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  • Buchprojekt ist bis zum 30.09.2009 verlängert worden

    Buchprojekt ist bis zum 30.09.2009 verlängert worden

    Welche Texte?

    Eine Geschichte oder ein Gedicht, eine Theaterszene oder einen Bericht,
    einen Song oder einen Hip-Hop-Text, ein Märchen oder eine Satire,
    eine Anekdote oder eine Tagebuchnotiz, ein Interview oder eine Reportage,
    was auch immer dir gefällt und einfällt Schildere Positives … Negatives
    Lustiges … Trauriges Erfahrungen … Vorstellungen Erlebtes … Gehörtes
    Wünsche – Ängste Vergangenes … Zukünftiges Spannendes … Besinnliches
    Typisches … Außergewöhnliches Romantisches … Sachliches Reales … Erfundenes
    Phantasievolles … Phantastisches oder … oder … oder … Schreibe in der Sprache, in der du dich zu Hause fühlst!

    Wer kann teilnehmen?

    Teilnehmen dürfen an diesem Projekt alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 10 bis 20 Jahren, die im Ruhrgebiet leben.

    Die interessantesten Texte werden in einem Buch veröffentlicht, das voraussichtlich im November 2009 erscheint.
    Alle Jugendlichen, deren Texte veröffentlicht werden, werden darüber von uns informiert.
    Wer an dem Projekt teilnimmt, erklärt sich damit einverstanden, dass sein Beitrag in dem Buch und in Verbindung damit gegebenenfalls auch in anderen Medien veröffentlicht wird. Eingesandte Texte können leider nicht zurückgeschickt werden, der Rechtsweg ist ausgeschlossen

    An wen gehen die Texte?

    Abgabe der Texte bis zum 30. 09. 2009 an:
    Kulturzentrum Grend
    z. Hd. Andreas Klink
    Stichwort „Ruhrkulturen“
    Westfalenstraße 311
    45276 Essen
    Name, Anschrift, Telefonnummer, Emailanschrift und Altersangabe nicht vergessen!

    Bitte beachten:
    Wer an dem Projekt teilnimmt, erklärt sich damit einverstanden, dass sein Beitrag in dem Buch und in Verbindung damit gegebenenfalls auch in anderen Medien veröffentlicht wird. Eingesandte Texte können leider nicht zurückgeschickt werden, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  • Größte türkische Unternehmen

    Größte türkische Unternehmen

    Industriekammer Istanbul veröffentlicht Bericht über die 500 größten türkischen Unternehmen

    Die Industriekammer Istanbul hat den Bericht über die 500 größten türkischen Unternehmen veröffentlicht. Das größte Unternehmen der Türkei die TÜPRAŞ erzielte im Jahre 2009 einen Umsatz im Höhe von 27 Milliarden 732 Millionen 867 Tausend türkischer Lira.

    An zweiter Stelle liegt Elektrik Üretim AŞ mit 6 Milliarden 249 Millionen 112 tausend türkischer Lira. Ford Otomotiv liegt auf Platz drei, mit 6 Milliarden 6 Millionen 491 Tausend türkischer Lira.

  • Lepsius-Haus

    Lepsius-Haus

    Lepsius-Haus: Bund fördert Ausbau doch „Außenpolitische Bedenken“ ausgeräumt
    Potsdamer Neueste Nachrıchten
    (26.05.09)

    Nauener Vorstadt – Der Verein Lepsius-Haus Potsdam rechnet damit, im Herbst 2009 mit dem Ausbau der ehemaligen Wirkungsstätte des Humanisten Johannes Lepsius (1858-1926) beginnen zu können. Ein Termin im Bundeskanzleramt in der vergangenen Woche sei „erfolgreich verlaufen“, erklärte gestern Vereinsgeschäftsführer Peter Leinemann. „Alle Hinderungsgründe“ und „außenpolitischen Bedenken“ hinsichtlich der Förderung einer Forschungs- und Gedenkstätte durch den Bund seien „ausgeräumt worden“. Leinemann rechnet mit dem Eintreffen des Fördermittelbescheids „in vier bis sechs Wochen“. Der Einzug des Fördervereins in das Lepsius-Haus in der Großen Weinmeisterstraße könnte im April 2010 erfolgen.

    Leinemann hatte die Bundesmittel bereits 2008 erwartet. Nun habe der Verein gegenüber der Bundesregierung deutlich machen können, dass es bei der Arbeit der künftigen Lepsius-Forschungs- und -Gedenkstätte um „Völkerverständigung“ gehen werde. „Wir sind keine anti-türkische Einrichtung“, erklärte auch der Lepsius-Experte und zweite Vereinsvorsitzende Prof. Hermann Goltz den PNN. Die Arbeit des künftigen Lepsius-Hauses solle den türkisch-armenischen Dialog fördern „mit dem Ziel der Versöhnung“. Dabei darf Prof. Goltz zufolge „die historische Wahrheit nicht unter den Teppich gekehrt werden“. Ungeachtet des gegenwärtigen Tauwetters zwischen der Türkei und Armenien verwende auch der armenische Außenminister weiter den Begriff „Genozid“ für die Massenmorde an den Armeniern in den Jahren 1915 und 1916.

    Der Innenausbau des Hauses ist mit 560 000 Euro veranschlagt. 280 000 Euro übernimmt Leinemann zufolge der Bund, 210 000 Euro die Stadt Potsdam und 70 000 der Förderverein. Ferner werde der Bund für die Jahre 2009 bis 2011 jährlich 100 000 Euro für die Gedenkstätten- und Forschungsarbeit bereitstellen. Vorgesehen ist Leinemann zufolge der Umzug des Lepsius-Archives sowie der 5000 Bände umfassenden Privat-Bibliothek von Prof. Goltz von der Universität in Halle in das Lepsius-Haus nach Potsdam. Im Erdgeschoss soll eine Dauerausstellung zu Johannes Lepsius sowie seines Vaters, des Ägyptologen Carl Richard Lepsius, eingerichtet werden. Das von Johannes Lepsius gegründete Hilfswerk für die Armenier gilt heute als Vorläufer des Hilfswerkes der Vereinten Nationen (UNO). Lepsius ist zudem bekannt durch seine Dokumentation des Völkermordes an den Armeniern.

    Guido Berg

  • Uygur Türken

    Uygur Türken

    China seit Jahrhunderten in Ost-Turkestan türkischen Völkermord gegen die Politik der Gewalt systematisch angewandt. Palästina und Tschetschenien, die in eine wissenschaftliche (!), Und wenn die Menschheit hat durch den Sumpf der Uygur Türken; China ist der Antrag auf den Klang der harten Zensur-Politik nicht bekannt gegeben. Heute ist das Bewusstsein über diese Fragen zu uns, wir kommen, das Leiden unserer Brüder in unseren Herzen zu fühlen, zu erinnern, sie in unsere Gebete und unsere Reaktionen auf die Gelegenheit zum Boykott chinesischer Waren an den Ort der! Unsere Nation vor kurzem begonnen, das Bewusstsein zu diesem Thema und nun fordert Boykott der Öffentlichkeit stärker unterstützt. Wir als Nation, wenn wir wollen, dass nur 75 Millionen unserer finanziellen Stärke könnte verletzt die Kapitalisten. China Waren oder Rohstoffe, lassen sich als Verbraucher, aber China, die Produktion ist sehr schwierig, die Waren, aber sehr leicht zu. Wie? Holen Sie sich auf das Produkt „Made in China“, „Product of China“, „Waren aus China“ nicht enthalten Sätze wie, lesen Sie bitte die Produkt-Barcodes. Jedes Land muss in Höhe der Umsatz-Code, der Verarbeitung des Barcodes. Die ersten zwei oder drei pro Barcode des Produktes aus welchem Land Sie sind selbstverständlich. Das gehört zu China und 690 Barcode-Nummern 692. Wenn Sie nicht sicher sind, die Echtheit des Produkts wird Sie die drei Zahlen. Kaufen Sie keine Produkte, die mit Zahlen. Schweigeminute für die Verstorbenen, wie die Stimme der Leiden aller Lebewesen.

  • W 3-Professur für „Moderne Türkeistudien“

    W 3-Professur für „Moderne Türkeistudien“

    An der Universität Duisburg-Essen ist – in Kooperation mit der „Stiftung Zentrum für Türkeistudien“ – zum 01.10.2009 eine

    W 3-Professur für „Moderne Türkeistudien“

    und zugleich die

    Wissenschaftliche Leitung des Zentrums für Türkeistudien

    zu besetzen.

    Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber vertritt das Fachgebiet Türkeistudien in Forschung und Lehre mit einem kultur-, wirtschafts- bzw. gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt und ist zugleich Wissenschaftlicher Direktor des Zentrums für Türkeistudien (An-Institut der Universität Duisburg-Essen). Sie/Er ist verantwortlich für die Konzeption, Organisation und Durchführung der wissenschaftlichen Arbeiten des Instituts.

    Es handelt sich um eine Professur, die zur Profilierung der Universität im Forschungsgebiet der Studien zur modernen Türkei, der Migration und Integration beitragen soll.

    Das Zentrum für Türkeistudien

    • betreibt Forschungen zur kulturellen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Entwicklung der modernen Türkei
    • sowie zu den Themen Migration und Integration und
    • führt wissenschaftliche Politikberatung durch.

    Das Zentrum für Türkeistudien trägt damit zu vertieften Kenntnissen über das Leben insbesondere der türkeistämmigen Bevölkerung, aber auch anderer Zuwanderergruppen in Deutschland bei. Das Zentrum ist auf diesem Wege bestrebt, gegenseitiges Verständnis für unterschiedliche Lebensformen und Werthorizonte innerhalb unserer Gesellschaft zu fördern.

    Erwartet wird, dass die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber international ausgewiesen ist und über Erfahrungen in der selbständigen Durchführung und dem Management wissenschaftlicher Forschungsprojekte verfügt. Besonderer Wert wird auf den Nachweis der Kompetenz zur Vermittlung von Forschungsergebnissen in die Öffentlichkeit gelegt. Bewerber(innen) sollen mit der wissenschaftlichen Politikberatung vertraut sein und über Erfahrungen in der Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen verfügen.

    Der Stelleninhaber/Die Stelleninhaberin muss die deutsche, türkische und englische Sprache beherrschen.
    Die Möglichkeit einer Reduzierung des Regellehrdeputats ist vorgesehen.
    Weitere Informationen zur ausgeschriebenen Stelle finden Sie im Internet unter:

    Die Voraussetzungen sind gemäß § 36 Hochschulgesetz NRW ein abgeschlossenes Hochschulstudium, Promotion und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die im Rahmen einer Juniorprofessur, einer Habilitation, einer wissenschaftlichen Tätigkeit an einer Hochschule, Forschungseinrichtung, in Wirtschaft, Verwaltung oder einem anderen gesellschaftlichen Bereich erbracht wurden.

    Erwünscht sind Publikationen in referierten Zeitschriften sowie Erfahrungen mit drittmittelfinanzierten Projekten.
    Die Universität Duisburg-Essen ist für ihre Bemühungen um die Gleichstellung von Mann und Frau mit dem „Total-E-Quality-Award“ ausgezeichnet worden. Sie strebt die Erhöhung des Anteils der Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb einschlägig qualifizierte Frauen nachdrücklich auf sich zu bewerben.

    Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.

    Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Unterlagen zum wissenschaftlichen und beruflichen Werdegang, Zeugniskopien, Darstellung des eigenen Forschungsprofils und der sich daraus ergebenden Perspektiven an der Universität Duisburg-Essen, Angaben über bisherige Lehrtätigkeit und Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung sowie über eingeworbene Drittmittel) sind innerhalb eines Monats nach Erscheinen der Anzeige zu richten an den Dekan des Fachbereichs Geisteswissenschaften der Universität Duisburg-Essen, Herrn Univ.-Prof. Dr. E. Reckwitz, Universitätsstraße 2, 45141 Essen.

  • Entwurf einer Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Bildung und Erziehung von Kindern mit Migrationshintergrund

    Entwurf einer Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Bildung und Erziehung von Kindern mit Migrationshintergrund

    Offener Brief

    Zusammenfassung und Stellungnahme zum „Entwurf einer Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Bildung und Erziehung von Kindern mit Migrationshintergrund (2008/2328(INI)), vorgelegt vom Ausschuss für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments vom 09.03.2009

    In NRW haben über 30% der 15 Jährigen Schüler einen Migrationshintergrund. Der Anteil an Schülern mit Migrationshintergrund in Essen ist 30,6%, in Gelsenkirchen 38,8% und in Duisburg sogar 41,4%. Nahezu die Hälfte dieser Jugendlichen hat einen türkischen Migrationshintergrund. Der Schulerfolg, gemessen an dem Anteil Gymnasiasten ist bei den verschiedenen Migrantengruppen sehr unterschiedlich. Ein Großteil der Schüler aus den weniger erfolgreichen Migrantengruppen verlässt die Schule ohne einen Abschluss. Trotzt erfolgreichem Schulabschluss und bei gleichem Notendurchschnitt, sind die Chancen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund (speziell türkischer Herkunft) auf dem Ausbildungsmarkt um den Faktor 2-3 schlechter als bei der Vergleichgruppe der Deutschen Jugendlichen.

    Daraus ergibt sich nach unserem Ermessen ein enormer Handlungsbedarf, sowohl auf Seiten der Migranten die mehr integrative Anstrengung durch sprachliche Qualifizierung, sowie gesellschaftliche Partizipation erfordert, als auch auf Seiten der Aufnahmegesellschaft, die zu mehr Akzeptanz und Toleranz der Kultur und Sprache, sowie der Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Integration von Migranten führen muss. In diesem Zusammenhang wollen wir die jüngst vom Europäischen Parlament veröffentlichten „Bericht über die Bildung und Erziehung von Kindern mit Migrationshintergrund“ kurz kommentieren.

    Das Europäische Parlament,
    – gestützt u.a. auf Artikel 149 und Artikel 150 des EG-Vertrags,
    – gestützt auf Artikel 14 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, unter Hinweis auf die Richtlinie 77/486/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern1,
    – unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft2,
    – in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Lissabon vom 23. und 24. März 2000,
    – in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 13. und 14. März 2008,
    – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Oktober 2005 zur Integration von Einwanderern durch mehrsprachige Schulen und Unterricht in mehreren Sprachen3

    1 ABl. L 199 vom 6.8.1977, S. 32.
    2 ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.
    3 ABl. C 233 E vom 28.9.2006, S.121.
    1. besteht darauf, dass Kinder und Erwachsene mit Migrationshintergrund sich nur dann voll integrieren können, wenn sie die Möglichkeit erhalten, die Sprachen des Aufnahmelandes zu erlernen und die Bereitschaft vorhanden ist, dieses Angebot auch anzunehmen;

    2. fordert die nationalen Regierungen auf, sicherzustellen, dass Kinder von Migranten mit geregeltem Aufenthaltsstatus Zugang zu Bildung, einschließlich Kursen zum Erwerb der Amtssprachen des Aufnahmelandes, aber auch zur Forderung der Muttersprache und der Kultur des Herkunftslandes, erhalten;

    3. hält es für entscheidend, dass die Eltern von Migrantenkindern, insbesondere deren Mutter, an den Programmen zum Erlernen der Amtssprachen des Aufnahmelandes teilnehmen, damit die Kinder nicht sozial ausgegrenzt bleiben und damit sie sie bei der schulischen Integration unterstutzen konnen;

    4. ist der Ansicht, dass die Erhaltung und Forderung der Mehrsprachigkeit Bestandteil jedes Schullehrplans sein muss; vertritt mit Nachdruck die Auffassung, dass bereits im Vorschulalter zum Sprachenlernen ermuntert werden sollte, um die Integration von Migranten zu fordern; ist jedoch der Ansicht, dass der Stellenwert im Lehrplan und die Organisation des Unterrichts in der Muttersprache ausdrücklich den Mitgliedstaaten überlassen werden sollten;

    5. unterstreicht, dass die Entwicklung interkultureller Kommunikationsfähigkeiten bei Kindern, und zwar sowohl bei den Kindern mit Migrationshintergrund als auch bei den Kindern der Aufnahmeländer, wichtig ist, und vertritt die Auffassung, dass die Fähigkeit, anderen seine eigene Kultur zu vermitteln und die Kultur und die Werte der anderen zu verstehen, zu einem zentralen Element der Schlüsselkompetenz „Kulturbewusstsein und kulturelle Kompetenz“ werden sollte;

    6. schlägt vor, dass legale Migranten fur den Besuch von Sprachkursen zusätzliche finanzielle und administrative Unterstutzung durch ausgebildetes Personal erhalten sollten, das auch die Muttersprache der Migranten versteht;

    7. weist darauf hin, wie wichtig das Erlernen der Muttersprache und der Sprachen des Wohnsitzlandes sowie der Erwerb von Lese- und Schreibfertigkeiten für Migrantenkinder bereits im Vorschulalter sind;

    8. erkennt an, wie wichtig es für die Erhaltung des kulturellen Erbes der Migranten ist, dass Unterrichtsstunden in deren Muttersprache in den Lehrplan aufgenommen werden;

    9. hebt die Bedeutung des Sports in der allgemeinen und beruflichen Bildung und dessen wichtige Rolle fur die Integration und soziale Teilhabe von Personen aus weniger privilegierten Verhältnissen hervor; empfiehlt die umfassende Berücksichtigung der wichtigen integrativen Rolle des Sports für Migranten in der Sozialpolitik der Mitgliedstaaten;

    10. unterstreicht, wie wichtig die Einbeziehung junger Migranten in die verschiedenen außerschulischen Aktivitäten ist, da diese eine ausgezeichnete Möglichkeit für die Integration in das Schulleben darstellen;

    11. unterstreicht, dass Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund in der Schule, in der Weiterbildung und am Arbeitsmarkt besser bestehen, je früher und erfolgreicher sie in die Schulen integriert werden; ist fest davon überzeugt, dass frühkindliche Erziehung im Vorschulalter diese Aussichten der Kinder erheblich verbessert, und fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Teilnahme von Migrantenkindern an der Vorschulerziehung zu verbessern;

    12. legt den Mitgliedstaaten nahe, die Bildung von Ghettoschulen und Sonderklassen fur Migrantenkinder zu vermeiden und eine integrative Bildungspolitik zu fordern, bei der das Bildungsniveau, aber auch die persönlichen Bedürfnisse dieser Kinder bei der Klasseneinstufung berücksichtigt werden;

    13. halt es für notwendig, dass die Bedürfnisse von Migrantenkindern starker bei der Gestaltung des Lehrplans in den von ihnen besuchten Schulen berücksichtigt und die Lehrer auch mit interkulturellen Kompetenzen ausgestattet werden, damit sie möglichst effektiv mit der Vielfalt in den Schulen umgehen können;

    14. vertritt die Auffassung, dass die Integration von erwachsenen Migranten und ihren Kindern durch Erwachsenenbildungsangebote für Migranten gefordert werden kann, und betont daher die Notwendigkeit, das lebenslange Lernen bei den Eltern dieser Kinder massiv zu fordern;

    15. ist besorgt darüber, dass viele Migrantenkinder vorzeitig die Schule verlassen, und ist der Auffassung, dass Bemühungen unternommen werden müssen um sicherzustellen, dass die Kinder mit Migrationshintergrund ihre schulische Ausbildung abschließen;

    16. betont in diesem besonderen Zusammenhang die Bedeutung der Mobilität von Lehrern als integraler Bestandteil der Lehrerbildungsprogramme; ist der Ansicht, dass Lehrer die Möglichkeit haben sollten, ein oder zwei Semester an Gastuniversitäten im Ausland zu verbringen;

    17. ist der Ansicht, dass Schulen Lehrer mit Migrationshintergrund benötigen, da sie für ihre Kollegen eine Quelle wichtiger Erfahrungen darstellen, den Erfolg der sozialen Integration verkörpern und als Vorbilder für Kinder mit Problemen dienen konnten;

    18. unterstreicht die Notwendigkeit von Beratungsdiensten für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, die ihnen dabei helfen, den Kulturschock zu überwinden und sich an die Gesellschaft des Aufnahmelandes anzupassen;

    19. schlägt vor, dass von jedem Mitgliedstaat Bildungsprogramme zur Vertiefung des Wissens über die Menschenrechte unter besonderer Hervorhebung der Gleichheit, Integration und persönlichen Freiheit entwickelt werden, um der offenbar mit Migranten und deren Kindern zusammenhangenden und sich manchmal sehr rasch ausbreitenden Fremdenfeindlichkeit und Ausgrenzung vorzubeugen;

    20. erinnert daran, dass Diskriminierung aufgrund der Rasse und der ethnischen Zugehörigkeit im Bereich der Bildung durch die Richtlinie 2000/43/EG untersagt wird, und fordert die Achtung der Diskriminierung aus egal welchen Gründen, einschließlich Nationalität und Wohnrechtsstatus, im Bildungswesen;
    Erfolgs-orientierte Ansätze, welche die Achtung und Schätzung der mitgebrachten Kultur und der Sprache von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte angemessen würdigt (Skandinavische Länder, Kanada), gibt Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ein Gefühl der Zugehörigkeit und ist für deren Persönlichkeitsentwicklung von besonderer Bedeutung. Defizit-orientierte Modelle (Missachtung der Sprachen und Kultur von Migranten, Verbot der Nutzung der Muttersprachen, Sonderschulzuweisung von Kindern aufgrund sprachlicher Defizite, Bildung von Sonderklassen aus ebensolchen Gründen) hingegen sind eher auf die Schwächen und die Andersartigkeit fixiert und stärken das Gefühl des Andersseins. Diese Vorgehensweise fördert die Passivität und mindert somit die Erfolgsaussichten von Förderansätzen.

    Dagegen ist die Toleranz und die Akzeptanz der sprachlichen und kulturellen Vielfalt, wobei die Vielfalt heute die Regel als die Ausnahme ist, bietet Raum für erfolgs-orientierte Ansätze zur Förderung von Kindern mit Zuwanderungsgeschichte. Die Förderung der vorhandenen natürlichen Ressourcen eines Menschen führt zur Stärkung des Selbstwertgefühls und somit seiner Persönlichkeit. Wir brauchen eine Gesellschaft mit starken, selbstbewussten Persönlichkeiten um die Zukunft besser gestalten können.

    Im Hinblick auf eine gesunde Integrationsentwicklung und zur Vermeidung von Parallelgesellschaften ist das Zusammenwachsen einer Gesellschaft sehr wichtig. Dies gelingt aber nur, wenn wir uns gegenseitig Vertrauen schenken, aufeinander zugehen und die Dialogbereitschaft bei allen Beteiligten sehr hoch ist.
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Ali Sak

  • Türkischverbot an Schulen

    Türkischverbot an Schulen

    An die Ministerin
    Barbara Sommer
    Ministerium für Schule und Weiterbildung
    des Landes NRW
    Völkingerstr 49
    40221 Düsseldorf

    Sehr geehrte Frau Ministerin Sommer,

    wir möchten uns mit diesem Schreiben in einer für uns äußerst wichtigen Angelegenheit an Sie wenden und Sie bitten sich unmittelbar dieser Problematik anzunehmen.

    Es geht um folgende Vorfälle, die mittlerweile nicht mehr vereinzelt an den Schulen in NRW auftreten und uns von verschiedenen Seiten herangetragen wurden, mit der ausdrücklichen Bitte dies an Sie weiterzuleiten.

    1. Den türkischen Schülern wird an mehreren Schulen untersagt in den Pausen ( auf dem Schulhof, im Flur etc. ) in ihrer Muttersprache zu sprechen.

    2. Türkische Eltern sollen sich ebenfalls nicht auf dem Schulgelände mit ihren Kindern auf Türkisch unterhalten. In einem konkreten Fall brachte die türkische Mutter ihrem Kind das vergessene Pausenbrot vorbei und übergab es ihm auf dem Schulhof. Die aufsichtführende deutsche Lehrerin wandte sich an die türkische Mutter und sagte zu ihr: „ Sie dürfen hier nicht türkisch sprechen. Sie müssen sich mit Ihrem Kind auf Deutsch unterhalten.“

    3. Mehrere türkische Lehrerinnen und Lehrer wurden und werden seitens ihrer deutschen Kolleginnen und Kollegen ständig darauf angesprochen, sich mit den türkischen Schülern außerhalb des Unterrichts nicht in Türkisch zu unterhalten. Dabei wird unter anderem auch folgende Äußerung getätigt wie: „Vergessen Sie nicht, Sie sind hier an einer deutschen Schule. Hier wird deutsch gesprochen! “ Der Tonfall ist nicht immer kollegial. Selbst bei Gesprächen unter den türkischen Lehrerinnen und Lehrern halten sich deutsche Kolleginnen und Kollegen berechtigt, Diese darauf hinzuweisen, sich nur noch auf Deutsch zu unterhalten.

    Türkische Eltern empfinden es als unhöflich und respektlos, wenn sie sich in türkischer Sprache an eine türkische Lehrperson wenden und diese unverständlicherweise auf Deutsch antwortet. Oftmals kommt es zu Kommunikationsschwierigkeiten und Streitigkeiten. Die türkische Lehrperson wird nicht mehr als vertrauenswerte Bezugsperson angesehen, was wiederum den Zugang der Schule zu den türkischen Eltern erheblich erschwert. Diese besorgniserregenden Vorfälle werden unseren Vereinen und Verbänden in letzter Zeit immer häufiger angetragen.

    Hinsichtlich dieses umfassenden Türkischverbotes berufen sich einige Schulen auf eigene Schulordnungen, in denen es unter anderem heißt: „ Ich bin höflich. Ich spreche Deutsch, damit mich alle verstehen.“ Eine sehr unscheinbare Regelung, die jedoch in der Umsetzung im Schulalltag die Rechte der türkischen Schüler, der türkischen Eltern als auch der türkischen Lehrer erheblich verletzt. Dabei handelt es sich insbesondere bzgl. der Schüler nicht mehr um einfache hinnehmbare erzieherische Maßnahmen. Ganz im Gegenteil sehen wir in jedem ausgesprochenen Türkischverbot gegenüber den türkischen Schülern (außerhalb des Unterrichtes) einen Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG. In jedem Verbot, keine andere Sprache als Deutsch zu sprechen liegt auch ein Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 b der Antirassismusrichtlinie 2000/43 EG vor. Unabhängig davon, unterliegt ein solch erheblicher Eingriff dem Gesetzesvorbehalt. Ein solches Gesetz liegt jedoch nicht vor. Seine Verfassungsmäßigkeit wäre auch höchst zweifelhaft.

    Folgende Gründe bzw. Ziele werden im Rahmen des Türkischverbotes ständig vorgetragen:
    (a) Wahrung von Respekt
    (b) Vermeidung von Konflikten.
    (c) Erlernen der deutschen Sprache

    Zu a: Das Sprechen einer anderen Sprache als der Deutschen innerhalb der Pause wird als „Respektlosigkeit“ gewertet. Allein diese Aussage ist diskriminierend, da die andere Sprache bzw. Kultur abgewertet wird. Hier liegt noch nicht mal ein legitimes Ziel für einen Eingriff vor.

    Zu b: Die Behauptung das Sprechen einer anderen Sprache als der Deutschen führe regelmäßig zu Konflikten ist nur eine Annahme. Es gibt andere Mittel zur Vermeidung von Konflikten als das Aussprechen eines Türkischverbotes, z.B. die Förderung interkultureller Kompetenz. Diesbezüglich könnte man sogar ein eigenständiges Unterrichtsfach einführen. Voraussetzung ist natürlich wiederum, dass auch die Lehrkräfte in dieser Hinsicht gezielt ausgebildet werden.

    Die türkischen Schüler berichten oftmals, dass sie in der Schule vielen Vorurteilen, sei es seitens der Lehrer als auch seitens der Mitschüler, ausgesetzt sind und es meist nicht schaffen dagegen anzukämpfen. Sie fühlen sich oft alleingelassen und erniedrigt. An diesem Punkt ist noch eine ganze Menge Arbeit zu leisten! Als Einwanderungsland sollte sich die Bundesrepublik Deutschland nun endlich diesen Herausforderungen stellen und Integration als ein beidseitiges Bemühen um ein Miteinander verstehen. Man könnte hier durchaus in den Schulen anfangen und pädagogische Methoden finden wie man die Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zusammenführt und Vorurteile abbaut. Wir erinnern an Einstein, der sagte: „Vorurteile abzubauen ist schwieriger als ein Atom zu spalten.“ Durch Verbote wird dies nicht zu erreichen sein. Ganz im Gegenteil werden diese nur zu Trotzreaktionen führen. Diese Art von Verboten führt eher zur Distanzierung der Migranten von der einheimischen Bevölkerung. Man sollte eher nach Vorschlägen suchen, wie man die Schüler für die Gesellschaft gewinnen kann. Hier müssen dringend Konzepte gesucht und entwickelt werden. Vorbildhaft ist hier insbesondere das Konzept der Schule in Toronto/Kanada, in der die Förderung der einheimischen Kulturen und Sprachen zum Schulkonzept gehört.

    Zu c: Gute Kenntnisse in der deutschen Sprache sind insbesondere für das Berufsleben und auch für das gesellschaftliche Leben in Deutschland von äußerster Wichtigkeit. Dieser Bedeutung sind wir uns durchaus bewusst. Diesbezüglich halten wir Fördermaßnahmen sogar für dringend geboten, damit die türkischen Schüler mit ihren deutschen Mitschülern im Unterricht mithalten können. Dieser positive Zweck – das Erlernen der deutschen Sprache – darf jedoch nicht so weit gehen, den Schülern in der Pause das Sprechen ihrer Muttersprache zu verbieten. Das Persönlichkeitsinteresse der Schüler geht hier dem Unterrichtsauftrag vor. Die Pause ist dafür da, dass sich die Schüler – natürlich ohne Verletzung der Rechte anderer – frei entfalten und „austoben“ können, so dass sie in der nächsten Unterrichtsstunde wieder in der Lage sind konzentriert mitzuarbeiten.

    Hier, insbesondere im Bereich der Sprache Fesseln zu setzen, halten wir nicht nur in juristischer, sondern auch in pädagogischer Hinsicht für unzulässig. Weiterhin möchten wir an dieser Stelle anmerken, dass es nicht gerechtfertigt ist die Muttersprache und die deutsche Sprache als Zweitsprache gegeneinander auszuspielen bzw. die Sprachen in einem Entweder-Oder -Verhältnis zu setzen. Zahlreiche Sprachwissenschaftler haben bewiesen, dass das Erlernen und die Förderung der Muttersprache das Erlernen einer Fremdsprache erleichtert und fördert. Nicht zu vergessen ist, dass das Erlernen der Muttersprache eine Basisbedingung für die Identitätsbildung des Kindes ist.

    Abschließend möchten wir erneut an Sie appellieren diese Problematik ernst zu nehmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, damit die oben beschriebenen diskriminierenden Vorfälle ein Ende finden, insbesondere der Integration wegen! Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit bitten wir zeitnah um Ihre Stellungnahme.

    Hochachtungsvoll

    Dr. Ali Sak

  • Die Tötung von Marwa W.

    Die Tötung von Marwa W.

    Pressemitteilung des Interkulturellen Rates in Deutschland e.V. vom 06. Juli 2009
    Tötung von Marwa W. Solidarität und Verbundenheit mit der Familie des Opfers Islamfeindlichkeit thematisieren

    Der Interkulturelle Rat in Deutschland hat die Nachricht von der Tötung der ägyptischen Staatsbürgerin Marwa W. mit Bestützung zur Kenntnis genommen. Die 32-jährige Apothekerin, die im Landgericht Dresden einer Gewalttat zum Opfer fiel, war schwanger und hinterlässt einen dreijährigen Sohn. Ihr Mann wurde bei der folgenden Polizeiaktion im Gerichtssaal schwer verletzt.

    „Die Beleidigungen, mit denen der Täter, der 28-jährige Alex W., sein Opfer bereits in der Vergangenheit tituliert hatte, lassen den Schluss zu, dass die Bluttat islamfeindlich motiviert war“, erklärte der Vorsitzende des Interkulturellen Rates, Dr. Jürgen Micksch.

    Der Interkulturelle Rat warnt seit vielen Jahren vor dem Anwachsen eines antimuslimischen Rassismus in Deutschland, der – nach jetzigem Kenntnisstand – erstmals in einem Tötungsdelikt Ausdruck gefunden hat.

    Unser Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen, denen wir unsere Solidarität und Verbundenheit bezeugen. Von den ermittelnden Behörden erwarten wir, dass das Verbrechen umfassend aufgeklärt und schnellstmöglich zur Anklage gebracht wird.

    Bei den Untersuchungen über den Tathergang ist auch der Frage nachzugehen, wa-rum es bei dem Polizeieinsatz im Landgericht Dresden zu schweren Verletzungen des hinterbliebenen Ehemanns gekommen ist. Uns bewegt die Frage, warum er – obwohl an der Gewalttat nicht beteiligt – von den hinzukommenden Polizeibeamten fälschlicherweise als Täter identifiziert und angeschossen wurde.

    Die Tötung von Marwa W. ist ein trauriger Anlass um die Islamfeindlichkeit in Deutschland zu thematisieren. Dringend ist dabei auch eine kritische Auseinandersetzung mit antimuslimischen Blogs im Internet. In vielen Einträgen dieser Blogs finden sich hasserfüllte und menschenverachtende Aussagen, die mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren sind.

    Zugleich ist festzuhalten, dass von der Mehrheit der Menschen in Deutschland der antimuslimische Rassismus abgelehnt wird. Zeichen der Solidarität mit der ägyptischen Familie besonders auch von politischen Verantwortlichen sind deshalb jetzt besonders wichtig.

  • DGB sucht einen/eine Bildungsreferenten/in

    DGB sucht einen/eine Bildungsreferenten/in

    Stellenausschreibung: DGB sucht einen/eine Bildungsreferenten/in für die Leitung des Kompetenzzentrums „Gleichbehandlung“ des Geschäftsbereiches „Migration und Qualifizierung“

    Das DGB Bildungswerk mit Sitz in Düsseldorf sucht für die Leitung des Kompetenzzentrums „Gleichbehandlung“ des Geschäftsbereiches „Migration und Qualifizierung“ einen/eine Bildungsreferenten/in. Zu dem Anforderungsprofil gehört die Fähigkeit zur Erstellung von Stellungnahmen, zur Entwicklung und Betreuung von Netzwerken, zur Entwicklung und Organisation von Veranstaltungen zur beruflichen Integration, um nur einige Punkte zu nennen. Weiterhin wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium, profunde Kenntnisse und Erfahrungen im Themenbereich Migration etc. gewünscht. Weitere Informationen finden Sie unter: www.migration-online.de

    Die Anstellung ist zunächst befristet bis zum 30. September 2011. Die Entlohnung sowie die Anstellungsbedingungen richten sich nach den Konditionen des DGB Bildungswerkes.

    Die Bewerbung mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen kann bis zum 28. Juli 2009an das DGB Bildungswerk e.V., Personalreferat, Hans-Böckler-Str. 39 in 40476 Düsseldorf, z. Hd. Frau Heike Hombach, Hans-Böckler-Strasse 39, 40476 Düsseldorf, heike.hombach@dgb-bildungswerk.de, eingereicht werden.

  • Sie gehören zu uns! Wider den Optionszwang für Kinder unseres Landes

    Sie gehören zu uns! Wider den Optionszwang für Kinder unseres Landes

    Liebe Freunde und Förderer,
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Seit dem 24. Juni 2009 läuft bundesweit die Kampagne „Sie gehören zu uns! Wider den Optionszwang für Kinder unseres Landes“. Er wird vom Interkulturellen Rat in Deutschland koordiniert. Auf der unten genannten Internetseite können Sie sich als unterstützer dieser Aktion eintragen. Wir als Elternverband Ruhr e.V. unterstützen diese Aktion aus verschiedenen Gründen.

    1. Junge Menschen, die hier geboren sind sollten nicht vor die Wahl gestellt werden sich entweder für Deutschland oder für Ihre Familienherkunft zu entscheiden. Sie sind hier geboren und aufgewachsen, haben aber Ihre Wurzeln in den Heimatländern. Es ist für einen jungen Menschen mit 18 Jahren sehr schwer sich für das eine oder das andere zu entscheiden.

    2. Das Optionsmodell auf Zeit gibt den jungen Menschen ein Gefühl des Andersseins und fördert das Mißtrauen.

    3. Diesen Kindern sollte das gleiche Recht eingeräumt werden, wie jedem anderen Europäer auch, die doppelte Staatsangehörigkeit. Warum kann dies einem Italiener, einem Spanier, einem Griechen erlaubt sein, einem Türken aber nicht?
    Können junger Menschen mit 18 Jahren, die einem interkulturellen Umfeld groß werden, diese Frage beantworten?

    Optionsmodell-Deutsche auf Zeit!

    Alle Deutschen dürfen mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs wählen – und manche werden zu einer Wahl gezwungen:
    Sie sind in Deutschland geboren und aufgewachsen, sie leben als Deutsche in Deutschland. Doch im Unterschied zu ihren gleichaltrigen Landsleuten müssen sie sich für oder gegen die Staatsangehörigkeit ihres Landes entscheiden:
    Zehntausende junge Erwachsene fallen in den kommenden Jahren unter den Optionszwang des deutschen Staatsangehörigkeitsrechtes. Sie sind Deutsche auf Abruf -bis zum Widerruf!

    Unterstützen Sie die Aktion: www.wider-den-optionszwang.de

    Im Namen des Vorstandes
    Elternverband Ruhr e.V.
    Dr. Ali Sak

  • Falsch geboren, schon verloren?

    Falsch geboren, schon verloren?

    Prof. Dr. Heike Solga, Direktorin der Abteilung „Ausbildung und Arbeitsmarkt“ des WZB
    24.6.20009; Reckahner Bildungsgespräche

    Falsch geboren, schon verloren? Über die Schwäche des (deutschen) Bildungssystems, Gerechtigkeit zu erzeugen

    In Berlin wird derzeit heiß über die zukünftige Lotterie für 30 Prozent der Plätze auf Gymnasien diskutiert, wenn die Nachfrage nach Plätzen höher ist als das Angebot. Schulleiter/innen, Elternverbände und Bildungsexperten sind empört und halten dies für ungerecht und völlig unpädagogisch. Die Auswahl nach Leistung hingegen herrsche sowohl im Bildungssystem als auch in der gesamten Gesellschaft – wie der Erziehungswissenschaftler und FU-Präsident Dieter Lenzen in der Berliner Morgenpost vom 27.5.2009 erklärt – und gilt als gerecht.

    „Fortuna übernähme stattdessen die Regie“ – so André Schindler, Vorsitzender des Landeselternausschusses in der Morgenpost. Und der Vorsitzende des Verbandes der Oberstudiendirektoren Ralf Treptow empört sich, dass das Losverfahren dazu führen wird, „dass viele ungeeignete Kinder am Gymnasium aufgenommen werden müssen und die Kapazität für geeignete Kinder dann fehlen würde.“

    Ich kann dieser Empörung nicht zustimmen – mehr noch, meines Erachten kommen in dieser Empörung die ganzen Ungerechtigkeitsprobleme unseres Bildungssystems zum Ausdruck –sie trägt zudem zur Verklärung und damit zur Aufrechterhaltung dieser Gerechtigkeitsprobleme bei. Wieso? Lassen Sie mich dies als Impuls für die Diskussion thesenartig beantworten.

    These 1: Unser derzeitiges Bildungssystem – angefangen von der Förderschule bis zum Gymnasium, vom Übergangssystem bis zur Weiterbildung – basiert bereits auf einer Lotterie.

    Im deutschen Bildungssystem entscheidet wie in kaum einem anderen entwickelten Land der Welt die soziale Herkunft darüber, welche Bildungschancen Kinder in der Schule sowie im weiteren Lebensverlauf haben. Wir haben also bereits eine „Lotterie“ der Bildungschancen – nämlich bei der Geburt. Denn es liegt nicht in der Entscheidung der Kinder, welche Eltern sie haben, sondern in der Entscheidung der Natur. Diese Herkunfts-Lotterie wäre an sich in Bezug auf Bildung wenig problematisch, wenn im deutschen Bildungssystem die soziale Herkunft nicht so massiv für den Bildungserfolg von Kindern relevant werden würde, sondern unser Schulsystem ungleiche Startchancen und ungleiche familiale Unterstützungsstrukturen kompensieren würde. Tut es aber nicht. Ich habe an anderen Stellen ausführlich darüber geschrieben, warum nicht, und kann dies hier nicht im Einzelnen ausführen (siehe Solga 2008; Solga/Dombrowski 2009). Lassen sie mich als Ursachen für die hohe Relevanz der sozialen Herkunft im deutschen Bildungssystem daher stichpunktartig nur Einige nennen:

    – Im deutschen Schulsystem mit seiner Halbtagsschule haben das familiale Umfeld und die kulturellen wie materiellen Ressourcen der Familie einen deutlich größeren Einfluss auf den Lernerfolg von Kindern als in Ländern mit Ganztagsschulen. Unterschiede im kulturellen Kapital der Familien wirken sich so durch den hohen Anteil verfügbarer Familienzeit und die unterschiedliche Nutzung dieser Zeit in den Familien besonders stark aus. Die Anfertigung von Hausaufgaben und das Lernen für Arbeiten sind den Familien überlassen; was am Nachmittag in der Freizeit unternommen wird, wird vom familialen Umfeld beeinflusst. Eltern unterschiedlicher Schichten haben jedoch in unterschiedlicher Weise Zeit, Geld oder die notwendigen Kompetenzen, um ihre Kinder in der nötigen Weise zu unterstützen.

    – Lernen und Kompetenzerwerb werden auch durch Anstrengung und Motivation beeinflusst. Wichtig für die Lernmotivation sind die Erwartungen, die sich an den späteren Bildungs- und Berufsweg knüpfen. Neben der Familie können – wie vielfältige Studien zeigen – auch Menschen, denen Kinder und Jugendliche im Schulalltag begegnen, eine wichtige Motivationsquelle sein. Das können Lehrer/innen, aber auch Mitschüler/innen und deren Eltern sein. Den Förder- und Hauptschüler/innen wird in Deutschland diese Lerngelegenheit oft vorenthalten. Das mehrgliedrige Schulsystem verteilt schon sehr früh eine ganze Schülergeneration auf unterschiedliche Schultypen. Damit einher geht eine soziale Segregation. Die Förder- und Hauptschüler/innen treffen daher im Schulalltag kaum auf Mitschüler/innen aus höheren sozialen Schichten und mit höheren Bildungsambitionen und Erwartungen. Damit fehlen ihnen positive Rollenmodelle. Der Bildungsforscher Jürgen Baumert hat diesen Sachverhalt als sozialdifferenzielle Lernmilieus bezeichnet. Der ernorme Einfluss dieser ungleichen Lernmilieus zeigt sich u. a. darin, dass in Deutschland (nach Bulgarien) die Unterschiede im Lernerfolg zwischen Schulen am stärksten sind.  Diese Leistungsdifferenzen zwischen Schulen werden zudem in Deutschland – wie in kaum einem anderen Land – vor allem durch Unterschiede in der sozial ungleichen Zusammensetzung von Schulen verursacht. Dies ist ein eindeutiger Beleg dafür, dass unser Bildungssystem soziale Unterschiede verstärkt, statt sie zu verringern.

    – Die IGLU-Studien belegen große Schichtunterschiede in der Wahrnehmung des Leistungspotenzials von Kindern durch deren Eltern und Lehrer/innen. Während Eltern der oberen Dienstklasse ihre Kinder bereits ab einem kritischen Wert von 498 Punkten in der Lesekompetenz für „gymnasialfähig“ halten, liegt der kritische Wert bei Eltern in un- /angelernten Berufen bei 606 Punkten – eine Differenz von 108 Punkten! Ähnliches findet sich auch – wenn auch in etwas geringerem Maße – bei den Gymnasialempfehlung von Grundschullehrer/innen wieder. Soziale Unterschiede in den Bildungsentscheidungen von Eltern – bei gleichen Leistungen des Kindes – sind die Folge. So ist die Wahrscheinlichkeit, dass – bei gleichen Lesekompetenzen und kognitiven Grundfähigkeiten des Kindes – Eltern aus der oberen Dienstklasse den Besuch einen Gymnasiums für ihr Kind präferieren, 9-mal höher als für un-/angelernte Eltern und fast 6-mal höher als für Facharbeitereltern. Diese herkunftsabhängigen Bildungsentscheidungen sind zudem mit ungleichen weiteren Lerngelegenheiten verbunden, da sie zu dem Besuch unterschiedlicher Schultypen nach Herkunft führen.

    – Im deutschen Bildungssystem werden sehr früh Entscheidungen über den weiteren Bildungsverlauf von Kindern getroffen. Dieser frühe Zeitpunkt erhöht den Einfluss der sozialen Herkunft auf den Bildungserfolg von Kindern. Wieso? Bei einem frühen Zeitpunkt steht Kindern aus unteren Schichten nur wenig Zeit zur Verfügung, ihr „Leistungspotenzial“ in der Schule sowie – über das gemeinsame Lernen in sozial gemischten Klassen – eigene Bildungsaspirationen zu entwickeln, die sich möglicherweise von denen der Eltern unterscheiden können. Ein gemeinsames Lernen bis Klasse 6 schafft hier kaum Abhilfe. Zum einen, weil doch ein Teil der guten Schüler/innen bereits nach Klasse 4 auf ein Gymnasium wechselt, und zum anderen, weil auch hier der Schulalltag letztlich durch die Idee einer „richtigen“ Sortierung der Schüler/innen auf unterschiedliche Schultypen geprägt ist – also am Selektionsprinzip ausgerichtet ist. Ferner sind die Schüler/innen auch dann noch relativ jung (ca. 12 Jahre) und können kaum eigenständige Bildungsentscheidungen entwickeln und gegebenenfalls auch gegen ihre Eltern durchsetzen.

    In der Summe heißt das: Je mehr und je früher ein Bildungssystem Kinder auf unterschiedliche Schultypen sortiert und „Entscheidungen“ über den weiteren Bildungsverlauf von Kindern abverlangt, desto stärker beeinflusst die sozialer Herkunft die Bildungschancen von Kindern.

    Ich komme damit zu meiner 2. These, wieso die eingangs zitierte Empörung über ein Losverfahren zur Verklärung und damit zur Aufrechterhaltung der Gerechtigkeitsprobleme des deutschen Bildungssystems beiträgt: die Exklusivität des Gymnasiums als Monopolisierungsstrategie.

    Die halbherzigen Schulreformen, die derzeit stattfinden, bzw. die Blockaden des Aufbaus einer Schule des gemeinsamen Lernens bis Klasse 9 oder 10 – gerade mit Rücksicht auf die sich jetzt über die Lotterie empörenden Eltern als Wähler/innen – sind selbst die Ursache für die weiterhin vorhandene Verknappung des Zugangs zu höheren Bildungseinrichtungen und damit des Losverfahrens. Kapazitätsverknappung ist mit der Fortschreibung der Separierung von Gymnasium und Sekundarschule damit doch gewünscht – man sollte noch Aufrechterhaltung der Separierung von Förderschulen nennen, die mit der vielerorts postulierten Wende hin zum zweigliedrigen System weiterhin als „gegeben“ und außerhalb des Schulsystems befindlich behandelt werden (so auch in Berlin). Hätten wir nur einen Schultyp und diesen mit einer gymnasialen Oberstufe, bei dem am Ende von Klasse 10 jede selbst entschieden kann, wer weiter bis zum Abitur auf die Schule geht, wären Kapazitätsanpassungen leicht möglich – damit wäre jedoch auch die Exklusivität des Gymnasiums bzw. der höheren Bildungseinrichtungen beendet. Dies ist allerdings ja gerade mit dem Erhalt des Gymnasiums nicht gewollt.

    Vielmehr wird – so meine 3. These – der Erhalt des Gymnasiums durch „Begabungsunterschiede“ begründet und damit weiterhin der Einfluss von sozialer Herkunft durch „Begabungsunterschiede“ kaschiert. Warum, so muss man fragen, müssten denn nun gerade durch ein Losverfahren „viele ungeeignete Kinder am Gymnasium aufgenommen werden“? Erstens ist die Gymnasialempfehlung von Grundschullehrer/innen notenbasiert – und hier haben Kinder aus oberen Schichten zum einen höhere Chancen, durch die Unterstützung der Eltern auch höhere Schulleistungen zu erzielen, und zum anderen höhere Chancen, von Lehrer/ innen bei „grenzwertigen“ Noten dennoch eine Gymnasialempfehlung zu erhalten, als Kinder aus unteren Schichten – wie IGLU zeigt. Zweitens sind es eher Eltern aus den oberen Schichten, die auch heute schon von einer Nicht-Gymnasialempfehlung abweichen und ihr Kinde dennoch auf das Gymnasium schicken (auch dies zeigt IGLU) – damit gehen „nicht geeignete“ Kinder also auch heute schon aufs Gymnasium, allerdings nur dann, wenn sie bei der Geburt das Glück gehabt haben, von den für das deutsche Schulsystem „richtigen“ Eltern geboren worden zu sein. Und schließlich werden sich eher Eltern ohne akademischen Abschluss durch eine Lotterie abschrecken lassen und ihre Kinder dann halt doch „auf den sicheren Platz an der Sekundarschule“ und damit in eine Lehrausbildung schicken. Ist der Verlust dieser „geeigneten“ Kinder gemeint, wenn Herr Treptow sich empört. Wohl eher nicht, denn dann würde er nicht „harte Zugangsregeln“ fordern, bei denen „die beiden Zeugnisse der fünften Klasse und in doppelter Wertung das Halbjahreszeugnis der sechsten Klasse (entscheidend) sein sollten“ – Zeugnisse zu einem Zeitpunkt, bei dem wir wissen, dass soziale Ungleichheit in den Startchancen meist noch nicht kompensiert worden ist.

    Ich wollte mit meinem Diskussionsimpuls nicht anregen, jetzt über das Losverfahren in Berlin zu diskutieren. Vielmehr habe ich es nur als Aufhänger benutzt, um zu verdeutlichen, dass das vielerorts als gerecht empfundene Leistungsprinzip in Deutschland auf einer Herkunftslotterie basiert, da das deutschen Schulsystem Unterschiede in der sozialen Herkunft nicht ausgleicht, sondern in einen sozial ungleichen Bildungserfolg transferiert. Ein Leistungsprinzip, das auf sozial ungleichen Bildungschancen basiert, ist – so muss man Dieter Lenzen deutlich widersprechen – nicht gerecht, und die Anwendung des Leistungsprinzips trägt unter diesen Bedingungen daher wissentlich zur Reproduktion von Chancenungleichheit bei. Geschwächt wird damit auch die Legitimation ungleicher Gratifikationen von „Leistungen“ auf dem Arbeitsmarkt (wie Zugang zu höheren beruflichen Positionen, Einkommen, Autonomie etc.) – eine Verteilungsungleichheit, die ganz wesentlich davon abhängt, das Chancengleichheit beim Zugang zu höherer Bildung besteht (vgl. Solga 2009).

    Die Gerechtigkeitsprobleme des deutschen Bildungssystems haben damit strukturelle Ursachen – wie die Ausführungen zu meiner ersten These deutlich gemacht haben –, aber auch ideologische Ursachen – da weiterhin der Rekurs auf „Begabungs-“ und „Leistungsunterschiede“ als Verschleierung der Monopolisierungsstrategien der oberen Schichten fungiert.

    Ja, so muss man Alke Wierth zustimmen, die in der TAZ vom 19.6.2009 titelte „Nur eine Chance beim Klassenlotto“. Sie verstand dies allerdings in Kritik am Losverfahren in Berlin – meine Zustimmung zu diesem Titel rührt hingegen daher, dass er sehr trefflich den Zustand des derzeitigen deutschen Bildungssystems beschreibt: Denn das deutsche Bildungssystem gibt Kindern nur eine Chance für ihren Bildungserfolg – und das ist die Geburt und damit die soziale Klassenzugehörigkeit ihrer Eltern – oder gemäß dem Titel dieses Panels „Falsch geboren, schon verloren [Punkt und nicht Fragezeichen]“.

    Solga, Heike (2008). Wie das deutsche Schulsystem Bildungsungleichheiten verursacht.
    WZBrief Bildung 01/2008. Berlin: Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
    (online: .

    Solga, Heike (2009). Meritokratie – die moderne Legitimation ungleicher Bildungschancen.
    In: Heike Solga/Justin Powell/Peter A. Berger (Hrsg.), Soziale Ungleichheit. Klassische
    Texte der Sozialstrukturanalyse. Frankfurt a.M.: Campus, S. 63-72.

    Solga, Heike/Rosine Dombrowski (2009). Soziale Ungleichheiten in schulischer und außerschulischer
    Bildung – Stand der Forschung und Forschungsbedarf. Arbeitspapier der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 171. Düsseldorf: HBS (online:http://www.boeckler.de/pdf/p_arbp_171.pdf).

  • Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte

    Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte

    Stellungnahme zur Neufassung des Erlasses BASS 13-63 Nr.3; „Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen“

    Sehr geehrte Frau Ministerin Sommer,
    sehr geehrter Herr Winands,

    zunächst möchten wir uns für die Möglichkeit der Stellungnahme bezüglich des geplanten Ministeriumserlasses „Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen“ bedanken und Ihnen im Folgenden unsere Anmerkungen und Vorschläge, sowie unsere Vorstellungen kundtun.

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  • Buchprojekt – Ruhrkulturen

    Buchprojekt – Ruhrkulturen

    Welche Texte?

    Eine Geschichte oder ein Gedicht,
    eine Theaterszene oder einen Bericht,
    einen Song oder einen Hip-Hop-Text,
    ein Märchen oder eine Satire,
    eine Anekdote oder eine Tagebuchnotiz,
    ein Interview oder eine Reportage,
    was auch immer dir gefällt und einfällt
    Schildere
    Positives … Negatives
    Lustiges … Trauriges
    Erfahrungen … Vorstellungen
    Erlebtes … Gehörtes
    Wünsche – Ängste
    Vergangenes … Zukünftiges
    Spannendes … Besinnliches
    Typisches … Außergewöhnliches
    Romantisches … Sachliches
    Reales … Erfundenes
    Phantasievolles … Phantastisches
    oder … oder … oder …
    Schreibe in der Sprache, in der du dich zu Hause fühlst!

    Wer kann teilnehmen?

    Teilnehmen dürfen an diesem Projekt alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 10 bis 20 Jahren, die im Ruhrgebiet leben.
    Die interessantesten Texte werden in einem Buch veröffentlicht, das voraussichtlich im November 2009 erscheint.
    Alle Jugendlichen, deren Texte veröffentlicht werden, werden darüber von uns informiert.
    Wer an dem Projekt teilnimmt, erklärt sich damit einverstanden, dass sein Beitrag in dem Buch und in Verbindung damit gegebenenfalls auch in anderen Medien veröffentlicht wird. Eingesandte Texte können leider nicht zurückgeschickt werden, der Rechtsweg ist ausgeschlossen

    An wen gehen die Texte?

    Abgabe der Texte bis zum 15. Juli 2009 an:
    Kulturzentrum Grend
    z. Hd. Andreas Klink
    Stichwort „Ruhrkulturen“
    Westfalenstraße 311
    45276 Essen
    Name, Anschrift, Telefonnummer, Emailanschrift und Altersangabe nicht vergessen!
    Bitte beachten:
    Wer an dem Projekt teilnimmt, erklärt sich damit einverstanden, dass sein Beitrag in dem Buch und in Verbindung damit gegebenenfalls auch in anderen Medien veröffentlicht wird. Eingesandte Texte können leider nicht zurückgeschickt werden, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    info (.pdf)

  • Wege zu einer erfolgreichen Integration

    Wege zu einer erfolgreichen Integration

    Integrationskongress der FDP-Bundestagsfraktion „Wege zu einer erfolgreichen Integration“

    Montag, 29. Juni 2009, von 09:30 bis 16:30 Uhr
    im Tagungszentrum der Katholischen Akademie,
    Hannoversche Straße 5 b, 10115 Berlin

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Integration ist ein unverzichtbarer Erfolgsfaktor für unsere Gesellschaft. Ohne die erfolgreiche Integration von Zuwanderern wird der demografi sche Wandel der deutschen Gesellschaft nicht zu gestalten sein. Integration ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und staatlichen Handelns berührt, insbesondere
    die Bildungspolitik, Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik. Auch Medien- und Kulturschaffende sind hier gefordert. Gelungene Integrationspolitik geht nicht von Gruppen, nicht vom „Wir“ und „Ihr“ aus, sondern berücksichtigt Fähigkeiten und Probleme jedes einzelnen Menschen. Dem gegenüber muss die Aufnahmegesellschaft prüfen, ob das Richtige für die Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern getan wird. Sie begegnen spezifi schen Schwierigkeiten, die beseitigt werden müssen und Hürden, die den Weg in unsere Gesellschaft erschweren. Diese zu erkennen, zu benennen und Wege zu entwickeln, sie zu beseitigen, ist Aufgabe engagierter Integrationspolitik.

    Wir wollen mit Ihnen über diese Wege diskutieren, und Ihre Beiträge und Anregungen in unsere parlamentarische Arbeit
    einfl ießen lassen.

    Ihre FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag

    Sibylle Laurischk
    Sprecherin für Integrations- und Migrationspolitik

    Einladung

  • Mehrheit der Migranten lebt gern in Deutschland

    Mehrheit der Migranten lebt gern in Deutschland

    Gütersloh – Die große Mehrheit der Zuwanderer fühlt sich einer Umfrage zufolge wohl in Deutschland. Wie die „Welt am Sonntag“ berichtete, gaben 69 Prozent der Migranten nach einer Studie des Allensbach-Instituts an, sie lebten gern hier. 58 Prozent fühlen sich demnach als Teil der deutschen Gesellschaft, nur fünf Prozent empfinden sich als nicht zugehörig. Fast 80 Prozent sagten, sie seien mit Arbeit und Wohnsituation zufrieden…

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  • Nur jeder 3. Türke sieht Deutschland als Heimat

    Nur jeder 3. Türke sieht Deutschland als Heimat

    Nur etwa jeder dritte türkische Zuwanderer sieht Deutschland einer Umfrage zufolge als Heimat an. 29 Prozent gaben dies bei einer Befragung des Allensbach-Instituts im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung an, berichtet die „Welt am Sonntag“.

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  • Unterricht für ausländische Schülerinnen und Schüler

    Unterricht für ausländische Schülerinnen und Schüler

    Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprache (.pdf)

  • Schlussfolgerungen des Vorsitzes – Brüssel 16./17. Dezember 2004

    Schlussfolgerungen des Vorsitzes – Brüssel 16./17. Dezember 2004

    16238/1/04 REV 1

    RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

    Brüssel, den 1. Februar 2005 (03.02)

    ÜBERMITTLUNGSVERMERK

    des Vorsitzes
    für die Delegationen

    Betr.: TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES
    (BRÜSSEL, 16./17. DEZEMBER 2004)
    SCHLUSSFOLGERUNGEN DES VORSITZES

    Die Delegationen erhalten in der Anlage die überarbeitete Fassung der Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Tagung des Europäischen Rates (Brüssel) vom 16./17. Dezember 2004.
    ________________________
    1. Der Tagung des Europäischen Rates ging ein Exposé des Präsidenten des Europäischen Parlaments, Josep Borrell, voraus, an das sich ein Gedankenaustausch anschloss. Danach fand ein Zusammentreffen zwischen dem Europäischen Rat und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, statt.

    2. Der Europäische Rat begrüßte den Präsidenten der Kommission, José Manuel Barroso. Er beglückwünschte ihn zum Amtsantritt seines Kollegiums und brachte seinen Wunsch zum Ausdruck, eng mit der neuen Kommission zusammenzuarbeiten.

    3. Der Europäische Rat hat die folgenden Punkte erörtert:
    I. Erweiterung
    II. Terrorismus
    III. Finanzrahmen 2007-2013: Grundsätze und Leitlinien
    IV. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: EU-Drogenstrategie 2005-2012
    V. Auswärtige Angelegenheiten
    VI. Sonstiges

    I. ERWEITERUNG
    Allgemeines

    4. Der Europäische Rat begrüßt die Ergebnisse und Empfehlungen, die die Kommission am 6. Oktober 2004 dem Rat und dem Europäischen Parlament in ihren regelmäßigen Berichten über Bulgarien, Rumänien und die Türkei, in ihrem Strategiepapier über Bulgarien, Rumänien und Kroatien, in ihrer Empfehlung betreffend die Türkei und in ihrem Dokument über Fragen im Zusammenhang mit der möglichen Mitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union vorgelegt hat.

    5. Im Anschluss an den erfolgreich abgeschlossenen Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union ist der Europäische Rat entschlossen, den Prozess, den er mit den Bewerberländern eingeleitet hat, fortzusetzen und so zum Wohlstand, zur Stabilität, zur Sicherheit und zur Einheit Europas beizutragen. In diesem Zusammenhang erinnert er daran, dass die Fähigkeit der Union, neue Mitglieder aufzunehmen, dabei jedoch die Dynamik der europäischen Integration zu erhalten, einen sowohl für die Union als auch für die Bewerberländer wichtigen Gesichtspunkt von allgemeiner Bedeutung darstellt.

    Bulgarien

    6. Der Europäische Rat weist darauf hin, dass alle offenen Kapitel in den Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien im Verlauf des Jahres 2004 vorläufig abgeschlossen wurden. Er begrüßt, dass die Verhandlungen am 14. Dezember 2004 erfolgreich abgeschlossen worden sind und ist daher erfreut über die Perspektive, Bulgarien ab Januar 2007 als Mitglied begrüßen zu können.

    7. Der Europäische Rat ist unter gebührender Berücksichtigung der einschlägigen Bewertungen und Empfehlungen der Kommission der Auffassung, dass Bulgarien in der Lage sein wird, zum vorgesehenen Zeitpunkt seines Beitritts sämtliche aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, sofern es seine diesbezüglichen Anstrengungen fortsetzt und die Durchführung der notwendigen Reformen sowie die Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen in allen Bereichen des Besitzstands erfolgreich und rechtzeitig abschließt. In Schutzklauseln werden Maßnahmen zur Bewältigung schwerwiegender Probleme festgelegt, die vor dem Beitritt oder in den ersten drei Jahren nach dem Beitritt auftreten könnten.

    8. Die Europäische Union wird die Vorbereitungen und Fortschritte Bulgariens, einschließlich der tatsächlichen Erfüllung der in allen Bereichen des Besitzstands und insbesondere in den Bereichen Justiz und Inneres eingegangenen Verpflichtungen, weiterhin aufmerksam verfolgen; im Hinblick darauf wird die Kommission weiterhin jährliche Berichte über die Fortschritte Bulgariens auf dem Weg zum Beitritt vorlegen, gegebenenfalls zusammen mit Empfehlungen.

    9. Der Europäische Rat geht davon aus, dass Bulgarien die Vorbereitungen auf seinen Beitritt zur Union erfolgreich abschließt, und ruft daher dazu auf, den Beitrittsvertrag mit Bulgarien und Rumänien fertig zu stellen, damit er im April 2005 auf der Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) unterzeichnet werden kann, sofern das Europäische Parlament seine Zustimmung gegeben hat.
    Rumänien

    10. Der Europäische Rat stellt mit Befriedigung fest, dass es aufgrund der Fortschritte Rumäniens bei der Umsetzung des Besitzstands und der von Rumänien eingegangenen Verpflichtungen,  insbesondere in den Bereichen Justiz und Inneres sowie Wettbewerbspolitik, möglich gewesen ist, alle offenen Kapitel in den Verhandlungen mit diesem Bewerberland am 14. Dezember 2004 förmlich abzuschließen, und ist daher erfreut über die Perspektive, Rumänien ab Januar 2007 als Mitglied begrüßen zu können.

    11. Der Europäische Rat ist unter gebührender Berücksichtigung der einschlägigen Bewertungen und Empfehlungen der Kommission der Auffassung, dass Rumänien in der Lage sein wird, zum vorgesehenen Zeitpunkt seines Beitritts sämtliche aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, sofern es seine diesbezüglichen Anstrengungen fortsetzt und die Durchführung der notwendigen Reformen sowie die Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen in allen Bereichen des Besitzstands, insbesondere die weit reichenden Verpflichtungen in den Bereichen Justiz und Inneres, Wettbewerbspolitik sowie Umwelt, erfolgreich und rechtzeitig abschließt. In Schutzklauseln werden Maßnahmen zur Bewältigung schwerwiegender Probleme festgelegt, die vor dem Beitritt beziehungsweise in den ersten drei Jahren nach dem Beitritt, insbesondere in den Bereichen Justiz und Inneres, Wettbewerbspolitik sowie Umwelt, auftreten könnten.

    12. Die Europäische Union wird die Vorbereitungen und Fortschritte Rumäniens, einschließlich der tatsächlichen Erfüllung der in allen Bereichen des Besitzstands und insbesondere in den Bereichen Justiz und Inneres, Wettbewerbspolitik und Umwelt eingegangenen Verpflichtungen weiterhin aufmerksam verfolgen; im Hinblick darauf wird die Kommission weiterhin jährliche Berichte über die Fortschritte Rumäniens auf dem Weg zum Beitritt vorlegen, gegebenenfalls zusammen mit Empfehlungen.

    13. Der Europäische Rat geht davon aus, dass Rumänien die Vorbereitungen auf seinen Beitritt zur Union erfolgreich abschließt, und ruft daher dazu auf, den Beitrittsvertrag mit Bulgarien und Rumänien fertig zu stellen, damit er im April 2005 auf der Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) unterzeichnet werden kann, sofern das Europäische Parlament seine Zustimmung gegeben hat.
    Kroatien

    14. Der Europäische Rat nimmt die Fortschritte Kroatiens bei der Vorbereitung auf die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit Befriedigung zur Kenntnis.

    15. Unter Bekräftigung seiner Schlussfolgerungen vom Juni 2004 ruft er Kroatien dringend auf, die notwendigen Maßnahmen für eine uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) zu ergreifen, und weist erneut darauf hin, dass der letzte Angeklagte so bald wie möglich ausfindig gemacht und nach Den Haag überstellt werden muss.

    16. Er fordert die Kommission auf, dem Rat einen Vorschlag für einen Verhandlungsrahmen mit Kroatien zu unterbreiten, der den mit der fünften Erweiterungsrunde gesammelten Erfahrungen in vollem Umfang Rechnung trägt. Er ersucht den Rat, diesem Verhandlungsrahmen zuzustimmen, damit die Beitrittsverhandlungen am 17. März 2005 eröffnet werden können, sofern Kroatien uneingeschränkt mit dem ICTY zusammenarbeitet.
    Türkei

    17. Der Europäische Rat verweist auf seine früheren Schlussfolgerungen zur Türkei: In Helsinki hat er festgestellt, dass die Türkei ein beitrittswilliges Land ist, das auf der Grundlage derselben Kriterien, die auch für die übrigen beitrittswilligen Länder gelten, Mitglied der Union werden soll, und auf einer späteren Tagung ist er zu folgendem Schluss gelangt: Entscheidet der Europäische Rat im Dezember 2004 auf der Grundlage eines Berichts und einer Empfehlung der Kommission, dass die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen erfüllt, so wird die Europäische Union die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ohne Verzug eröffnen.

    18. Der Europäische Rat begrüßt die entscheidenden Fortschritte, die die Türkei in ihrem weit reichenden Reformprozess erzielt hat, und bekundet seine Zuversicht, dass die Türkei diesen Reformprozess weiterverfolgen wird. Ferner erwartet er, dass sich die Türkei weiterhin aktiv darum bemüht, die von der Kommission genannten sechs spezifischen Gesetzestexte in Kraft zu setzen. Um die Unumkehrbarkeit der politischen Reformen und ihre vollständige, tatsächliche und umfassende Durchführung insbesondere im Hinblick auf die Grundfreiheiten und die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte sicherzustellen, wird die Kommission diesen Reformprozess weiterhin aufmerksam verfolgen; die Kommission wird ersucht, dem Rat weiterhin regelmäßige Berichte über diesen Prozess vorzulegen und dabei auf alle im Bericht und in den Empfehlungen der Kommission von 2004 aufgezeigten Problembereiche, einschließlich der Umsetzung der „Null-Toleranz-Politik“ im Kampf gegen Folter und Misshandlung, einzugehen. Die Europäische Union wird die Fortschritte bei den politischen Reformen auf der Grundlage einer Beitrittspartnerschaft, in der die Prioritäten des Reformprozesses
    festgelegt sind, weiterhin genau verfolgen.

    19. Der Europäische Rat begrüßt den Beschluss der Türkei, das Protokoll zur Anpassung des Abkommens von Ankara zu unterzeichnen, womit dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten Rechnung getragen wird.
    In diesem Sinne begrüßt er die Erklärung der Türkei, dass „die türkische Regierung bestätigt, dass sie bereit ist, das Protokoll zur Anpassung des Abkommens von Ankara vor Beginn der eigentlichen Beitrittsverhandlungen und nach der Vereinbarung und Fertigstellung der angesichts der derzeitigen Zusammensetzung der Europäischen Union erforderlichen Anpassungen zu unterzeichnen“.

    20. Der Europäische Rat begrüßt unter Betonung der Notwendigkeit eines unzweifelhaften Engagements für gutnachbarliche Beziehungen die Verbesserung des Verhältnis der Türkei zu ihren Nachbarn und ihre Bereitschaft, im Einklang mit dem in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsatz der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten weiterhin mit den betroffenen Mitgliedstaaten auf die Beilegung ungelöster Grenzstreitigkeiten hinzuarbeiten. Gemäß seinen früheren Schlussfolgerungen, insbesondere den diesbezüglichen Schlussfolgerungen seiner Tagung in Helsinki, hat der Europäische Rat die Situation bezüglich der ungelösten Streitigkeiten überprüft und die diesbezüglichen Sondierungskontakte begrüßt. In diesem Zusammenhang ist er nach wie vor der Auffassung, dass ungelöste Streitigkeiten, die Auswirkungen auf den Beitrittsprozess haben, erforderlichenfalls dem Internationalen Gerichtshof zur Beilegung vorgelegt werden sollten. Der Europäische Rat wird über die Fortschritte auf dem Laufenden gehalten und wird diese gegebenenfalls überprüfen.

    21. Der Europäische Rat hat die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2004 zur Kenntnis genommen.

    22. Der Europäische Rat begrüßt die Annahme der von der Kommission genannten sechs Gesetzestexte. Er hat vor diesem Hintergrund sowie aufgrund des Berichts und der Empfehlung der Kommission festgestellt, dass die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen hinreichend erfüllt, sofern sie die genannten spezifischen Gesetzestexte in Kraft setzt.
    Er fordert die Kommission auf, dem Rat einen Vorschlag für einen Verhandlungsrahmen mit der Türkei auf der Grundlage der unter Nummer 23 dargelegten Punkte zu unterbreiten. Er ersucht den Rat, sich über diesen Verhandlungsrahmen zu verständigen, damit die Verhandlungen am 3. Oktober 2005 aufgenommen werden können.

    Verhandlungsrahmen
    23. Der Europäische Rat hat sich darauf geeinigt, dass sich die Beitrittsverhandlungen mit den einzelnen Bewerberländern auf einen Verhandlungsrahmen stützen sollen. Jeder Verhandlungsrahmen, der vom Rat auf Vorschlag der Kommission erstellt wird, soll den Erfahrungen aus dem fünften Erweiterungsprozess und dem sich weiter entwickelnden Besitzstand Rechnung tragen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungen und der besonderen Lage und Eigenheiten jedes Bewerberlands folgende Aspekte umfassen:
    • Wie bei den früheren Verhandlungen wird der Inhalt der Verhandlungen – die unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten einerseits und des betreffenden Bewerberlands andererseits im Rahmen einer Regierungskonferenz stattfinden, deren Beschlüsse einstimmig gefasst werden müssen – in einzelne Verhandlungskapitel unterteilt, die jeweils einen bestimmten Politikbereich abdecken. Der Rat wird einstimmig auf Vorschlag der Kommission Maßstäbe für den vorläufigen Abschluss und gegebenenfalls für die Eröffnung der Verhandlungen über jedes Kapitel festlegen; je nach Kapitel werden sich diese
    Maßstäbe auf die Rechtsangleichung und eine zufrieden stellende Bilanz bei der Umsetzung des Besitzstands sowie auf Verpflichtungen beziehen, die sich aus vertraglichen Beziehungen zur Europäischen Union ergeben.
    • Es können lange Übergangszeiten, Ausnahmeregelungen, spezifische Vereinbarungen oder dauerhafte Schutzklauseln, d.h. Klauseln, die ständig als Grundlage für Schutzmaßnahmen zur Verfügung stehen, in Erwägung gezogen werden. Diese wird die Kommission, soweit angebracht, in ihre Vorschläge für die einzelnen Verhandlungsrahmen für Bereiche wie den freien Personenverkehr, Strukturpolitiken und Landwirtschaft aufnehmen. Darüber hinaus sollte im Entscheidungsprozess in Bezug auf die Frage, wann der freie Personenverkehr letztlich eingeführt wird, den einzelnen Mitgliedstaaten eine möglichst umfassende Rolle zukommen. Übergangsvereinbarungen oder Schutzklauseln sollten im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb und das Funktionieren des Binnenmarkts überprüft werden.
    • Im anzuwendenden Finanzrahmen muss den finanziellen Aspekten des Beitritts der einzelnen Bewerberländer Rechnung getragen werden. Die Beitrittsverhandlungen, die noch mit Ländern einzuleiten sind, deren Beitritt erhebliche finanzielle Auswirkungen haben könnte, können daher erst abgeschlossen werden, wenn der Finanzrahmen für den Zeitraum nach 2014 zusammen mit Finanzreformen, die möglicherweise daraus folgen, festgelegt ist.
    • Das gemeinsame Ziel der Verhandlungen ist der Beitritt.
    Die Verhandlungen sind ein Prozess mit offenem Ende, dessen Ausgang sich nicht im Vorhinein garantieren lässt.
    Unter Berücksichtigung aller Kopenhagener Kriterien muss gewährleistet sein, dass das betroffene Bewerberland, falls es nicht in der Lage ist, alle mit einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen voll und ganz einzuhalten, durch eine möglichst starke Bindung vollständig in den europäischen Strukturen verankert wird.
    • Im Falle einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung der Werte, auf die sich die Union gründet – Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit -, in einem Bewerberland wird die Kommission von sich aus oder auf Antrag von einem Drittel der Mitgliedstaaten die Aussetzung der Verhandlungen empfehlen und die Bedingungen für eine spätere Wiederaufnahme vorschlagen.
    Der Rat wird nach Anhörung des Bewerberlands mit qualifizierter Mehrheit über eine Empfehlung zu der Frage, ob die Verhandlungen ausgesetzt werden sollen, und über die Bedingungen für eine Wiederaufnahme entscheiden. Die Mitgliedstaaten werden im Rahmen der Regierungskonferenz entsprechend dem Beschluss des Rates handeln, wobei das allgemeine Erfordernis der Einstimmigkeit in der Regierungskonferenz unberührt bleibt. Das Europäische Parlament wird unterrichtet.
    • Parallel zu den Beitrittsverhandlungen wird die Union mit jedem Bewerberland einen intensiven politischen und kulturellen Dialog aufnehmen. In diesen integrativen Dialog wird auch die Zivilgesellschaft einbezogen, um durch das Zusammenbringen der Menschen das gegenseitige Verständnis zu verbessern.

    II. TERRORISMUS

    24. Der Europäische Rat bringt erneut seine unnachgiebige Entschlossenheit zum Ausdruck, die anhaltende terroristische Bedrohung im Einklang mit den Grundsätzen, auf denen die Europäische Union beruht, durch ein umfassendes und integriertes Konzept zu bekämpfen, das eine verstärkte Zusammenarbeit sowohl innerhalb der EU als auch auf internationaler Ebene vorsieht.

    25. Es darf nicht zugelassen werden, dass die Demokratie und die Wahrung der Grundfreiheiten durch den Terrorismus ausgehöhlt werden. Bei den Bemühungen zur Terrorismusbekämpfung sind die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten. Der Europäische Rat betont, wie wichtig es ist, Respekt auf der Grundlage universeller Werte sowie Toleranz, religions- und kulturübergreifenden Dialog und volle gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.

    26. Der Europäische Rat ist nach wie vor überzeugt, dass die Antwort der Union auf den Terrorismus, wenn sie langfristig wirksam sein soll, bei den Grundursachen des Terrorismus ansetzen muss. Zwischen Radikalisierung und der Rekrutierung von Terroristen kann ein enger Zusammenhang bestehen. Der Europäische Rat ruft den Rat auf, bis Juni 2005 eine langfristige Strategie und einen Aktionsplan zu beiden Aspekten auszuarbeiten und sich dabei auf den vom Rat unlängst verabschiedeten Bericht zur Rekrutierung zu stützen. Er ersucht den Generalsekretär/Hohen Vertreter und die Kommission, diesbezügliche Vorschläge zu unterbreiten.

    27. Der Europäische Rat ruft dazu auf, die für die Bekämpfung des Terrorismus relevanten Maßnahmen des Haager Programms zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht rasch umzusetzen. Insbesondere der Informationsaustausch zwischen den für die Terrorismusbekämpfung zuständigen Dienststellen muss verbessert werden. Unter Berücksichtigung der laufenden Arbeiten fordert der Europäische Rat die Kommission auf, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, die sich auf den Grundsatz der Verfügbarkeit von Informationen gemäß dem Haager Programm stützen.

    28. Der Europäische Rat begrüßt den überarbeiteten Aktionsplan der EU und die ergänzenden Berichte des Generalsekretärs/Hohen Vertreters und der Kommission zur Terrorismusbekämpfung und die seit Juni 2004 erzielten Fortschritte; diese sollten, wie in den genannten Beiträgen dargelegt, zu weiteren konkreten Ergebnissen führen, die insbesondere Folgendes beinhalten:
    • die Verstärkung der praktischen und operativen Zusammenarbeit, insbesondere über Europol und die Task Force der Polizeichefs, die Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten und Europol und Eurojust, der Datenaustausch mit Interpol über verloren gegangene und gestohlene Pässe sowie die in 15 Mitgliedstaaten durchgeführten „Peer-Evaluationen“ der nationalen Strukturen zur Terrorismusbekämpfung, die bis September 2005 für alle 25 Mitgliedstaaten abzuschließen sind. Die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, über die Umsetzung der Empfehlungen zur Stärkung dieser Strukturen Bericht zu erstatten;
    • in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit: der verbesserte Austausch von Informationen aus den Strafregistern (bis Ende 2005 auf der Grundlage des Weißbuchs der Kommission weiter auszubauen), die Fortschritte bei den Beratungen über die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten und die Europäische Beweisanordnung (über beide soll 2005 Einigung erzielt werden). Der Europäische Rat fordert die Kommission auf, so bald wie möglich Vorschläge für ein Europäisches Schutzprogramm mit Maßnahmen für den Schutz und die Unterstützung der Opfer des Terrorismus und der Zeugen in Terrorismusprozessen vorzulegen;
    • in Bezug auf die Grenz- und Dokumentensicherheit: die verbesserte Sicherheit von EUPässen durch die Aufnahme biometrischer Daten (Gesichtsbild und Fingerabdrücke) und die Errichtung einer Europäischen Grenzschutzagentur (die bis Mai 2005 ihre Arbeit aufnehmen soll);
    • in Bezug auf die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit: die Verbindungen zwischen der Gruppe für Terrorismusbekämpfung und dem gestärkten EU-Lagezentrum, das dem Rat ab dem 1. Januar 2005 strategische Bedrohungsanalysen, die sich auf Erkenntnisse nationaler Stellen stützen, vorlegen wird, sowie der verbesserte Informationsaustausch mit Europol. Der Europäische Rat fordert den Generalsekretär/Hohen Vertreter auf, über die Fortschritte, darunter jene in Bezug auf eine bessere Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Sicherheitsdiensten – auch im Zusammenhang mit dem Lagezentrum – , Bericht zu erstatten;
    • die Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, insbesondere die Einigung über die Überwachung flüssiger Mittel, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden, und über die dritte Geldwäsche-Richtlinie, die Einführung bewährter Verfahren bei der Durchführung finanzieller Sanktionen gegen Terroristen und ihre Organisationen sowie das vom Generalsekretär/Hohen Vertreter und der Kommission vorgelegte Gesamtstrategie-Papier. Die Kommission wird insbesondere aufgefordert, dem Rat so bald wie möglich Vorschläge zur Verhütung des Missbrauchs karitativer Organisationen für die Terrorismusfinanzierung zu unterbreiten; die Mitgliedstaaten werden dringend aufgefordert, ihnen bekannte Namen von Einzelpersonen
    und Gruppen zu übermitteln, die in das Verzeichnis der Europäischen Union über das Einfrieren von Vermögensgegenständen aufgenommen werden sollen, und so dazu beizutragen, die Wirksamkeit der Sanktionsregelung zu erhöhen;
    • die Schlussfolgerungen über die Stärkung der Katastrophenschutzkapazitäten in Bezug auf Prävention, Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit bei terroristischen Anschlägen und die Ausarbeitung eines Solidaritätsprogramms zu den Folgen terroristischer Bedrohungen und Anschläge. Bis Juni 2005 müssen die Fähigkeiten, die die Mitgliedstaaten für das Katastrophenschutzverfahren im Falle eines Anschlags bereitstellen könnten, weiter evaluiert werden, sind die Katastrophenschutzfähigkeiten, einschließlich gemeinsamer Übungen und der Koordinierung der Unterrichtung der Öffentlichkeit,
    weiter zu bewerten und auszubauen und muss die Verfügbarkeit medizinischer Mittel verbessert werden. Vor Ende 2005 sollte ein Europäisches Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen mit potenziell grenzüberschreitenden Auswirkungen ausgearbeitet werden;
    • Fortschritte in den externen Politikbereichen durch Terrorismusbekämpfungsklauseln in Abkommen mit Drittländern, die so bald wie möglich praktisch umgesetzt werden sollten; im Rahmen der verstärkten transatlantischen Zusammenarbeit die Umsetzung der Erklärung der EU und der USA von 2004 zum Kampf gegen den Terrorismus; der Konzeptrahmen für die ESVP-Dimension der Terrorismusbekämpfung und die darin enthaltenen konkreten Maßnahmen; die Intensivierung der Zusammenarbeit mit vorrangigen Drittländern im Wege von Dialog und Unterstützung sowie die Förderung der regionalen Zusammenarbeit. Der Rat und die Kommission werden aufgerufen, ein Netz von nationalen Experten zu schaffen, die Ersuchen von Drittländern um technische Unterstützung bearbeiten.

    29. Der Europäische Rat ruft alle Mitgliedstaaten auf, der wirksamen Durchführung der von der Europäischen Union und anderen einschlägigen internationalen Organisationen vereinbarten Maßnahmen Vorrang einzuräumen; er fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, ihre Bemühungen zur Durchführung des Aktionsplans der EU fortzusetzen und die darin festgelegten Fristen einzuhalten.

    30. Der Europäische Rat ersucht das Generalsekretariat des Rates, im Juni 2005 gemeinsam mit der Kommission einen weiteren Sachstandsbericht vorzulegen, dem Empfehlungen zur Verbesserung
    der Umsetzung und/oder für weitere Anstrengungen und Initiativen beigegeben werden können.

    III. FINANZRAHMEN 2007-2013
    Grundsätze und Leitlinien
    31. Der Europäische Rat hat den Sachstandsbericht des Vorsitzes über die intensiven Arbeiten zur Kenntnis genommen, die im Zusammenhang mit den Vorschlägen der Kommission für einen Finanzrahmen 2007-2013, insbesondere auch über die Interinstitutionelle Vereinbarung/ Flexibilität und Eigenmittel durchgeführt worden sind.

    32. Der Europäische Rat bekräftigt, dass der im Rahmen umfassender Verhandlungen zu vereinbarende neue Finanzrahmen die Finanzmittel zur Verfügung stellen sollte, die erforderlich sind, um den künftigen Herausforderungen einschließlich jener, die sich aus Unterschieden im Entwicklungsstand der erweiterten Union ergeben, wirksam und gerecht zu begegnen. Maßnahmen, die in Übereinstimmung mit dem Vertrag beschlossen werden, müssen mit den Grundsätzen der Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Solidarität im Einklang stehen. Sie sollten ferner einen zusätzlichen Nutzen bringen. Die Ausgaben für die einzelnen Politikbereiche müssen im Zusammenhang mit dem Gesamtausgabenvolumen betrachtet werden; letzteres wiederum ist im Zusammenhang mit den Verhandlungen insgesamt zu sehen, wozu auch die Frage der Eigenmittel gehört.

    33. Der nächste Finanzrahmen sollte durch entschlossene Bemühungen um die Einhaltung der Haushaltsdisziplin in allen Politikbereichen im Gesamtkontext einer Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten gekennzeichnet sein. Die Verwirklichung dieses Ziels wird insbesondere durch die Beibehaltung einer strikten Trennung zwischen den allgemeinen Politikbereichen und eines ausgeglichenen Verhältnisses zwischen Verpflichtungen und Zahlungen sichergestellt. Da sich die bestehenden Maßnahmen zur Sicherstellung der Haushaltsflexibilität bewährt haben, erscheinen zusätzliche Flexibilitätsregelungen derzeit nicht erforderlich.

    34. Der Europäische Rat billigt den Vorschlag der Kommission, die Obergrenze für die Eigenmittel von derzeit 1,24 % des BNE der EU beizubehalten. Der Europäische Rat hat Kenntnis genommen von den Ausführungen der Kommission zum Bericht über das Funktionieren des Eigenmittelsystems sowie von dem Vorschlag, im Lichte der verschiedenen bisher geäußerten Standpunkte einen allgemeinen Korrekturmechanismus einzuführen. Er fordert die Kommission und den Rat auf, die Prüfung aller damit verbundenen Fragen, einschließlich einer möglichen Vereinfachung des Systems, fortzusetzen.

    35. Der künftige Vorsitz wird ersucht, die Arbeiten an der Festlegung des nächsten Finanzrahmens in Zusammenarbeit mit der Kommission zügig weiterzuführen. Bei den weiteren Beratungen über den Finanzrahmen sollten die verschiedenen Standpunkte der Mitgliedstaaten zu den Vorschlägen der Kommission und dem Sachstandsbericht, einschließlich der Bausteine und der strittigen Fragen, umfassend berücksichtigt werden; dabei ist der im Rahmen des mehrjährigen Strategieprogramms vorgesehene Zeitplan einzuhalten, wonach unter anderem bis spätestens Juni 2005 eine politische Einigung erzielt werden soll.

    36. Der künftige Vorsitz wird ferner ersucht, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um geeignete Kontakte zum Europäischen Parlament herzustellen.

    IV. RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS

    EU-Drogenstrategie 2005-2012
    37. Der Europäische Rat hat die Drogenstrategie 2005-2012 angenommen, die in das Haager Programm aufgenommen wird. Diese Strategie wird eines der Hauptinstrumente zur wirksamen Bekämpfung des Drogenkonsums und -handels sein, damit ein hohes Maß an Gesundheitsschutz, Wohlergehen und sozialem Zusammenhalt sowie ein hohes Maß an Sicherheit für die Öffentlichkeit sichergestellt werden kann. Der Europäische Rat fordert die Kommission auf, dem Rat einen Vorschlag für einen Aktionsplan zur Umsetzung der Strategie im Zeitraum 2005-2008 vorzulegen, damit dieser vom Rat Anfang 2005 angenommen werden kann, und im Jahr 2008 eine Bewertung der Umsetzung dieses Plans zu erstellen.
    Politik der Integration von Einwanderern

    38. Der Europäische Rat begrüßt unter Hinweis auf seine Schlussfolgerungen von Juni 2003 und November 2004 die Festlegung gemeinsamer Grundprinzipien für die Politik der Mitgliedstaaten zur Integration von Einwanderern. Diese sollen die Grundlage für einen umfassenden Rahmen zur Integration von Einwanderern bilden, der der rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Vielfalt der Mitgliedstaaten Rechnung trägt. Sie müssen auf der Grundlage von gemeinsamen Erfahrungen ausgearbeitet werden. Der Europäische Rat stellt fest, dass hierzu wirksame Integrationspolitiken und der Austausch bewährter Praktiken innerhalb der Union beitragen können, und er begrüßt in diesem Zusammenhang die Ergebnisse der Ministerkonferenz zum Thema „Integration“, die sich insbesondere mit Jugendlichen, die für radikale Einflüsse empfänglich sind, befasst hat.

    39. Der Europäische Rat begrüßt ferner das Ergebnis der Ministerkonferenz über Städtepolitik und stellt fest, dass städtische Gebiete bei der Förderung der sozialen Eingliederung eine wichtige Rolle spielen.

    V. AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
    40. Der Europäische Rat bekräftigt, dass er an der vor einem Jahr von ihm angenommenen Europäischen Sicherheitsstrategie festhält. Die Union ist den Leitgedanken dieser Strategie gefolgt und hat dadurch erfolgreich ihre Möglichkeiten verbessert, auf globaler Ebene Einfluss zu nehmen. Der Europäische Rat fordert den künftigen Vorsitz auf, die Strategie in Zusammenarbeit mit dem Hohen Vertreter und der Kommission weiter umzusetzen und ihre Leitgedanken in allen relevanten Bereichen der europäischen Politik durchgängig zu berücksichtigen.

    Maßnahmen zu den wichtigsten Anliegen
    41. Der Europäische Rat billigt den Bericht über die Umsetzung der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und nimmt Kenntnis von den Fortschritten, die in diesem Bereich bei den Beziehungen zu Drittländern und bei der Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergie-Organisation und der Organisation für das Verbot chemischer Waffen erzielt wurden. Er wird weiterhin alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um gegen die Gefahr der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägermittel vorzugehen.

    42. Der Europäische Rat begrüßt die Einigung mit Iran über Nuklearfragen und die künftige Zusammenarbeit, die am 15. November im Anschluss an Verhandlungen mit Frankreich, Deutschland und dem Vereinigten Königreich, unterstützt vom Hohen Vertreter, erzielt wurde. Er betont, dass die Aufrechterhaltung der vollständigen Aussetzung aller Anreicherungs- und Wiederaufbereitungstätigkeiten für die Fortsetzung des Gesamtprozesses von wesentlicher Bedeutung ist. Der Europäische Rat unterstützt weitere Bemühungen um eine Einigung über langfristige Vereinbarungen. Er bekräftigt seine Schlussfolgerungen vom 5. November 2004 zur Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Handels- und Kooperationsabkommen, nachdem die Aussetzung vor kurzem verifiziert wurde. Der Europäische Rat bestätigt, dass die Union bereit ist, Möglichkeiten für den weiteren Ausbau der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Iran zu sondieren, sobald Iran in den sonstigen Bereichen, in denen die EU Bedenken hat – Terrorismusbekämpfung, Menschenrechte und die Haltung Irans im Nahost-Friedensprozess -, Maßnahmen trifft.

    43. Der Europäische Rat bekräftigt, dass sein Ziel ein sicherer und geeinter Irak ist, in dem Wohlstand und Demokratie herrschen und der mit seinen Nachbarn und der internationalen Gemeinschaft konstruktiv zusammenarbeitet, um gemeinsamen Herausforderungen zu begegnen. Er bekundet erneut seine Entschlossenheit, die Regierung und die Bevölkerung Iraks zu unterstützen, unter anderem durch Hilfe bei den Wahlen, Finanzierung von Schutzmaßnahmen der Vereinten Nationen, Wiederaufbauhilfe, Stärkung des Strafrechtssystems und Förderung der Achtung der Rechtsstaatlichkeit sowie Entwicklung einer politischen und handelsbezogenen Zusammenarbeit mit Irak. Der Europäische Rat bekundet die volle Unterstützung der EU für den politischen Übergangsprozess hin zu einer demokratisch und verfassungsgemäß gewählten irakischen Regierung nach Maßgabe der Resolution 1546 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Er unterstreicht die Bedeutung eines breit angelegten, alle Seiten einbeziehenden politischen Prozesses für die allgemeinen Wahlen im Januar 2005.

    44. Der Europäische Rat gratuliert Präsident Karzai zu seiner Amtseinführung und begrüßt dessen Zusage, die demokratische Reform fortzusetzen; er hebt ferner den langfristigen Einsatz der EU für Wiederaufbau, Entwicklung und Stabilisierung in Afghanistan hervor. Die EU wird den laufenden Demokratisierungsprozess weiterhin unterstützen; dazu gehören die im kommenden Jahr stattfindenden Parlaments- und Kommunalwahlen, die Drogenbekämpfung, die Reform der Justiz und des Sicherheitssektors sowie Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration.

    Aufbau stärkerer Beziehungen zu unseren Nachbarn
    45. Der Europäische Rat bekräftigt sein Engagement für die vollständige Umsetzung der Agenda von Thessaloniki, wonach die Zukunft der Balkanstaaten in der Europäischen Union liegt. Die jüngsten Ministertagungen im Rahmen des Forums EU-Westbalkan haben dazu gedient, die Fortschritte zu bewerten und die künftigen Herausforderungen zu ermitteln. Der Europäische Rat betont, dass das Voranschreiten jedes Landes auf dem Weg zur europäischen Integration von dessen eigenen Bemühungen zur Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen und der Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses abhängt, insbesondere bei Kernfragen wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte, Rechte der Angehörigen von Minderheiten und uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien. Darüber hinaus wird die regionale Zusammenarbeit ein wesentlicher Aspekt der EU-Politik in diesem Prozess bleiben.

    46. Der Europäische Rat nimmt mit Befriedigung Kenntnis von den Fortschritten, die im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik erzielt worden sind. Eine erste Reihe von Aktionsplänen, die gemeinsam mit Jordanien, Marokko, Tunesien, Moldau, Ukraine, Israel und der Palästinensischen Behörde erarbeitet wurden, ist erfolgreich fertig gestellt worden. In Bezug auf die Ukraine bekräftigt der Europäische Rat die übergeordnete Bedeutung, die er freien und fairen Wahlen beimisst, wie dem Aktionsplan zu entnehmen ist. Der Europäische Rat begrüßt die Einigung des Rates über den Inhalt des Aktionsplans, der dem Kooperationsrat EU-Ukraine vorgelegt wird, sobald die Entwicklungen in der Ukraine es erlauben, eine Umsetzung seiner Bestimmungen in Betracht zu ziehen. Die EU erwartet mit Interesse die Zusammenarbeit mit den Partnern zur Umsetzung von Reformen und anderen vereinbarten Prioritäten und den Beginn der Annahme von Aktionsplänen für die Länder des südlichen Kaukasus im Laufe des kommenden Jahres. Die EU wird Maßnahmen ergreifen, um der belarussischen Bevölkerung zur Kenntnis zu bringen und aufzuzeigen, welche Vorteile mit der Europäischen Nachbarschaftspolitik verbunden sind; außerdem wird sie die Stärkung der Zivilgesellschaft und den Demokratisierungsprozess unterstützen. Der Europäische Rat sieht ferner dem Beginn der Konsultationen im Hinblick auf die Annahme von Aktionsplänen mit den übrigen Partnern im Mittelmeerraum, deren Assoziationsabkommen in Kraft getreten sind oder die ihre Assoziationsabkommen ratifiziert haben, erwartungsvoll entgegen. Der Europäische Rat fordert die Kommission und den Hohen Vertreter auf, regelmäßig über die Fortschritte Bericht zu erstatten.

    47. Der durch die Europäische Nachbarschaftspolitik verstärkte Barcelona-Prozess ist das wichtigste Instrument für die Partnerschaft, die Zusammenarbeit und den Dialog mit der Mittelmeerregion.
    Der Europäische Rat begrüßt den Beschluss der Europa-Mittelmeer-Konferenz der Außenminister in Den Haag, das Jahr 2005 zum Mittelmeer-Jahr zu erklären. Der Barcelona- Prozess kann einen wesentlichen Beitrag zu dem Modernisierungs- und Reformprozess leisten, den die betreffenden Gesellschaften selbst in Gang gebracht haben. Der zehnte Jahrestag der Erklärung von Barcelona wird dazu dienen, den Europa-Mittelmeer- Prozess zu stärken und neu zu beleben.

    48. Der Europäische Rat begrüßt die Fortschritte, die bei der Zusammenarbeit mit den anderen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens erzielt wurden, und ruft zu weiteren Konsultationen mit den betreffenden Regierungen und anderen Beteiligten auf. Er fordert die zuständigen Gremien des Rates auf, weiter an einer Vertiefung der Beziehungen zu diesen Ländern in allen relevanten Bereichen von Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur zu arbeiten.

    49. Der Europäische Rat begrüßt, dass mit der Umsetzung der strategischen Partnerschaft der EU mit dem Mittelmeerraum sowie dem Nahen und Mittleren Osten begonnen wurde. Er bekräftigt, wie wichtig es ist, dass die betreffenden Partner sich verpflichten, Reformen einzuleiten, und stellt fest, dass die Beziehungen der EU zu diesen Ländern aufgrund ihrer Eigenheiten einen differenzierten Ansatz erfordern.

    50. Der Europäische Rat hat separate Erklärungen zur Ukraine und zum Nahost-Friedensprozess angenommen (Anlagen I und II). Eine Weltordnung auf der Grundlage eines wirksamen Multilateralismus

    51. Der Europäische Rat begrüßt die Erklärung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und würdigt die Arbeit, die dieser und das VN-Sekretariat auf vielen Gebieten leisten. Er begrüßt ferner den Bericht der vom VN-Generalsekretär eingesetzten Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel und insbesondere das umfassende Konzept für kollektive Sicherheit. Die Folgearbeiten zur Europäischen Sicherheitsstrategie bezüglich eines wirksamen Multilateralismus und einer auf festen Regeln beruhenden internationalen Ordnung – wie vom Europäischen Rat auf seiner Tagung im Juni gefordert – sollten darauf abzielen, die Bemühungen des VN-Generalsekretärs zu unterstützen. Die EU ist fest entschlossen, im Rahmen der VN eine wichtige Rolle zu spielen.

    52. Der Europäische Rat begrüßt den Beschluss, einen persönlichen Beauftragten des Generalsekretärs/ Hohen Vertreters für Menschenrechte im Bereich der GASP zu ernennen; damit wird unter gebührender Berücksichtigung der Befugnisse der Kommission ein Beitrag zur Kohärenz und Kontinuität der EU-Menschenrechtspolitik geleistet.

    53. Der Europäische Rat hält es angesichts des Berichts der Weltkommission für die soziale Dimension der Globalisierung und der ersten Vorschläge, die die Kommission in ihren diesbezüglichen Mitteilungen unterbreitet hat, für sehr wichtig, die soziale Dimension der Globalisierung zu stärken.

    Zusammenarbeit mit den Partnern

    54. Der Europäische Rat ist entschlossen, den strategischen Dialog mit den transatlantischen Partnern zu intensivieren, damit gemeinsame Konzepte ausgearbeitet werden können. Seit mehr als 60 Jahren spielen die transatlantische Partnerschaft und die europäische Integration bei den Bemühungen um Frieden und Wohlstand eine führende Rolle. Heute stehen sowohl Europa als auch Amerika vor neuen Bedrohungen und Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund erklärt der Europäische Rat erneut, dass die transatlantische Partnerschaft, wie in der Europäischen Sicherheitsstrategie bereits festgestellt, unersetzlich ist. Er sieht in diesem Zusammenhang dem bevorstehenden Besuch von Präsident Bush in Europa erwartungsvoll entgegen. Er begrüßt die Initiative einer jährlichen Troika-Tagung der Minister für Justiz und Inneres mit den Vereinigten Staaten sowie die umfassende Beteiligung der interessierten Parteien auf beiden Seiten des Atlantiks an den Beratungen über eine weitere Vertiefung der transatlantischen Beziehungen.

    55. Auf dem letzten Gipfeltreffen zwischen der EU und Russland wurde die Bedeutung unterstrichen, die die EU und Russland ihrer auf gemeinsame Werte und Interessen gestützten strategischen Partnerschaft beimessen. Bei der Schaffung der vier gemeinsamen Räume sind wesentliche Fortschritte erzielt worden, und im Hinblick auf das nächste Gipfeltreffen zwischen der EU und Russland im Mai 2005 in Moskau hofft der Europäische Rat darauf, dass so bald wie möglich ein umfassendes und ausgewogenes Paket von Fahrplänen angenommen wird. Parallel dazu sollte die Arbeit zur Umsetzung der Punkte, über die eine vorläufige Einigung erzielt worden ist, so bald wie möglich aufgenommen werden.

    56. Der Europäische Rat begrüßt die Ergebnisse des ASEM-Gipfeltreffens sowie der Gipfeltreffen mit der Republik Korea und Indien, die zu einer Ausweitung und Vertiefung der Beziehungen zu den asiatischen Partnern beigetragen haben. Er fordert den Rat und die Kommission auf, die Ausarbeitung des Aktionsplans mit Indien einzuleiten, der auf dem sechsten Gipfeltreffen zwischen der EU und Indien 2005 in Neu-Delhi angenommen werden soll. Der Europäische Rat fordert den Rat und die Kommission ferner auf, die Zusammenarbeit mit Indonesien – auch in den Bereichen Terrorismusbekämpfung, Dialog zwischen den Religionen, Reformen und nachhaltige Entwicklung – zu intensivieren.

    57. Der Europäische Rat begrüßt die Ergebnisse des siebten Gipfeltreffens EU-China, das am 8. Dezember 2004 in Den Haag stattgefunden hat. Er fordert den Rat und die Kommission auf, die Möglichkeit eines neuen Rahmenabkommens zwischen der EU und China sowie eine etwaige Zusammenarbeit mit China in Fragen wie der Rückübernahme und des Marktwirtschaftsstatus weiter zu sondieren. Der Europäische Rat bestätigt, dass sich die Beziehungen zwischen der EU und China in den vergangenen Jahren in jeder Hinsicht deutlich verbessert haben. Er sieht weiteren Fortschritten in allen Bereichen dieser Beziehungen, auf die in der Gemeinsamen Erklärung EU-China eingegangen wird, insbesondere der Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, erwartungsvoll entgegen. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Europäische Rat den politischen Willen, weiter auf eine Aufhebung des Waffenembargos hinzuarbeiten. Er fordert den künftigen Vorsitz auf, die schon weit fortgeschrittenen Arbeiten abzuschließen, damit ein Beschluss gefasst werden kann. Er betont, dass jeglicher Beschluss weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht eine Steigerung der Waffenausfuhren aus EU-Mitgliedstaaten nach China bewirken sollte. In dieser Hinsicht erinnert der Europäische Rat an die Bedeutung der Kriterien des Verhaltenskodex für Waffenausfuhren, insbesondere der Kriterien in Bezug auf Menschenrechte, Stabilität und Sicherheit in der Region sowie die nationale Sicherheit von befreundeten Ländern und Bündnispartnern. Der Europäische Rat unterstreicht in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung einer baldigen Annahme des überarbeiteten Verhaltenskodex sowie des neuen Instruments für Maßnahmen in Bezug auf Waffenausfuhren an Länder, gegen die kein Waffenembargo mehr besteht („Toolbox“).

    58. Die EU hat in den vergangenen sechs Monaten ihre Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union (AU) und subregionalen Organisationen, einschließlich der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS), der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) und der Zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung (IGAD), verstärkt. Der Europäische Rat setzt sich dafür ein, dass die EU weiterhin einen Beitrag zur Verbesserung der Lage auf dem afrikanischen Kontinent, insbesondere in Sudan, in der Region der Großen Seen, in Westafrika und Somalia, leistet. Die EU wird, wie in den jüngsten Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) dargelegt, die Mission der AU in Darfur und den Befriedungs- und Übergangsprozess in der Region der Großen Seen weiterhin unterstützen. Sie begrüßt die Errichtung von zentralen Übergangsinstitutionen in Somalia und wird diese entsprechend den jüngsten Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) auch weiterhin unterstützen. Im Anschluss an die Annahme von restriktiven Maßnahmen gegen Côte d’Ivoire, die auf der Grundlage der Resolution 1572 des VN-Sicherheitsrates erlassen wurden, begrüßt und unterstützt der Europäische Rat die Vermittlungsbemühungen, die im Auftrag der AU und der ECOWAS im Rahmen der Mission von Präsident Thabo Mbeki in Côte d’Ivoire, zu der die Europäische Union beigetragen hat, unternommen werden. Der Europäische Rat begrüßt die verstärkte regionale Eigenverantwortung und betont, dass die EU ihre Beziehungen zur AU und zu den subregionalen Organisationen, insbesondere im Bereich Frieden und Sicherheit, weiter vertiefen wird.

    59. Der Europäische Rat bekräftigt die Entschlossenheit der EU, die bi-regionale strategische Partnerschaft mit Lateinamerika und dem karibischen Raum zu festigen. In diesem Zusammenhang bestätigt er, dass die EU bereit ist, sich um weitere Fortschritte auf der Grundlage von Anstrengungen beider Seiten zu bemühen, damit die Verhandlungen zwischen der EU und Mercosur abgeschlossen werden können, und begrüßt, dass voraussichtlich im Januar 2005 mit der gemeinsamen Bewertung der jeweiligen Integrationsprozesse Zentralamerikas und der Andengemeinschaft begonnen wird, wie in der anlässlich des Gipfeltreffens EU-Lateinamerika/Karibik in Guadalajara abgegebenen Erklärung gefordert wurde.

    ESVP
    60. Der Europäische Rat begrüßt die erfolgreiche Einleitung der militärischen Operation der EU in Bosnien und Herzegowina (ALTHEA) am 2. Dezember 2004, die den Einsatz der Union für Stabilität und Sicherheit in diesem Land untermauert und ein praktisches Beispiel für die strategische Partnerschaft mit der NATO bei der Krisenbewältigung darstellt. Er nimmt ferner die erfolgreiche Ausführung der drei laufenden ESVP-Missionen – EU-Polizeimission in Bosnien und Herzegowina, EUPOL Proxima in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und EU-Mission THEMIS zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Georgien – zur Kenntnis. Er fordert den künftigen Vorsitz und den Generalsekretär/Hohen Vertreter auf, in enger Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen die Vorbereitungen für eine Polizeimission und eine etwaige Mission zur Reform des Sicherheitssektors, die derzeit geprüft wird, in der Demokratischen Republik Kongo sowie für eine etwaige integrierte Polizei-,
    Rechtsstaatlichkeits- und Zivilverwaltungsmission für Irak, die nach den Wahlen im Januar 2005 eingeleitet werden soll, voranzubringen.

    61. Der Europäische Rat billigt den ESVP-Bericht des Vorsitzes, einschließlich des Mandats für den künftigen Vorsitz, und begrüßt insbesondere die in diesem Bericht beschriebenen Fortschritte beim Ausbau der militärischen und zivilen Fähigkeiten, einschließlich der Beschlüsse über EU-Gefechtsverbände (als Teil von Krisenreaktionskräften) sowie über die Festlegung eines ehrgeizigen Arbeitsprogramms und des Haushaltsplans der Europäischen Verteidigungsagentur für das Jahr 2005. Der Europäische Rat billigt das Zivile Planziel 2008.

    62. Der Europäische Rat billigt die detaillierten Vorschläge für die Umsetzung des Dokuments „European Defence: NATO/EU Consultation, Planning and Operations“ (Europäische Verteidigung:
    Konsultation, Planung und Operationen NATO/EU), die es ermöglichen, dass die zivil-militärische Zelle ihre Arbeit wie geplant aufnimmt, wozu auch die Errichtung des Operationszentrums zählt, das spätestens bis Januar 2006 zur Verfügung stehen soll. Außerdem dienen die Vorschläge als Grundlage für eine Einigung mit der NATO über die planmäßige Errichtung einer kleinen EU-Zelle beim Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte in Europa (SHAPE) sowie über eine NATO-Verbindungsstruktur beim Militärstab der Europäischen Union (EUMS).

    Internationale Zusammenarbeit
    63. Der Europäische Rat hebt hervor, wie wichtig es ist, für einen kohärenten Beitrag der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) der Europäischen Gemeinschaft zur Armutsbekämpfung in allen Entwicklungsländern zu sorgen. Er betont in diesem Zusammenhang, dass Mittel und Wege gefunden werden müssen, um die Schwerpunktsetzung auf die Ärmsten – mit besonderem Augenmerk auf Afrika – zu verstärken; dabei ist jedoch bereits eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen.

    64. Der Europäische Rat bekräftigt, dass die Europäische Union sich uneingeschränkt zu den Millenniums-Entwicklungszielen sowie zu der Notwendigkeit bekennt, Fortschritte im Hinblick auf deren Verwirklichung, insbesondere im südlich der Sahara gelegenen Teil Afrikas, zu erzielen. In dieser Hinsicht begrüßt der Europäische Rat, dass die Kommission die einzelnen Mitgliedstaaten mit dem Ziel konsultiert hat, dem Rat (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) im April 2005 konkrete Vorschläge für die Festlegung neuer und angemessener ODA-Ziele für den Zeitraum 2009-2010 vorzulegen, wobei die Lage der neuen Mitgliedstaaten berücksichtigt wird. Die Europäische Union wird ferner im Hinblick auf die für 2005 anberaumte hochrangige Veranstaltung innovative Finanzierungsmethoden auf der Grundlage von Vorschlägen der Kommission sondieren.

    65. Der Europäische Rat ruft im Hinblick auf die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele dazu auf, die Kohärenz der Entwicklungspolitik weiter zu verbessern, indem die bestehenden Konsultations- und Folgenabschätzungsmechanismen sowie die Verfahren zur Überprüfung aller einschlägigen politischen Strategien im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Entwicklungsländer umfassender und systematischer genutzt werden.

    66. Der Europäische Rat hebt erneut hervor, welche Bedeutung der Umsetzung der Agenda der Internationalen Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung (ICPD) in Kairo und der Bekämpfung von HIV/AIDS im Hinblick auf die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele zukommt. Er begrüßt die diesbezüglichen Fortschritte und ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich im Rahmen der Vorbereitung der hochrangigen VN-Veranstaltung verstärkt zu engagieren.

    VI. SONSTIGES

    Gemeinsame Werte
    67. Der Europäische Rat hat zustimmend zur Kenntnis genommen, dass der Vorsitz eine Reihe öffentlicher Aussprachen organisiert hat, die sich auf die europäische Identität und das Konzept der gemeinsamen Werte als Grundlage für die europäische Integration und Zusammenarbeit bezogen und bei denen Teilnehmer mit sehr unterschiedlichem Hintergrund und sehr unterschiedlichen Erfahrungen zu Wort kamen.

    68. Der Europäische Rat hat die Ergebnisse dieser Aussprachen, den Bericht des Rates (Bildung) zu Bildung und Bürgersinn und die daran anschließenden Initiativen zur Kenntnis genommen; er begrüßt weitere Initiativen zur Förderung der Werte, die zu einem aktiven Bürgersinn in der Union beitragen. Der Europäische Rat ersucht die Europäische Kommission, die Ergebnisse der Aussprachen und die wichtigsten Erkenntnisse des Berichts bei der Ausarbeitung ihres künftigen Bürgerprogramms und ihrer Kommunikationsstrategie für 2005 zu berücksichtigen.

    Konsularische Zusammenarbeit
    69. Der Europäische Rat bekräftigt die Bedeutung einer verstärkten konsularischen Zusammenarbeit. Er begrüßt die im Rat erzielte Einigung über eine Zusammenlegung der konsularischen Kapazitäten und die Zusammenarbeit im Konsularbereich sowohl im Normalfall als auch in Krisenzeiten; dadurch können die Mitgliedstaaten der steigenden Nachfrage nach konsularischen Dienstleistungen wirksamer begegnen.

    EU-Agentur für die Menschenrechte
    70. Der Europäische Rat ruft zur weiteren Umsetzung der von den im Europäischen Rat vereinigten Vertretern der Mitgliedstaaten im Dezember 2003 erzielten Vereinbarung über die Errichtung einer EU-Agentur für die Menschenrechte auf, die im Hinblick auf die Verbesserung der Kohärenz und Schlüssigkeit der EU-Politik auf dem Gebiet der Menschenrechte eine wichtige Rolle übernehmen wird.

    Europäischer Auswärtiger Dienst
    71. Der Europäische Rat begrüßt die Tatsache, dass der Vorsitz, der Generalsekretär/Hohe Vertreter und die Kommission im Anschluss an die Unterzeichnung des Verfassungsvertrags die Arbeit an der Einrichtung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes aufgenommen haben.

    72. Er fordert den Generalsekretär/Hohen Vertreter, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese vorbereitenden Arbeiten fortzusetzen und dabei insbesondere die wichtigsten Fragen, einschließlich des Aufgabenbereichs und der Struktur des künftigen Dienstes, zu ermitteln. Damit eine umfassende Einbindung der Mitgliedstaaten in diesen Prozess gewährleistet ist, werden auf den Tagungen des AStV zur Vorbereitung der Tagungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) regelmäßig Beratungen stattfinden.

    73. Der Europäische Rat fordert den Generalsekretär/Hohen Vertreter und die Kommission auf, spätestens für seine Tagung im Juni 2005 gemeinsam einen Sachstandsbericht über diese vorbereitenden
    Arbeiten zu erstellen und geeignete Maßnahmen zu treffen, um das Europäische Parlament über den Stand der Arbeiten auf dem Laufenden zu halten.
    ________________________
    ANLAGE I
    ERKLÄRUNG ZUR UKRAINE
    1. Die politisch Verantwortlichen und das Volk der Ukraine sind zur friedlichen Beilegung der politischen Krise in ihrem Land zu beglückwünschen. Diese friedliche Lösung ist im Rahmen des Rechtssystems der Ukraine und unter Wahrung der territorialen Unversehrtheit des Landes gefunden worden. Der Europäische Rat würdigt, dass die politisch Verantwortlichen und das Volk der Ukraine bereit waren, mit den internationalen Vermittlern zu diesem Zweck zusammenzuarbeiten. Es ist nun von größter Bedeutung, dass die positiven Entwicklungen sich fortsetzen und die ukrainischen Wähler sich nunmehr frei für den Kandidaten ihrer Wahl entscheiden können.

    2. Der Europäische Rat appelliert daher an die ukrainischen Behörden sicherzustellen, dass die Wiederholung des zweiten Wahlgangs der Präsidentschaftswahlen am 26. Dezember 2004 im Einklang mit den Standards der OSZE und des Europarats für demokratische Wahlen erfolgt. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten bieten der OSZE/dem Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) ihre volle Unterstützung für die Wahlbeobachtung an, wozu auch die Entsendung einer beträchtlichen Zahl von internationalen Beobachtern gehört.

    3. Die Europäische Union begrüßt die enge Zusammenarbeit zwischen den internationalen Vermittlern der Europäischen Union, des Europarats, der OSZE und der Nachbarländer, einschließlich der Russischen Föderation, die darauf abzielt, die Parteien dazu anzuhalten, eine politische Lösung zu finden.

    4. Die Europäische Union hebt hervor, dass sie der Ukraine als wichtigem Nachbarn und Partner der EU große strategische Bedeutung beimisst. Die Europäische Union und die Ukraine haben ein gemeinsames Interesse daran, ihre politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bindungen weiter zu stärken. Der Europäische Rat betont daher, dass die EU eine stärkere und besondere Beziehung anstrebt, bei der die neuen Möglichkeiten, die die Europäische Nachbarschaftspolitik bietet, in vollem Umfang genutzt werden.

    5. Der Europäische Rat begrüßt, dass der Rat unlängst den Aktionsplan für die Ukraine gebilligt hat. Nach Abschluss freier und fairer Präsidentschaftswahlen wird bald eine Tagung des Kooperationsrats EU-Ukraine abgehalten, auf der der Aktionsplan lanciert und die Grundlage für eine intensivere Zusammenarbeit geschaffen werden soll. Der Europäische Rat sieht ferner erwartungsvoll konkreten Vorschlägen des Generalsekretärs/Hohen Vertreters und der Kommission entgegen, in denen Wege aufgezeigt werden, die Zusammenarbeit mit der Ukraine unter voller Berücksichtigung des Aktionsplans zu verstärken und damit die Beziehungen der Ukraine zur Europäischen Union zu vertiefen.
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    ANLAGE II
    ERKLÄRUNG ZUM FRIEDENSPROZESS IM NAHEN OSTEN
    1. Der Europäische Rat begrüßt die jüngsten Bemühungen der palästinensischen Führung, einen demokratischen Übergang in den besetzten palästinensischen Gebieten sicherzustellen. Er fordert Israelis und Palästinenser auf, im Hinblick auf die palästinensischen Präsidentschaftswahlen im Januar weiterhin eng zusammenzuarbeiten, und zwar auch im Sicherheitsbereich. Die EU wird die Wahlen finanziell, technisch und politisch unterstützen, und ihre Beobachtermission wird – in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern des Quartetts und der internationalen Gemeinschaft – überprüfen, ob die Wahlen demokratisch, frei und fair sind. Der Europäische Rat begrüßt und unterstützt auch die Absicht der palästinensischen Behörde, Parlaments- und Kommunalwahlen abzuhalten.

    2. Der Europäische Rat setzt sich nach wie vor dafür ein, dass mit Hilfe des im Fahrplan genannten Prozesses eine Zwei-Staaten-Lösung ausgehandelt wird, die zu einem unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen palästinensischen Staat führt, der in Frieden und Sicherheit mit Israel und seinen anderen Nachbarn lebt. Die Parteien sollten diese Gelegenheit nutzen, um die Durchführung des Fahrplans zu beschleunigen und erneut einen echten politischen Prozess einzuleiten.

    3. Der Europäische Rat ist unter Hinweis auf die von der EU vertretenen Standpunkte und in Zusammenarbeit mit dem Quartett und der internationalen Gemeinschaft bereit, gemäß den vom Europäischen Rat im März 2004 festgelegten Bedingungen einen israelischen Rückzug aus dem Gaza-Streifen und einem Teil des nördlichen Westjordanlands als ersten Schritt in dem Gesamtprozess zu unterstützen. Er ist ferner entschlossen, seine Friedensbemühungen zu verstärken und hierfür mit beiden Parteien und allen Nachbarländern eng zusammenzuarbeiten. Die Europäische Union wird das kurzfristige Maßnahmenprogramm weiter umsetzen, das der Europäische Rat im November gebilligt hat und das die Wahlen sowie die Bereiche Sicherheit, Reformen und Wirtschaft betrifft. Der Erfolg dieser Maßnahmen wird gegebenenfalls dadurch verstärkt, dass sie im Rahmen der breiteren politischen Perspektive durchgeführt werden.

    4. Der Europäische Rat fordert den Hohen Vertreter und die Kommission auf, regelmäßig Berichte über die Fortschritte bei der Durchführung des kurzfristigen Maßnahmenprogramms und über die Ergebnisse der Konsultationen des Hohen Vertreters mit den Parteien, der internationalen Gemeinschaft und den anderen Mitgliedern des Quartetts vorzulegen. Er fordert die Parteien und die Geber auf, bei ihrer positiven und kooperativen Haltung zu bleiben. Das Engagement der EU und der internationalen Gemeinschaft für die Unterstützung des wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbaus in den palästinensischen Gebieten wird weiterhin einen entscheidenden Faktor darstellen.

    5. Der Europäische Rat erinnert daran, dass ein umfassender Frieden auch Syrien und Libanon einbeziehen muss. Er weist ferner darauf hin, wie wichtig es ist, dass die Resolution 1559 (2004) des VN-Sicherheitsrats umgesetzt wird.

    ( English , Türkçe)

  • Unterricht in der Herkunftssprache an Hauptschulen

    Unterricht in der Herkunftssprache an Hauptschulen

    Essen, den 10.06.2009

    Qualitätsoffensive Hauptschule: Unterricht in der Herkunftssprache an Hauptschulen als zweite Fremdsprache

    Hintergrund:
    Im Rahmen der Qualitätsoffensive Hauptschule strebt das Schulministerium des Landes NRW ein Schulversuch mit einer Laufzeit von sechs Jahren an. Im Rahmen dieses Schulversuches sollen die Voraussetzungen erprobt werden unter denen die Herkunftssprache als zweite Fremdsprache in die Stundentafel aufgenommen werden kann. Nach diesem Konzept sollen die Herkunftssprachen in der Regel ab der 6. Klasse oder als Wahlpflichtfach in Klasse 7 beginnen. Die Anzahl der Wochenstunden bis Klasse 10 soll der Anforderung des Kultusministeriums (14 Wochenstunden) genügen. Die Leistungen werden in die Zeugnisse aufgenommen und es soll durch mindestens eine gute Leistung eine mangelhafte Leistung in English ausgleichen können. Der Schulversuch soll mit den Sprachen Türkisch und Russisch beginnen und auf weitere Sprachen ausgeweitet werden, wenn die personellen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Unterricht soll von Lehrkräften erteilt werden, die (i) eine in NRW anerkannte Lehrbefähigung für das entsprechende Fach erworben haben, oder (ii) eine in NRW anerkannte Lehrbefähigung haben und ein C1 Zertifikat für die entsprechende Sprache nachweisen können. Der Stellenbedarf soll durch Stellen gedeckt werden, die für den muttersprachlichen Unterricht zur Verfügung stehen.

    Unsere Stellungnahme:
    Die Überlegungen des Ministeriums, im Rahmen der Qualitätsoffensive Hauptschule, den Herkunftssprachenunterricht in eine zweite Fremdsprache, neben Englisch, einzuführen ist ein wichtiger Schritt auf dem richtigen Weg und ist nach unserer Ansicht auch längst überfällig. Die Herkunftssprachen gehören zu den individuellen Stärken von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund. Diese sollten auch unter den Anforderungen des Schulministeriums „Individuelle Förderung und Stärkung“ gezielt und systematisch gefördert werden. Die Möglichkeit zur Anerkennung insbesondere der türkischen und der russischen Sprache als zweite Fremdsprache, neben Englisch, ist daher sehr wünschenswert. Auch die Wahlmöglichkeit dieser Fächer für alle Schülerinnen und Schüler ist wünschenswert. Trotzdem sollte die Möglichkeit des Fremdsprachenangebotes in der jeweiligen Herkunftssprache primär dazu dienen die natürliche Mehrsprachigkeit der Kinder mit Migrationshintergrund zu stärken, um dadurch ihre beruflichen Perspektiven und Ihr Selbstwertgefühl zu stärken.

    Strukturell sollte der Unterricht so gestaltet werden, dass der Herkunftssprachenunterricht in den Klassen 5+6 als Muttersprachlicher Ergänzungsunterricht erteilt wird. Ab der Klasse 7 sollte dies dann als Wahlpflichtfach angeboten werden. Zusätzlich sollte der muttersprachliche Unterricht in den Grundschulen, als Vorbereitung auf den Fremdsprachenunterricht ab der 7. Klasse, inhaltlich und strukturell ausgebaut werden.

    Die Einschränkung der Einführung weiterer Sprachen insbesondere hinsichtlich personeller Voraussetzungen ist, unter Berücksichtigung der Gleichstellungsregelung der verschiedenen Sprachen, aus unserer Sicht sachlich nicht begründet. Allein die Teilnehmerzahl und die langfristigen Entwicklungspotenziale sollten als Kriterium des Ausschlusses herangezogen werden. So sollten z.B. in ausgewählten Schulen auch die Sprachen Spanisch, Griechisch, Italienisch als mögliche Angebote hinzugezogen werden.
    Die Rahmenbedingungen für die Einstellung von Lehrern sollte genauer definiert und eventuell ausgeweitet werden. Nach unserem Kenntnistand gibt es bisher keine Institution, weder in Deutschland noch in der Türkei, die ein C1 Zertifikat für Türkisch, gemäß den Anforderungen der EU vergeben kann.

    Die Deckung des Stellenbedarfs für den Fremdsprachenunterricht aus dem Kontingent des muttersprachlichen Unterrichtes lässt befürchten, dass die Grundschulen in der Versorgung benachteiligt werden. Die in NRW noch verfügbaren 886 muttersprachlichen Stellen sind Zweckgebunden und sollten auch vornehmlich für die Klassen 1-6 zur Verfügung gestellt werden. Gerade in den Grundschulen ist eine gezielte und ganzheitliche sprachliche Förderung, zu der auch die Herkunftssprachen gehören, sehr wichtig.

    Lehrkräfte, die eine Herkunftssprache als Fremdsprache unterrichten, sollten in der Vergütung dem der übrigen Kollegen angeglichen werden. Inhaltlich und strukturell werden diese Lehrer eine Fremdsprache unterrichten und sollten auch entsprechend vergütet werden. Dies steigert nicht nur den Leistungswillen und Motivation der Lehrer, vielmehr dient es zur Gleichstellung mit den übrigen Kollegen.

    Besonders wichtig erscheint uns, dass die Möglichkeit des Fremdsprachenunterrichtes in den Herkunftssprachen als Wahlpflichtfach auch anderen Schulformen offen stehen sollte. Insbesondere Gesamtschulen und Realschulen, sowie Gymnasien mit einem hohen Anteil von Schülern und Schülerinnen mit Migrationshintergrund sollten von diesem Angebot profitieren um sich zu profilieren.

    Mit freundlichen Grüssen
    Im Namen des Vorstandes

    Dr. A. Sak

    Unterdorfstr. 19
    45143 Essen
    Tel.: 0172 2153163
    elternverband.ruhr@gmx.de

  • Obama wirbt für Neubeginn im Verhältnis zum Islam

    Obama wirbt für Neubeginn im Verhältnis zum Islam

    Der US-Präsident Barack Obama hielt im Rahmen seiner Nahost-Reise am Donnerstag eine Grundsatzrede an der Kairoer Universität in Ägypten. Hauptpunkte seiner Rede waren der Kampf gegen Extremismus, der Konflikt zwischen Israel und Palästina, das eventuelle Kernwaffenprogramm Irans, die Demokratie und Religionsfreiheit, sowie Frauenrechte und die wirtschaftliche Entwicklung.

    Obama, der auch einen persönlichen Bezug zum Islam hat, sprach sich für einen Neuanfang zwischen dem Westen und der islamischen Welt aus. „Ich bin gekommen, um einen neuen Beginn zwischen den Vereinigten Staaten und den Muslimen in der Welt zu erreichen“, sagte Obama wörtlich. Obama definierte den Neuanfang mit gemeinsamen Interessen und gegenseitiger Achtung: „Wir müssen uns darum bemühen, einander zuzuhören, voneinander zu lernen, uns gegenseitig zu respektieren und Gemeinsamkeiten zu finden.“ Diese Beziehung dürfe nicht durch Konkurrenz geprägt sein, sondern „auf gemeinsamen Interessen und gegenseitigem Respekt“ beruhen. Dazu gehörten Prinzipien wie Gerechtigkeit, Toleranz und Menschenwürde.

    Vor etwa 3.000 Zuhörern hat der amerikanische Präsident auch Problembereiche angesprochen und um Zusammenarbeit geworben. „Der Islam ist nicht Teil des Problems bei der Bekämpfung des gewaltsamen Extremismus, sondern ein wichtiger Teil zur Förderung des Friedens“, erklärte Obama und stellte mit Blick auf den Irakkrieg klar, dass kein Staat einem anderen ein Regierungssystem aufzwingen dürfe: „Amerika maßt sich nicht an zu wissen, was für alle das Beste ist.“

    Der Gast aus Amerika fand auch klare Worte zum Nahost-Friedensprozess: „Israel mit Zerstörung zu drohen oder widerwärtige Klischees über Juden zu wiederholen, ist zutiefst falsch“, betonte dabei Obama und rief die Hamas auf, die Gewalt zu beenden und das Existenzrecht Israels anzuerkennen. „Zugleich müssen die Israelis einsehen, dass Palästinas Existenzrecht genauso wenig bestritten werden kann wie Israels.“ Obama bezeichnete die derzeitige Lage des palästinensischen Volks als untragbar und versicherte, dass Amerika „dem legitimen Streben der Palästinenser nach „Würde, Chancen und einem eigenen Staat nicht den Rücken kehren“ wird. Denn „zu viele Tränen sind geflossen. Zu viel Blut wurde vergossen. Wir alle haben die Verantwortung, auf den Tag hinzuarbeiten, an dem die Mütter von israelischen und palästinensischen Kindern diese ohne Angst aufwachsen sehen, an dem das Heilige Land der drei großen Glaubensrichtungen der Ort des Friedens ist, den Gott für ihn vorgesehen hat, an dem Jerusalem die sichere und ständige Heimat von Juden, Christen und Muslimen ist und ein Ort, an dem alle Kinder Abrahams friedlich zusammenkommen können wie in der Geschichte der Al-Isra, als Moses, Jesus und Mohammed – möge der Friede mit ihnen sein – gemeinsam beteten.“

    Der amtierende Präsident appellierte auch an die europäischen Länder die Kopftuchverbote aufzuheben. Er definierte das Recht auf eine gleichwertige Ausbildung als das wichtigste Merkmal der Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen. „Ich weise die Sichtweise mancher im Westen zurück, wonach eine Frau, die ihr Haar bedeckt, weniger gleichgestellt ist“, betonte er am Donnerstag in Kairo. „Das ist auch der Grund, warum die US-Regierung vor Gericht gegangen ist, um die Rechte der Frauen und Mädchen zu schützen, die das Hijab tragen wollen, und um diejenigen zu bestrafen, die es ihnen verwehren wollen“, so Obama. In den Vereinigten Staaten sei die Freiheit untrennbar mit der Freiheit der Religionsausübung verbunden.

    Full Transcript in English