Kategorie: Themen

  • Zum Todestag von Sabiha Gökcen

    Zum Todestag von Sabiha Gökcen

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    Zum Todestag von Sabiha Gökcen

    Die erste Kampfpilotin der Welt.

    Zeitzeichen zum 22. März 2001: Todestag von Sabiha Gökcen

  • Abdullah Gül: Türkischer Präsident attackiert Visa-Politik der EU

    Abdullah Gül: Türkischer Präsident attackiert Visa-Politik der EU

    Der Präsident der Türkei, Abdullah Gül, hat die EU wegen der Visabestimmungen für seine Landsleute scharf kritisiert – die Union schwäche sich nur selbst.

    Der türkische Präsident Abdullah Gül hat die EU wegen der Visabestimmungen für seine Landsleute scharf kritisiert. Mit der Ukraine und Russland seien zu diesem Thema Gespräche geführt worden, nicht aber mit der Türkei, beklagte Gül zum Auftakt seines dreitägigen Staatsbesuches in Österreich.

    Abdullah Gül  Foto: picture-alliance/ dpa/EPA Präsident Abdullah Gül sieht türkische Geschäftsleute innerhalb der Europäischen Union benachteiligt
    Abdullah Gül Foto: picture-alliance/ dpa/EPA Präsident Abdullah Gül sieht türkische Geschäftsleute innerhalb der Europäischen Union benachteiligt

    „Das ist etwas, das die Kreditwürdigkeit nicht der Türkei, sondern der EU schwächt“, sagte Gül. Obwohl die Türkei 1995 der Zollunion mit der EU beigetreten sei, sei es für türkische Geschäftsleute nach wie vor schwierig, ein Visum zu erhalten.

    Türkei verhaftet zunehmend Journalisten

    Gül wandte sich auch konkret an Österreichs Bundespräsidenten Heinz Fischer. Trotz der starken wirtschaftlichen Beziehungen der Türkei zu Österreich habe das Verhältnis der beiden Länder unter den Vorbehalten Österreichs gegen einen EU-Beitritt der Türkei gelitten. Gül zeigte sich überzeugt, dass beide Länder von einem Beitritt profitieren würden: „Der Kuchen ist im Großen und Ganzen dann natürlich größer.“

    Präsident Fischer sagte, Österreich sei an fairen Beitrittsverhandlungen mit der Türkei interessiert, ergänzte aber: „Dass es sich um schwierige Verhandlungen handelt, und dass niemand, auch die türkische Seite nicht, die Endentscheidung voraussehen kann, ist eine andere Sache.“

    via Abdullah Gül: Türkischer Präsident attackiert Visa-Politik der EU – Nachrichten Politik – Ausland – WELT ONLINE.

  • Integration: Gehören wir nicht zu Deutschland?

    Integration: Gehören wir nicht zu Deutschland?

    Leser Mustafa Çelebi ist empört über die Aussage von Innenminister Friedrich, der Islam gehöre nicht zu Deutschland. Die Angst vor dem Fremden hält er für gefährlich.

    © Sean Gallup / Getty Images

    Eine Moschee in Berlin Kreuzberg

    © Sean Gallup / Getty Images Eine Moschee in Berlin Kreuzberg

    Am 3. Oktober 2010, am 20. Jahrestag der Deutschen Einheit, sagte Bundespräsident Christian Wulff: „Der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland.“ Damit sprach er nicht nur den muslimischen Bürgern dieses Landes aus der Seele, sondern bot auch jedem Bürger die Chance, mit sich und dem Islam Frieden zu schließen. Dies war ohne Zweifel ein Riesenschritt in die richtige Richtung.

    Der Bundespräsident sprach außerdem über viele andere Punkte, die leider weniger beachtet wurden. Er sagte wörtlich: „Legendenbildungen, Zementierung von Vorurteilen und Ausgrenzungen dürfen wir nicht zulassen. Das ist in unserem eigenen nationalen Interesse.“

    Er warnte außerdem vor dem Auseinanderdriften der Lebenswelten: „Zu große Unterschiede gefährden den Zusammenhalt.“ Daraus folgerte er: „Vielfalt schätzen, Risse in unserer Gesellschaft schließen – das bewahrt vor Illusionen, das schafft echten Zusammenhalt. Das ist Aufgabe der Deutschen Einheit heute.“

    via Integration: Gehören wir nicht zu Deutschland? | Gesellschaft | ZEIT ONLINE.

  • Baden-Württemberg: Bilkay Öney, eine deutsche Karriere

    Baden-Württemberg: Bilkay Öney, eine deutsche Karriere

    Eine Ex-Grüne macht Karriere bei der SPD: Bilkay Öney, Deutschlands zweite Integrationsministerin mit ausländischen Wurzeln, regiert bald in Stuttgart. Von T. Steffen

    © Mesut Hastürk/dpa Bilkay Öney (Bild von 2009)

    Bilkay Öneys Lebenslauf passt perfekt zum Stellenprofil für das Spitzenamt: Die künftige Integrationsministerin von Baden-Württemberg baut bereits heute Brücken zwischen Deutschen und Migranten. Seit Jahren erklärt sie in türkischsprachigen Zeitungen, warum es sich für Zuwanderer lohnt, sich für die deutsche Gesellschaft zu interessieren. Im Auslandsbüro von TRT, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunksender der Türkei, arbeitete sie am „Bericht aus Deutschland“. Oft sei sie dafür auch im Südwesten Deutschlands unterwegs gewesen, sagt sie.

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    Wenn die 40-jährige Berlinerin jetzt in das grün-rote Kabinett des designierten baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann einrückt, bringt sie also bereits Landeskenntnis mit. Die wird sie brauchen, denn die Probleme der Einwanderer in Baden-Württemberg sind andere als die in der Bundeshauptstadt, wo Integration oft am fehlenden Arbeitsplatz scheitert. „Die Situation in Baden-Württemberg ist da viel komfortabler als in Berlin“, sagt sie. Dennoch gibt es für Öney viel zu tun: Auch im Südwesten haben Einwanderer und ihre Kinder geringere Bildungschancen, viele sprechen nicht gut deutsch. „Ich möchte sehen, was sich da noch verbessern lässt“, sagt Öney. „Integration ist eine Frage von Wollen, Können und Dürfen.“

    Das ist zugleich Leitbild ihrer Arbeit. Migranten nicht zu erklären, „wie blöd sie sind“, sondern ihnen zu zeigen, dass sie mindestens genauso weit kommen können wie Deutsche. So positionierte sie sich auch in der Diskussion über die Thesen des Sozialdemokraten Thilo Sarrazin, die die SPD fast spaltete. Nicht alle Integrationskritiker seien auch Rassisten, sagt Öney. Dass viele Mitglieder im Ärger über den erfolglosen Rauswurf des früheren Bundesbankers austraten, fand sie „unmöglich“. Schon vor drei Jahren, als der frühere hessische Ministerpräsident Roland Koch härtere Strafen für kriminelle Ausländer forderte, plädierte sie für eine unaufgeregte Diskussion, statt Koch zu verdammen. Die Hessen-CDU frohlockte damals, ihre grünen Fraktionskollegen isolierten sie. So etwas prägt.

    Geboren in Anatolien, wuchs Öney in Westberlin auf. Ihre Eltern arbeiteten als Lehrer, sprachen türkisch und deutsch mit den Kindern, legten Wert auf gute Ausbildung, das Kopftuch war Nebensache. Eine Bank stellte die Diplom-Kauffrau ein. Öney wechselte dann aber in den Journalismus. 2006 zog sie für die Grünen ins Berliner Abgeordnetenhaus ein. Für Aufsehen sorgte drei jahre später ihr Wechsel in die SPD-Fraktion, aus Ärger über die schwarz-gelb-grünen Gedankenspiele ihrer damaligen Partei. Den Vorwurf, zu wendig zu sein, weist sie zurück. Sie habe durchaus eine Linie, sie stehe für „rot-grüne Inhalte“. Die SPD band sie schnell ein, sie arbeitete mit Berlins Regierenden Bürgermeister zusammen in der Zukunftswerkstatt der Bundes-SPD. Die lange von den Grünen vertretene Multikulti-Politik lehnt sie ab.

    Publizisten feierten sie als Vorbild für eine erfolgreiche Integration und nannten sie gemeinsam mit der Schauspielerin Sibel Kekilli, der Moderatorin Nazan Eckes, Niedersachsens Integrationsministerin Aygül Özkan oder der Unternehmerin Nina Öger als Kern einer neuen Gesellschaftsgruppe: jung, muslimisch, weiblich.

    Am Montag verkündete die SPD-Bundesführung, ihre Gremien künftig zu 15 Prozent mit Migranten zu besetzen. Intern war da bereits klar: Öney wird Integrationsministerin – nach ihrer niedersächsischen Ressortkollegin Aygül Özkan von der CDU die zweite in Deutschland mit einem Migrationshintergrund. SPD-Landeschef Nils Schmidt hatte ihr das Amt am Freitag angeboten, schnell war klar: Öney zieht nach Stuttgart.

    Es gab mehrere Gegenkandidaten, heißt es aus der SPD. Doch Schmidt suchte nach einer Frau, was den Kreis der Kandidaten deutliche einschränkte. Die neue Landesregierung will Integration nun „als Querschnittsaufgabe“ definieren. Öneys Arbeit soll sich auch in der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, im Kulturellen und Sozialen niederschlagen.

    „Das ist schade für Berlin und gut für Stuttgart“, kommentierte Bürgermeister Klaus Wowereit den Wechsel. Fraktions- und Landeschef Michael Müller gratulierte den Südwest-Kollegen zur „erstklassigen Wahl“. Im Web macht sich der Wechsel auch schon bemerkbar: Öneys Homepage war am Mittwoch im Umbau begriffen.

    via Baden-Württemberg: Bilkay Öney, eine deutsche Karriere | Politik | ZEIT ONLINE.

  • Bilkay Öney: „Migration ist ein Teil von mir“ – Meinung – Tagesspiegel

    Bilkay Öney: „Migration ist ein Teil von mir“ – Meinung – Tagesspiegel

    Sie wird sich umgewöhnen müssen. Der SPD-Ortsverband Bellevue, dem Bilkay Öney noch angehört, hat so gar nichts Schwäbisches an sich.

    Seit 2009, als die ehemalige TV-Journalistin von den Berliner Grünen zur SPD wechselte, beackerte sie das politische Terrain zwischen Reichstagsgebäude und Moabit. Eigentlich sollte Öney bei der Abgeordnetenhauswahl am 18. September als sozialdemokratische Spitzenkandidatin im Bezirk Mitte antreten. Stattdessen geht sie nach Stuttgart, um am 12. Mai neue Landesministerin für Integration in einer grün-roten Koalition zu werden.

    Die Genossen in Berlin sind überrascht. Als Innen- und Rechtspolitikerin erfüllte die fleißige und zuverlässige Abgeordnete zwar die Erwartungen. Aber als ministrabel wurde sie, jedenfalls in Berlin, bisher nicht eingestuft.

    Angeblich wurde Öney vom baden-württembergischen SPD-Landeschef Nils Schmid, der mit einer Türkin verheiratet ist, persönlich auserkoren.

    Die künftige Ministerin wurde 1970 im ost-anatolischen Malatya geboren, zog als Kind mit den Eltern – beide Lehrer – nach Berlin-Spandau. Sie ging aufs Gymnasium und studierte an der Technischen Universität Betriebswirtschaft und Medienberatung. Eine Biographie aus dem Bilderbuch.

    „Migration ist ein Teil von mir“, sagte sie, als die türkische Tageszeitung „Hürriyet“ die Berliner SPD-Frau porträtierte. Wenn man als Minderheit aufwachse, „macht das einen politisch“. Zuerst bei den Pfadfindern, dann bei den Berliner Grünen, denen sie 15 Jahre angehörte. Seit 2006 als migrantenpolitische Sprecherin der Abgeordnetenhausfraktion. Bei Facebook posiert Öney, dunkle lange Haare und große Sonnenbrille, vor der goldenen Kuppel einer Moschee. Sie nannte sich selbst mal einen „Rock’n’Roll-Moslem“. Die Thesen des Parteifreunds Thilo Sarrazin hält die Neu-Sozialdemokratin für grundfalsch, aber die Türken sollten gelassener und selbstbewusster damit umgehen. Öney ist, das haben viele Genossen registriert, keine Lobby-Migrantin.

    Das Parteibuch tauschte die frühere Moderatorin beim türkischen Sender TRT vor zwei Jahren überraschend aus, weil zuvor die SPD-Abgeordnete Canan Bayram zu den Grünen gewechselt war und Rot-Rot in Berlin die Regierungsmehrheit zu verlieren drohte. Das wollte Öney nicht. Es war eine sehr pragmatische, taktische Entscheidung. Von den Grünen schied sie nicht im innerparteilichen Streit. Grün-Rot in Stuttgart, das könnte passen.

    via Bilkay Öney: „Migration ist ein Teil von mir“ – Meinung – Tagesspiegel.

  • Türkische Abiturienten: Nicht nur Mesut Özil kann ein Vorbild sein

    Türkische Abiturienten: Nicht nur Mesut Özil kann ein Vorbild sein

    Türkische Abiturienten: Nicht nur Mesut Özil kann ein Vorbild sein

    Mainz – „Wenn Fußballer wie Mesut Özil Vorreiter sind, kann auch ich ein persönliches Beispiel dafür sein, dass Migranten es zum Erfolg schaffen.“

    Abiturientin Beyza Duranoglu aus Nieder-Olm. Nora Breitenbach
    Abiturientin Beyza Duranoglu aus Nieder-Olm. Nora Breitenbach

    Davon ist der Abiturient der IGS Mainz-Bretzenheim, Murat Öksüzoglu (19), überzeugt. Als einer unter 30 türkischstämmigen Abiturienten wurde er von der Türkischen Gemeinde Mainz (TGM) geehrt. „Die Jüngeren wollen ehrgeizig sein und das schaffen, was ich geschafft habe.“ Dass viele Jugendliche den falschen Weg einschlagen, liege daran, dass sie sich an falschen Beispielen orientieren. „Darum sehe ich mich in einer Art Vorbildfunktion für andere Migranten und vielleicht bringe ich es sogar zum Politiker.“ Öksüzoglu hofft, dass „in Zukunft mehr Türken das Abitur machen und Veranstaltungen wie diese selbstverständlich, nein, überflüssig werden.“

    Laut Beyza Duranoglu (20), Abiturientin des Gymnasiums Nieder-Olm, liegt der Schlüssel zur Bildung in den Händen der Eltern. Schon früh hebt sie sich von ihrem türkischstämmigen Umfeld ab. „Von meinen Freunden wurde ich dafür gehänselt, als Einzige eine Deutsche zur Freundin zu haben oder Mitglied im Schwimmverein zu sein.“ Trotz Realschulempfehlung schickte ihr Vater sie aufs Gymnasium. „Über uns wohnte eine Familie mit acht Leuten auf 70 m², die unter sich blieb und kaum deutsch konnte.“ Es sei eine Verschwendung, meint Duranoglu, dass Kinder, die von ihren Eltern nicht genug gefördert werden, nichts aus ihrem Leben machen.“

    Zum zweiten Mal ehrt die TGM unter Vorstandsvorsitzendem Nezet Hizir die Abiturienten mit Migrationshintergrund. Laut statistischem Landesamt Rheinland-Pfalz erlangten im vorigen Jahr lediglich 13,8 Prozent der Kinder mit Migrationshintergrund die Allgemeine Hochschulreife, 9,6 Prozent gingen ohne Hauptschulabschluss ab. Die Abiturientenrate Deutscher lag bei 33,2 Prozent, 5,2 Prozent verließen ohne Abschluss die Hauptschule. „Laut der Sarrazin-Debatte kann es Laufbahnerfolge von Migrantenkindern nicht geben. Wir beweisen, dass es sie doch gibt“, betont Vorstandsmitglied Alper Kömür. Die größten Probleme lägen in der Darstellung der Medien und dem Bildungssystem. Angefangen mit der Aufteilung nach der vierten Klasse bis hin zu Benachteiligungen bei der Bewerbung. „Nicht Bildung, sondern Akzeptanz lautet das Stichwort“, so Kömür. „Wie kann es sonst sein, dass ich in meinem Geburtsland Deutschland den Stempel des Ausländers trage?“

    Nora Breitenbach

    via Türkische Abiturienten: Nicht nur Mesut Özil kann ein Vorbild sein – Startseite – Rhein-Zeitung.

  • Eurovision Song Contest in Düsseldorf: Wusstest du, dass…

    Eurovision Song Contest in Düsseldorf: Wusstest du, dass…

    Wusstest du schon, dass…

    …450 japanische Unternehmen ihren Sitz in Düsseldorf haben und ein Teil der Stadt auch „klein-Tokio“ genannt wird?

    …fast 35% aller EU-Bürger in einem Umkreis von 500km um Düsseldorf wohnen?

    …über 120 Millionen Menschen den Eurovision Song Contest live im Fernsehen verfolgen?

    …der ESC in der Arena des Fußballvereins Fortuna Düsseldorf stattfindet? Während der ESC-Vorbereitungen trägt der Zweitligaverein seine Heimspiele in einem mobilen, in nur acht Wochen errichtetem Stadion aus, das über 20.000 Zuschauer fasst.

  • Türkei verärgert über zögerliche EU

    Türkei verärgert über zögerliche EU

    EU-Beitrittsverhandlungen

    19. April 2011 20:34; Akt: 19.04.2011 20:47 Print

    Türkei verärgert über zögerliche EUTürkei verärgert über zögerliche EU

    Die Türkei ist unzufrieden mit dem Tempo der seit 2005 laufenden Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union.

    Davutoglu, Füle (am 19. April in Brüssel).

    «Wegen politischer Hürden haben die Verhandlungen nicht das Tempo, das wir gerne hätten», sagte der türkische Aussenminister Ahmet Davutoglu.

    Von 35 Themenbereichen («Kapiteln») sind bisher erst 13 für Verhandlungen geöffnet worden, das letzte im Juni 2010. «Es gibt keine technischen Probleme. Es gibt politische Probleme, neue Kapitel zu öffnen», erklärte Davutoglu am Dienstag in Brüssel.

    «Unfaire» Visa-Regelung

    Zugleich sagte er, die Türkei könne die derzeitige EU-Visaregelung für Türken «nicht akzeptieren»: «Wenn wir das mit den Regelungen für andere Länder vergleichen, dann ist es einfach nicht fair.»

    Acht Verhandlungskapitel sind per Beschluss des EU-Ministerrates derzeit offiziell auf Eis gelegt. Brüssel wirft Ankara vor, das Assoziierungsabkommen mit der EU dadurch zu verletzen, dass die Türkei Häfen und Flughäfen für Schiffe und Flugzeuge aus Zypern blockiert.

    Stolperstein Zypern

    Die türkische Regierung spricht davon, dass de facto – wegen Widerständen einzelner EU-Mitglieder – derzeit 18 Kapitel blockiert seien. EU-Erweiterungskommissar Stefan Füle erklärte, die Verhandlungen bräuchten «neuen Schwung».

    Die Türkei habe substanzielle Anstrengungen unternommen, um technische Hindernisse zu beseitigen. Seiner Ansicht nach könne der Themenbereich der Wettbewerbspolitik vor Ende Juni eröffnet werden. Ankara müsse wissen, dass das Ende des Zollstreits mit Zypern «sehr rasch Fortschritte» bringen würde, sagte Füle weiter.

    (sda)

    via 20 Minuten Online – Türkei verärgert über zögerliche EU – Ausland.

  • Einladung: „Das Engagement der Deutsch-Türkischen  Gesellschaften…“, Bonn u

    Einladung: „Das Engagement der Deutsch-Türkischen Gesellschaften…“, Bonn u

     

    Einladung zu einem Vortrag von

     

    Frau Wiebke Hohberger, M.A., Hamburg:

     

    „Das Engagement der Deutsch-Türkischen

    Gesellschaften Bonn und Münster zur Förderung

    der bilateralen Beziehungen nach 1945“

    am Dienstag, 17. Mai 2011, 19.30 Uhr, im „Haus an der Redoute“,

    Bonn-Bad Godesberg, Kurfürstenallee 1a

     

    Dieser Vortrag verspricht einen interessanten Rückblick auf die Geschichte unserer Gesellschaft, wie sie nur den älteren Mitgliedern bekannt sein dürfte. Der DTG Bonn gehörten seit ihrer Gründung im Jahre 1953 bekannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens an, darunter Politiker, Wissenschaftler und Pädagogen, die entweder während der NS-Zeit Zuflucht in der Türkei gefunden hatten und/oder die sich in der Nachkriegszeit besonders für die Wiederanknüpfung der deutsch-türkischen Beziehungen engagierten. Die DTG Bonn gab auch eine wegen ihrer prominenten Autoren und inhaltsreichen Aufsätze viel beachtete Zeitschrift heraus. Während sich die DTG Bonn mit ihren Aktivitäten überwiegend im politischen Raum bewegte, war die bereits 1916 begründete DTG Münster vor allem historisch-kulturell ausgerichtet. Beide Gesellschaften, die von 1956 bis 1991 durch eine Fusion verbunden waren, füllten eine ganz spezifische Funktion bei der Förderung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei aus. Seit sie wieder eigenständige Gesellschaften sind, stehen sie durch ihre Vorstände in enger freundschaftlicher Kooperation und  regem Gedankenaustausch.

    Wiebke Hohberger, geboren 1985 in Mainz, studierte an der Universität Münster Geschichte im Hauptfach und Politik- und Islamwissenschaft als Nebenfächer. Von September 2007 bis März 2008 studierte sie Internationale Beziehungen in Istanbul. Im Juli 2010 bestand sie an der Universität Münster ihr Magisterexamen mit der Note „Sehr gut“. Ihre Abschlussarbeit hatte die Entwicklung der deutsch-türkischen Beziehungen nach 1945 zum Thema. Einer ihrer Ansatzpunkte dabei waren die für die Entwicklung bedeutenden Aktivitäten der Deutsch-Türkischen Gesellschaften Bonn und Münster.

    Seit August 2010 promoviert Frau Hohberger am Historischen Seminar der Universität Hamburg in Kooperation mit dem „TürkeiEuropaZentrum Hamburg“ über die verschiedenen Wahrnehmungen der Türkei bezüglich ihrer europäischen Identität innerhalb des Europarats seit 1949.

    Ein besonderer Hinweis auf unseren Bücherbazar am 17. Mai 2010, ab 18.00 Uhr, im „Haus an der Redoute“. Wir bieten mehr als 40 gebrauchte Bücher aus dem weiten Bereich der Türkei-Thematik an – vom Taschenbuch bis zum repräsentativen Bildband, zu Preisen zwischen 1 und 10 €. Die Bücher sind eine Stiftung unseres langjährigen Mitglieds Frau Beril Hofmann aus dem Nachlass ihres Mannes Gerhard Hofmann. Der – hoffentlich beträchtliche – Erlös aus dem Verkauf kommt unserem schmalen Budget zugute.

     

     

     

  • Der Dank des Diplomaten

    Der Dank des Diplomaten

    Der Dank des Diplomaten
    Von Gregor Ritter, 05.05.11, 07:04h
    Der türkische Generalkonsul Kölns Mustafa Kemal Basa sowie weitere hochrangige Mitarbeiter des Konsulats informierten sich über den Hergang des Brandes in einem Hochhaus in Kerpen, bei dem es leicht hätte Tote geben können.

    (…)
    Quelle:

  • „Es hätte Tote geben können“

    „Es hätte Tote geben können“

    HOCHHAUSBRAND

    „Es hätte Tote geben können“
    Von Wilfried Meisen, 04.05.11, 18:35h, aktualisiert 04.05.11, 18:58h
    Am Sonntagabend wurden bei einem Brand in einem Hochhaus an der Maastrichter Straße in Kerpen viele der vor allem türkischstämmigen Bewohner verletzt. Der Türkische Generalkonsul Mustafa Kemal Basa besuchte die Unglücksstelle.

    (…)
    Quelle:

  • DAS GERICHT ERSTER INSTANZ  DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Erste Kammer)

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Erste Kammer)

    BESCHLUSS DES GERICHTS (Erste Kammer)

    17. Dezember 2003(1)

     

    Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft – Offensichtliche Unbegründetheit der Klage“

    In der Rechtssache T-346/03

     

    Grégoire Krikorian, wohnhaft in Bouc-Bel-Air (Frankreich),

    Suzanne Krikorian, wohnhaft in Bouc-Bel-Air,

    Euro-Arménie ASBL mit Sitz in Marseille (Frankreich),

     

    Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Krikorian,

    Kläger,

    gegen

     

    Europäisches Parlament, vertreten durch R. Passos und A. Baas als Bevollmächtigte,

    Zustellungsanschrift in Luxemburg,

     

    Rat der Europäischen Union, vertreten durch S. Kyriakopoulou und G. Marhic als Bevollmächtigte,

     

    und

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch F. Dintilhac und C. Ladenburger als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

    Beklagte,

     

    wegen Antrags auf Ersatz des immateriellen Schadens, den die Kläger angeblich insbesondere dadurch erlitten haben, dass der Türkischen Republik der Kandidatenstatus für den Beitritt zur Europäischen Union zuerkannt wurde,

    erlässt

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ

    DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Erste Kammer)

     

    unter Mitwirkung des Präsidenten B. Vesterdorf sowie der Richter P. Mengozzi und der Richterin

     

    E. Martins Ribeiro,

    Kanzler: H. Jung,

    folgenden

     

    Beschluss

    Dem Rechtsstreit zugrunde liegender Sachverhalt und Verfahren

     

    1. Mit Klageschrift, die am 9. Oktober 2003 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, haben die Kläger die vorliegende Schadensersatzklage erhoben, mit der sie Ersatz des Schadens verlangen, der ihnen angeblich insbesondere dadurch entstanden ist, dass der Türkischen Republik der Kandidatenstatus für den Beitritt zur Europäischen Union zuerkannt worden sei, obwohl dieser Staat es abgelehnt habe, den 1915 an den in der Türkei lebenden Armeniern begangenen Völkermord anzuerkennen.

     

     

     

     

     

    -2-

    1. Die Kläger beantragen,

     

    • die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Juni 1987 zu einer politischen Lösung der armenischen Frage (ABl. C 190, S. 119, im Folgenden: Entschließung von 1987) für rechtsverbindlich gegenüber der Europäischen Gemeinschaft zu erklären;
    • festzustellen, dass die Beklagten das Gemeinschaftsrecht in hinreichend qualifizierter Weise zum Schaden der Kläger verletzt haben;
    • die Beklagten zu verurteilen, an jeden der Kläger einen Betrag von einem Euro als Schadensersatz zu zahlen;
    • den Beklagten die Kosten aufzuerlegen, die mit 30 000 Euro zuzüglich Zinsen veranschlagt werden.

     

    1. Mit besonderem Schriftsatz, der am 9. Oktober 2003 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, haben die Kläger einen Antrag auf einstweilige Anordnung eingereicht, der darauf abzielt, dass die beklagten Organe das Verfahren zur Prüfung der Kandidatur der Türkischen Republik für den Beitritt zur Europäischen Union aussetzen und die Wiederaufnahme dieses Verfahrens von der vorherigen Anerkennung des erwähnten Völkermordes durch diesen Staat abhängig machen.

     

    Entscheidungsgründe

    Vorbringen der Parteien

     

    1. Nach Ansicht der Kläger besteht der erste haftungsbegründende Umstand für die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft darin, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung am 10. und 11. Dezember 1999 in Helsinki (Finnland) der Türkischen Republik offiziell den Kandidatenstatus für den Beitritt zur Europäischen Union zuerkannt habe, ohne diesen Beitritt von der vorherigen Anerkennung des erwähnten Völkermordes durch diesen Staat abhängig zu machen.

     

    Die Kläger weisen außerdem darauf hin, dass die Türkische Republik von einer

    Beitrittspartnerschaft profitiere, die eine beträchtliche Unterstützung vorsehe, wodurch

    sich dieser Staat unwiderruflich auf den Weg zum Beitritt begeben könne. Sie beziehen

    sich insoweit auf mehrere Dokumente, darunter die Verordnung (EG) Nr. 390/2001 des

    Rates vom 26. Februar 2001 über die Hilfe für die Türkei im Rahmen der

    Heranführungsstrategie und insbesondere über die Errichtung einer Beitrittspartnerschaft

    (ABl. L 58, S. 1), die Verordnung (EG) Nr. 2500/2001 des Rates vom 17. Dezember 2001

    über die finanzielle Heranführungshilfe für die Türkei und zur Änderung der Verordnungen

    (EWG) Nr. 3906/89, (EG) Nr. 1267/1999, (EG) Nr. 1268/1999 und (EG) Nr. 555/2000 (ABl.

    L 342, S. 1) und den Beschluss 2001/235/EG des Rates vom 8. März 2001 über die

    Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft für die

    Türkische Republik (ABl. L 85, S. 13).

     

    1. Aus diesem Grund hätten die beklagten Organe in eklatanter Weise gegen die Entschließung von 1987 verstoßen. Das Parlament habe mit dieser Entschließung erklärt, dass die Weigerung der türkischen Regierung, den erwähnten Völkermord anzuerkennen, ein unüberwindliches Hindernis für die Prüfung eines möglichen Beitritts der Türkischen Republik zur Europäischen Union darstelle.

     

    1. Nach Ansicht der Kläger stellt die Entschließung von 1987 einen Rechtsakt dar, der in gleicher Weise wie die Empfehlungen und Stellungnahmen Rechtswirkungen entfalten könne (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-322/88, Grimaldi, Slg. 1989, 4407). Im vorliegenden Fall entfalte die Entschließung von 1987 Rechtswirkungen oder sei dazu bestimmt, Rechtswirkungen zu entfalten, die über den Rahmen der internen Arbeitsorganisation des Parlaments hinausgingen

     

     

    -3-

     

    (Urteil des Gerichts vom 2. Oktober 2001 in den Rechtssachen T-222/99, T-327/99 und

    T-329/99, Martinez u. a./Parlament, Slg. 2001, II-2823). Denn mit dieser Entschließung

    habe das Parlament öffentlich eine besondere Beitrittsbedingung für die Türkische

    Republik aufstellen wollen, die in der vorherigen Anerkennung des genannten

    Völkermordes bestehe. Die in der Entschließung gebrauchten Formulierungen ließen im

    Übrigen keinerlei Zweifel an der Absicht des Gemeinschaftsorgans.

     

    1. Die Kläger erinnern in dieser Hinsicht daran, dass das Parlament mit dem Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte am 1. Juli 1987 aufgrund des inzwischen aufgehobenen Artikels 237 EWG-Vertrag die Befugnis gehabt habe, sich dem Beitritt der Türkischen Republik zu widersetzen, und dass sich das Erfordernis einer zustimmenden Stellungnahme des Parlaments nunmehr aus Artikel 49 des Vertrages über die Europäische Union ergebe. Sie heben hervor, dass die Entschließung von 1987 nach diesem Datum, nämlich am 20. Juli 1987, veröffentlicht worden und so zu ihrer Kenntnis gelangt sei.

     

    1. Infolgedessen habe die Entschließung von 1987 bei ihnen ein berechtigtes Vertrauen darauf, dass das Parlament gegebenenfalls von seinem Vetorecht hinsichtlich des Beitritts der Türkischen Republik Gebrauch mache, oder, allgemeiner gesagt, darauf entstehen lassen, dass sich dieses Organ der Prüfung der Kandidatur der Türkischen Republik widersetzen werde, solange diese den fraglichen Völkermord nicht anerkannt habe. Die oben in Randnummer 4 genannten Umstände stellten eine Verletzung dieses berechtigten Vertrauens dar.

     

    1. Die Kläger meinen deshalb, da sich die Gemeinschaft eine Verhaltens- und Erfolgspflicht auferlegt habe, genüge die bloße Feststellung eines Verstoßes gegen die Vorgaben der Entschließung von 1987, um eine hinreichend qualifizierte Verletzung des Gemeinschaftsrechts nachzuweisen.

     

    1. Die Kläger berufen sich außerdem auf einen Verstoß gegen mehrere Grundrechte, insbesondere das Recht darauf, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erleiden, und das Recht auf Achtung des Privatlebens, die in Artikel 3 und 8 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert seien.

     

    1. Schließlich machen die Kläger geltend, dass sie als Mitglieder der armenischen Gemeinschaft und als Nachkommen von Überlebenden des fraglichen Völkermordes einen immateriellen Schaden erlitten.

     

    1. Insoweit tragen sie vor, dass das Verhalten der beklagten Organe eine Verletzung ihrer Würde darstelle, berücksichtige man die Tatsache, dass die Erinnerung an die Opfer des genannten Völkermordes und die Sorge um die historische Wahrheit integraler Bestandteil der Würde aller Armenier seien. Da dieser Völkermord integraler Bestandteil der Geschichte und Identität des armenischen Volkes sei, sei die Identität der Kläger selbst in irreparabler Weise durch das Verhalten der beklagten Organe beeinträchtigt. Schließlich führe es zu einer Marginalisierung und einem Inferioritätsgefühl in der armenischen Gemeinschaft, wenn die Realität des genannten Völkermordes in Frage gestellt werde. So bewirke die Haltung der Türkischen Republik eine Ächtung der Kläger, da sie als Opfer zweiter Klasse angesehen würden. Diese Umstände hätten zur Folge, dass die Kläger von einem tiefen Ungerechtigkeitsgefühl erfüllt seien, das sie auch daran hindere, ihre Trauer ausreichend zu verarbeiten.

     

     

     

    -4-

    Würdigung durch das Gericht

     

     

    1. Nach Artikel 111 seiner Verfahrensordnung kann das Gericht, wenn einer Klage offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt, ohne Fortsetzung des Verfahrens durch Beschluss entscheiden, der mit Gründen zu versehen ist. Das Gericht sieht sich in Anbetracht der Klageschrift in der Lage, über die Begründetheit der vorliegenden Klage zu entscheiden, ohne die beklagten Organe anzuhören und ohne die mündliche Verhandlung zu eröffnen.

     

    1. Nach ständiger Rechtsprechung hängt die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft im Sinne von Artikel 288 Absatz 2 EG davon ab, dass eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich die Rechtswidrigkeit des den Organen vorgeworfenen Verhaltens, das tatsächliche Vorliegen eines Schadens und das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden (Urteil des Gerichtshofes vom 29. September 1982 in der Rechtssache 26/81, Oleifici Mediterranei/EWG, Slg. 1982, 3057, Randnr. 16; Urteile des Gerichts vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache T-175/94, International Procurement Services/Kommission, Slg. 1996, II-729, Randnr. 44, vom 16. Oktober 1996 in der Rechtssache T-336/94, Efisol/Kommission, Slg. 1996, II-1343, Randnr. 30, und vom 11. Juli 1997 in der Rechtssache T-267/94, Oleifici Italiani/Kommission, Slg. 1997, II-1239, Randnr. 20).

     

    1. Sobald eine dieser Voraussetzungen nicht vorliegt, ist die Klage in vollem Umfang abzuweisen, ohne dass die übrigen Voraussetzungen für die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft geprüft zu werden brauchten (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-104/97 P, Atlanta/Europäische Gemeinschaft, Slg. 1999, I-6983, Randnr. 65).

     

    1. Im vorliegenden Fall führen die Kläger im Wesentlichen zwei Umstände an, die die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft auslösen könnten, nämlich zum einen, dass der Türkischen Republik vom Europäischen Rat von Helsinki am 10. und 11. Dezember 1999 der Kandidatenstatus für den Beitritt zur Europäischen Union zuerkannt worden sei, und zum anderen, dass dieser Staat von einer Beitrittspartnerschaft mit der Europäischen Union profitiere.

     

    1. Was die Zuerkennung des Kandidatenstatus für den Beitritt zur Europäischen Union an die Türkische Republik angeht, so ist festzustellen, dass sie sich aus einer Handlung des Europäischen Rates ergibt, der kein Gemeinschaftsorgan im Sinne von Artikel 7 EG ist. Wie oben unter Randnummer 14 ausgeführt, kann jedoch nur das Verhalten eines Gemeinschaftsorgans die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft auslösen. Unter diesen Umständen ist das Argument zurückzuweisen, dass die Zuerkennung des Kandidatenstatus für den Beitritt zur Europäischen Union an die Türkische Republik dazu angetan sei, die Haftung der Gemeinschaft auszulösen.

     

    1. Was den Umstand betrifft, dass die Türkische Republik von einer Beitrittspartnerschaft zur Europäischen Union profitiert, so stützen sich die Kläger auf die These, dass das Verhalten der beklagten Organe rechtswidrig sei, weil es gegen die Entschließung von 1987 verstoße.

     

    1. Dazu genügt die Feststellung, dass die Entschließung von 1987 ein Dokument ist, das rein politische Erklärungen enthält, die jederzeit vom Parlament geändert werden können. Aus diesem Grund kann sie nicht gegenüber ihrem Verfasser und erst recht nicht gegenüber den anderen beklagten Organen verbindliche Rechtswirkungen entfalten.

     

     

     

    -5-

     

    1. Diese Schlussfolgerung genügt auch, um das Argument zurückzuweisen, dass die Entschließung von 1987 bei den Klägern ein berechtigtes Vertrauen darauf habe entstehen lassen können, dass sich die Organe nach dem Inhalt dieser Entschließung richten würden (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1985 in den Rechtssachen 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, Salerno u. a./Kommission und Rat, Slg. 1985, 2523, Randnr. 59, und vom 28. November 1991 in den Rechtssachen C-213/88 und C-39/89, Luxemburg/Parlament, Slg. 1991, I-5643, Randnr. 25).

     

    1. Bezüglich der angeblichen Verletzung der Grundrechte (siehe oben, Randnr. 10) genügt die Bemerkung, dass sich die Kläger auf die Behauptung beschränken, eine solche Verletzung habe stattgefunden, ohne zu erklären, inwiefern diese auf das den beklagten Organen im vorliegenden Fall vorgeworfene Verhalten zurückzuführen sein soll.

     

    1. Nur nebenbei sei zum einen erwähnt, dass die Kläger offensichtlich nicht dargetan haben, dass die Voraussetzung hinsichtlich des Kausalzusammenhangs vorliegend erfüllt ist.

     

    1. Nach ständiger Rechtsprechung muss nämlich ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem von dem betreffenden Organ angeblich begangenen Fehler und dem geltend gemachten Schaden bestehen, für den der Kläger die Beweislast trägt (Urteil des Gerichts vom 24. April 2002 in der Rechtssache T-220/96, EVO/Rat und Kommission, Slg. 2002, II-2265, Randnr. 41, und die dort zitierte Rechtsprechung). Außerdem muss das Fehlverhalten des betreffenden Organs die unmittelbare und entscheidende Ursache für diesen Schaden sein (Beschlüsse des Gerichts vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache T-614/97, Aduanas Pujol Rubio u. a./Rat und Kommission, Slg. 2000, II-2387, Randnr. 19, vom 16. Juni 2000 in den Rechtssachen T-611/97, T-619/97 und T-627/97, Transfluvia u. a./Rat und Kommission, Slg. 2000, II-2405, Randnr. 17, und vom 12. Dezember 2000 in der Rechtssache T-201/99, Royal Olympic Cruises u. a./Rat und Kommission, Slg. 2000, II-4005, Randnr. 26, auf Rechtsmittel bestätigt durch Beschluss des Gerichtshofes vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-49/01 P, Royal Olympic Cruises u. a./Rat und Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

     

    1. Im vorliegenden Fall geht aus den Argumenten der Kläger hervor, dass sich der behauptete immaterielle Schaden aus der Weigerung der türkischen Regierung ergibt, den fraglichen Völkermord anzuerkennen, und nicht aus dem den beklagten Organen vorgeworfenen Verhalten. Die Kläger haben daher durch nichts dargetan, dass das den beklagten Organen vorgeworfene Verhalten die unmittelbare und entscheidende Ursache für den behaupteten Schaden war.

     

    1. Zum anderen ist zu der Voraussetzung, dass die Kläger einen tatsächlichen und sicheren Schaden erlitten haben müssen, festzustellen, dass sie sich in ihrer Klageschrift darauf beschränkt haben, in allgemeiner Form einen immateriellen Schaden geltend zu machen, der der armenischen Gemeinschaft zugefügt worden sei, ohne die geringste Angabe zum tatsächlichen Vorliegen und zum Umfang des Schadens zu machen, den sie nach ihrer Ansicht persönlich erlitten haben. Die Kläger haben somit keine Informationen gegeben, die dem Gericht die Feststellung ermöglichen, ob sie wirklich selbst einen tatsächlichen und sicheren Schaden erlitten haben (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 2. Juli 2003 in der Rechtssache T-99/98, Hameico Stuttgart u. a./Rat und Kommission, Randnrn. 68 und 69, Slg. 2003, II-0000).

     

     

     

     

     

     

     

    -6-

     

     

    1. Die Kläger haben demnach offensichtlich nicht dargetan, dass die Voraussetzungen für eine außervertragliche Haftung der Gemeinschaft erfüllt sind.

     

    1. Aus dem Vorstehenden folgt, dass die Schadensersatzanträge offensichtlich unbegründet sind.

     

    Kosten

     

     

    1. Nach Artikel 87 § 2 der Verfahrensordnung ist die unterliegende Partei auf Antrag zur Tragung der Kosten zu verurteilen.

     

    1. Im vorliegenden Fall ergeht der Beschluss nach Artikel 111 der Verfahrensordnung, bevor die Beklagten ihre Klagebeantwortung eingereicht haben und Kostenanträge stellen konnten. Deshalb ist Artikel 87 § 3 der Verfahrensordnung anzuwenden, wonach das Gericht die Kosten teilen kann, wenn ein außergewöhnlicher Grund gegeben ist.

     

     

    1. Da die Kläger unterlegen sind, sind ihnen die Kosten aufzuerlegen.

     

    Aus diesen Gründen

    hat

     

    DAS GERICHT (Erste Kammer)

    beschlossen:

     

    1. Die Klage wird abgewiesen.

    2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

     

    Luxemburg, den 17. Dezember 2003

    Der Kanzler

    Der Präsident

    H. Jung

    B. Vesterdorf

    1: Verfahrenssprache: Französisch.

    

  • Berliner Deutsch-Türkin wird Integrationsministerin im Südwesten

    Berliner Deutsch-Türkin wird Integrationsministerin im Südwesten

    Die künftige Kabinettsriege in Baden-Württemberg steht. Für eine Überraschungscoup sorgt die SPD: Die Genossen nominieren die Berlinerin Bilkay Öney als Integrationsministerin – die erst vor ein paar Jahren von den Grünen zur SPD gewechselt war.

    Gut fünf Wochen nach dem Wahlsieg von Grün-Rot in Baden-Württemberg steht die Ministerriege fest. Die SPD sorgte für eine Überraschung und nominierte als letztes Mitglied für das Kabinett die gebürtige Türkin Bilkay Öney als Integrationsministerin. Die 40 Jahre alte SPD-Abgeordnete aus dem Berliner Landesparlament wäre die erste Migrantin, die im lange CDU-dominierten Südwesten einen Ministerposten übernimmt.

    Ein Schlüsselressort im Kabinett übernimmt der Tübinger Grünen-Bundestagsabgeordnete Winfried Hermann. Er wird Verkehrsminister und ist damit auch für das umstrittene Milliarden-Bahnprojekt Stuttgart 21 zuständig.

    Bilkay Öney wechselte von den Grünen zur SPD – und jetzt von … Bilkay Öney wechselte von den Grünen zur SPD – und jetzt von Berlin nach Stuttgart

    Der designierte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und SPD-Landeschef Nils Schmid wollen das Kabinett an diesem Mittwoch offiziell vorstellen. Nur eine Personalie auf Grünen-Seite ist noch unklar: der Posten der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung. Die Minister sollen am 12. Mai ernannt werden, nachdem Kretschmann zum Ministerpräsident gewählt wurde.

    Der bisherige Vorsitzende des Bundestags-Verkehrsausschusses, Hermann, bekommt eine Staatssekretärin an seine Seite. Die 44-jährige Gisela Splett aus Karlsruhe soll diesen Posten übernehmen und hätte damit auch Stimmrecht im Kabinett. Der 58 Jahre alte Hermann und die profilierte Naturschützerin Splett gelten als Parteilinke und vehemente Gegner von Stuttgart 21. Staatsministerin wird wie erwartet die 46-jährige Parteichefin Silke Krebs.

    Der Grünen-Landtagsabgeordnete Franz Untersteller soll das Ressort für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft übernehmen. Der Bundestagsabgeordnete Alexander Bonde wird Verbraucherschutz- und Agrarminister. Die Landtagsabgeordnete Theresia Bauer zieht in das Wissenschaftsministerium ein.

    Die Deutsch-Türkin Öney wurde von SPD-Chef Schmid selbst auserkoren. Die Migrationsexpertin stammt aus der Türkei, lebt aber seit ihrer Kindheit in Berlin. Von 2006 bis 2009 saß sie für die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus und wechselte dann zur SPD.

    Auf SPD-Seite standen die anderen Minister schon länger fest. Der 37-jährige Schmid wird Superminister für Finanzen und Wirtschaft. Die SPD-Sozialexpertin Katrin Altpeter (47) aus Waiblingen wird Arbeitsministerin, die Mannheimer Schulbürgermeisterin Gabriele Warminski-Leitheußer (48) soll das Kultusministerium übernehmen. Zudem soll der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Reinhold Gall (54), Innenminister werden. Für das Justizressort ist der zuständige Fraktionssprecher Rainer Stickelberger (60) vorgesehen.

    via Kretschmanns Regierungsmannschaft: Berliner Deutsch-Türkin wird Integrationsministerin im Südwesten | FTD.de.

  • Gül: „Die Türkei bietet viele Chancen“

    Gül: „Die Türkei bietet viele Chancen“

    Österreich würde vom EU-Beitritt des Landes kräftig profitieren, wirbt der türkische Präsident beim Staatsbesuch in Wien.

    Letztes Update am 03.05.2011, 17:45

    Staatsbesuch Präsidentenriege: WKO-Chef Leitl (li.), die Staatschefs Gül und Fischer.

    „Die Beziehungen mit der Türkei ins Lot bringen“

    Soll die Türkei in die EU? Die umstrittene Aufnahme des Landes in die Gemeinschaft dominierte den zweiten Tag des Staatsbesuchs von Abdullah Gül in Österreich. Der türkische Präsident warb vor Unternehmern und Politikern mit dem wirtschaftlichen Potenzial seines Landes: „Uns ist wichtig, dass EU-Verhandlungen nicht behindert werden“, betonte Gül. Er wisse, dass die Unterstützung des österreichischen Volkes für einen EU-Beitritt nicht sehr stark sei. „Aber man muss die Menschen in Österreich stärker informieren, wie Wirtschaft und Volk vom EU-Beitritt der Türkei profitieren könnten.“

    Österreichs Bundespräsident Heinz Fischer plädierte für eine intensivere Debatte: Die EU habe beschlossen, mit dem Land über den Beitritt zu verhandeln. „Das heißt aber auch, Verhandlungen zu führen.“ Nur dann könne man eine Entscheidung treffen. Der Besuch sei „Anstoß für den Ausbau der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen.“

    Rund 270 Unternehmen aus Österreich und der Türkei nutzten die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme: „Wir konnten unsere Türkei-Umsätze in den letzten drei Jahren jeweils verdoppeln“, freute sich etwa Herbert Hübl, Exportleiter beim Brandmelder-Produzenten Schrack Seconet. „Aber es wäre für uns einfacher, wenn das Land in der EU wäre.“

    „Wir würden mit weniger Bürokratie kämpfen“, glaubt Stefan Pfeifer, Geschäftsführer der voestalpine Krems Finaltechnik. Er versuchte, Partner für die Errichtung von Hochregallagern in der Türkei zu gewinnen. „Denn der türkische Markt ist für uns sehr interessant.“

    * » Hintergrund: Gül: „Türken haben Brückenfunktion“

    Zollunion

    Bereits jetzt ist die Türkei mit der EU in einer Zollunion, auch in der europäischen Wirtschaftskammer ist die Türkei bereits vertreten. Deren Ehrenpräsident, Wirtschaftskammer-Chef Christoph Leitl, freut sich über die zunehmend intensiveren Handelsbeziehungen: „Österreich hat 2010 die Nr. 1-Position bei den Investoren eingenommen.“ Die größten Investitionen kamen von der OMV und vom Verbund. Die heimischen Türkei-Exporte stiegen nach der Krise 2009 im Vorjahr wieder um 40 Prozent auf über eine Milliarde Euro.

    Das große Entwicklungspotenzial der Türkei liegt in der Bevölkerungsstruktur. 26 Prozent der Türken sind unter 15 Jahre alt. Österreich profitiert vom aktuellen Boom. Das türkische Wirtschaftswachstum erreichte im Vorjahr 7,5 Prozent, heuer wird ein Wachstum von fünf Prozent erwartet.

    „Die Türkei bietet viele Chancen“, lud Gül daher Investoren ein. So will das Land bis 2020 bis zu 120 Milliarden Euro in den Energiesektor investieren. Gül betonte, das Land wäre heute ein anderes als noch vor zehn Jahren. Und er verwies auf die starke Dynamik: „2020 wird die Türkei zu den zehn größten Volkswirtschaften der Welt gehören.“

    via Gül: „Die Türkei bietet viele Chancen“ | kurier.at.

  • „In der Türkei der Deutsche, in Deutschland der Türke“

    „In der Türkei der Deutsche, in Deutschland der Türke“

    Junge Deutsch-Türken fühlen sich oft hin- und hergerissen: zwischen der eigenen Familie und der deutschen Gesellschaft – zwischen Brauchtum und Moderne.

    Männer aus drei Generationen sitzen an einem großen Tisch. Sie trinken schwarzen Tee mit viel Zucker aus kleinen Gläsern. Auf dem Tisch steht eine Blechdose mit Keksen. Der 20-jährige Sefa ist heute zum ersten Mal Gast in der türkischen Männerrunde des Berliner Vereins „Aufbruch Neukölln“.

    Bundestag – Zuschauerin mit Kopftuch

    Foto: dpa/DPA Deutsch-Türken müssen oftmals einen Spagat bewältigen: in der Schule sind sie deutsch, in der Moschee muslimisch und bei den Eltern anatolisch

    Mal auf Deutsch, mal auf Türkisch diskutieren die Männer über die doppelte Staatsbürgerschaft für Migranten. Sefa ist Deutscher, aber auch Türke. Als Sohn türkischer Einwanderer wurde er in Berlin geboren. „In Deutschland bin ich bloß der Türke und in der Türkei bin ich der Deutsche“, sagt der junge Mann mit den zurückgekämmten Haaren: „Versuch‘ das mal zu ändern.“

    Wie ihm geht es vielen Kindern der dritten Einwanderergeneration. Die Heimat ihrer Eltern und Großeltern kennen sie nur aus dem Urlaub. Trotzdem werden sie von der deutschen Gesellschaft als Ausländer wahrgenommen.

    „Meine Eltern haben viele Vorstellungen“, beginnt Sefa die Diskussion, „aber alle ihre Wünsche zu erfüllen, ist einfach unmöglich.“ Die älteren Männer in der Runde nicken bedächtig. Organisiert wird die wöchentliche Männergruppe vom Psychologen Kazim Erdogan.

    „Sie werden in der Gesellschaft oft vergessen“

    „Vor allem für männliche Migranten gibt es kaum psychologischen Gesprächsangebote“, sagt Erdogan: „Sie werden in der Gesellschaft oft vergessen.“ In der Runde können die Teilnehmer jeden Montag über Herausforderungen in Gesellschaft und Familie reden.

    Den Erwartungen der Eltern nachzukommen, ohne dabei das eigene Glück aus den Augen zu verlieren, ist eine große Herausforderung für Sefa: „Meine Mutter wünscht sich, dass ich ein Mädchen aus der Türkei heirate. Ich möchte aber selber entscheiden, mit wem ich zusammen bin.“ Ein junger Mann pflichtet ihm bei: „Was die Jugendlichen zu Hause lernen, ist völlig anders, als das, was sie in der Gesellschaft erfahren.“ Den Eltern sei das Leben in der europäischen Großstadt noch immer fremd.

    „Sie tragen jeden Tag drei Masken“

    Der Psychologe kann die Zweifel und Unsicherheit junger Deutsch-Türken gut verstehen: „Diese jungen Menschen haben keine Identität. Sie tragen jeden Tag drei Masken.“ Wenn sie morgens zur Schule gingen, seien sie deutsch, mittags in der Moschee muslimisch und abends zu Hause bei ihren Eltern seien sie schließlich anatolisch. „Viele von ihnen haben keine wirkliche Heimat.“

    Die juristische Auseinandersetzung mit der Frage der doppelten Staatsbürgerschaft ist mindestens so kompliziert wie die psychologische Betrachtung. Sefa hat den deutschen Pass vor dem Jahr 2000 erhalten. Nach der aktuellen Gesetzeslage darf er beide Staatsangehörigkeiten behalten.

    Doch viele seiner Freunde, die den Doppelpass erst später erhielten, stehen nun vor einem Problem. Sie müssen sich spätestens bis zum 23. Lebensjahr für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden – Folge des Optionsmodells, das in der Regierung unter Gerhard Schröder (SPD) beschlossen wurde.

    Spagat zwischen Familie und Gesellschaft

    Es ist ein Balanceakt zwischen Vorurteilen und Anforderungen, den junge Deutsch-Türken meistern müssen. Weder von der deutschen Gesellschaft noch von der eigenen Familie fühlen sie sich verstanden. Dabei wollen sie nur ein ganz normales Leben in Berlin führen und eigene Familien gründen. „Wenn wir später Väter sind“, sagt Ayhan, „dann werden wir unseren Kindern mehr Freiheiten geben.“

    Sefa nickt zustimmend. Die starre Rollenverteilung zwischen Mutter und Vater, wie sie in vielen türkischen Familien gepflegt wird, sehen die Männer kritisch. „Was ist so schlimm daran, wenn die Frau arbeiten geht?“, fragt der 19-jährige Mohamed. Viele Männer würden sich in ihrer Ehre verletzt fühlen, erklärt Sefa, dabei spiele die Arbeitsteilung im Haushalt gar keine entscheidende Rolle.

    Im Februar beschwor der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan in Düsseldorf vor rund 10.000 seiner Landsleute die Gefahren der Assimilation: „Keiner hat das Recht, uns von unserer Kultur und Identität zu trennen.“ Doch genau das fehlt Sefa von klein auf: eine eigene Identität.

    EPD/mcz

    via Integration: „In der Türkei der Deutsche, in Deutschland der Türke“ – Nachrichten Politik – Deutschland – WELT ONLINE.

  • Erdogan mahnt Gaddafi

    Erdogan mahnt Gaddafi

    Ankara – Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan hat den libyschen Machthaber Muammar al-Gaddafi am Dienstag zum unverzüglichen Rücktritt aufgefordert – eine deutliche Verschärfung des Tons gegenüber Tripolis. Erdogan sagte am Dienstag, Gaddafi habe die Forderungen seines Volks nach Veränderungen ignoriert und stattdessen ‚Blut, Tränen und Zwang‘ über sein Volk gebracht. Die Türkei, das einzige muslimische Mitglied der Nato, hatte die westlichen Angriffe auf Ziele in Libyen anfangs kritisiert. Inzwischen beteiligt sich Ankara unter anderem an der Kontrolle des Flugverbots in Libyen. AFP

    via Erdogan mahnt Gaddafi – Service – sueddeutsche.de.

  • Die Türkei boomt -Österreich profitiert

    Die Türkei boomt -Österreich profitiert

    Der Außenhandel Österreichs mit der Türkei hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Allen politischen und sozialen Problemen zum Trotz gedeihen die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern prächtig. Immer mehr österreichischen Unternehmen gelingt es, auf dem 70-Millionen-Einwohner-Markt Fuß zu fassen.

    Die österreichischen Exporte in die Türkei haben im Jahr 2010 erstmals die Milliardengrenze überschritten und der Boom geht weiter. „In den ersten beiden Monaten dieses Jahres ist das Handelsvolumen mit der Türkei wieder um 30 Prozent gestiegen“, sagte Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl gestern im Rahmen des Österreichisch -Türkischen Wirtschaftsforums. Die türkische Wirtschaft legte im Jahr 2010 um 8,9 Prozent zu; heuer sollen es bis zu 5,0 Prozent sein -Wachstumsraten, von denen Westeuropa nur träumen kann. Das Interesse heimischer Unternehmen an dem umstrittenen EU-Beitrittskandidatenland ist groß. Österreichische Big Player wie OMV, Verbund und Voest alpine sind längst vor Ort. Expansionspläne hegt u .a. Schrack Seconet, die bereits ein Verbindungsbüro in der Türkei hat und die Gründung einer Tochterfirma in Betracht zieht. Andritz Hydro will seine Mitarbeiterzahl in der Türkei von 200 auf 300 Personen aufstocken und harrt der Entscheidungen bezüglich des Ilisu-Staudamms. 16

    via Die Türkei boomt -Österreich profitiert.

  • Civil Academy vergibt wieder Stipendien für junge Ehrenamtliche

    Civil Academy vergibt wieder Stipendien für junge Ehrenamtliche

     

    Civil Academy vergibt wieder Stipendien für junge Ehrenamtliche  
    
    
    
    
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    
    
    bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr vergibt die Civil Academy 24 Stipendien für das Trainingsprogramm unter dem Motto "Ideen lernen laufen" für junge Ehrenamtliche!
    
    
    Die Bewerbungsphase startet jetzt!
    
    
    Zum insgesamt 13. Mal findet nun schon das Trainingsprogramm im Projektmanagement, Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit für junge Ehrenamtliche statt. Bewerben können sich ehrenamtlich Engagierte zwischen 18 und 27 Jahren mit kleinen und großen Projektideen. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns dabei unterstützen, die Ausschreibung vielen Engagierten zugänglich zu machen oder sie darauf hinzuweisen.
    
    
    Sie helfen uns sehr, wenn Sie unsere aktuelle Ausschreibung oder eine Meldung auf Ihrer Website oder in Ihrem Newsletter veröffentlichen. Im Anhang dieser E-Mail erhalten Sie alle erforderlichen Informationen sowie eine Mustermeldung, die Sie gerne verwenden können. Haben Sie eine unserer früheren Ausschreibungen bereits auf Ihre Website gesetzt, dann brauchen Sie lediglich den Bewerbungsschluss und die Seminardaten der drei Wochenenden auszutauschen. Wir danken Ihnen auch diesmal für Ihre Unterstützung!
    
    
    Falls Sie noch Rückfragen haben, Fotos für Ihre Website, gedruckte Flyer oder unser ausführliches Magazin wünschen, können Sie mich gerne kontaktieren: civil-academy@deutscher-verein.de<mailto:civil-academy@deutscher-verein.de>.
    
    
    Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website www.civil-academy.de<http://www.civil-academy.de/>.
    Für eine kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr verbunden!
    
    
    Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung und verbleiben mit freundlichen Grüßen
    Arline Rave
    Projektteam  _____
    Projektbüro "Civil Academy"
    c/o Deutscher Verein
    Michaelkirchstr. 17/18
    10179 Berlin
    Telefon: +49 (030) 62 980 - 106
    Fax +49 (030) 62980 -151
    E-mail: civil-academy@deutscher-verein.de<mailto:civil-academy@deutscher-verein.de>
    Internet: www.civil-academy.de<http://www.civil-academy.de>

     

  • 4. Juli 2011  Düsseldorf, Tagung: „Muslima in der Arbeitswelt“

    4. Juli 2011 Düsseldorf, Tagung: „Muslima in der Arbeitswelt“

     
    Am 4. Juli 2011 findet in Düsseldorf die Tagung „Muslima in der Arbeitswelt – Zwischen Potenzial und Ausgrenzung“ statt.

    Viele muslimische Frauen sind gut ausgebildet, wollen mitreden und mitgestalten. Dennoch wird ihnen der gleichberechtigte Zugang zu Bildung, Arbeitsmarkt sowie das Mitspracherecht in der Gesellschaft verwehrt. Dabei müssen sich Muslima und solche, die dafür gehalten werden, sowohl mit der alltäglichen Stigmatisierung als „Fremde“ auseinandersetzen als auch mit Formen struktureller Diskriminierung.

    Die Tagung „Muslima in der Arbeitswelt – Zwischen Potenzial und Ausgrenzung“ bietet einen Rahmen um Formen des anti-muslimischen Rassismus und damit einhergehende Diskriminierungserfahrungen von muslimischen Frauen zu thematisieren und Strategien dagegen zu entwickeln.

    Einführung durch die Frau Zülfiye Kaykın, Staatssekretärin für Integration beim Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW

    ReferentInnen:

    • Prof. Dr. Dorothee Frings (Hochschule Niederrhein, Verfasserin der Rechtswissen-schaftliche Expertise „Diskriminierung aufgrund der islamischen Religions-zugehörigkeit im Kontext Arbeitsleben – Erkenntnisse, Fragen und Handlungs-empfehlungen“ im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes)
    • Mario Peucker (wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Melbourne, National center of Excellence for Islamic Studies) Verfasser der Sozialwissenschaftlichen Expertise „Diskriminierung aufgrund der islamischen Religionszugehörigkeit im Kontext Arbeitsleben – Erkenntnisse, Fragen und Handlungsempfehlungen“
    • Nina Mühe (wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder)  Verfasserin der Studie „Muslims in Berlin“ im Rahmen der Studie „Muslims in Europe“ des Open Society Institutes
    • Yasemin Shooman (Zentrum für Antisemitismusforschung, Berlin) mit den Arbeitsschwerpunkten u.a.: Antimuslimischer Rassismus/Islamfeindlichkeit -Zusage

    Podium:

    • Arif Ünal (Sprecher für Integrationspolitik der Grünen Landtagsfraktion NRW)
    • Andreas Lipsch (Interkultureller Beauftragter der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen Nassau, Frankfurt/M)
    • Bernhard von Grünberg (Integrationspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion) -angefragt
    • Esma May (Deutsch-Türkisches Forum der CDU)
    • Maryam Birgitte Weiß (Aktionsbündnis muslimischer Frauen)-angefragt
    • Daniel Weber (Kompetenzzentrum Interkulturelle Kompetenz des DGB-Bildungswerkes)

    Moderation: Irma Lababidi (Dipl. Soz. Wiss, Interkulturelle Trainerin, Ausbildungs- und Job-Coach)

     

    Die Veranstaltung findet statt am 4.Juli um 10 Uhr im DGB-Haus Friedrich-Ebert-Str. 34-38 40210 Düsseldorf

     

    Veranstalter:

    Integrationsagentur, Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e. V.

    Integrationsagenturen – Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit von

    AntiDiskriminierungsbüro Köln, Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V.

    Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V.

    In Kooperation mit der Heinrich-Böll-Stiftung NRW und Open Society Justice Initiative (OSJI)

    Anmeldungen sind bereits jetzt unter potenzial@nrwgegendiskriminierung.de möglich.

    Das Programm finden Sie in den nächsten Wochen unter

     

  • Neue Integrationskurse ab dem 2.5.2011 in Köln

    Neue Integrationskurse ab dem 2.5.2011 in Köln

     

    Neue Integrationskurse

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

     

    wir haben noch Plätze in unseren Integrationskursen frei!!

    Wir bieten spezielle Integrationskurse für Frauen sowie Integrationskurse mit Alphabetisierung an. Zu allen Kursen gibt es kursbegleitende Kinderbetreuung für Kinder von 3 Monaten bis 3 Jahren durch qualifizierte Betreuerinnen. Die Kurszeiten sind insbesondere an den Bedürfnissen von Müttern orientiert.

     

    Neuer Kurs ab Basis 1 für Frauen

    Kursbeginn:               02.05.2011

    Unterrichtszeiten:     Mo. – Fr. von 09:00 bis 12:15 Uhr (20 Wochenstunden)

     

    Wir haben außerdem laufende Integrationskurse für Frauen auf allen Niveaustufen.

     

    Neu im BFmF e.V.: Allgemeiner Integrationskurs für Männer und Frauen

    Kursbeginn:               02.05.2011

    Unterrichtszeiten:     Mo. – Do. von 17:00 bis 20:15 Uhr (16 Wochenstunden)

    Die Unterrichtszeiten sind insbesondere für Berufstätige günstig!

    Zu diesem Kurs gibt es keine Kinderbetreuung!

     

    Anmeldung, Beratung und kostenloser Einstufungstest nach vorheriger Terminabsprache. (Tel.: 0221-800 121 0)

    Weitere Infos zu unseren Kurs- und Beratungsangeboten finden Sie auch unter

    www.bfmf-koeln.de

     

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Beate Mohammad

     

    Integratioskurse/DaF

    BFmF e.V.

    Liebigstr. 120b

    50823 Köln

     

    Tel. 0221-800 121 0

    Fax 0221-800 121 28

    Bildungswerke zertifiziert

    nach ArtSet – LQW

    www.bfmf-koeln.de