Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan hat das Datum für die Parlamentswahlen bekannt gegeben.Der Ministerpräsident gab das Datum für die Parlamentswahlen auf dem Handels- und Industrierat in Ankara bekannt.Nach Angaben von Erdogan werden die Parlamentswahlen am 12. Juni 2011 abgehalten.
Kategorie: Themen
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Es geht um Menschen
Es geht um Menschen
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Medienkompetenz für Zuwanderer
Medienkompetenz für Zuwanderer – Zuwandererkompetenz für Medien.
DGB-Haus Düsseldorf • Friedrich-Ebertstr. 34 • 40210 Düssdorf 26.11.2010
Keynote: „Zur Bedeutung Interkultureller Medienkompetenz und der Medienpartizipation von Einwande- rern in Deutschland
medienkompetenz
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Be Happy, it’s an order (Sinan Cetin)
Be Happy, it’s an order (Sinan Cetin)
in türkischer Sprache mit englischem Untertitel und
deutschen Kulturträgern
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Angriff auf das Herz der Türkei
Der Terror kehrt zurück: Ein Selbstmordattentäter hat sich vor einem Polizeiposten in Istanbul in die Luft gesprengt. Dabei wurden 32 Menschen verletzt, darunter 17 Passanten. Der Angreifer hatte vergeblich versucht, mit seiner Bombe am Körper in einen Einsatzbus zu gelangen.
Istanbul – Gelbes und rot-weißes Absperrband flattert am Taksim-Platz in Istanbul. Sonst hetzen hier Touristen zum Bus, Bettler fragen nach Almosen; Geschäftsleute trinken ihren Starbucks-Kaffee im Gehen, Taxis hupen, Dutzende Halbmondfahnen wehen im Wind. Es ist einer der lautesten und belebtesten Plätze der Stadt.
Von Daniel Steinvorth und Oliver Trenkamp, Istanbul
Männer in weißen und hellblauen Schutzanzügen laufen herum, Plastiktüten über den Schuhen, blaue Plastikhandschuhe an den Händen. Sie sammeln Spuren, fotografieren, filmen. Abgeschirmt von einem Großaufgebot der türkischen Polizei, Männern in dunklen Uniformen, Schirmmützen, die Maschinenpistolen im Anschlag. Kranken- und Feuerwehrwagen belagern den Platz.
Neben einem Polizeibus liegt der leblose Körper eines Mannes, wenige Meter von einem Kiosk entfernt, notdürftig abgedeckt. Später werden einige Männer in Schutzanzügen den Körper in einem Sack davontragen und in einen Transporter wuchten.
Da ist der Mann bereits fünf Stunden tot. Er wurde 35 Jahre alt. Am Sonntagmorgen hat er eine Bombe gezündet, die er bei sich trug, und mindestens 32 Menschen verletzt, darunter 15 Polizisten.
Wie genau der Anschlag vor sich ging, dazu gibt es widersprüchliche Schilderungen. Der Istanbuler Polizeichef Hüseyin Capkin sagte, der Attentäter habe versucht, in einen geparkten Polizeibus zu gelangen. Als dies nicht gelungen sei, habe er seine Bombe gezündet. In der Nähe seien weitere Sprengsätze gefunden worden, die von Spezialisten entschärft würden. Beamte vor Ort sagen jedoch, der Attentäter habe seine Bombe im Vorbeigehen gezündet.
„Da rannten mir schreiende Menschen entgegen“
Als sicher gilt, dass sich der Anschlag gezielt gegen die türkische Polizei richtete. An jenem Punkt auf dem Taksim-Platz sind dauerhaft Beamte stationiert. Tag und Nacht stehen hier Polizeibusse. Istanbuls Gouverneur, Hüseyin Avni Mutlu, sprach von einem „Akt des Terrors“, auch wenn die Hintergründe noch unklar seien.
Noch Stunden nach dem Anschlag suchte eine Spezialeinheit nach weiteren Sprengsätzen. Der Fernsehsender CNN Türk berichtet, es sei ein weiterer Sprengsatz gefunden und entschärft worden.
Der Attentäter schlug am Sonntagmorgen zu, zwischen Viertel vor zehn und halb elf – auch hier sind die Angaben widersprüchlich. Der Rezeptionist des nahe gelegenen Hotels Metropark erinnert sich an den Knall und daran, wie das Haus und die Frontscheiben vibrierten. Er ging auf die Straße, um zu sehen, was passiert war: „Da rannten mir schreiende Menschen entgegen“, sagt er. Auch andere Zeugen berichten von Panik, davon, wie die Fliehenden übereinander stolperten und fielen.
Noch einige Häuserblöcke entfernt war die Explosion zu hören und zu spüren. Sie sei zwar keine ängstliche Frau, sagt Cemile Ataman, 40, Juwelierin, die etwa zehn Gehminuten entfernt vom Taksim-Platz wohnt. Doch an diesem Sonntag traute sie sich erst Stunden nach dem Frühstück aus dem Haus: „Erst als sie im Fernsehen sagten, dass keine Gefahr mehr droht.“ Sie saß gerade bei einem Glas Tee, als sie den „sehr lauten Knall“ hörte.
Steckt die PKK hinter dem Anschlag?
Ein Verdacht machte schnell die Runde, sowohl bei den Reportern und ihren Teams, die ihre Kameras am Busbahnhof aufgebaut hatten, als auch bei Ladenbesitzen und Schaulustigen auf dem Platz. Immer wieder hörte man auf die Frage, wer hinter dem Anschlag stecken könnte, drei verächtlich ausgesprochene Buchstaben: PKK. Viele hier meinen, ein solcher Selbstmordanschlag, das sei ganz eindeutig die Handschrift der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei.
Dafür spricht, dass am heutigen Sonntag ein einseitiger erklärter Waffenstillstand der PKK auslief. Mehrfach hatten die Untergrundkämpfer in den vergangenen Monaten den Staat dazu aufgerufen, sich der Waffenruhe anzuschließen und Verhandlungen über eine Lösung der Kurdenfrage zu beginnen – allerdings unter Beteiligung ihres inhaftierten PKK-Führers Abdullah Öcalans, was die Regierung von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan vehement ablehnt.
Ein Sprecher der PKK erklärte jedoch gegenüber CNN International, dass seine Organisation über das heutige Attentat nicht informiert gewesen sei. Er erinnerte auch daran, dass sich der derzeit amtierende PKK-Chef Murat Karayilan vor einer Woche in einem Interview für den Tod von Zivilisten entschuldigt habe. Anschläge der PKK, so die Botschaft Karayilans, sollten sich künftig ausschließlich gegen militärische Ziele richten.
Man solle nicht voreilige Schlüsse ziehen, warnte auch Cevat Önes, ein ehemaliger Mitarbeiter des türkischen Geheimdienstes MIT gegenüber CNN. Das heutige Attentat könne auch als Sabotageakt gegen die „Kurdeninitiative“ der Regierung verstanden werden. „Es ist falsch, den Namen einer Organisation zu nennen.“
Der Tatort ist ein beliebtes Ziel – für Türken und Touristen
Wahrscheinlicher könnte da schon eine Beteiligung der sogenannten Freiheitsfalken Kurdistans (TAK) sein. Die radikale Splittergruppe, die in den vergangenen Jahren mehrfach Anschläge auf Zivilisten ausgeübt hat, distanziert sich von der PKK, die ihr nicht entschlossen genug erscheint.
Auch linke Gruppen wie die „Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front“ (DHKP-C) und radikale Islamisten kämen in Frage. Sicherheitsexperten machen seit längerer Zeit auf die wachsende Gefahr dschihadistischer Zellen in der Türkei aufmerksam. Erst in der vergangenen Woche nahm die Polizei in fünf türkischen Städten mutmaßliche Qaida-Mitglieder fest.
Doch egal, wer hinter dem Attentat steckt, er trifft Istanbul an einem zentralen Ort. Am Taksim, im europäischen Teil der Stadt, laufen mehrere Verkehrsadern zusammen: Hier kreuzen sich mehrere U-Bahnlinien, hier fahren die Busse zu den Flughäfen, Touristen und Türken treffen sich hier zum Ausgehen, Shoppen, Feiern. Hier beginnt die Istiklal, jene Einkaufsstraße, von der es heißt, dass Tag für Tag zwei Millionen Menschen hindurchschlendern.
Allerdings verkleinerte die Polizei schon wenige Stunden nach dem Anschlag die Sperrzone, gab den Taksim in weiten Teilen wieder für Autos, Busse, Taxis frei. Die Restaurants öffneten wieder, die Blumenhändler durften an ihre Stände zurück. Und auch die Juwelierin Ataman traute sich zum Platz, nachdem sie Freunde und Verwandte angerufen hatte, um zu sagen: „Mir ist nichts passiert.“
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„Ein Integrationskonzept fehlt noch immer“
Migrationsexperte Heinz Fassmann im Interview über das Scheitern des Multikulti-Ansatzes, FPÖ-wählende Nowotnys und die Türkei.
DiePresse.com: Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte kürzlich den Multikulti-Ansatz für gescheitert. Würden Sie zustimmen?
Heinz Fassmann: Der Multikuliti-Ansatz in seiner verklärten Vision einer Koexistenz, ohne aufeinander zuzugehen, ist mit Sicherheit gescheitert, auch in Österreich. Wir haben mittlerweile eingesehen, dass wir uns trotz kultureller Vielfalt auf ein Mindestmaß an gemeinsamen Werten einigen müssen.
Ausgelöst hatte die Debatte das Buch von Thilo Sarrazin. Haben Sie es gelesen?
Ich habe Auszüge davon gelesen. Der analytische Teil des Buchs ist sicher ernsthaft zu diskutieren. Bei einer grundsätzlichen Sichtweise bin ich unzufrieden: Ein Ausländer bleibt bei Sarrazin immer Ausländer, auch in der zweiten und dritten Generation, deshalb kommt er dann zu sehr bedrohlichen Zahlen, bis sich Deutschland dann eben letztlich abschafft. Er berücksichtigt nicht die gesellschaftliche Dynamik. Er greift dann auch zur Fiktion, das ist wissenschaftlich wenig seriös.
Sarrazin vermeldete auch, dass „Muslime eine unterdurchschnittliche Beteiligung am Arbeitsmarkt“ haben. Trifft diese Aussage auch für Österreich zu?
Ja, das liegt vor allem an der geringen Erwerbsquote türkischer Frauen, die durch den Familiennachzug nach Österreich gekommen sind. Das hat mit einer starken Orientierung der Frauen auf Haus und Herd zu tun. Und diese wiederum hat etwas mit Sprachkompetenzen zu tun, aber auch mit einem Familienbild, das wir eigentlich schon vor zwanzig, dreißig Jahren abgelegt haben. Das sorgt dann auch für Skepsis.
Welche Rolle spielt die Religion selbst bei der Integrationsfähigkeit?
Man sollte die Religionen nicht stigmatisieren. Es geht eher um Traditionen. Es ist eine verkürzte Debatte zu sagen: Jetzt ist der Islam an allem Schuld. Statt den Generalverdacht auf eine Religion zu lenken, sollte man die Dinge beim Namen nennen, zum Beispiel: Uns stört aus gesellschaftspolitischen Gründen die geringe Frauenerwerbsquote oder eine gewisse Macho-Kultur.
Laut einer GFK-Studie fühlen sich zwei Drittel der türkisch-stämmigen Bürger eher der Türkei als Österreich zugehörig, eine Mehrheit lehnt die österreichische Lebensweise ab. Woran liegt das?
In der gleichen GFK-Studie zeigt sich aber auch, dass sich rund zwei Drittel der Türken hier sehr oder eher wohl fühlen. Es stimmt aber, dass es zu türkischen Zuwandern eine größere soziale und kulturelle Distanz gibt, die im tagtäglichen Leben spürbar ist. Das ist keine Konstruktion. Ein Grund ist vielleicht, dass die Türken ein sehr ausgeprägtes Nationalbewusstsein besitzen, dass sie nur zögerlich und ungern in ein anderes Nationalbewusstsein eintreten lässt. Das wird auch manchmal von der türkischen Politik unterstützt. Wenn zum Beispiel der türkische Premier Erdogan sagt, dass Assimilation eine Sünde ist, dann ist das eine klare Aussage: Ihr bleibt immer Teil unserer Volksgemeinschaft.
Warum wurde die Integrationspolitik in Österreich lange verschlafen?
Es war lange Zeit einfach kein Thema. Als die ersten Gastarbeiter kamen, ging man von einer Art Saisonarbeit aus, dass die Menschen kommen und wenn die Nachfrage am Arbeitsmarkt nachlässt, wieder gehen. Die Politik hat lange gebraucht, um zu bemerken, dass Menschen auch hier bleiben, diese Schrecksekunde hat von Anfang der Sechziger bis Anfang des neuen Jahrtausends gedauert, als mit der Integrationsvereinbarung die allererste Maßnahme gesetzt wurde. Bis dahin wurden aber zwei Generationen gar nicht mit integrationspolitischen Maßnahmen behelligt – mit dem Erfolg, den wir eben haben.
Jetzt soll die Rot-Weiß-Rot-Card die Zuwanderung aus Drittländern mit einem Punktesystem regeln. Ein Schritt in die richtige Richtung?
Sicher, der große Nachteil ist aber, dass nur ein kleiner Teil der Zuwanderung dadurch gesteuert werden kann. Und die Maßnahme ist nur ein kleiner Baustein im Bereich eines gesamthaften Migrations- und Intergrationskonzepts, das noch immer fehlt.
Warum fehlt es noch immer?
Es ist wenig Raum für eine parteipolitisch neutrale, sachpolitische Diskussion. Standpunkte einer rationalen Mitte sind relativ selten. Diese Situation ist in Österreich augeprägter als in Deutschland und hängt auch mit unserer Parteienlandschaft zusammen. Für die FPÖ ist das Zuwandererthema das einzige Thema, zu dem sie eine pointierte Meinung hat. Auch für die Grünen ist es ein ganz wichtiges Thema mit einer ganz anderen pointierten Meinung.
Sie sind mit dem Niveau der Debatte also nicht glücklich?
Ja, aber mein persönliches Befinden ist nicht wichtig.
Was stört sie inhaltlich?
Wenn ich einen Appell frei hätte, würde ich die Politiker bitten, geduldiger zu sein. Kaum ist gesetzlich implementiert, dass bestimmte Zuwanderer bevor sie kommen, Deutsch lernen sollen, wollen manche schon eine Verschärfung dieser Maßnahme. Man muss sich einmal anschauen, was ist der Erfolg einer Maßnahme, bevor man zur nächsten schreitet. Obwohl Sprache natürlich ein Schlüssel zur gesellschaftlichen Emanzipation ist, heißt Integration immer auch „Learning by doing“ und diese Lernprozesse brauchen eben auch Zeit. Die teils hektische Vorschläge nach FPÖ-Wahlkampferfolgen sind langfristig nicht haltbar.
Aber müssen die Großparteien nicht auf die FPÖ-Wahlerfolge reagieren? In Simmering kamen die Freiheitlichen auf 35,5 Prozent…
Der politische Aktionismus wird langfristig nicht die Erfolge zeigen, die erwartet werden. Und Simmering ist einer der Bezirke mit einem eher geringen Ausländeranteil. Ich finde, Wien hat unterm Strich eine vernünftige Politik gemacht und auch viel Geld investiert, etwa in den Bereich des Wohnbaus und der Aufwertung von Stadtteilen.
Trotzdem erklärte Salzburgs SPÖ-Landeshauptfrau Gabi Burgstaller nach der Wahlpleite in Wien, dass die Sozialdemokraten in die „Ghettos“ gehen müssen. Also gibt es doch Ghettos?
Es gibt keine Ghettos, ich sehe auch keine offenen Konflikte im Stadtteilbereich wie etwa in Paris oder Berlin. Auch der Grad der Segregation ist im Vergleich zu anderen Großstädten in Wien deutlich geringer. Es gibt aber das Raunzen, das ist keine Frage.
Also ist das Raunzen unberechtigt?
Nein, es gibt einen Punkt, den ich immer bei den Kollegen kritisiere: Man lebt in einem ethnisch homogenen Wohnviertel der sozialen Oberschicht und gibt dann anderen Ratschläge, wie fremdenfreundlich sie sein sollen. Diesen Zynismus erlaube ich mir nicht.
Zurück zum Aktionismus: Fällt auch das von manchen geforderte Minarett-Verbot in diese Kategorie?
Ein Minarett-Verbot wäre ein Eigentor und rechtlich ohnehin nicht haltbar. Wir haben eine freie Religionsausübung und entsprechende Infrastruktur ist zu erlauben. Man kann aber darüber reden, wie sich Minarette in ein Stadtbild einzufügen haben. Da lassen sich auch pragmatische Lösungen finden.
Von einem Kopftuch-Verbot halten Sie dann auch wenig?
Das ist Integrationspolitik mit der Brechstange. Da steckt die Ungeduld dahinter. Eine Studie in Deutschland zeigt, dass rund sieben Prozent der Zuwanderer einem traditionell-religiösen Milieu zuzurechnen sind. Das Problem liegt in der Wahrnehmung: Eine Frau mit Kopftuch auf der Straße impliziert, dass es alle Türkinnen tragen, während jene ohne Kopftuch in der Masse untergehen.
Was stört sie am meisten in den Stammtisch-Debatten?
Dass die gesellschaftliche Dynamik unterschätzt wird. Die Zuwanderer von heute sind die Bürger von morgen. Im 19. Jahrhundert lebten 40 bis 50 Prozent Menschen in Wien, die nicht in der Stadt geboren wurden – und sie kamen aus allen möglichen Teilen der Monarchie. In kurzer Zeit sind aus ihnen die Nowotnys von heute geworden, waschechte Wiener, loyale Bürger, die vielleicht heute sogar die FPÖ wählen – das ist die Pointe daran.
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„Angst ist unnötig“
Am Mittwoch ist Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt. Die Experten versuchen vor dem öffentlichkeitswirksamen Treffen bei der Kanzlerin noch einmal, etwas mehr Sachlichkeit in die Debatte zu bringen.
Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Albert Schmid, hat bei der aktuellen Integrationsdebatte zur Zurückhaltung aufgerufen. „Bei einigen Zehntausenden gibt es überhaupt keinen Grund, vor irgendeiner Zuwanderungswelle Angst zu haben“, sagte Schmid der „Frankfurter Rundschau“. Deutschland rangiere bei der Aufnahme von Einwanderern in der EU hinter Großbritannien und Frankreich, sagte er.
Den Vorstoß von CSU-Chef Horst Seehofer, der eine Begrenzung der Zuwanderung aus anderen Kulturkreisen befürwortet hatte, bezeichnete Schmid als „weder fachlich begründet“ noch sinnvoll. Fremdenfeindlichkeit müsse „mit Rationalität“ und „nicht mit Stimmungsmache“ begegnet werden, sagte er der „Frankfurter Rundschau“.
Blick auf die Menschen
Im Gespräch mit derselben Zeitung bezeichnete der Staatsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde die Aussage von Bundespräsident Christian Wulff, der Islam gehöre zu Deutschland, als unangemessen. Er selbst hätte den Satz „Die Muslime hier gehören zu Deutschland“ bevorzugt, sagte Böckenförde der Zeitung. Diese Aussage beziehe sich „auf Menschen, die hier leben, mit dem Glauben, den sie haben und den sie auch ausüben dürfen“. Das bedeute aber nicht, den Islam „sogleich als Teil unseres Landes anzuerkennen“, sagte der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht.
Gerade hatte Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) bei einem Kanada-Besuch erneut trotz Widerständen in der Union die Einführung eines Punktesystems wie in dem Land angeregt. Er sei zuversichtlich, dass Schwarz-Gelb noch in dieser Wahlperiode eine Reform des Zuwanderungsrechts umsetzen werde, sagte er in Toronto.
Im Bundeskanzleramt findet am Mittwoch der vierte Integrationsgipfel statt. Dabei soll unter anderem ein Aktionsplan zur Umsetzung des Nationalen Integrationsplans auf den Weg gebracht werden.
AFP
viaVor dem Integrationsgipfel: „Angst ist unnötig“ – n-tv.de.
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Integrations-Serie: Zu Hause in beiden Kulturen
Castrop-Rauxel. Eigentlich wollte die junge Frau aus der anatolischen Großstadt Eskisehir nur einen längeren Urlaub bei ihrem Onkel in Castrop-Rauxel verbringen. 31 Jahre liegt das jetzt zurück, und Ruziye Malkus ist immer noch hier.
Verheiratet mit einem Deutschen, zwei erwachsene Kinder, ein eigenes Haus. Die heute 52-Jährige ist schon lange angekommen in ihrer zweiten Heimat.
Dabei hat man es ihr, zumindest beruflich, gar nicht so leicht gemacht. Die Schneidermeisterin, die in der Türkei nach dieser Ausbildung noch Modedesign studiert hatte, durfte sich in ihrem Beruf hier nicht selbstständig machen, weil die Abschlüsse in Deutschland nicht anerkannt wurden. Nur eine „Flick-Schneiderei“ konnte sie eröffnen. Was hauptberuflich nicht klappte, schaffte sie als Honorarkraft bei AWO und VHS: Sie brachte türkischen Frauen das Nähen bei. Und dabei stellte sie fest, dass sich längst nicht alle so problemlos wie sie zurecht fanden in der neuen Heimat.
Ihr Schlüsselerlebnis dann an einer Bushaltestelle. „Da stand eine junge Türkin mit einer dicken Backe – ein Kind im Kinderwagen, eines an der Hand, ein größerer Sohn. Den bat sie, für sie beim Zahnarzt zu übersetzen, und der Sohn wollte dafür zehn Mark. Weil sie das Geld nicht hatte, ist sie mit ihren Zahnschmerzen wieder nach Hause gegangen.“ 1998 war das, Ruziye Malkus, die damals eine internationale Nähgruppe in der evangelischen Kirchengemeinde Schwerin leitete, gründete mit fünf Gleichgesinnten und mit Unterstützung aus Politik und Verwaltung den Internationalen Bildungs- und Kulturverein für Frauen. Seitdem haben Frauen aller Nationalitäten in der Schule an der Bodelschwingher Straße eine feste Anlaufstelle.
40 Frauen besuchten gleich zu Beginn die Deutschkurse, die die VHS in den Räumen des Vereins anbot. Und während die Mütter Deutsch büffelten, betreuten Ruziye Malkus und ihre Mitstreiterinnen im Nebenraum die Kinder. Sprachkurse gibt es heute vor Ort nicht mehr, aber Nähkurse, Hausaufgabenbetreuung, Tanz- und Sportangebote, eine Jazzdance- und eine Theatergruppe, alles kostenlos.
„Internationaler Verein“ – das steht nicht nur drauf, das ist auch drin. Nicht nur Türkinnen kommen, auch Frauen aus Marokko, Polen und Russland waren von Anfang an mit dabei, wissen, dass sie hier Hilfe und Unterstützung in allen Fragen finden. Sie fragen um Rat, wenn sie Formulare ausfüllen müssen, bitten um Begleitung zum Amt, drücken Ruziye Malkus ihr Handy in die Hand, weil sie nicht verstehen, was der Arzt ihnen gerade erklären will. Sie sitzen beisammen und nähen aus Altkleidern und gespendeten Stoffen die tollsten Kleidungsstücke, sie bringen ihre Kinder mit und kochen gemeinsam, oder sie treffen sich einfach nur zum Plaudern.
„Vielen Frauen mangelt es an Selbstbewusstsein, sie sind unsicher, haben Angst. Hier ist das ganz anders“, beobachtet Ruziye Malkus jeden Tag. Die Vorsitzende ist die Seele des Vereins, ihre Telefonnummer hat sich dank Mund-zu-Mund-Propaganda auch außerhalb der Stadt herumgesprochen. „1600 Frauen haben wir im vergangenen Jahr geholfen.“ Helfen – das bedeutet für die quirlige 52-Jährige nicht nur eine konkrete Handreichung. Wenn sie mit den Frauen an der Nähmaschine oder beim wöchentlichen Frauenfrühstück sitzt, redet sie mit ihnen: über familiäre Situationen, Gesundheitsthemen, Kindererziehung, Gewalt, Bildung.
Integration war für Ruziye Malkus selbst überhaupt kein Thema, als sie nach Deutschland kam. „Ich habe mich nie als Ausländerin gefühlt. Ich bin schon integriert hier ankommen.“ Das hatte sicher auch damit zu tun, dass sie mit dem nötigen Selbstbewusstsein kam, liberal aufgewachsen mit einer alleinerziehenden Mutter („eine starke Frau“), ausgestattet mit einer guten Schulbildung, mit Berufsabschluss und Studium. Viele andere Migrantinnen können davon nur träumen. Nicht wenige können nicht einmal in ihrer Muttersprache lesen und schreiben, weiß Ruziye Malkus. „Einer Analphabetin bringt dann auch ein Integrationskurs nichts.“ Deshalb bereitet der Internationale Verein sich darauf vor, die Sprachkurse wieder aufleben zu lassen.
Mütter, die der deutschen Sprache mächtig sind und verstehen, dass Bildung der Schlüssel zum Erfolg ist – das möchte Ruziye Malkus erreichen. Bei ihren eigenen Kindern war das eine Selbstverständlichkeit. Die Tochter ist Diplom-Sozialpädagogin und Theaterpädagogin, der Sohn studiert Betriebswirtschaft. Wie wichtig das ist, möchte sie möglichst vielen Anderen klar machen: „Sie müssen begreifen, dass Bildung das beste Geschenk ist, das sie ihren Kindern machen können. Was man im Kopf hat, das kann einem niemand nehmen.“
viaIntegrations-Serie: Zu Hause in beiden Kulturen – Castrop-Rauxel – DerWesten.
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Akt der Aggression
Schluß mit der Belagerung – Protestaktion am israelischen Grenzposten Aschdod gegen die Abriegelung des Gazastreifens (28. September 2010)
Foto: AP
02.11.2010
Akt der Aggression
Klares Urteil: Israels Blockade des Gazastreifens und Angriff auf Hilfsflotte sind rechtswidrig. UN-Kommission verurteilt Aggressivität des Überfalls auf »Mavi Marmara«
Norman Paech
In der kommenden Woche erscheint im Melzer-Verlag die deutsche Übersetzung des Berichts der UN-Untersuchungskommission über den israelischen Angriff auf die Free-Gaza-Flotte. Bei dem Überfall auf hoher See am 31. Mai 2010 waren auf der »Mavi Marmara« neun türkische Aktivisten erschossen worden. Der Hamburger Völkerrechtler und frühere Linke-Bundestagsabgeordnete Norman Paech war an Bord des Schiffes. junge Welt dokumentiert leicht gekürzt sein Vorwort des Buches.
Die Untersuchungskommission des UNO-Menschenrechtsausschusses hat schnell gearbeitet. Am 2. Juni 2010, zwei Tage nach dem israelischen Überfall auf die Free-Gaza-Flottille, wurde sie eingerichtet. Am 22. September hat sie ihren Bericht abgegeben, nachdem sie 112 Zeugen in Genf, London, Istanbul und Amman vernommen und alle zugänglichen Beweisstücke gesichtet hatte. Am 27. September hat der UNO-Menschenrechtsrat den Bericht diskutiert und mit großer Mehrheit akzeptiert. Die Stimmenthaltung der europäischen Staaten wurde mit der mangelnden Zusammenarbeit mit der vom UN-Generalsekretär Ban Ki Moon einberufenen Kommission begründet, richtete sich also nicht gegen die sehr eindeutigen Ergebnisse der Untersuchung. Und diese sind für die israelische Regierung wie die Armee vernichtend: Die Blockade des Gazastreifens, die mit der kollektiven Bestrafung der Bevölkerung eine humanitäre Krise hervorgerufen hat, ist rechtswidrig. Ebenso ist die Blockade der Free-Gaza-Flottille in internationalen Gewässern und ihre Entführung nach Israel rechtswidrig gewesen. Schließlich war der militärische Überfall auf die Flottille und die Erstürmung der Mavi Marmara nicht etwa durch das Recht auf Selbstverteidigung gerechtfertigt, wie es die israelische Regierung immer noch behauptet, sondern ein eindeutiger Akt der Aggression, gegen den die Passagiere berechtigt waren, sich zu wehren.
(…)
Quelle:
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Türkei : Reise- und Sicherheitshinweise
Türkei : Reise- und Sicherheitshinweise
Türkei:
Stand 01.11.2010 (Unverändert gültig seit: 01.11.2010)
Aktuelle Hinweise
Am Morgen des 31. Oktober 2010 gegen 10.30 Uhr kam es auf dem Taksim-Platz im europäischen Teil von Istanbul zu einem Selbstmordanschlag. Laut Polizeiangaben versuchte der Attentäter einen Polizeibus zu betreten und zündete dabei den Sprengstoff. Es wurden etwa 30 Personen verletzt. Zu Hintergründen der Tat ist noch nichts bekannt; offenbar richtete sie sich jedoch nicht gegen ausländische Besucher. Trotzdem wird bei Reisen in Großstädte der Türkei zu erhöhter Vorsicht geraten.Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Nach verschiedenen Anschlägen gegen Militär- und Polizeieinrichtungen, u.a. in Stadtteilen Istanbuls, befinden sich die Sicherheitsvorkehrungen landesweit unverändert auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlagsdrohungen militanter Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss in allen Teilen der Türkei weiterhin von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.
Reisen über Land
Bezogen auf den Osten und Südosten des Landes liegen aktuell zwar keine konkreten Gefährdungshinweise für Touristen vor. Wegen der Aktivitäten der PKK sind jedoch Reisen in diesen Landesteil mit einem deutlich erhöhten Risiko behaftet. Weiterhin kommt es dort auch zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und türkischen Sicherheitskräften. So kamen bei Anschlägen in den südöstlichen Provinzen seit Ende Mai 2010 über 40 Soldaten ums Leben. Das türkische Militär unternimmt nach wie vor grenzüberschreitende Militäroperationen gegen PKK-Stellungen im Nordirak. Bei Reisen in den Osten und Südosten der Türkei ist mit starken Behinderungen aufgrund von Straßenkontrollen und Militärbewegungen zu rechnen.
Der türkische Generalstab hat sechs Gebiete in den Provinzen Siirt, Sirnak, Mardin und Hakkâri – insbesondere das Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zum Irak (in den Bergen, um und zwischen Sirnak und Hakkari befinden sich mehrere Sperrzonen) sowie nordwestlich von Diyarbakir und südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei – Syrien – Irak) – zu zeitweiligen Sicherheitszonen und militärischen Sperrgebieten erklärt, deren Betreten bis auf Weiteres grundsätzlich verboten ist und die einer strengen Kontrolle unterliegen.
Kriminalität
Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit waren jedoch auch Reisende Opfer von Gewaltverbrechen. Es wird deshalb besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen zu Vorsicht geraten.
Vorsicht vor Taschendieben ist besonders in der Großstadt Istanbul angezeigt. Die Zahl von Straßendiebstählen, besonders in belebten Zonen, ist in Istanbul weiterhin hoch. Allgemein gilt, dass auf Taschen und Geldbörsen überall da, wo Menschenmengen sind, besonders geachtet werden sollte. Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in einer Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben.
Bei Zahlung mit Bank- oder Kreditkarten ist Vorsicht vor Betrügern geboten, die versuchen, unbemerkt die Bankkarte des Reisenden zu kopieren und den zugehörigen PIN-Code auszuspähen, um dann mit gefälschten Karten an Geldautomaten Geld abzuheben. Reisenden wird daher geraten, bei Zahlung ihre Bankkarte stets im Auge zu behalten und die Geheimnummer nur verdeckt einzugeben. Bei Benutzung von Bank- und Kreditkarten mit PIN-Code in Wechselstuben wird zu Vorsicht geraten.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Türkei ist ein beliebtes Reiseland, das Touristen herzlich und offen empfängt. Wie auch in anderen Urlaubsländern gibt es jedoch einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten, um einen sorglosen Aufenthalt verbringen zu können.
Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten der Taxameter den Preis, bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus erlaubt. Bei viel Gepäck wird z.T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul sollte man sich vorher über den ungefähren Fahrpreis informieren, damit Taxifahrten nicht ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der Taxameter bei Fahrtantritt eingeschaltet wird. Die Hotels dienen hierbei als eine sichere Informationsquelle.
Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind mit erhöhten Gefahren verbunden und sollten vermieden werden. Wer im Auto übernachten möchte, sollte dazu einen bewachten Parkplatz oder Campingplatz aufsuchen.
Bei angebotenen Jeepsafaris sollten Anbieterfirmen und technischer Zustand der Fahrzeuge kritisch geprüft werden, vor allem wenn die Reiseveranstalter keine Gewähr übernehmen. Die Jeeps sollten nur Personen fahren, die über Erfahrung mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf off-road-Strecken verfügen.
Bei angebotenen Ausflügen mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten sollten sich Reisende vorher erkundigen, wie lange diese Besuche dauern. Es besteht kein Kaufzwang. Gegen die mögliche Ausübung von Druck durch Mitarbeiter der Unternehmen oder Reiseleiter sollten sich Reisende verwahren und ggf. später auch bei den Reiseveranstaltern beschweren.
Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr von gepanschtem Alkohol aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel, unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.
(…)Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes, 1.11.2010
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Reisebericht: Gregors Motorradreise um das Schwarze Meer
20.5.2006 – Istanbul
[ Karte ] Ich nähere mich Istanbul. Die Stadt ist endlos. Schon 100 km vor der eigentlichen Stadtgrenze sind alle Dörfer und Kleinstädte zu einer lückenlosen Megalopolis zusammengewuchert. Der Verkehr ist der Alptraum. Auf drei Fahrspuren drängeln sich bis zu 5 Kolonnen Autos nebeneinander, die Spuren werden nach Belieben und unberechenbar gewechselt, die Beschilderung ist schlecht, das Tempo wechselt zwischen viel zu schnell und Stillstand im Stau.
Obwohl rechts der Route das Marmarameer ist, sieht man es viel zu selten um bei der Navigation eine echte Hilfe zu sein. Ich orientiere mich notdürftig am Sonnenstand und versuche auf der Hauptstraße zu bleiben. Als mich ein Taxi mit hohem Tempo überholt, kommt mir die rettende Idee: Ich hänge mich einfach an das Taxi dran und schwimme im gleichen Tempo mit. Solange meine Richtung relativ zum Sonnenstand gleich bleibt, wird er mich schon ins Zentrum führen, denke ich. Und es funktioniert, fünfzig Kilometer fahre ich hinter ihm her. Als er schließlich in eine Seitenstraße abbiegt, bin ich bereits nahe dem Zentrum der Stadt.
Ich besorge mir beim ersten besten Luxushotel an der Lobby einen Stadtplan und navigiere mich damit auf eigene Faust weiter Richtung Eminönü, dem historischen Zentrum der Stadt, direkt am Goldenen Horn gelegen. Ich lande im Laleli Viertel, als Verkaufszentrum von Leder und Pelzwaren und wegen seiner billigen Hotels bekannt. Von hier ist es nur ein paar Minuten Fußmarsch zu den touristischen Sahnestückchen der Stadt, wie Hagia Sofia, Sultan Ahmet (Blaue) Moschee, Basar, Galata Brücke.
Das Hotel ist in der Tat preiswert, aber es gibt keinen Parkplatz für mein Mopped, zumindest keinen sicheren. Der Mann am Hotelempfang überlegt nicht lange, ruft 4 kräftige Kerle zu Hilfe, und schon steht mein schweres Ross in der Hotel-Lobby, sicher wie in Abrahams Schoß.
Endlich krieg ich spät abends in einem der Restaurants unter der Galata-Brücke mein wohlverdientes, kühles Bier.
Ich war mal in den 70er Jahren hier, da war diese Brücke eine touristisches Juwel. Sie war ein filigranes Gebilde, ein Meisterwerk aus Eisen und Holz, nicht auf Pfeilern gebaut, sondern auf Pontons schwimmend. Die Räume unter der Fahrbahn waren mit hunderten, teils sehr billigen Kneipen belegt. Nirgends war das alte Istanbul authentischer.
Die Stadt trug Trauer, als die Brücke nach einem mysteriösen Brand 1992 durch eine moderne, funktionelle aber schmucklose Betonkonstruktion ersetzt wurde. Bis 2002 hat es gedauert, bis man unter der Brücke wieder Restaurants eröffnete. Diese Restaurants sind allerdings zeitgemäß clean und cool, nur einen Schatten der Unterwelt der alten Brücke .
Ich sitze also bei meinem Bier in einem Restaurant unter der Brücke. Plötzlich gehen alle Lichter aus. Notstromaggregate laufen an, eins nach dem Anderen. Schummriges Notlicht wird eingeschaltet, aber die Musikbeschallung bleibt aus, eine faszinierende (relative) Stille umgibt mich, hier mitten in der City. Drüben auf Eminönü gibt es keinen Stromausfall, und so kommt mir der Lautsprecher auf dem Minarett, dessen Singsang zum Gebet ruft, so laut vor wie Pink Floyd im Olympiastadion.
Auf dem Heimweg zum Hotel komme ich an Straßenhändlern aus aller Welt vorbei. Zwei besonders attraktive Kerle aus Usbekistan und Kasachstan verkaufen Fellmützen und Schafspelzjacken. Wer so was jetzt, zum Beginn des Sommers braucht, ist mir nicht klar.
Spät am Abend geh ich noch mal ins Internet Cafe. Aus irgendeinem Grunde nehm ich die Taschenlampe mit. Das war eine gute Idee, denn nach 15 Minuten Surfen, peng, ist auch hier der Strom weg. Alles ist stockfinster, auch die Straßen. In den Restaurants und Geschäften brennen Kerzen. Aber nach wenigen Minuten gehen einzelne Lichter wieder an. Überall surren private Stromgeneratoren, es duftet nach Zweitaktmotor. Anscheinend ist man hier Stromausfälle gewohnt.
21.5.2006 – Istanbul
Leider ist heute, am Sonntag, der große Basar geschlossen, aber der ist sowieso nur eine Touristenfalle, tröste ich mich. Ich verbringe stattdessen eine Stunde bei der blauen Moschee, und knipse Leute.
Die Straßenhändler sind nervig. Überall lungern Schlepper rum und verwickeln mich ins Gespräch, woher kommst du, darf ich dir die Moschee zeigen, und hier ist mein Laden, da hab ich günstig schöne Teppiche… Ich hab mir angewöhnt, jeden Schlepperversuch im Keime zu ersticken: „Vergeuden Sie nicht Ihre Zeit, ich kaufe nichts“. Freundlich, aber laut und bestimmt.
Ich mache die übliche Touristenrunde, Sultan Ahmet Moschee, Hagia Sofia, Galata-Brücke, Galata-Turm. Bis mir die Füße wehtun und ich mich deshalb zum Mittagessen hinsetzten muss. Die einfachen Garküchen („Lokanta“) sind exzellent, z.B. Reis, Hähnchen, Gemüseeintopf, Wasser, alles zusammen für 3 EUR.
Am Nachmittag flaniere ich durch das Restaurantviertel „Tarihi Kumkapi Balik Restorantlari“. Hier darf kein Auto fahren oder parken, dafür haben Dutzende von Restaurants auf der Straße ihre Tische gedeckt. In diesen zwei, drei Gassen, insgesamt nur paar hundert Meter lang, können wohl einige tausend Gäste zugleich Platz finden. Überall gibt es zur Unterhaltung der Gäste Gesang und Musik auf traditionellen Instrumenten. Hier gefällt es mir. In einem Teehaus gesellt sich eine Gruppe von Zigeunermusikern, Tarik, Mustafa, Mümin und Mehmet, zu mir, spielen mir was auf der Oud vor, und diskutieren mit großer Sachkenntnis mit mir über alle Weltmusik von Jazz bis Flamenco.
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Reisebericht: Gregors Motorradreise um die Ägäis
Türkei
26.Mai – 20. Juni 2003
6.6.2003 – EdirneDie Grenzformalitäten zur Türkei sind wieder mal skurril. Mindestens 5 mal Papiere zeigen, zahlen, stempeln lassen, Formular ausfüllen, etc. Horden von Menschen sind hier im Dienst, alles ohne viel erkennbaren Sinn und Zweck. Es geht einigermaßen fix, aber ich möchte nicht wissen, wie es in der Hauptsaison zugeht, wenn hier die Warteschlangen in der Hitze schmoren.
Edirne
10 km nach der Grenze kommt Edirne. Ich hatte von einer Grenzstadt nicht viel erwartet, drum war die Überraschung umso größer. Eigentlich wollte ich hier nur eine Landkarte kaufen, aber die Stadt nimmt sofort gefangen. Kein Wunder, war doch Edirne Jahrhunderte lang die zweite Hauptstadt des osmanischen Reiches. Dutzende von Minaretten, Basare, Geschäfte, und adrette, freundliche Leute. Dann stolpere ich noch ins Hotel „Kervansaray“, ehemals eine ottomanische Karavanserei, wie der Name schon sagt. Es ist ein 2-stöckiger Arkadenbau mit einem großen, kühlen, ruhigen Innenhof, ähnlich dem Innenkreuzgang eines Klosters. Im oberen Stockwerk unter den Arkaden sind die Zimmer, hinter dicken Wänden, mit kleinen Fenstern und Blick auf den Park.
Edirne gilt als eine der am besten erhaltenen Ottomanischen Städte. Ich besuche zwei Moscheen in der Innenstadt, die alte Moschee im Stadtzentrum, und die berühmte Moschee des Kalifen Selim, fertiggestellt 1575. Letztere ist ein Kuppelbau von absolut beeindruckenden Ausmaßen, mit einer zentralen Rundkuppel auf vier massiven Säulen.
Die Straßencafes sind voll. Cola, Tee, Wasser, Eiskrem – aber niemand trinkt Bier. Das ist im Straßencafe verboten, erfahre ich später.
Die Nacht verläuft etwas unruhig, aber wir sind schließlich in der Innenstadt, mitten zwischen den Parkcafes, dem Basar, dem Taxihalteplatz und ein paar Hauptstraßen.
7.6. 2003, Kücükkuyu
Die ersten 200 km nach Edirne sind flaches, grünes, offensichtlich fruchtbares Ackerland, mit wenigen Dörfern, wenig Menschen. Es zieht sich, die Entfernungen sind größer als ich in meiner Naivität angenommen habe.
Ab Kesan wird’s hügelig, kurz danach kommt das Meer in Sicht. Bei Kadiköy fahre ich an ein Stranddorf, aber statt mediterranem Remmidemmi ist dort nur ein Kuhdorf und ein paar Fischerboote am naturbelassenen Flachstrand. Das Wasser ist lehmig braun. Ich trinke ein Glas Coke im Dorfcafe, wasche das Helmvisier, und weiter geht’s.
Dann kommen die Dardanellen, die Meerenge, die das Marmara- mit dem Mittelmeer verbindet. Die nächsten 80 km bis Eceabat sind sensationell. Gut ausgebaut, kurvig, mit blühendem Ginster am Straßenrand, und ständigem Blick auf die Dardanellen. In Eceabat muss ich 45 Minuten auf die Fähre warten. Das Ticket kostet 1,30 EUR. Zeit für ein gutes Mittagessen.
Auf der Fähre sind jede Menge Busse und Kids, es ist schließlich Samstag. Die Kids kommen aus Istanbul und machen einen Schulausflug nach Troja, und sie probieren ihr Schulenglisch an mir aus. Die Fähre erreicht nach 30 Minuten das kleinasiatische Ufer in Canakkale. Die Stadt ist wie viele Hafenstädte dieser Welt, der Sinn und Zweck dieses Ortes ist „nix wie weg“.
In der Nähe, 15 km südwestlich, liegt Troja, wo mich ein Dutzend Souvenirshops, Restaurants, brüllende Hitze, und eine der berühmtesten Ausgrabungen des Landes erwarten.
Etwa weitere 100km südwestlich stoße ich wieder auf die Küste und mache Halt in Kücükkuyu. Ein verschlafenes Fischer- und Olivenbauerndorf. Am Hafen gibt es ein halbes Dutzend Tavernen mit ausschließlich einheimischen Touristen. Im Restaurant Eylüö gibt es gutes Essen mit Live-Entertainment, ein Späthippie singt alle Weltschlager, bis eine türkische Kundin einstimmt, und die ist richtig gut. Der Chef, Saffet, war als junger Mann in Deutschland, hat jede Menge nützliche Informationen für meine weitere Reise und unterhält mich blendend. Nach dem dritten Raki verabschiede ich mich in die wohlverdiente Nachtruhe.
8.6.2003 – von Kücükkuyu nach Bergama
Das Frühstück und das Bad im Meer wirken nur langsam, ich leide noch an den drei Raki von gestern Abend. Erst um 11:30 Uhr komme ich los. Beim Packen ist der linke Spiegel abgefallen, einfach so. Der Bruch war wohl schon lange im Entstehen. Ohne diesen Rückspiegel fährt sich’s gar nicht gut, da muss schnellstens Ersatz her, aber das wird wohl erst in Izmir gehen.
Es ist unheimlich heiß, schon nach wenigen Kilometern muss das Leder weg, sonst erleide ich den Hitzetod. Über 35°, schätze ich. Schnell zeigt sich, dass Kücükkuyu nicht nur die verträumte Oase ist als die sie sich gestern am Hafen darbot, sondern der Anfang vom Business an diesem Küstenstrich. Es gibt hier Hunderte von Ferienhaussiedlungen, verstaubte Dörfer, die in der Metamorphose zur Touri-Industriestadt sind. Nicht so doll.
Nach Armutova beschließe ich, die Schnellstraße an der Küste zu verlassen. Über die Berge führt eine Nebenstraße über Kozak 60 km nach Bergama – das ist was für mich.
Es fängt gut an. Kein Verkehr, leidlich gute Straße in schöner Hügellandschaft. Nach der halben Strecke wird’s jedoch kriminell, die Straße ist flüssig von der Hitze, als hätte es Teer geregnet. Nach 10 km, im bergigen, kurvenreichen Teil, kommt „Linderung“, da haben die massenhaft Sand gestreut, wohl um den Teer zu binden. Kurven und Sand – Prost Mahlzeit. Ich bewege mich mit weniger als 30 KM/h fort. Und das ist gut so. Bei Kozak biegt ein Verrückter volles Rohr unmittelbar vor mir aus einem Waldweg in meine Fahrbahn ein. Ich entgehe nur mit viel Glück einem Sturz oder einer Kollision. Hitze, Teer, Sand, Spiegel fehlt, und Kameltreiber am Steuer, mein Kopf brummt und die Stimmung könnte besser sein.
Bergama
In Bergama (das antike Pergamon) habe ich genug und steige in der Pension „Böblingen“ ab. Ich besuche die örtlichen, berühmten Sehenswürdigkeiten, soweit ich bei der Hitze die Motivation dafür aufbringen kann. Der spektakulärste Fund, zum Beispiel der Zeus-Altar aus der Akropolis von Pergamon, ist seit 130 Jahren sowieso nicht mehr hier zu besichtigen, dazu muss man nach Berlin in das gleichnamige Museum fahren.
Heute ist in der Innenstadt beim Fußballstadion großes Volksfest mit Markt. Ich lasse mich zwischen tausenden von Menschen durchschubsen. Anscheinend wird dieses Volksfest stark von Leuten aus der konservativ ländlichen Umgebung frequentiert, fast alle Frauen tragen Kopftücher.
9.6.2003 – Izmir und Cesme
Nach dem Frühstück fahre ich mit dem Pensionswirt zu dessen Schwager’s Autowerkstatt. Dort wird für meinen abgebrochenen Rückspiegel geschwind ein neuer Gewindebolzen gedreht und angeschweißt. Passt wie neu. Um 11 Uhr bin ich wieder on the Road, Richtung Izmir.
Izmir
Izmir erinnert mich an Saloniki, viel Verkehr und statt einer Uferpromenade nur eine Schnellverkehrsstraße. Aber ich will nicht meckern, ich habe Izmir nicht wirklich gesehen. Die Zeit beginnt mir knapp zu werden, ich muss herausfinden, ob ich von hier irgendwie mit der Fähre nach Piräus komme. Nach langem Telefonieren erfahre ich, dass es eine Fähre von Cesme, 85 km westlich von Izmir, zur griechischen Insel Chios gibt. Ich will zum Fährbüro in Izmir, gerate dabei auf die Stadtautobahn nach Südwesten, finde keine Gelegenheit zum Wenden oder zur Ausfahrt. Bevor ich mich’s versehe, bin ich bereits 15 km außerhalb der Stadt. Jetzt mag ich nicht mehr zurück, die Sehenswürdigkeiten von Izmir hab ich wohl verpasst. Ich bin sicher, dass ein Aufenthalt von mindestens einem Tag mir durchaus die Reize dieser Stadt erschlossen hätte. Ein andermal vielleicht.
Cesme
Cesme ist ein kleines, gemütliches Hafennest, mit einem Kastell, einer hübschen Altstadt, netten Restaurants und der Gemächlichkeit der Vorsaison. Am Fährbüro treffe ich zwei Gold Wings aus Waiblingen, das sind die ersten Motorradtouristen meiner ganzen Reise bisher. Wir essen zusammen und reden Reise und Benzin. Wir finden eine Pension für 4,50 EUR pro Person, spottbillig und noch nicht mal schlecht.
10.6.2003 – von Cesme nach Chios
Morgens um 9:30 geht die Fähre. Einer der Wing-Reiter hat das Zollformular für seine Maschine verloren, das bringt für ihn schlimme Komplikationen. Er muss zum Zollamt, den Verlust melden, und die genaue Zeit und den Ort der Einreise angeben, damit die Zöllner von dort eine Kopie der Einfuhrdokumente per Fax anfordern können. Die Prozedur dauert 6 Stunden und kostet 90 EUR, also verpasst er die Fähre nach Chios. Schlimmer noch, er ist kein EU-Bürger und braucht ein Visum für die Türkei, aber das läuft heute ab, also muss er wegen der verpassten Fähre wahrscheinlich auch noch irgendwie sein Visum verlängern.
So leid es mir tut, muss ich den Unglücksraben seinen Problemen überlassen und fahre allein nach Chios los.
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Staatsangehörigkeitsgesetz
vom 22. Juli 1913, RGBl 1913,
zuletzt geändert durch
- Artikel 5 des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz, BGBl. 2004 I, Seite 1950).
- Artikel 6 des Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze (BGBl. 2005 I S. 721).
- Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsreformgesetz – PStRG) vom 19.02.2007 (BGBl. I. S. 122)
- Artikel 5 des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union (BGBl. I S. 1970)
§ 1
Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
§ 2
(weggefallen)
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§ 3
(1) Die Staatsangehörigkeit wird erworben
- durch Geburt (§ 4),
- durch Erklärung nach § 5,
- durch Annahme als Kind (§ 6),
- durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (§ 7),
4a. durch Überleitung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (§ 40a),
- für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16, 40b und 40c).
(2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. 3Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde. Er erstreckt sich auf Abkömmlinge, die seither ihre Staatsangehörigkeit von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten.
§ 4
(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muß abgegeben oder das Feststellungsverfahren muß eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
(2) Ein Kind, das im Inland aufgefunden wird (Findelkind), gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Kind eines Deutschen.
(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
- seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
- ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch den für die Beurkundung der Geburt des Kindes zuständigen Standesbeamten eingetragen. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften über das Verfahren zur Eintragung des Erwerbs der Staatsangehörigkeit nach Satz 1 zu erlassen.
(4) Die deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht nach Absatz 1 erworben bei Geburt im Ausland, wenn der deutsche Elternteil nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurde und dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos. Die Rechtsfolge nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres der zuständigen Auslandsvertretung anzeigt. Sind beide Elternteile deutsche Staatsangehörige, so tritt die Rechtsfolge des Satzes 1 nur ein, wenn beide die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.
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§ 5
Durch die Erklärung, deutscher Staatsangehöriger werden zu wollen, erwirbt das vor dem 1. Juli 1993 geborene Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn
- eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erfolgt ist,
- das Kind seit drei Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat und
- die Erklärung vor der Vollendung des 23. Lebensjahres abgegeben wird.
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§ 6
Mit der nach den deutschen Gesetzen wirksamen Annahme als Kind durch einen Deutschen erwirbt das Kind, das im Zeitpunkt des Annahmeantrags das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die Staatsangehörigkeit. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit erstreckt sich auf die Abkömmlinge des Kindes.
§ 7
Spätaussiedler und die in den Aufnahmebescheid einbezogenen Familienangehörigen erwerben mit der Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit.
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§ 8
(1) Ein Ausländer, der rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, kann auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er
- handlungsfähig nach Maßgabe von § 80 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes oder gesetzlich vertreten ist,
- weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt noch gegen ihn auf Grund seiner Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist,
- eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen gefunden hat und
- sich und seine Angehörigen zu ernähren imstande ist.
(2) Von den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 kann aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer besonderen Härte abgesehen werden.
§9
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(1) Ehegatten oder Lebenspartner Deutscher sollen unter den Voraussetzungen des § 8 eingebürgert werden, wenn
- sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit verlieren oder aufgeben oder ein Grund für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach Maßgabe von § 12 vorliegt und
- gewährleistet ist, daß sie sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordnen,
es sei denn, daß sie nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Abs. 4)
und keinen Ausnahmegrund nach § 10 Abs. 6 erfüllen.
(2) Die Regelung des Absatzes 1 gilt auch, wenn die Einbürgerung bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Tod des deutschen Ehegatten oder nach Rechtskraft des die Ehe auflösenden Urteils beantragt wird und dem Antragsteller die Sorge für die Person eines Kindes aus der Ehe zusteht, das bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
(3) (weggefallen)
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§ 10
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach Maßgabe des § 80 des Aufenthaltsgesetzes oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er
- sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt und erklärt, dass er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die
- gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder
- eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder
- durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
oder glaubhaft macht, dass er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt hat,
- ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis für andere als die in den §§ 16, 17, 20, 22, 23 Abs. 1, §§ 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke besitzt,
- den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat,
- seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert,
- weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt noch gegen ihn auf Grund seiner Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist,
- über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und
- über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt.
Die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 1 und 7 müssen Ausländer nicht erfüllen, die nicht handlungsfähig nach Maßgabe des § 80 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes sind.
(2) Der Ehegatte und die minderjährigen Kinder des Ausländers können nach Maßgabe des Absatzes 1 mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit acht Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten.
(3) Weist ein Ausländer durch die Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nach, wird die Frist nach Absatz 1 auf sieben Jahre verkürzt. Bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen, insbesondere beim Nachweis von Sprachkenntnissen, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 übersteigen, kann sie auf sechs Jahre verkürzt werden.
(4) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 liegen vor, wenn der Ausländer die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) in mündlicher und schriftlicher Form erfüllt. 2Bei einem minderjährigen Kind, das im Zeitpunkt der Einbürgerung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 bei einer altersgemäßen Sprachentwicklung erfüllt.
(5) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 7 sind in der Regel durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachgewiesen. Zur Vorbereitung darauf werden Einbürgerungskurse angeboten; die Teilnahme daran ist nicht verpflichtend.
(6) Von den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 und 7 wird abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen kann.
(7) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, die Prüfungs- und Nachweismodalitäten des Einbürgerungstests sowie die Grundstruktur und die Lerninhalte des Einbürgerungskurses nach Absatz 5 auf der Basis der Themen des Orientierungskurses nach § 43 Abs. 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zu regeln.
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§ 11
Die Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn
- tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass der Ausländer Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder die durch die Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, es sei denn, der Ausländer macht glaubhaft, dass er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt hat, oder
- ein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 und 5a des Aufenthaltsgesetzes vorliegt.
Satz 1 Nr. 2 gilt entsprechend für Ausländer im Sinne des § 1 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes und auch für Staatsangehörige der Schweiz und deren Familienangehörige, die eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit besitzen.
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§ 12
(1) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. 2Das ist anzunehmen, wenn
- das Recht des ausländischen Staates das Ausscheiden aus dessen Staatsangehörigkeit nicht vorsieht,
- der ausländische Staat die Entlassung regelmäßig verweigert,
- der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit aus Gründen versagt hat, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, oder von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht oder über den vollständigen und formgerechten Entlassungsantrag nicht in angemessener Zeit entschieden hat,
- der Einbürgerung älterer Personen ausschließlich das Hindernis eintretender Mehrstaatigkeit entgegensteht, die Entlassung auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stößt und die Versagung der Einbürgerung eine besondere Härte darstellen würde,
- dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen, oder
- der Ausländer einen Reiseausweis nach Artikel 28 des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) besitzt.
(2) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird ferner abgesehen, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzt.
(3) Weitere Ausnahmen von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 können nach Maßgabe völkerrechtlicher Verträge vorgesehen werden.
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§ 12a
(1) Bei der Einbürgerung bleiben außer Betracht:
- die Verhängung von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln nach dem Jugendgerichtsgesetz,
- Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen und
- Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden ist.
Bei mehreren Verurteilungen zu Geld- oder Freiheitsstrafen im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 und 3 sind diese zusammenzuzählen, es sei denn, es wird eine niedrigere Gesamtstrafe gebildet; treffen Geld- und Freiheitsstrafe zusammen, entspricht ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe. 3Übersteigt die Strafe oder die Summe der Strafen geringfügig den Rahmen nach den Sätzen 1 und 2, so wird im Einzelfall entschieden, ob diese außer Betracht bleiben kann. 4Ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung nach § 61 Nr. 5 oder 6 des Strafgesetzbuches angeordnet worden, so wird im Einzelfall entschieden, ob die Maßregel der Besserung und Sicherung außer Betracht bleiben kann.
(2) Ausländische Verurteilungen zu Strafen sind zu berücksichtigen, wenn die Tat im Inland als strafbar anzusehen ist, die Verurteilung in einem rechtsstaatlichen Verfahren ausgesprochen worden ist und das Strafmaß verhältnismäßig ist. Eine solche Verurteilung kann nicht mehr berücksichtigt werden, wenn sie nach dem Bundeszentralregistergesetz zu tilgen wäre. Absatz 1 gilt entsprechend.
(3) Wird gegen einen Ausländer, der die Einbürgerung beantragt hat, wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, ist die Entscheidung über die Einbürgerung bis zum Abschluss des Verfahrens, im Falle der Verurteilung bis zum Eintritt der Rechtskraft des Urteils auszusetzen. 2Das Gleiche gilt, wenn die Verhängung der Jugendstrafe nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes ausgesetzt ist.
(4) Im Ausland erfolgte Verurteilungen und im Ausland anhängige Ermittlungs- und Strafverfahren sind im Einbürgerungsantrag aufzuführen.
§ 12b
(1) Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland wird durch Aufenthalte bis zu sechs Monaten im Ausland nicht unterbrochen. Bei längeren Auslandsaufenthalten besteht er fort, wenn der Ausländer innerhalb der von derAusländerbehörde bestimmten Frist wieder eingereist ist. Gleiches gilt, wenn die Frist lediglich wegen Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht im Herkunftsstaat überschritten wird und der Ausländer innerhalb von drei Monaten nach der Entlassung aus dem Wehr- oder Ersatzdienst wieder einreist.
(2) Hat der Ausländer sich aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund länger als sechs Monate im Ausland aufgehalten, kann die frühere Aufenthaltszeit im Inland bis zu fünf Jahren auf die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet werden.
(3) Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bleiben außer Betracht, wenn sie darauf beruhen, dass der Ausländer nicht rechtzeitig die erstmals erforderliche Erteilung oder die Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragt hat.
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§ 13
Ein ehemaliger Deutscher und seine minderjährigen Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, können auf Antrag eingebürgert werden, wenn sie den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2entsprechen.
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§ 14
Ein Ausländer, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, kann unter den sonstigen Voraussetzungen der §§ 8 und 9 eingebürgert werden, wenn Bindungen an Deutschland bestehen, die eine Einbürgerung rechtfertigen.
§ 15
(weggefallen)
§ 16
Die Einbürgerung wird wirksam mit der Aushändigung der von der zuständigen Verwaltungsbehörde ausgefertigten Einbürgerungsurkunde. Vor der Aushändigung ist folgendes feierliches Bekenntnis abzugeben: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“; § 10 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
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§ 17
Die Staatsangehörigkeit geht verloren
- durch Entlassung (§§ 18 bis 24),
- durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25),
- durch Verzicht (§ 26),
- durch Annahme als Kind durch einen Ausländer (§ 27),
- durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates (§ 28) oder
- durch Erklärung (§ 29).
§ 18
Ein Deutscher wird auf seinen Antrag aus der Staatsangehörigkeit entlassen, wenn er den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit beantragt und ihm die zuständige Stelle die Verleihung zugesichert hat.
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§ 19
(1) Die Entlassung einer Person, die unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, kann nur von dem gesetzlichen Vertreter und nur mit Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichts beantragt werden. Gegen die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts steht auch der Staatsanwaltschaft, der die Entscheidung bekanntzumachen ist, die Beschwerde zu; gegen den Beschluß des Beschwerdegerichts ist die weitere Beschwerde unbeschränkt zulässig.
(2) Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts ist nicht erforderlich, wenn der Vater oder die Mutter die Entlassung für sich und zugleich kraft elterlicher Sorge für ein Kind beantragt und dem Antragsteller die Sorge für die Person dieses Kindes zusteht.
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§§ 20 und 21
–
§22
Die Entlassung darf nicht erteilt werden
- Beamten, Richtern, Soldaten der Bundeswehr und sonstigen Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis stehen, solange ihr Dienst- oder Amtsverhältnis nicht beendet ist, mit Ausnahme der ehrenamtlich tätigen Personen,
- Wehrpflichtigen, solange nicht das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bezeichnete Stelle erklärt hat, daß gegen die Entlassung Bedenken nicht bestehen.
§23
Die Entlassung wird wirksam mit der Aushändigung der von der zuständigen Verwaltungsbehörde ausgefertigten Entlassungsurkunde.
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§ 24
Die Entlassung gilt als nicht erfolgt, wenn der Entlassene die ihm zugesicherte ausländische Staatsangehörigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach der Aushändigung der Entlassungsurkunde erworben hat.
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§ 25
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag … des gesetzlichen Vertreters erfolgt, … der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte.
(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat ein Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann.
(3) (weggefallen)
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§ 26
(1) Ein Deutscher kann auf seine Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Der Verzicht ist schriftlich zu erklären.
(2) Die Verzichtserklärung bedarf der Genehmigung der nach § 23 für die Ausfertigung der Entlassungsurkunde zuständigen Behörde. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn eine Entlassung nach § 22 nicht erteilt werden dürfte; dies gilt jedoch nicht, wenn der Verzichtende
- seit mindestens zehn Jahren seinen dauernden Aufenthalt im Ausland hat oder als Wehrpflichtiger im Sinne des § 22 Nr. 2 in einem der Staaten, deren Staatsangehörigkeit er besitzt, Wehrdienst geleistet hat.
(3) Der Verlust der Staatsangehörigkeit tritt ein mit der Aushändigung der von der Genehmigungsbehörde ausgefertigten Verzichtsurkunde.
(4) Für Minderjährige gilt § 19 entsprechend.
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§27
Ein minderjähriger Deutscher verliert mit der nach den deutschen Gesetzen wirksamen Annahme als Kind durch einen Ausländer die Staatsangehörigkeit, wenn er dadurch die Staatsangehörigkeit des Annehmenden erwirbt. Der Verlust erstreckt sich auf seine Abkömmlinge, wenn auch der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch den Angenommenen nach Satz 1 sich auf seine Abkömmlinge erstreckt. Der Verlust nach Satz 1 oder Satz 2 tritt nicht ein, wenn der Angenommene oder seine Abkömmlinge mit einem deutschen Elternteil verwandt bleiben.
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§ 28
Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist.
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§ 29
(1) Ein Deutscher, der nach dem 31. Dezember 1999 die Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 oder durch Einbürgerung nach § 40b erworben hat und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, hat nach Erreichen der Volljährigkeit und nach Hinweis gemäß Absatz 5 zu erklären, ob er die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will. Die Erklärung bedarf der Schriftform.
(2) Erklärt der nach Absatz 1 Erklärungspflichtige, daß er die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will, so geht die deutsche Staatsangehörigkeit mit dem Zugang der Erklärung bei der zuständigen Behörde verloren. Sie geht ferner verloren, wenn bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres keine Erklärung abgegeben wird.
(3) Erklärt der nach Absatz 1 Erklärungspflichtige, daß er die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will, so ist er verpflichtet, die Aufgabe oder den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Wird dieser Nachweis nicht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres geführt, so geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, es sei denn, daß der Deutsche vorher auf Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsgenehmigung) erhalten hat. Der Antrag auf Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung kann, auch vorsorglich, nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt werden (Ausschlußfrist). Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit tritt erst ein, wenn der Antrag bestandskräftig abgelehnt wird. Einstweiliger Rechtsschutz nach § 123 der Verwaltungsgerichtsordnung bleibt unberührt.
(4) Die Beibehaltungsgenehmigung nach Absatz 3 ist zu erteilen, wenn die Aufgabe oder der Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder bei einer Einbürgerung nach Maßgabe von § 12 Mehrstaatigkeit hinzunehmen wäre oder hingenommen werden könnte.
(5) Die zuständige Behörde hat den nach Absatz 1 Erklärungspflichtigen auf seine Verpflichtungen und die nach den Absätzen 2 bis 4 möglichen Rechtsfolgen hinzuweisen. Der Hinweis ist zuzustellen. Die Zustellung hat unverzüglich nach Vollendung des 18. Lebensjahres des nach Absatz 1 Erklärungspflichtigen zu erfolgen. Die Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes finden Anwendung.
(6) Der Fortbestand oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach dieser Vorschrift wird von Amts wegen festgestellt. Das Bundesministerium des Innern kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über das Verfahren zur Feststellung des Fortbestands oder Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit erlassen.
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§ 30
(1) Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt. Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten verbindlich, für die das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist. Bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses kann die Feststellung auch von Amts wegen erfolgen.
(2) Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist, dass die deutsche Staatsangehörigkeit erworben worden und danach nicht wieder verloren gegangen ist. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.
(3) Wird das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag festgestellt, stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde einen Staatsangehörigkeitsausweis aus. Auf Antrag stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde eine Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit aus.
§ 31
Staatsangehörigkeitsbehörden und Auslandsvertretungen dürfen personenbezogene Daten erheben, speichern, verändern und nutzen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz oder nach staatsangehörigkeitsrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen erforderlich ist. Für die Entscheidung über die Staatsangehörigkeit der in Artikel 116 Abs. 2 des Grundgesetzes genannten Personen dürfen auch Angaben erhoben, gespeichert oder verändert und genutzt werden, die sich auf die politischen, rassischen oder religiösen Gründe beziehen, wegen derer zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen worden ist.
§ 32
(1) Öffentliche Stellen haben den in § 31 genannten Stellen auf Ersuchen personenbezogene Daten zu übermitteln, soweit die Kenntnis dieser Daten zur Erfüllung der in § 31 genannten Aufgaben erforderlich ist. Öffentliche Stellen haben der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde diese Daten auch ohne Ersuchen zu übermitteln, soweit die Übermittlung aus Sicht der öffentlichen Stelle für die Entscheidung der Staatsangehörigkeitsbehörde über ein anhängiges Einbürgerungsverfahren oder den Verlust oder Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich ist. 3Dies gilt bei Einbürgerungsverfahren insbesondere für die den Ausländerbehörden nach § 87 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes bekannt gewordenen Daten über Einleitung und Erledigung von Strafverfahren, Bußgeldverfahren und Auslieferungsverfahren. Die Daten nach Satz 3 sind unverzüglich an die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde zu übermitteln.
(2) Die Übermittlung personenbezogener Daten nach Absatz 1 unterbleibt, soweit besondere gesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.
§ 33
(1) Das Bundesverwaltungsamt (Registerbehörde) führt ein Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten. In das Register werden eingetragen:
- Entscheidungen zu Staatsangehörigkeitsurkunden,
- Entscheidungen zum gesetzlichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit,
- Entscheidungen zu Erwerb, Bestand und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, die nach dem 31. Dezember 1960 und vor dem 28. August 2007 getroffen worden sind.
(2) Im Einzelnen dürfen in dem Register gespeichert werden:
- die Grundpersonalien des Betroffenen (Familienname, Geburtsname, frühere Namen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, die Tatsache, dass nach § 29 ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann sowie die Anschrift im Zeitpunkt der Entscheidung),
- Art der Wirksamkeit und Tag des Wirksamwerdens der Entscheidung oder Urkunde oder des Verlustes der Staatsangehörigkeit,
- Bezeichnung, Anschrift und Aktenzeichen der Behörde, die die Entscheidung getroffen hat.
(3) Die Staatsangehörigkeitsbehörden sind verpflichtet, die in Absatz 2 genannten personenbezogenen Daten zu den Entscheidungen nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 und 2, die sie nach dem 28. August 2007 treffen, unverzüglich an die Registerbehörde zu übermitteln.
(4) Die Registerbehörde übermittelt den Staatsangehörigkeitsbehörden und Auslandsvertretungen auf Ersuchen die in Absatz 2 genannten Daten, soweit die Kenntnis der Daten für die Erfüllung der staatsangehörigkeitsrechtlichen Aufgaben dieser Stellen erforderlich ist. Für die Übermittlung an andere öffentliche Stellen und für Forschungszwecke gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
(5) Die Staatsangehörigkeitsbehörde teilt nach ihrer Entscheidung, dass eine Person eingebürgert worden ist oder die deutsche Staatsangehörigkeit weiterhin besitzt, verloren, aufgegeben oder nicht erworben hat, der zuständigen Meldebehörde oder Auslandsvertretung die in Absatz 2 genannten Daten unverzüglich mit.
§ 34
(1) Für die Durchführung des Optionsverfahrens nach § 29 hat die Meldebehörde bis zum zehnten Tag jedes Kalendermonats der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen, die im darauf folgenden Monat das 18. Lebensjahr vollenden werden und bei denen nach § 29 ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann, folgende personenbezogenen Daten zu übermitteln:
- Geburtsname,
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen,
- Geschlecht,
- Tag und Ort der Geburt,
- gegenwärtige Anschriften,
- die Tatsache, dass nach § 29 ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann.
(2) Ist eine Person nach Absatz 1 ins Ausland verzogen, hat die zuständige Meldebehörde dem Bundesverwaltungsamt innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist die dort genannten Daten, den Tag des Wegzuges ins Ausland und, soweit bekannt, die neue Anschrift im Ausland zu übermitteln. Für den Fall des Zuzuges aus dem Ausland gilt Satz 1 entsprechend.
§35
(weggefallen)
§36
(1) Über die Einbürgerungen werden jährliche Erhebungen, jeweils für das vorausgegangene Kalenderjahr, beginnend 2000, als Bundesstatistik durchgeführt.
(2) Die Erhebungen erfassen für jede eingebürgerte Person folgende Erhebungsmerkmale:
- Geburtsjahr,
- Geschlecht,
- Familienstand,
- Wohnort zum Zeitpunkt der Einbürgerung,
- Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet nach Jahren,
- Rechtsgrundlage der Einbürgerung,
- bisherige Staatsangehörigkeiten und
- Fortbestand der bisherigen Staatsangehörigkeiten.
(3) Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
- Bezeichnung und Anschrift der nach Absatz 4 Auskunftspflichtigen,
- Name und Telekommunikationsnummern der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person und
- Registriernummer der eingebürgerten Person bei der Einbürgerungsbehörde.
(4) Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Einbürgerungsbehörden. Die Einbürgerungsbehörden haben die Auskünfte den zuständigen statistischen Ämtern der Länder jeweils zum 1. März zu erteilen. Die Angaben zu Absatz 3 Nr. 2 sind freiwillig.
(5) An die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden dürfen für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, nicht jedoch für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen.
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§ 37
(1) § 80 Abs. 1 und 3 sowie § 82 des Aufenthaltsgesetzes gelten entsprechend.
(2) Die Einbürgerungsbehörden übermitteln den Verfassungsschutzbehörden zur Ermittlung von Ausschlussgründen nach § 11 die bei ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten der Antragsteller, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Verfassungsschutzbehörden unterrichten die anfragende Stelle unverzüglich nach Maßgabe der insoweit bestehenden besonderen gesetzlichen Verwendungsregelungen.
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§ 38
(1) Für Amtshandlungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.
(2) Die Gebühr für die Einbürgerung nach diesem Gesetz beträgt 255 Euro. Sie ermäßigt sich für ein minderjähriges Kind, das miteingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes hat, auf 51 Euro. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 5 und die Einbürgerung von ehemaligen Deutschen, die durch Eheschließung mit einem Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, ist gebührenfrei. Die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 29 Abs. 6 und nach § 30 Abs. 1 Satz 3 sowie die Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung nach § 29 Abs. 4 sind gebührenfrei. Von der Gebühr nach Satz 1 kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses Gebührenermäßigung oder -befreiung gewährt werden.
(3) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die weiteren gebührenpflichtigen Tatbestände zu bestimmen und die Gebührensätze sowie die Auslagenerstattung zu regeln. Die Gebühr darf für die Entlassung 51 Euro, für die Beibehaltungsgenehmigung 255 Euro, für die Staatsangehörigkeitsurkunde und für sonstige Bescheinigungen 51 Euro nicht übersteigen.
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§ 38a
Eine Ausstellung von Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
§§ 39 u. 40
(weggefallen)
§ 40a
Wer am 1. August 1999 Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, erwirbt an diesem Tag die deutsche Staatsangehörigkeit. Für einen Spätaussiedler, seinen nichtdeutschen Ehegatten und seine Abkömmlinge im Sinne von § 4 des Bundesvertriebenengesetzes gilt dies nur dann, wenn ihnen vor diesem Zeitpunkt eine Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes erteilt worden ist.
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§ 40b
Ein Ausländer, der am 1. Januar 2000 rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn bei seiner Geburt die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 vorgelegen haben und weiter vorliegen. Der Antrag kann bis zum 31. Dezember 2000 gestellt werden.
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§ 40c
Auf Einbürgerungsanträge, die bis zum 30. März 2007 gestellt worden sind, sind die §§ 8 bis 14 und 40cweiter in ihrer vor dem 28. August 2007 (BGBl. I S. 1970) geltenden Fassung anzuwenden, soweit sie günstigere Bestimmungen enthalten.
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§ 41
Von den in diesem Gesetz in den §§ 30 bis 34 und § 37 Abs. 2 getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens der Länder kann nicht durch Landesrecht abgewichen werden.
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Merkel fordert mehr Migranten in Behörden
Berlin. Drei Tage vor dem nächsten Integrationsgipfel in Berlin hat Bundeskanzlerin Merkel mehr Migranten im Öffentlichen Dienst gefordert. Zuwanderer seien unterrepräsentiert, sagte Merkel am Samstag in ihrer wöchentlichen Videobotschaft.
Vor dem Integrationsgipfel hat Bundeskanzlerin Angela Merkel versöhnliche Töne angeschlagen. Die CDU-Chefin lobte am Samstag die vielen gelungenen Beispiele von Integration und forderte, mehr Migranten in den öffentlichen Dienst einzustellen. Die CSU bekräftigte dagegen die scharfe Linie ihres Vorsitzenden Horst Seehofer und sprach sich gegen verstärkte Zuwanderung von Fachkräften aus. Wer hier lebe, müsse sich „in die deutsche Leitkultur“ fügen.
Für kommenden Mittwoch hat Merkel zum Integrationsgipfel ins Kanzleramt geladen. In ihrer wöchentlichen Internet-Botschaft unterhielt sie sich demonstrativ mit dem Berliner Polizisten Erdogan Yildirim. Im öffentlichen Dienst seien Menschen mit Migrationshintergrund wirklich unterrepräsentiert, sagte Merkel. „Das muss sich ändern.“
Schulabbrecherquote reduzieren
Die Kanzlerin räumte berufliche Hindernisse für Migranten ein: „Wenn jemand einen Namen hat, der nicht ganz deutsch klingt, dann ist es oft so, dass er bei bestimmten Berufen Schwierigkeiten hat, im Betrieb überhaupt angenommen zu werden.“ Für die nächsten fünf Jahre gab sie vor, alle Migrantenkinder sollten bei der Einschulung Deutsch sprechen und die Schulabbrecherquote müsse sinken.
Zu den vom Kabinett beschlossenen Sanktionen gegen Zuwanderer, die Integrationskurse abbrechen, sagte sie: „Wir sollten auch ein bisschen strenger sein, wenn verpflichtende Integrationskurse angeboten werden und nicht wahrgenommen werden.“ Doch sei Integration „als gesellschaftliches Thema angekommen“ und es gebe „unendlich viele geglückte Integrationsbeispiele.“
Der CSU-Parteitag in München schlug dagegen in einem „7-Punkte-Integrationsplan“ konservativere Töne an: „Deutschland ist kein klassisches Zuwanderungsland.“ Auch ein Fachkräftemangel könne „kein Freibrief für ungesteuerte Zuwanderung“ sein. Vielmehr müsse für die Qualifizierung von Arbeitslosen gesorgt werden. Ein Punktesystem für die Zuwanderung von Fachkräften lehnte die CSU ausdrücklich ab.Parteichef Seehofer mahnte, die CSU müsse „mit glühendem Herzen für eine deutsche Leitkultur eintreten“. Zur Empörung anderer Parteien über seine Zuwanderungsthesen sagte Seehofer: „Wenn das, was ich sage, rechtsradikal ist, sind zwei Drittel der Bevölkerung rechtsradikal.“
Sarrazin greift Wulff und Merkel an
Die niedersächsische Integrationsministerin Aygül Özkan (CDU) widersprach der CSU ausdrücklich. In der „Frankfurter Rundschau“ plädierte sie für eine gezielte und kontrollierte Zuwanderung nach einem klaren Kriterienkatalog, ohne Menschen nach Nationalität und Religionszugehörigkeit ausgrenzen. Von einer Kindergartenpflicht halte sie ebenso wenig wie von einer Deutschpflicht auf Schulhöfen, sagte die Ministerin.
Der frühere Bundesbank-Vorstand und SPD-Politiker Thilo Sarrazin, der die Integrationsdebatte vor Wochen ausgelöst hatte, meldete griff unterdessen erneut seine Kritiker an: „Ich habe mein Amt aufgegeben, weil nach der beispiellosen Kampagne aus der Spitze des Staates ein gedeihliches Arbeiten im Vorstand der Bundesbank nicht mehr möglich gewesen wäre“, sagte er der „Bild am Sonntag“. Er kritisierte unter anderen Bundespräsident Christian Wulff und Bundeskanzlerin Merkel. (dapd)
viaIntegrationsgipfel: Merkel fordert mehr Migranten in Behörden – Politik – DerWesten.
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Kölner Vorausscheidung zur Pokal-Einzelmeisterschaft im Schach begann am Neumarkt beim Satranç Club 2000
Der ursprünglich türkischstämmige, nun interkulturelle Schachverein Satranç Club 2000 (Satranç ist das türkische Wort für Schach) richtete am 30.10.2010 erstmalig die erste Runde der Kölner Vorausscheidung zur Deutschen Pokal-Einzelmeisterschaft im Schach, den sogenannten Dähnepokal, aus. Der Sieger qualifiziert sich somit für weitere Turniere auf Mittelrhein- und später NRW-Ebene, an deren Ende später der Dähnepokal des Deutschen Schachbundes folgt. Die deutsche Pokaleinzelmeisterschaft hat in dieser Sportart bereits eine Tradition seit dem Jahre 1948. Die Startrunde des Turnieres wurde von Herrn Izzet Yilmaz geleitet.
Das Turnier wird im K.O.-Modus gespielt. Dies bedeutet, dass eine Niederlage mit dem Ausscheiden aus dem Turnier gleichkommt und ist gleichzeitig auch der Garant für spannende Schachpartien.
Falls jemand zuschauen möchte, die nächsten Runden:
Achtelfinale:, Samstag, 06. November, 13 Uhr
Viertelfinale:, Samstag, 13. November, 13 Uhr
Halbfinale:, Samstag, 20. November, 13 Uhr
Finale: Samstag, 27. November, 13 UhrDer Satranc Club 2000 ist der am zentralsten gelegene Schachverein in Köln und freut sich über Ihren Besuch beim City Hotel Köln am Neumarkt, Clemensstr. 8 in 50676 Köln ( Website des Vereines: www.satranc.de.vu )
Bericht: Güven Manay, 1. Vorsitzender des Kölner Schachvereines „Satranç Club 2000“
Fotos: Christine Westphal
Die gemeldeten Teilnehmer:
Johannes,Alexander (Satranç Club 2000)
Eising,Johannes (Schachgemeinschaft Porz e.V.)
Goldenstein,Arnd (Klub Kölner Schachfreunde e.V. 1967)
Gerdau,Andreas (Schachgemeinschaft Kalker/Deutzer 19/25)
Reichelt,Frank (Ford-Schachfreunde Köln e.V.)
Proba,Stefan (Ford-Schachfreunde Köln e.V.)
Hennig,Edgar (Satranç Club 2000)
Kühn,Matthias
Langen,Dirk (Satranç Club 2000)
Jarszyk,Thomas (Satranç Club 2000)
Knütter,Helmut (Schachklub Sülz-Klettenberg)
Schüers,Christian (Bergische Schachfreunde 1923 Bergisch Gladbach)
Gillar,Frank (Schachklub Sülz-Klettenberg)
Meier,Franz (Ford-Schachfreunde Köln e.V.)
Jansen,Kurt (Schachklub Sülz-Klettenberg)
Aslan,Nesimi (Satranç Club 2000)
Westphal,Gerhard (Ford-Schachfreunde Köln e.V.)
Akpinar,Abuzer (Satranç Club 2000)
Altunsoy,Halis (Satranç Club 2000)
Kasumowa,Nicole (Satranç Club 2000)
Duraku,Sherif (Satranç Club 2000)
Zoeller,Detlev (Satranç Club 2000)
Jarszyk,Emanuel (Satranç Club 2000)
Can,Hasan (Satranç Club 2000)
Mag,Martina (Ford-Schachfreunde Köln e.V.)