Schlagwort: Lehrer/in gesucht

  • Bewerbungsvoraussetzungen für Lehrerinnen und Lehrer für den herkunfts- sprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

    Bewerbungsvoraussetzungen für Lehrerinnen und Lehrer für den herkunfts- sprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

    Rheın Erft Kreis, 14 saat, son başvuru 04.01.2013

    Rhein Erft Kreis, 28 saat, son başvuru 04.01.2013

    Schulamt Hamm, 28 saat, (son başvuru 20.12.2012)

    Schulamt Rhein Sieg, 14 saat (son başvuru 28.12.2012)

    Schulamt Leverkusen, 14 saat (son başvuru 28.12.2012)

    Schulamt Krefeld, 28 saat (son başvuru 31.12.2012)

    Quelle : Ruhr Veliler Birligi

  • Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Unterricht in der Herkunftssprache Türkisch

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Unterricht in der Herkunftssprache Türkisch

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Unterricht in der Herkunftssprache Türkisch
    Schulamt für den Kreis Unna
    Friedrich-Ebert-Str. 58
    59425 Unna
    Telefon: 02303 / 27 – 1440

    Stellenumfang: 14 Wochenstunden / 1 Stelle
    Der Unterricht in der Herkunftssprache in Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, dass zugewan-
    derte Kinder und Jugendliche ihre Herkunftssprache und die damit verbundene Landeskunde
    neben dem regulären Unterricht erlernen und vertiefen.
    Bewerbungsvoraussetzungen für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Unterricht in
    der Herkunftssprache in türkischer Sprache:
    1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss über ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes
    oder nach nordrhein-westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt für das Fach
    Türkisch verfügen.
    Bewerben können sich auch Lehrkräfte, die eine Lehrbefähigung in einem anderen
    als dem ausgeschriebenen Fach erworben haben und eine Sprachqualifikation ge-
    mäß der Kompetenzstufe C 1 für Türkisch (nach dem Europäischen Referenzrah-
    men für Sprache „lernen, lehren, beurteilen“ des Europarates) nachweisen sowie ihre
    Bereitschaft zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung
    „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“
    gemäß Runderlass zur Fort- und Weiterbildung vom 27.4.2004 (BASS 20 – 22 Nr. 8,
    Anlage 1, Nr. IX) schriftlich verbindlich erklärt haben. Die Verpflichtung zur Teilnahme
    an der Fortbildungsmaßnahme entfällt, wenn die Lehrkraft bereits eine Lehrbefähi-
    gung für eine Fremdsprache erworben hat.
    2. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die
    Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllen, können auch Bewerberinnen und Bewer-
    ber zugelassen werden, die
    a)
    über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach Türkisch verfügen
    oder
    b)
    über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach
    Türkisch verfügen.
    oder
    c)
    eine ausländische Lehramtsprüfung oder einen ausländischen Hochschulab-
    schluss eines Landes der Herkunftssprache in einem anerkannten Lehrfach
    nachweisen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Sprachqualifikati-
    on gemäß der geforderten Kompetenzstufe C1 für Deutsch (nach dem Euro-
    päischen Referenzrahmen für Sprache „lernen, lehren, beurteilen“ des Euro-
    parates) nachweisen.
    In allen Fällen (2a, 2b und 2c) muss
    die Bereitschaft zur Teilnahme an der didaktischen und methodischen Fortbildung
    „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“
    gemäß Runderlass zur Fort- und Weiterbildung vom 27.4.2004 schriftlich verbind-
    lich erklärt werden.
    die Bewerberinnen bzw. der Bewerber an einem einwöchigen Orientierungssemi-
    nar teilnehmen.
    Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes
    haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht und die
    Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben. Die Kenntnisse der deutschen Sprache sind
    durch schriftliche Bescheinigung einer anerkannten Prüfung der Sprachkenntnisse nachzu-
    weisen. Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:
    den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache
    oder
    das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote
    „gut“
    oder
    die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium, das vom Landesprüfungsamt für
    Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird (und einmalig
    wiederholt werden kann)
    oder
    einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelassenen
    Sprachnachweis.
    Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewer-
    bungsfrist schriftlich (z. B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse) nachgewiesen
    werden. Als Nachweis werden nur schriftliche Bestätigungen Dritter anerkannt. Die Bewer-
    bungsunterlagen sind vollständig einzureichen; auf Grund der zu erwartenden hohen Bewer-
    berzahlen kann keine Benachrichtigung über fehlende Unterlagen erfolgen.
    Anerkennung von Studienabschlüssen der ausländischen Lehrbefähigung können bis zum
    Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.
    Im Übrigen sind von ausländischen Lehrkräften, die herkunftssprachlichen Unterricht ertei-
    len, die Anforderungen des Gem. RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung u. d.
    Innenministeriums zu Aufenthaltsgenehmigungen für ausländischen Lehrkräften an deut-
    schen Schulen vom 2. 7. 2008 (ABl. NRW. S. 467) zu erfüllen.
    Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß Nummer 1 erfolgt unbefristet.
    Bewerberinnen und Bewerber gemäß Nummer 2 a, 2 b und 2c können zunächst befristet für
    max. 2 Jahre eingestellt werden. Danach erfolgt bei Bewährung und erfolgreicher Teilnahme
    an der Weiterqualifizierungsmaßnahme „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und
    Schulen der Sekundarstufe I“ die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
    Die Vergütung erfolgt als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter nach dem TV-L und den ein-
    schlägigen Eingruppierungserlassen. Für die Bewerber gemäß Fallgruppe 1 ist bei Vorliegen
    der laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen eine Übernahme in das
    Beamtenverhältnis vorgesehen.
    Der Einsatz erfolgt vorrangig an Grundschulen. Es soll ein möglichst flächendeckendes Un-
    terrichtsangebot gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen
    Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der wei-
    terführenden Schulen fortgeführt werden.
    Die Stelle soll zum 01.02.2013 besetzt werden.
    Bewerbungen sind bis zum 23.11.2012 an das Schulamt für den Kreis Unna, Friedrich-Ebert-
    Str. 58, 59425 Unna, zu richten.
    Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.

  • Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Her- kunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Her- kunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache
    Schulamt für die Stadt Bottrop
    Osterfelder Straße 27, 46215 Bottrop

    Stellenumfang: 1 Stelle mit 28 Stunden , Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
    Der Herkunftssprachliche Unterricht in Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, dass zugewanderte
    Kinder und Jugendliche ihre Herkunftssprache und die damit verbundene Landeskunde neben
    dem regulären Unterricht erlernen und vertiefen.
    Bewerbungsvoraussetzungen:
    Sie verfügen über
    1.
    ein
    Lehramt
    nach
    deutschem
    Recht
    im
    Fach
    Türkisch
    oder
    2. ein Lehramt nach deutschem Recht und über eine Sprachqualifikation gemäß der Kom-
    petenzstufe C 1 in Türkisch (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen
    „lernen, lehren, beurteilen“ des Europarates) sowie die methodisch-didaktische Fort-
    bildungsmaßnahme.
    Zugelassen sind auch Bewerberinnen und Bewerber, die eine schriftliche Bereitschafts-
    erklärung zur Teilnahme an der methodisch-didaktischen Fortbildungsmaßnahme ihrer
    Bewerbung beifügen (entfällt bei Lehrbefähigung für eine andere Fremdsprache).
    3.
    Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die Quali-
    fikationen nach Nummer 1 oder 2 erfüllen, können ausnahmsweise auch Bewerberinnen
    und Bewerber zugelassen werden, die über folgende Ausbildungen und Kompetenzen
    verfügen:
    a) ausländische
    Lehramtsprüfung
    für
    das
    Fach
    Türkisch
    oder
    b) einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach Türkisch
    oder
    c) türkische Lehramtsprüfung oder einen türkischen Hochschulabschluss in einem
    anerkannten Lehrfach und eine Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1
    in Türkisch (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren,
    beurteilen“ des Europarates) und den Ausführungen im Lehrplan entsprechend
    (Schule in NRW, Heft Nr. 5018) über die funktionalen kommunikativen Kompetenzen
    1 von 3
    hinaus auch über die nötigen interkulturellen und methodischen Kompetenzen sowie
    über die sprachlichen Mittel und Sprachbewusstheit.
    In allen unter 3. aufgeführten Fällen fügen die Bewerberinnen und Bewerber Ihrer Bewerbung
    eine schriftliche Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an
    – der methodisch-didaktischen Fortbildungsmaßnahme und
    – einer pädagogischen Einführungsmaßnahme
    bei.
    Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes
    haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht und die
    Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben. Die Kenntnisse der deutschen Sprache sind
    durch eine schriftliche Bescheinigung einer anerkannten Prüfung der Sprachkenntnisse nach-
    zuweisen. Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:
    a) den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache oder
    b) das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „gut“
    oder
    c) die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium, das vom Landesprüfungsamt für Erste
    Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird (und einmalig wiederholt
    werden kann) oder
    d) einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelassenen
    Sprachnachweis.
    Alle Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit fügen Ihrer Bewer-
    bung bei: einen Nachweis über eine Aufenthaltserlaubnis, die sie zur Ausübung einer Er-
    werbstätigkeit berechtigt oder die die Ausübung der Lehrtätigkeit ausdrücklich erlaubt.
    Der Einsatz erfolgt vorrangig an verschiedenen Schulen in Bottrop. Zudem findet der Unterricht
    in der Regel am Nachmittag statt. Es soll ein möglichst flächendeckendes Unterrichtsangebot
    gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen Unterricht für Schüle-
    rinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden Schulen
    aufgebaut werden.
    Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewer-
    bungsfrist schriftlich (zum Beispiel: Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Arbeitszeug-
    nisse bzw. Arbeitsverträge) nachgewiesen werden. Als Nachweise werden nur schriftliche Be-
    stätigungen Dritter anerkannt. Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen; seitens
    des zuständigen Schulamtes erfolgt keine Benachrichtigung über fehlende Unterlagen.
    Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß der Nummern 1 und 2 erfolgt
    unbefristet. Sie werden entsprechend ihrer Lehramtsbefähigung im regulären Unterricht und im
    Herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt.
    2 von 3
    Bewerberinnen und Bewerber gemäß Nummer 3 können zunächst befristet für ein Jahr einge-
    stellt werden. Danach erfolgt bei Bewährung und nach Teilnahme an der Weiterqualifizierungs-
    maßnahme die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
    Die Vergütung erfolgt als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter nach dem TV-L und den ein-
    schlägigen Eingruppierungserlassen. Für die Bewerber gemäß Fallgruppe 1 und 2 ist bei Vor-
    liegen der laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen eine Übernahme in
    das Beamtenverhältnis vorgesehen.
    Die Stelle soll zum 01.02.2013 besetzt werden
    Bewerbungen sind bis zum 30.11.2012 an das Schulamt für die Stadt Bottrop, Osterfelder
    Straße. 27, 46215 Bottrop, zu richten.
    Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.
    Falls Sie Ihre eingereichten Unterlagen zurückerhalten möchten, fügen Sie bitte einen an sich
    selbst adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag bei.

  • Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer

    4 açık kadro

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer

    für den herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

    Schulamt für die Stadt Duisburg

    Memelstr. 25 – 33 Telefon: 0203 / 283- 3766

    47057 Duisburg Fax: 0203 / 283 – 3912

    Stellenumfang: insgesamt sind 4 Vollzeit-Stellen mit je 28 Wochenstunden zu besetzen

    Aufgabe des herkunftssprachlichen Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen

    Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten zugewanderter Kinder und Jugendlichen

    in Wort und Schrift zu erhalten und zu erweitern sowie die für die Landeskunde

    wichtigen Inhalte zu vermitteln.

    Bewerbungsvoraussetzungen für Lehrerinnen und Lehrer für den herkunftssprachlichen

    Unterricht in türkischer Sprache:

    1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss über

    a) ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrheinwestfälischen

    Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes

    oder eines anderen Landes im Fach Türkisch oder

    b) über ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach

    nordrhein-westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen

    Bundeslandes oder eines anderen Landes in anderen Fächern sowie zusätzlich

    über eine Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1 für Türkisch

    (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren, beurteilen“

    des Europarates) verfügen.

    In diesem Fall ist zusätzlich die Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer

    didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an

    Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur

    Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. beilegen.

    Diese Bewerber werden entsprechend der Lehramtsbefähigung im regulären Unterricht

    und im herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt.

    2. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die

    die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllen, können auch Bewerberinnen und

    Bewerber zugelassen werden, die

    a) über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach Türkisch verfügen oder

    b) über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach Türkisch

    verfügen,

    In beiden Fällen müssen die Bewerber eine schriftliche Bereitschaftserklärung zur

    Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte

    an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des

    Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr.

    beilegen,

    sowie an einem einwöchigen Orientierungsseminar (BASS 20-11 Nr. 5) teilnehmen.

    Das Seminar findet unmittelbar vor Beginn des Schuljahres bzw. vor Beginn

    des Schulhalbjahres statt, zu dem die Lehrkraft ihre Unterrichtstätigkeit aufnimmt.

    In beiden Fällen erfolgt die Einstellung zunächst befristet zum Zwecke der Erprobung

    für maximal 2 Jahre.

    ___________________________________
    1 açık kadro

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

    Schulamt für die Stadt Düsseldorf

    Burgplatz 1-2 Telefon: 0211/8996515

    40213 Fax: 0211/8936515

    Stellenumfang: 28 Wochenstunden

    Aufgabe des herkunftssprachlichen Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten zugewanderter Kinder und Jugend-lichen in Wort und Schrift zu erhalten und zu erweitern sowie die für die Landeskun-de wichtigen Inhalte zu vermitteln.

    Bewerbungsvoraussetzungen für Lehrerinnen und Lehrer für den herkunfts-sprachlichen Unterricht in türkischer Sprache:

     

    1.

    Die Bewerberin oder der Bewerber muss über

     

    ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrhein-westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes oder eines anderen Landes im Fach Türkisch oder

     

    über ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrhein-westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes oder eines anderen Landes in anderen Fächern sowie zusätz-lich über eine Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1 für Türkisch (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren, beur-teilen“ des Europarates) verfügen.

     

     

    In diesem Fall ist zusätzlich die Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. beilegen.

    Diese Bewerber werden entsprechend der Lehramtsbefähigung im regulären Un-terricht und im herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt.

     

    2. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllen, können auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die

     

    über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach Türkisch verfügen oder

     

     

    über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach Tür-kisch verfügen,

     

    In beiden Fällen müssen die Bewerber eine schriftliche Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftsspra-chenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. beilegen,

    sowie an einem einwöchigen Orientierungsseminar (BASS 20-11 Nr. 5) teilneh-men. Das Seminar findet unmittelbar vor Beginn des Schuljahres bzw. vor Beginn des Schulhalbjahres statt, zu dem die Lehrkraft ihre Unterrichtstätigkeit aufnimmt.

    In beiden Fällen erfolgt die Einstellung zunächst befristet zum Zwecke der Erpro-bung für maximal 2 Jahre.

    Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht und die Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben. Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:

     

    den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache oder

     

     

    das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „gut“ oder

     

     

    die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium, das vom Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird oder

     

     

    einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelassenen Sprachnachweis.

     

    Im Übrigen sind von ausländischen Lehrkräften die Anforderungen des gem. Runder-lasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Innenminsteriums zu Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Lehrkrafte an deutschen Schulen vom 02.07.2008 (BASS 21-08 Nr. 1.1) zu erfüllen.

    Der Einsatz erfolgt vorrangig an verschiedenen Schulen in Düsseldorf. Bei Bedarf kann der Einsatz im Wege einer Abordnung auch an Schulen anderer Schulamtsbe-zirke stattfinden. Zudem findet der Unterricht in der Regel am Nachmittag statt. Es soll ein möglichst flächendeckendes Unterrichtsangebot gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden Schulen aufgebaut werden.

    Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewerbungsfrist schriftlich (z. B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Ar-beitszeugnisse bzw. Arbeitsverträge, ausländische Hochschulzeugnisse in beglau-bigter deutscher Übersetzung durch staatl. anerkannte Übersetzungsbüros)) nach-gewiesen werden. Als Nachweise werden nur schriftliche Bestätigungen Dritter aner-kannt.

    Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen; auf Grund der zu erwar-tenden hohen Bewerberzahlen kann seitens des zuständigen Schulamtes keine Be-nachrichtigung über fehlende Unterlagen erfolgen.

    Anerkennungen von Studienabschlüssen als Lehrbefähigung nach nordrhein-west-fälischem Recht oder Nachweise über Lehramtsprüfung des Heimatlandes können bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.

    Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß Nummer 1 erfolgt unbefristet. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus-setzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.

    In den übrigen Fallgruppen erfolgt die Vergütung als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäf-tigter nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen.

    Die Stellen sind zum Schuljahr 2011/2011 (voraussichtlich 02.09.2011) zu besetzen.

    Bewerbungen sind bis zum 17.06.2011 an das Schulamt für die Stadt Düsseldorf, Burgplatz 1 – 2 in 40213 Düsseldorf zu richten. Es gilt das Datum des Eingangs beim Schulamt. Elektronische Bewerbungen sind nicht zulässig.

    Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.

    www.velilerbirligi.tr.gg

     

  • Diese Stelle ist ausgeschrieben für Sekundarstufe II mit dem Fach : Türkisch

    Diese Stelle ist ausgeschrieben für Sekundarstufe II mit dem Fach : Türkisch

    Stellenausschreibung
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    Ausschreibungsnummer: 9-GE-1877
    Schule: Willy-Brandt-Gesamtschule Telefon: 02307 982800
    – Sekundarstufen I und II – Fax: 02307 9828014
    E-Mail: 190032@schule.nrw.de
    Strasse: Am Friedrichsberg 30 Homepage:
    Plz Ort: 59192 Bergkamen

    Bewerbungsfrist: 01.12.2010
    Voraussichtliches Datum des Auswahlgesprächs: 16.12.2010
    Einstellungsdatum: 01.02.2011
    Anzahl der Stellen: 1
    Für diese Ausschreibung liegt bisher erst eine geringe Anzahl von Bewerbungen vor.

    Diese Stelle ist ausgeschrieben für Sekundarstufe II mit dem Fach bzw. der Fächerkombination…
    Fach 1 Fach 2
    Türkisch beliebig

    Weitere fachlichen Voraussetzungen: keine Angabe
    Bevorzugte Bewerbungen: keine Angabe
    Hinweise/Erwartungen: Bewerbungen von geeigneten Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne von § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht. Die Aufgabe kann grundsätzlich auch im Wege der Teilzeitbeschäftigung wahrgenommen werden. Versetzungsbewerbungen im Laufbahnwechsel sowie laufbahngleiche Versetzungen sind nicht möglich.
  • Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer  für den Herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache  Schulamt für den Kreis Recklinghausen

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache Schulamt für den Kreis Recklinghausen

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer

    für den Herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

    Schulamt für den Kreis Recklinghausen

    Kurt-Schumacher-Allee 1

    45657 Recklinghausen

    Sachbearbeiter: Herr Uhländer Tel:02361/533019

    Stellenumfang:28 Stunden

    Einstellungsdatum: 01.02.2011

    Der Herkunftssprachliche Unterricht in Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, dass zugewanderte Kinder und Jugendliche ihre Muttersprache und die damit verbundene Landeskunde neben dem regulären Unterricht erlernen und vertiefen.

    Bewerbungsvoraussetzungen für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache:

    1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss über ein in Deutschland erworbenes oder nach deutschem

    Recht anerkanntes Lehramt im Fach Türkisch besitzen

    oder

    2. Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung nach deutschem Recht, die statt der Lehrbefähigung für das Fach Türkisch über die Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen ,,Lernen, lehren, beurteilen“ des Europarates (GeR) verfügen und ihre Bereitschaft zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung

    ,,Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ erklären.

    3. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die Voraussetzungen

    nach Nummer 1 oder 2 erfüllen, können auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die

    a) über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach Türkisch verfügen.

    oder

    b) über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach Türkisch verfügen.

    In beiden Fällen unter Nummer 3 müssen die Bewerberinnen und Bewerber

    – ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der didaktischen und methodischen Fortbildung

    ,,Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ verbindlich erklären

    – an einem einwöchigen Orientierungsseminar teilnehmen. Das Seminar findet unmittelbar vor Beginn des Schuljahres, zu dem die Lehrkraft ihre Unterrichtstätigkeit aufnimmt.

    Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

    Der Einsatz erfolgt vorrangig schulformübergreifend (Grund- und Hauptschulen) an verschiedenen Schulen im Kreis Recklinghausen. Zudem findet der Unterricht in der Regel am Nachmittag statt. Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewerbungsfrist schriftlich (z. B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse bzw. Arbeitsverträge) nachgewiesen werden.

    Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen; auf Grund der zu erwartenden hohen Bewerberzahlen kann seitens des zuständigen Schulamtes keine Benachrichtigung über fehlende Unterlagen erfolgen.

    Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß Nummer 1, 2 erfolgt unbefristet. Bewerberinnen und Bewerber gemäß Nummer 3 a) und 3 b), werden befristet zur Erprobung für 1 Jahr eingestellt.

    Die Vergütung erfolgt als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen. Für die Bewerber gemäß Fallgruppe 1und 2 ist bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen eine Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.

    Die Stelle kann vier Mal besetzt werden.

    Bewerbungen sind bis zum 24.11.2010 an das Schulamt für den Kreis Recklinghausen zu richten. Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.