Offene Antwort auf das Schreiben von Fatih Akın,
zu den Ereignissen von 1915 im Osmanischen Reich.
Sehr geehrter Herr Keskin,
Ich bitte Sie darum mich von Ihrem Verteiler zu streichen. Ich kann es nicht länger ertragen Ihre politischen Inhalte auf meinen Account zu erhalten. Ich bezeichne die Ereignisse von 1915 als Völkermord. Mit Ihren politischen Ansichten, die Sie mir immer wieder unaufgefordert schicken, fühle ich mich nach und nach genötigt. Sie haben bestimmt von meinem Film der TheCut gehört oder gelesen. Vielleicht haben Sie auch die eine oder andere Äußerung verfolgt, die ich an die Presse gegeben habe. Ich teile Ihre politischen Ansichten nicht! Ich bitte Sie um Rücksicht.
Danke vielmals.
Fatih Akin (als E-Mail erhalten, am 9.12.2014)
Sehr geehrter Fatih Akın,
als bekanntester Regisseur und Künstler türkischer Herkunft in Deutschland habe ich Ihre bisherigen Filme mit großem Interesse gesehen. Gerade als Deutschtürke freue ich mich sehr über Ihre Erfolge. Als Bundesvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland hatten wir Sie auf unserem Bundeskongress in Hamburg 2004, wie Sie sich sicherlich erinnern werden, wegen Ihrer Filme geehrt.
Ihren Film The Cut habe ich noch nicht gesehen, jedoch aus der Presse davon erfahren. Gern werde ich mir den Film ansehen. Sie bezeichnen “die Ereignisse von 1915 als Völkermord” und bitten mich, wegen meiner politischen Ansichten, Sie aus meiner Verteilerliste zu streichen, was ich sofort getan habe. Dennoch erlaube ich mir, Ihnen diesen öffentlichen Brief im Interesse der Wahrheitsfindung zu senden.
Wie Sie wissen, über die Bewertung der Ereignisse von 1915, also über die Zwangsumsiedlung von Armeniern aus Ost- und Zentralanatolien nach Syrien –damals Teil des Osmanischen Reiches – wird seit rund 100 Jahren kontrovers geforscht und diskutiert.
“Völkermord” oder was die Armenier “Genozid” nennen, bezeichnet laut UNO Konvention von 1948 die spezielle Absicht, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“. Hierbei „muss eine über den Tatvorsatz hinausgehende Absicht vorliegen.” (Die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen als Resolution 260 A (III) am 9. Dezember 1948 beschlossen. Sie trat am 12. Januar 1951 in Kraft.)
Unmittelbar nach dem ersten Weltkrieg wurden von den Besatzungsmächten Großbritannien und Frankreich, vom 3. Januar 1919 bis 10. August 1921 im
Osmanischen Reich Ermittlungen durchgeführt, um den Prozess gegen angebliche Täter wegen “schlechter Behandlung von Kriegsgefangenen und Massakern gegen Armenier” aufnehmen zu können. 147 politisch Verantwortliche und führende Offiziere des Osmanischen Reiches wurden von England nach Malta deportiert.
Insbesondere England als Besatzungsmacht hat alles an Dokumenten, Beschlüssen und Schriftwechseln über die Maßnahmen an Zwangsumsiedlung von Armeniern im Osmanischen Reich in der Hand gehabt. 32 Monate lang wurde die Vorbereitung des Prozesses gegen Inhaftierte in Malta vom Königlichen Staatsanwalt in enger Kooperation des englischen Außen- und Verteidigungsministeriums, des hohen Kommissars und der Botschaft Englands in Istanbul, sogar unter Mitwirkung und Einschaltung des Parlaments Großbritanniens, durchgeführt.
Die Königliche Staatsanwalt Großbritanniens kam im Juli 1921 zu folgendem Ergebnis: “Das Beweismaterial und die Informationen, die wir in der Hand haben, legen keine Beweise vor, die Beschuldigten nach einem Zivilgerichts- Prozess zu verurteilen und zu bestrafen.” (Gürkan, U., Die Armenische Frage zu verstehen (Ermeni Sorununu Anlamak, Istanbul 2011, S.78 ff).
Der mit großem Elan und Aufwand an Hand sämtlicher aktueller Unterlagen des Osmanischen Reiches, Großbritanniens, Frankreichs und der USA gegen die inhaftierten “Verantwortlichen” wegen “schlechter Behandlung von Kriegsgefangenen und Massakern an Armeniern” geführte Malta-Prozess, endete nach 29 Monaten mit Freispruch. Am 31. Oktober 1921 wurden die Inhaftierten in die Türkei zurückgebracht.
Bereits vor dem Malta-Prozess hatte die Führung des Osmanischen Reiches bei den Ländern Dänemark, Schweiz, Schweden, Holland und Spanien, die an dem Ersten Weltkrieg nicht beteiligt waren und daher als neutral galten, um die Gründung eines Gerichts gebeten, um die Vorwürfe des Vergehens gegen Armenier zu untersuchen. Dieser Vorschlag wurde von der Besatzungsmacht Großbritannien abgelehnt.
2001, als ich mich mit dem höchst kontroversen Thema um die Ereignisse von 1915 beschäftigte, hatte ich die Idee, dass eine objektive Klärung dieser Frage durch die Gründung einer paritätisch besetzten, gemeinsamen Historiker-Kommission möglich sein könnte. In dieser Kommission sollten türkische, armenische und international anerkannte Historiker zusammenarbeiten und die Archivmaterialien in den dafür in Frage kommenden Ländern analysieren. Damit könnten die Beziehungen zwischen den Nachbarstaaten Armenien und der Türkei möglicherweise normalisiert werden. Mir ging es damals und geht es auch heute hierbei um die Findung der Wahrheit. Diesen Vorschlag habe ich dem damaligen Staatspräsidenten der Türkei Necdet Sezer bei seinem Besuch 2001 in Stuttgart eingereicht.
Nach 90 Jahren der Ereignisse von 1915 unterbreitete der Ministerpräsident der Türkei, Erdoğan, zu dessen Kritikern ich gehöre, am 10. April 2005 dem Staatspräsidenten der armenischen Republik, Robert Kotscharjan, per Brief den
Vorschlag, eine gemeinsam besetzte Historiker-Kommission zu bilden, um an Hand von sämtlichen Archivmaterialen, die Ereignisse von 1915 zu analysieren und das Ergebnis der Weltöffentlichkeit vorzulegen. Dieses Ergebnis sollte dann für beide Seiten bindend sein. Auf diesen Brief hat Armenien nicht reagiert.
Ein Gericht in der Schweiz hatte Doğu Perinçek verurteilt, weil er die Meinung vertrat “Die Behauptung vom Genozid an Armeniern ist eine imperialistische Lüge.” Gegen diese Entscheidung hat Perinçek bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geklagt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am 12. Dezember 2013 unter anderem: “Für eine zweifelsfreie Qualifizierung als Völkermord fehlen dem EGMR die klaren internationalen Rechtsgrundlagen, wie es sie im Falle des Holocaust gibt.”
Sehr geehrter Herr Fatih Akın,
seit den 1968er Jahren, seit meinem aktiv politischen Leben in Deutschland also, habe ich mich konsequent daran gehalten, stets für Wahrheit und Gerechtigkeit zu kämpfen, ohne Rücksicht auf persönliche Folgen hierbei für mich. Wegen meiner Kritiken an den Zuständen in der Türkei 1968-1970 als Vorsitzender der Türkischen Studentenföderation in Deutschland wurde mir 1970 die türkische Staatsangehörigkeit aberkannt, die ich nach einem Prozess beim Verwaltungsgericht in Ankara zurückerhielt. Nach dem Eingreifen des Militärs 1971 wurde ich erneut ausgebürgert und erhielt nach einem erneuten Prozess die türkische Staatsbürgerschaft zurück. Nach Schriftsteller Nazim Hikmet war ich die zweite Person, der die Staatsbürgerschaft entzogen wurde, und daher fand dieser Fall in der türkischen Öffentlichkeit breites Echo.
In den Jahren 1980-2010 habe ich mich als Hochschullehrer, als Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Hamburg und als Bundesvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland, als Abgeordneter der Bürgerschaft in Hamburg und des Bundestages mit unzähligen Vorträgen, Interviews und Publikationen konsequent für die gleichen Rechte der Immigrantinnen und Immigranten, aber auch für alle sozial Benachteiligten Deutschlands eingesetzt.
Wie Sie aus meinen dutzenden Veröffentlichungen in der türkischen Zeitung Cumhuriyet in den letzten Jahren möglicherweise verfolgen, die Sie bislang auch in E-Mails erhielten, setze ich mich mit aller Kraft für einen demokratischen, laizistischen und sozialen Rechtsstaat, sowie für Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei ein. Diese Bemerkungen über meine Biographie mache ich deshalb, weil auch mir von armenischen Lobbyisten der Vorwurf eines „türkischen Nationalisten“ nicht erspart wurde.
In unzähligen Publikationen von seriösen Historikern, die zum Teil in meiner Bibliothek vorhanden sind, werden die Entstehungsründe und Geschehnisse vor 1915 und danach detailliert erläutert. Sie belegen, wie die aufständischen und sich des Terrors und der Gewalt bedienenden Armenier vor und inmitten des Ersten Weltkrieges, ermutigt und unterstützt vom zaristischen Russland – ja gemeinsam mit
der russischen Armee – gegen das eigene Land in der Osttürkei kämpften. Als die russische Armee die heutige Osttürkei gegen Ende 1914 besetzte, übten Anhänger der armenischen Daschnak Partei gegen die türkische und kurdische Bevölkerung in der Osttürkei Massaker aus. Laut Schätzungen sind Hunderttausende dabei getötet worden. Dutzende Archivmaterialien, selbst Berichte von russischen Generälen und Verantwortlichen, belegen eindeutig diese Massaker.
Erst nach diesen Ereignissen in der Osttürkei wurde vom Osmanischen Staat, übrigens auch auf Empfehlung der in der osmanischen Armee einflussreichen deutschen Generäle, am 27. Mai 1915 über die Zwangsumsiedlung der Armenier entschieden. Ohne Zweifel kamen dabei bei meist fehlenden Transportmöglichkeiten auf diesem langen Weg und unter den damaligen höchst ärmlichen Zuständen hunderttausende Armenier ums Leben. Es gab hierbei auch viele Racheakte und Raubüberfälle gegen die armenische Bevölkerung. Es ist mit Entschiedenheit zu kritisieren, dass auch die in der Osttürkei völlig unbeteiligte armenische Bevölkerung von dieser Deportation und vom unermesslichen Leid betroffen war.
Von dieser Zwangsumsiedlung war jedoch die armenische Bevölkerung in den Westteilen des Landes, beispielsweise in Istanbul, Izmir, Bursa nicht betroffen. Dies ist auch ein Beleg dafür, dass keine generelle Deportation der armenischen Bevölkerung geplant war und stattfand.
Ich persönlich bedaure aufrichtig, dass hunderttausende Armenier, aber auch Türken und Kurden bei diesen höchst dramatischen und traurigen Ereignissen ums Leben kamen. Es ist daher völlig falsch, wenn bei dieser Auseinandersetzung lediglich von getöteten Armeniern gesprochen wird und die nahezu gleiche Zahl getöteter Türken ausgeklammert wird.
Die Armenier und Türken lebten nahezu tausend Jahre in friedlicher Nachbarschaft zusammen. Die Armenier waren auf allen beruflichen Ebenen der osmanischen Gesellschaft, aber auch als Botschafter und Minister in vielen führenden Positionen des Staates präsent.
Der erste Ministerpräsident Armeniens Howhannes Katschasnuni fasst diese höchst traurige Geschichte des Osmanischen Reiches im folgenden Satz zusammen. “Wir wurden getötet und wir haben getötet. Wir sind vom Traum für Großarmenien verblendet gewesen.” (Katschasnuni, H., Die Partei Daschnak kann nichts erreichen, (Taşnak partisinin yapacaği bir şey yok), Kaynak yayınları, Istanbul, 2005, S.9).
Die vielseitig und mit massiven Geldern unterstützten aktiven armenischen Lobbyisten und ihre Helfer haben nicht das Recht, Menschen mit anderer Meinung zu diesem Thema als „Genozid-Leugner“ zu diskreditieren oder gar mundtot zu machen. Nachweislich durch Verfälschung von Fakten, ja sogar von Gemälden, versuchen sie, ihre Position der Weltöffentlichkeit als einzig richtige aufzuoktroyieren. Durch Tabuisierung dieses Themas wollen sie verhindern, dass Veranstaltungen mit sachkundigen und zu diesem Thema an Hand von Archivunterlagen forschenden Historikern stattfinden. Dies haben wir jüngst in Berlin erlebt.
Die immer lauter werdende Arbeit von armenischen Lobbyisten hat darüber hinaus
das Ziel, die Besetzung von Berg Karabach und die umliegenden fünf Regionen Aserbaidschans (20 Prozent des aserbaidschanischen Territoriums) und den Massakern an der Bevölkerung von Chodschali (Hocali) im Jahre 1992 aus der öffentlichen Diskussion zu verdrängen. Aus diesen okkupierten Gebieten Aserbaidschans sind rund eine Million Menschen vertrieben worden. Hierbei werden die vier Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (No. 822, 853, 874, 884) sowie Beschlüsse des Europarates, des Europaparlaments, in denen Armenien aufgefordert wird sich aus den besetzten Gebieten Aserbaidschans zurückzuziehen, ignoriert.
Sehr geehrter Fatih Akın,
diese sehr kontroverse Geschichte kann nur von sachkundigen Historikern an Hand von Archivmaterialien und Quellen in aller Welt erhellt werden. Nur die Unterstützung der Bildung einer Historiker-Kommission kann zu einer beidseitigen Lösung und zur Normalisierung der Beziehungen zwischen der Türkei und Armenien beitragen. Eine Instrumentalisierung dieses Themas aus welchen Gründen auch immer, trägt der Wahrheitsfindung und einer Lösung des Problems nicht bei.
Mit freundlichen Grüßen.
Hakkı Keskin