Schlagwort: Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach

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    Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach

     

     

    11-06-11 Berichte IRU Gesetzeseinbringung

    11-06-21 GE Islamischer Religionsunterricht

     

    Der Landtag hat am 29. Juni in 1. Lesung den Gesetzentwurf zur Einführung eines Islamischen Religionsunterrichts in NRW auf den Weg gebracht. Möglich wurde dies letztlich durch eine Übereinkunft von Sylvia Löhrmann mit dem Koordinierungsrat der Muslime (sh. Anlage), wonach übergangsweise ein Beirat statt einer bereits anerkannten Religionsgemeinschaft als Ansprechpartner des Staates fungiert. Der Staat braucht einen solchen Ansprechpartner, da er selbst nicht die Kompetenz hat, die Inhalte von Religionsunterricht zu bestimmen. Diese Beiratslösung war im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz entwickelt worden und wurde dort als Übergangslösung als verfassungskonform erachtet.

    Nordrhein-Westfalen wird das erste Bundesland, in dem Islamischer Religionsunterricht eingeführt wird. Zuvor war bereits alevitischer Religionsunterricht eingeführt worden.

    In NRW gibt es allein 320.000 Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens. Der Islamische Religionsunterricht wird in deutscher Sprache, unter deutscher Schulaufsicht und mit in Deutschland ausgebildeten Lehrkräften stattfinden. Da gegenwärtig noch zu wenige Lehrkräfte zur Verfügung stehen, wird es noch einige Zeit dauern, bis das Angebot flächendeckend ist.

    Anhörung und Verabschiedung des Gesetzes sind für den Herbst zu erwarten. Ebenfalls angefügt sind Auszüge aus der Berichterstattung der Landespresse.

     

    Weitere Infos bei der

    Integrationsbeauftragten der Stadt Kerpen,

    Annette Seiche

     

    Stadt Kerpen

    Abt. 22.3 – Integration

    Jahnplatz 1, 50171 Kerpen

    Tel.: 02237/58 -173, Fax: 58-102, mobil: 0178 9309 509

    mailto:annette.seiche@stadt-kerpen.de

    www.kerpen-gelingt-gemeinsam.de