Schlagwort: EU-Kommission Verschärfungen des Ausländerrechts auf Türken nicht anwendbar

  • EU-Kommission Verschärfungen des Ausländerrechts auf Türken nicht anwendbar

    EU-Kommission Verschärfungen des Ausländerrechts auf Türken nicht anwendbar

    EU-Kommission
    Verschärfungen des Ausländerrechts auf Türken nicht anwendbar

    Stellungnahme der EU-Kommission: Ausländerrechtliche Verschärfungen wie Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug sind auf türkische Staatsbürger nicht anwendbar. Sie verstoßen gegen Europarecht.
    Die Linkspartei fordert Konsequenzen.

    Schöne Grüße
    Süleyman Kosar

    Nahezu die gesamte Fachwelt, zahlreiche nationale Gerichte, der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sind sich einig darin, dass ausländerrechtlichen Verschärfungen der vergangenen Jahre auf türkische Staatsbürger nicht anwendbar sind. Nur die Bundesregierung sieht das anders – noch.
    EU-Kommission widerspricht Bundesregierung
Aus einer jetzt bekannt gewordenen Stellungnahme der EU-Kommission an den Europäischen Gerichtshof vom 29. Juli 2011, die dem MiGAZIN vorliegt, lässt sich nun ebenfalls folgern, dass zahlreiche aufenthaltsrechtliche Beschränkungen in Bezug auf türkische Staatsbürger gegen EU-Recht verstoßen. Damit gerät die Bundesregierung, die sich ohnehin stark in Erklärungsnot befindet, weiter unter Druck.
    Hintergrund des Ganzen ist ein Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit der Türkei, das sogenannte Assoziationsabkommen (ARB 1/80). Darin ist geregelt, dass EU-Staaten die Arbeitnehmerfreizügigkeit türkischer Staatsbürger nicht einschränken dürfen (Verschlechterungsverbot).
    Weitereichende Folgen
Die Bundesregierung vertrat bisher die Meinung, dass das Verschlechterungsverbot nur für Arbeitnehmer gilt, die sich bereits in Deutschland aufhalten und nicht auf Zuwanderungswillige aus dem Ausland. Die EU-Kommission sieht das jedoch anders. Das Verbot greife bereits dann, wenn der türkische Staatsbürger beabsichtigt, von dieser Freizügigkeit Gebrauch zu machen.
    Damit erstreckt sich das Verschlechterungsverbot, entgegen dem bisherigen Vorbringen der Bundesregierung, auch auf Personen, die in das Bundesgebiet einreisen wollen. Für die Praxis hat das weitreichende Folgen. So etwa die jüngste Anhebung der Ehebestandszeit, die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug oder der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen für die Niederlassungserlaubnis.
    Pure Heuchelei
Für die migrationspolitische Sprecherin der Linkspartei, Sevim Dağdelen, ist die Haltung und das Vorgehen der Bundesregierung „pure Heuchelei“. Ständig werde von Migranten die Beachtung der Rechtsordnung eingefordert. Dabei missachte die Bundesregierung selbst aus politischem Kalkül bewusst europäisches Recht.
    „Die seit 2007 geltende Beschränkung des Familiennachzugs durch die Einführung von Sprachnachweisen im Ausland ist damit eindeutig auf türkische Staatsangehörige nicht anwendbar – wie auch zahlreiche weitere Gesetzesverschärfungen“, stellt auch die Linkspolitikerin fest. Nun müsse die Bundesregierung ihre jahrzehntelange Hinhalte- und Verweigerungspolitik in Bezug auf die Rechte türkischer Staatsangehöriger aufgeben.
    Über kurz oder lang …
Dass die EU-Kommission der Rechtsauffassung der Bundesregierung widerspricht, könne nicht ignoriert werden. Dağdelen stellt die Bundesregierung zur Rede. In einer parlamentarischen Anfrage möchte sie wissen, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus der Kommissionsstellungnahme zieht.
    Sollte die Bundesregierung an ihrer bisherigen Haltung festhalten, dürfte es über kurz oder lang darauf hinauslaufen, dass der Europäische Gerichtshof eine verbindliche Entscheidung fällt. Und sollte er seiner bisherigen Rechtsprechung treu bleiben, wonach es aussieht, erwartet die Bundesregierung eine schallende Ohrfeige, die ihre bisherige Integrationspolitik fast vollständig auf den Kopf stellen dürfte.