Schlagwort: Die Große Türkische Nationalversammlung

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    Das türkische Parlament

    Die Große Türkische Nationalversammlung (Türkiye Büyük Millet Meclisi) – das türkische Parlament – besteht aus 550 Abgeordneten. Sie werden für vier Jahre vom Volk gewählt.

    Bürger ab 18 Jahren sind wahlberechtigt und auch wahlpflichtig, Kandidaten müssen aber mindestens 30 Jahre alt sein. Für den Einzug ins Parlament gilt eine Zehn-Prozent-Hürde. Das ist europaweit die höchste Sperrklausel. Kandidaten, deren Parteien die zehn Prozent nicht schaffen, werden auch nicht berücksichtigt.

    Parteien können sich aber zu Bündnissen zusammenschließen. Derzeit hat die islamisch-konservative Regierungspartei AKP mit 337 Sitzen die absolute Mehrheit.

    Das erste Parlament der Türkei („Generalversammlung“) nahm seine Arbeit 1877 auf. Am 29. Oktober 1923 rief Mustafa Kemal Pascha, genannt Atatürk (Vater der Türken), die Republik aus. Im Zuge weiterer Reformen wurde in der Türkei 1930 das aktive Frauenwahlrecht eingeführt, und seit 1934 dürfen sich Frauen auch selbst zur Wahl stellen. 1960 und 1980 putschte das Militär gegen die Regierung. Seine Macht wird zunehmend eingeschränkt.