ab 2012 abgeschafft werden?)
    3. KGS Einsiedelstr
    4. GGS Walther-Rathenau-Str. 15
    5. GGS Bingener Weg 10
    6. KGS Kempkensweg 291
    7. GHS Bernburger Str. 44
    8. Dieter Forte Gesamtschule,Heidelberger Straße 75,40229 Düsseldorf
    (Hier wurden letztes Jahr mehr als 100 Unterschriften gesammelt. Trotzdem hat sich die
    Schulleitung gegen die Weiterführung des Faches Türkisch als WP1 entschieden, weil Sie
    angeblich keinen geeigneten Lehrer gefunden haben)
    Eschweiler
    1. Katholische Eduard-Mörike Grundschule
    Essen
    1. Grundschule Bückmannshof
    2. Bertha Krupp Realschule
    (Das Türkischangebot wurde eingestellt, weil die Kinder in den Pausen türkisch geredet haben.
    Die Schulleitung hat der entsprechenden MSU Lehrerin untersagt die Eltern diesbezüglich
    anzuschreiben)
    3. Hövelschule
    4. Theodor-Goldschmidt-Realschule
    5. Bertha-Krupp-Realschule
    Gelsenkirchen
    1. Ev. Gesamtschule Gelsenkirchen Laarstr. 41, 45889 Gelsenkirchen
    (Obwohl sich in der Schulkonferenz alle Lehrer sich für Türkisch ausgesprochen haben, hat der
    Schulträger das Angebot gestrichen)
    2. GGS Dörmannsweg, Dörmannsweg 23, 45888 Gelsenkirchen
    Gladbeck
    1. Käthe Kollwitz Grundschule
    Hagen
    1. Fritz-Steinhoff-Gesamtschule, Am Bügel 20, 58099 Hagen
    2. Gesamtschule Haspe, Kirmesplatz 2, 58135 Hagen
    3. Gesamtschule Eilpe, Wörthstr 30, 58091 Hagen
    4. Ernst-Eversbusch-Hauptschule, Berlinerstr 109, 58135 Hagen
    6. Realschule Haspe, Kurzestr 3, 58135 Hagen
    Hückelhoven
    1. Hauptschule Hückelhoven, In der Schlee, 41836 Hückelhoven.
    (Hier wird diskutiert Türkisch einzuführen. Einige Lehrer sprechen sich dagegen aus und drohen
    mit Verlassen der Schule falls türkisch eingeführt wird.)
    2. Realschule Ratheim.
    (Hier wird seit 28 Jahren bestehendes Türkischangebot abgeschafft, obwohl es auch als zweite
    Fremdsprache angeboten wurde. Das Regierungspräsidium Köln hatte diese Schule als
    Vorzeigeschule deklariert. Über 500 Unterschriften wurden für den Erhalt des Türkischangebotes
    gesammelt (ohne Erfolg))
    Herne
    1. Erich-Fried Gesamtschule, Grabenstraße 14, Herne
    Kamen
    1. Gesamtschule Kamen
    Köln
    1. GGS Bernkasteler Straße, Köln Zollstock
    (Nach dem Tod des Lehrers wurde das Türkischangebot gestrichen)
    Neuss
    1. Ganztagshauptschule Norf, 41469 Neuss
    (kein Türkischunterricht obwohl fast 1/3 der Schülerschaft türkischen Migrationshintergrund
    haben)
    Oberhausen
    In diesen Schulen wurde Türkischangebot abgeschafft:
    1. Bertha von Suttner- Gymnasium
    2. GGS Königschule 3. GGS Havenstein 4. GGS Schwarze Heide
    5. Otfired-Preußler Schule (Förderschule) 6. GGS Astrid Lindgren 7. GGS Bismarck 8. GGS
    Emscher 9. GGS Am Froschenteich 10. GGS Knappen 11. GGS Hegel 12. GGS Josef
    In diesen Schulen wird in kürze vermutlich kein Türkisch mehr angeboten:
    13. Hauptschule Bermensfeld 14. GGS Alsfeld 15. Hauptschule Lirich
    Oer-Erkenschwick
    1. GGS Ewaldschule, Grüner Weg 28, 45739 Oer-Erkenschwick
    Pulheim
    1.Hautschule Pulheim,Escher Str 88, 50259 Pulheim
    Recklinghausen
    1. GGS Ortlohschule, Ortlohstr 54-58, 45663 Recklinghausen
    Übach-Pallenberg
    1. Willi Brand Gesamtschule, Comeniusstr, 52531 Übach
    Velbert
    1. Realschule Kastanienallee
    2. Gesamtschule Velbert Mitte
    Insgesamt 86 Schulen
  • Antrag auf Einrichtung von Muttersprachlichem Unterricht

    Antrag auf Einrichtung von Muttersprachlichem Unterricht

    Antrag auf Einrichtung von Muttersprachlichem Unterricht und die Besetzung von Stellen für das Fach MSU-Türkisch

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  • Staatsministerin : „Muttersprachlicher Unterricht langfristig gesichert“

    Staatsministerin : „Muttersprachlicher Unterricht langfristig gesichert“

    Zur Vorlage eines Referentenentwurfs zur Änderung der Beschäftigungsverordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung am heutigen Tage erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Maria Böhmer:

    „Heute Nachmittag hat das Bundesarbeitsministerium den Entwurf für die notwendige Änderung der Beschäftigungsverordnung vorgelegt. Damit ist der Weg dafür frei, dass auch über den 31. Dezember 2009 hinaus sogenannte Konsulatslehrkräfte nach Deutschland kommen können, um hier muttersprachlichen Unterricht zu erteilen. Ich freue mich sehr, dass damit der muttersprachliche Unterricht in Deutschland langfristig gesichert ist.“

    „Es ist vorgesehen, dass die beteiligten Ressorts die Änderung der Verordnung bereits im September abschließend beraten. Damit kann die Neuregelung rechtzeitig in Kraft treten.“