Internetredaktion des Bundesministeriums des Innern
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Veröffentlicht am 14.12.2010
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Bundesweite Durchsuchungsmaßnahmen bei salafistischem Netzwerk
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Der Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärt:
„Auf Veranlassung des Bundesministeriums des Innern und auf der Grundlage entsprechender
Gerichtsbeschlüsse werden seit heute 8 Uhr in Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei einem bundesweit agierenden salafistischem Netzwerk
durchgeführt. Hintergrund dieser Maßnahmen ist ein seit längerem vom Bundesministerium des Innern
gegen die Vereine „Einladung zum Paradies e.V.“ (EZP) in Braunschweig/Mönchengladbach und
„Islamisches Kulturzentrum Bremen e.V.“(IKZB) geführtes vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren.
Die heutigen Exekutivmaßnahmen stehen in keinem Zusammenhang mit der aktuellen Gefährdungslage
durch den internationalen Terrorismus. Sie waren seit längerem geplant.
EZP und IKZB sind verdächtig, sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu richten, indem sie diese
zugunsten eines islamischen Gottesstaates in Deutschland beseitigen wollen. Salafisten verstehen
die islamische Religion als Ideologie, Ordnungs- und Herrschaftssystem und damit als unvereinbaren
Gegensatz zur parlamentarischen Demokratie. Gesetze können der salafistischen Ideologie zufolge nur
von Gott (göttliche Souveränität), nicht vom Volke gemacht werden. So fordert auch der
1. Vorsitzende des EZP, dass auf der Basis der Scharia regiert werden muss und nicht auf Basis von
Menschen erlassener Gesetze.
Gegen islamistische Netzwerke wie diese salafistischen Vereine stehen der freiheitlichen Demokratie
vereinsrechtliche Verbotsmaßnahmen zur Verfügung. Für eine wehrhafte Demokratie ist es so notwendig
wie geboten, nicht erst den Jihad in Form des bewaffneten Kampfs abzuwarten, um gegen
verfassungsfeindliche Vereinigungen einzuschreiten.
Die heutigen zeitgleichen Durchsuchungen in drei Bundesländern werden zeigen, ob sich der bisherige
Anfangsverdacht bestätigt.“
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