Kategorie: Armenierfrage

  • Interkulturelle Begegnung auf den Spuren armenisch-deutsch-griechisch-türkischer Beziehungsgeschichten • Berlin, 22.-27.Oktober 2011

    Interkulturelle Begegnung auf den Spuren armenisch-deutsch-griechisch-türkischer Beziehungsgeschichten • Berlin, 22.-27.Oktober 2011

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    Interkulturelle Begegnung auf den Spuren armenisch-deutsch-griechisch-türkischer Beziehungsgeschichten • Berlin, 22.-27.Oktober 2011

    Armenier, Deutsche, Griechen, Türken: In unserer Einwanderungsgesellschaft gibt es vielfältige Geschichten, denen Menschen sich zugehörig fühlen. Die Geschichten sind miteinander verwo- ben, sie erzählen von guten und schlechten Zeiten, von guten und schlechten Beziehungen.
    Das Programm „Erinnerung – Konflikt – (An-)Erkennung“ bietet die Möglich-keit, sich auf diese Beziehungsgeschich-ten einzulassen. Wir laden in Deutschland lebende Angehörige der vier Kollektive ein, mehr übereinander zu lernen und zu diskutieren, wie die unterschiedlichen Erinnerungen,
    besonders die verschiedenen Perspek- tiven auf Konflikte, Dominanz-, Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen, die Beziehungen in der Gegenwart beeinflussen.
    In Berlin haben die Beziehungsge- schichten viele Spuren hinterlassen. Wir wollen den Spuren der gemeinsamen Geschichte nachgehen und uns dabei auf eine Ausein andersetzung mit den Selbst- und Fremdwahrnehmungen einlassen: bei Exkursionen, Vorträgen, Diskussionen, biografischen Workshops – und im informellen Austausch!
    Der Teilnahmebeitrag (€ 100,- / erm. € 80,-) umfasst Unterkunft und Verpflegung. Fahrtkosten können erstattet werden. Infos und Anmeldung: www.asf-ev.de/de/ueber-uns/interkulturalitaet.html oder E-Mail an: stegen@asf-ev.de

     

  • Türken gegen Armenier – Der erste Völkermord des 20. Jahrhunderts

    Türken gegen Armenier – Der erste Völkermord des 20. Jahrhunderts

    Im Ersten Weltkrieg wurden zwischen 1915 und 1917 mehr als eine Million Armenier von den türkischen Streitkräften ermordet. Zum 90. Jahrestag des Genozids stellt sich die Frage: Warum wird noch immer über dieses dunkle Kapitel geschwiegen?

    Die Dokumentation greift auf die Berichte von damals im Osmanischen Reich stationierten westlichen Diplomaten zurück: Walter Rössler, deutscher Konsul in Alep, Leslie Davis, amerikanischer Konsul in Kharput, Konrad von Wangenheim, deutscher Botschafter in Konstantinopel, Henri Morgenthau, amerikanischer Botschafter in Konstantinopel und Wolf Metternich, Wangenheims Nachfolger in Konstantinopel. Diese bemerkenswerten Zeugnisse geben Aufschluss über die Geschichte des Völkermords in Armenien, über seine Methoden sowie über Wege und Ziele der Deportationen. Weitere Quellen des Films sind Zeugenberichte von Überlebenden, die seit Jahren von der Diaspora gesammelt wurden, sowie Dokumente aus den Archiven der osmanischen Behörden, in denen die Motive und die vom Triumvirat Enver, Talaat und Djemal Pascha ergriffenen Maßnahmen erläutert werden.

    Am 24. April 1915 besiegelte die nationalistische Jungtürken-Regierung des Osmanischen Reichs das Schicksal der Armenier in Anatolien. Mehr als 600 hoch angesehene Persönlichkeiten und Intellektuelle wurden damals bei einer Razzia in Konstantinopel verhaftet. Die Türkei, die im Ersten Weltkrieg Partei für Deutschland und Österreich-Ungarn ergriffen hatte, beschuldigte die Armenier, mit Russland gegen sie zu paktieren. Mehr als eine Million Armenier fielen zwischen 1915 und 1916 Verschleppungen und Massakern zum Opfer.

    Zum besseren Verständnis der Hintergründe und Zusammenhänge des Völkermordes an den Armeniern analysiert der Film die bereits in den vorangegangenen Jahrzehnten verübten Massaker sowie die geopolitischen Rahmenbedingungen des Genozids. Bereits kurz nach der Machtübernahme des Triumvirats der Jungtürken im Jahr 1915 wurden die ersten Deportationen organisiert. Keine der ausländischen Großmächte reagierte. Der Weltkrieg tobte, und die türkische Regierung konnte ihre Politik in völliger Straffreiheit fortführen.

    Am 30. Oktober 1918 unterzeichnete die besiegte Türkei einen Waffenstillstand mit den Alliierten. Die führenden Jungtürken des Komitees Einheit und Fortschritt flohen oder wurden verhaftet. Die neue osmanische Regierung strengte einen Prozess gegen sie an, dessen Urteilsspruch am 5. Juli 1919 auf persönliche, der juristischen Person der Partei Einheit und Fortschritt zuzuschreibende Verbrechen schloss. Der am 10. August 1920 unterzeichnete Vertrag von Sèvres hätte Armenien die Unabhängigkeit zuerkannt, wurde jedoch nie ratifiziert.

    1923 gründete Mustafa Kemal die neue Türkische Republik, die mit dem Vertrag von Lausanne anerkannt wurde. Die Armenien-Frage wurde damit begraben.

    via Türken gegen Armenier – Der erste Völkermord des 20. Jahrhunderts – ARTE.

    Ermeni Soykırımı : 20. Yüzyılın İlk Soykırımı from Nor Zartonk on Vimeo.

  • Medien in der Türkei: Wieviel Religion darf sein?

    Medien in der Türkei: Wieviel Religion darf sein?

    Miyase Ilknur

    Foto: Google

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    Medien in der Türkei: Wieviel Religion darf sein?

    Von Thomas Klatt

    Erstellt 16.05.2011 – 12:19

    Die Armenier hätten immer schon im osmanischen Reich ihre eigenen Zeitungen gehabt, gibt sich der Journalist Patros Estukyan selbstbewusst. Also sei es nur konsequent, dass es auch in der türkischen Republik weiterhin eine eigenständige Zeitung der christlich-armenischen Minderheit gebe. Estukyan ist Redakteur der armenischen Wochenzeitung AGOS, die Furche. Sie wurde 1996 gegründet. AGOS erlangte traurige Berühmtheit, als deren Gründer, Herausgeber und erster Chefredakteur Hrant Dink am 19. Januar 2007 vor dem Gebäude seiner Istanbuler Redaktion erschossen wurde.

    (…)

     

    Keine Pressekonferenz mehr am Freitag

     

    Redakteurin Miyase Ilknur von der sozialistisch orientierten Tageszeitung Cumhuriyet in Istanbul beklagt dagegen die wachsende Bedeutung der Religion in der türkischen Öffentlichkeit. Seitdem die islamistische AKP-Regierung vor gut neun Jahren an die Macht kam, sei die Zurschaustellung des persönlichen Glaubens Mode geworden.

    (…)

     

    Warum nicht aramäisch-syrisches Radio?

    In Mardin rund tausend Kilometer weiter östlich sieht das der syrisch-orthodoxe Pater Gabriel Akyüz nicht so düster. Er glaubt an die Demokratie und daran, dass sich auch die islamistische AKP nach ihrem erneuten Wahlsieg an die türkisch-demokatischen Rechtsnormen hält. Vor hundert Jahren waren im Tur Abdin nahe zur syrischen Grenze noch 70 Prozent der Bevölkerung christlich. Heute umfasst seine Gemeinde gerade einmal 80 Familien mit rund 400 Gemeindemitgliedern.

     

    (…)

     

    Quelle:

     

     

  • Die Armenierfrage in der Türkei

    Die Armenierfrage in der Türkei

    Schriftenreihe (Bd. 1130)

    Die Armenierfrage in der Türkei

     

     

     

    Autor Sibylle Thelen
    Seiten 94
    Erscheinungsdatum 04.05.2011
    Erscheinungsort Bonn
    Bestellnummer 1130
    Bereitstellungs-
    pauschale
    4,50 EUR

     

    Inhalt
    Die Auseinandersetzung um die Vertreibung und Ermordung der armenischen Bevölkerung im Ersten Weltkrieg beschäftigt die türkische Vergangenheitspolitik. In jüngster Zeit ist ein Prozess in Gang gekommen, in dem es zunächst um die Akzeptanz der Befindlichkeiten in Armenien und der Türkei geht und in dessen Verlauf eine Annäherung denkbar erscheint. Auf dem Weg in die Zukunft, so die Autorin, seien alle Demokratien, also auch die Türkei, mit der Frage konfrontiert, wie sie mit ihrer Vergangenheit umgehen. Wenn Geschichte nicht nur verkündet, sondern auch von Menschen verstanden und akzeptiert werde, könnten auch ihre leidvollen und schuldbehafteten Elemente einen Platz im kollektiven Selbstverständnis erhalten.
  • Der armenische Nationalismus und der Krieg um Berg-Karabach

    Der armenische Nationalismus und der Krieg um Berg-Karabach

    Foto: Vahe Avetian

    Der armenische Nationalismus und der Krieg um Berg-Karabach

    Ein armenischer Intellektueller setzt sich gegen die internationale Anerkennung des Genozids an den Armeniern ein und bittet Aserbaidschaner um Verzeihung wegen ihrer Leiden im Krieg um Berg-Karabach und wegen der Pogrome in Chodschaly.

     

    Warum eigentlich?

    Was sind die Hintergrnde fr eine solch ungewöhnliche Haltung eines Zeitzeugen?

     

    Um diese und andere brisante Fragen im Kontext des Konfliktes um Berg-Karabach

    soll es bei dem Treffen mit

    Vahe Avetian,

    dem im Exil lebenden Schriftsteller, Publizist, Politiker, Mitbegründer der armenischen Unabhängigkeitsarmee und der Republikanischen Partei gehen. Im Mittelpunkt der öffentlichen Vortrags- und Diskussionsveranstaltung werden zwei Problemkreise stehen:

     

    Der armenische Nationalismus und der Berg-Karabach-Konflikt

    Zivilgesellschaftliche Friedensinitiativen in Aserbaidschan und in Armenien: Utopie oder reale Chancen?

     

    Die Veranstaltung findet am 13. Mai 2011 von 14:30 bis 16:00 Uhr statt.

    Veranstaltungsort:

    WeiberWirtschaft eG
    Anklamer Str. 38
    10115 Berlin

    Veranstalter:

    Internationaler Kultur- und Wissenschaftsverein EuroKaukAsia e.V.

    Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

    Kontakt:

    Per E-mail:

    eurokaukasia@t-online.de

    Per Telefon:

    0172-844 79 54 (Prof. Dr. Eva-Maria Auch)

    0173-735 19 91 (Dr. Rasim Mirzayev)

     

    Mehr Infos ber Vahe Avetian sowie ber EuroKaukAsia e.V. unter:

    www.eurokaukasia.de

     

     

     

     

     

     

    Vahe Avetian Schriftsteller, Menschenrechtler, Friedensinitiator und Kritiker des armenischen Nationalismus.

    Geb. am 23. 08.1962 in Erivan/Armenien.

    1984 – absolvierte er die Landwirtschaftliche Akademie in Erivan.

    1984 –1987: Tätigkeit als Veterinär in Armenien und in verschiedenen Republiken der ehemaligen UdSSR.

    Seit 1988 ist V. Avetian aktiver Politiker, u.a. in den Reihen der armenischen Unabhängigkeitsarmee und als Mitbegründer der Republikanischen Partei Armeniens.

    1992 trat er aus beiden Strukturen aus.

    Seit 1992 lebt er im Exil in Schweden.

    1996 reiste er zu einer Leserreise in die USA, wo er auf Betreiben der armenischen radikal-nationalistischen Partei (ARF) Daschnakzutjun in Los Angeles wegen Verleumdung angeklagt wurde, nachdem er es bei einer Versammlung in Los-Angeles gewagt hatte, die Politik dieser Partei öffentlich zu kritisieren. In den USA studierende junge Armenier sammelten Geld und befreiten ihn gegen Kaution aus dem Gefängnis. Nach 2 Jahren musste das Gericht ihn frei sprechen.

     

    Später, als das amerikanische Parlament einen Gesetzentwurf über die Anerkennung des armenischen Genozids von 1915 erörtern wollte, wendete er sich in einem offenen Brief an Präsident Barack Obama. Darin warnte er die amerikanische Regierung vor einer Anerkennung des Genozids und bezeichnete diesen Schritt als einen großen Fehler, der tragische Folgen für das armenische Volk mit sich bringen könnte, da damit auch der armenische Terrorismus sanktioniert werden würde.

     

    V. Avetian ist aktiv im öffentlichen und politischen Leben Schwedens.

    Als Mitglied der Zentrum-Partei Schwedens kandidierte er 2002 und 2010 zu den Parlamentswahlen.

    Er ist Mitbegründer einiger Organisationen, wie der Liga der europäischen Ombudsmänner,  „3K- Kreativ“, „Kultur, Kraft“, „Galeri Bunker“, „Policy Forum Armenia“,   „Union of Exiled Armenian Writers and Intellectuals“.

    Darüber hinaus ist er Herausgeber zweier Internet-Zeitschriften: „Armee der Unabhängigkeit“ und „Malmvegen“.

    Er veröffentlichte bisher 8 Bücher und beherrscht folgende Sprachen: Armenisch, Russisch, Englisch, Schwedisch.

     

  • DAS GERICHT ERSTER INSTANZ  DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Erste Kammer)

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Erste Kammer)

    BESCHLUSS DES GERICHTS (Erste Kammer)

    17. Dezember 2003(1)

     

    Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft – Offensichtliche Unbegründetheit der Klage“

    In der Rechtssache T-346/03

     

    Grégoire Krikorian, wohnhaft in Bouc-Bel-Air (Frankreich),

    Suzanne Krikorian, wohnhaft in Bouc-Bel-Air,

    Euro-Arménie ASBL mit Sitz in Marseille (Frankreich),

     

    Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Krikorian,

    Kläger,

    gegen

     

    Europäisches Parlament, vertreten durch R. Passos und A. Baas als Bevollmächtigte,

    Zustellungsanschrift in Luxemburg,

     

    Rat der Europäischen Union, vertreten durch S. Kyriakopoulou und G. Marhic als Bevollmächtigte,

     

    und

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch F. Dintilhac und C. Ladenburger als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

    Beklagte,

     

    wegen Antrags auf Ersatz des immateriellen Schadens, den die Kläger angeblich insbesondere dadurch erlitten haben, dass der Türkischen Republik der Kandidatenstatus für den Beitritt zur Europäischen Union zuerkannt wurde,

    erlässt

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ

    DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Erste Kammer)

     

    unter Mitwirkung des Präsidenten B. Vesterdorf sowie der Richter P. Mengozzi und der Richterin

     

    E. Martins Ribeiro,

    Kanzler: H. Jung,

    folgenden

     

    Beschluss

    Dem Rechtsstreit zugrunde liegender Sachverhalt und Verfahren

     

    1. Mit Klageschrift, die am 9. Oktober 2003 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, haben die Kläger die vorliegende Schadensersatzklage erhoben, mit der sie Ersatz des Schadens verlangen, der ihnen angeblich insbesondere dadurch entstanden ist, dass der Türkischen Republik der Kandidatenstatus für den Beitritt zur Europäischen Union zuerkannt worden sei, obwohl dieser Staat es abgelehnt habe, den 1915 an den in der Türkei lebenden Armeniern begangenen Völkermord anzuerkennen.

     

     

     

     

     

    -2-

    1. Die Kläger beantragen,

     

    • die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Juni 1987 zu einer politischen Lösung der armenischen Frage (ABl. C 190, S. 119, im Folgenden: Entschließung von 1987) für rechtsverbindlich gegenüber der Europäischen Gemeinschaft zu erklären;
    • festzustellen, dass die Beklagten das Gemeinschaftsrecht in hinreichend qualifizierter Weise zum Schaden der Kläger verletzt haben;
    • die Beklagten zu verurteilen, an jeden der Kläger einen Betrag von einem Euro als Schadensersatz zu zahlen;
    • den Beklagten die Kosten aufzuerlegen, die mit 30 000 Euro zuzüglich Zinsen veranschlagt werden.

     

    1. Mit besonderem Schriftsatz, der am 9. Oktober 2003 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, haben die Kläger einen Antrag auf einstweilige Anordnung eingereicht, der darauf abzielt, dass die beklagten Organe das Verfahren zur Prüfung der Kandidatur der Türkischen Republik für den Beitritt zur Europäischen Union aussetzen und die Wiederaufnahme dieses Verfahrens von der vorherigen Anerkennung des erwähnten Völkermordes durch diesen Staat abhängig machen.

     

    Entscheidungsgründe

    Vorbringen der Parteien

     

    1. Nach Ansicht der Kläger besteht der erste haftungsbegründende Umstand für die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft darin, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung am 10. und 11. Dezember 1999 in Helsinki (Finnland) der Türkischen Republik offiziell den Kandidatenstatus für den Beitritt zur Europäischen Union zuerkannt habe, ohne diesen Beitritt von der vorherigen Anerkennung des erwähnten Völkermordes durch diesen Staat abhängig zu machen.

     

    Die Kläger weisen außerdem darauf hin, dass die Türkische Republik von einer

    Beitrittspartnerschaft profitiere, die eine beträchtliche Unterstützung vorsehe, wodurch

    sich dieser Staat unwiderruflich auf den Weg zum Beitritt begeben könne. Sie beziehen

    sich insoweit auf mehrere Dokumente, darunter die Verordnung (EG) Nr. 390/2001 des

    Rates vom 26. Februar 2001 über die Hilfe für die Türkei im Rahmen der

    Heranführungsstrategie und insbesondere über die Errichtung einer Beitrittspartnerschaft

    (ABl. L 58, S. 1), die Verordnung (EG) Nr. 2500/2001 des Rates vom 17. Dezember 2001

    über die finanzielle Heranführungshilfe für die Türkei und zur Änderung der Verordnungen

    (EWG) Nr. 3906/89, (EG) Nr. 1267/1999, (EG) Nr. 1268/1999 und (EG) Nr. 555/2000 (ABl.

    L 342, S. 1) und den Beschluss 2001/235/EG des Rates vom 8. März 2001 über die

    Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft für die

    Türkische Republik (ABl. L 85, S. 13).

     

    1. Aus diesem Grund hätten die beklagten Organe in eklatanter Weise gegen die Entschließung von 1987 verstoßen. Das Parlament habe mit dieser Entschließung erklärt, dass die Weigerung der türkischen Regierung, den erwähnten Völkermord anzuerkennen, ein unüberwindliches Hindernis für die Prüfung eines möglichen Beitritts der Türkischen Republik zur Europäischen Union darstelle.

     

    1. Nach Ansicht der Kläger stellt die Entschließung von 1987 einen Rechtsakt dar, der in gleicher Weise wie die Empfehlungen und Stellungnahmen Rechtswirkungen entfalten könne (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-322/88, Grimaldi, Slg. 1989, 4407). Im vorliegenden Fall entfalte die Entschließung von 1987 Rechtswirkungen oder sei dazu bestimmt, Rechtswirkungen zu entfalten, die über den Rahmen der internen Arbeitsorganisation des Parlaments hinausgingen

     

     

    -3-

     

    (Urteil des Gerichts vom 2. Oktober 2001 in den Rechtssachen T-222/99, T-327/99 und

    T-329/99, Martinez u. a./Parlament, Slg. 2001, II-2823). Denn mit dieser Entschließung

    habe das Parlament öffentlich eine besondere Beitrittsbedingung für die Türkische

    Republik aufstellen wollen, die in der vorherigen Anerkennung des genannten

    Völkermordes bestehe. Die in der Entschließung gebrauchten Formulierungen ließen im

    Übrigen keinerlei Zweifel an der Absicht des Gemeinschaftsorgans.

     

    1. Die Kläger erinnern in dieser Hinsicht daran, dass das Parlament mit dem Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte am 1. Juli 1987 aufgrund des inzwischen aufgehobenen Artikels 237 EWG-Vertrag die Befugnis gehabt habe, sich dem Beitritt der Türkischen Republik zu widersetzen, und dass sich das Erfordernis einer zustimmenden Stellungnahme des Parlaments nunmehr aus Artikel 49 des Vertrages über die Europäische Union ergebe. Sie heben hervor, dass die Entschließung von 1987 nach diesem Datum, nämlich am 20. Juli 1987, veröffentlicht worden und so zu ihrer Kenntnis gelangt sei.

     

    1. Infolgedessen habe die Entschließung von 1987 bei ihnen ein berechtigtes Vertrauen darauf, dass das Parlament gegebenenfalls von seinem Vetorecht hinsichtlich des Beitritts der Türkischen Republik Gebrauch mache, oder, allgemeiner gesagt, darauf entstehen lassen, dass sich dieses Organ der Prüfung der Kandidatur der Türkischen Republik widersetzen werde, solange diese den fraglichen Völkermord nicht anerkannt habe. Die oben in Randnummer 4 genannten Umstände stellten eine Verletzung dieses berechtigten Vertrauens dar.

     

    1. Die Kläger meinen deshalb, da sich die Gemeinschaft eine Verhaltens- und Erfolgspflicht auferlegt habe, genüge die bloße Feststellung eines Verstoßes gegen die Vorgaben der Entschließung von 1987, um eine hinreichend qualifizierte Verletzung des Gemeinschaftsrechts nachzuweisen.

     

    1. Die Kläger berufen sich außerdem auf einen Verstoß gegen mehrere Grundrechte, insbesondere das Recht darauf, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erleiden, und das Recht auf Achtung des Privatlebens, die in Artikel 3 und 8 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert seien.

     

    1. Schließlich machen die Kläger geltend, dass sie als Mitglieder der armenischen Gemeinschaft und als Nachkommen von Überlebenden des fraglichen Völkermordes einen immateriellen Schaden erlitten.

     

    1. Insoweit tragen sie vor, dass das Verhalten der beklagten Organe eine Verletzung ihrer Würde darstelle, berücksichtige man die Tatsache, dass die Erinnerung an die Opfer des genannten Völkermordes und die Sorge um die historische Wahrheit integraler Bestandteil der Würde aller Armenier seien. Da dieser Völkermord integraler Bestandteil der Geschichte und Identität des armenischen Volkes sei, sei die Identität der Kläger selbst in irreparabler Weise durch das Verhalten der beklagten Organe beeinträchtigt. Schließlich führe es zu einer Marginalisierung und einem Inferioritätsgefühl in der armenischen Gemeinschaft, wenn die Realität des genannten Völkermordes in Frage gestellt werde. So bewirke die Haltung der Türkischen Republik eine Ächtung der Kläger, da sie als Opfer zweiter Klasse angesehen würden. Diese Umstände hätten zur Folge, dass die Kläger von einem tiefen Ungerechtigkeitsgefühl erfüllt seien, das sie auch daran hindere, ihre Trauer ausreichend zu verarbeiten.

     

     

     

    -4-

    Würdigung durch das Gericht

     

     

    1. Nach Artikel 111 seiner Verfahrensordnung kann das Gericht, wenn einer Klage offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt, ohne Fortsetzung des Verfahrens durch Beschluss entscheiden, der mit Gründen zu versehen ist. Das Gericht sieht sich in Anbetracht der Klageschrift in der Lage, über die Begründetheit der vorliegenden Klage zu entscheiden, ohne die beklagten Organe anzuhören und ohne die mündliche Verhandlung zu eröffnen.

     

    1. Nach ständiger Rechtsprechung hängt die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft im Sinne von Artikel 288 Absatz 2 EG davon ab, dass eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich die Rechtswidrigkeit des den Organen vorgeworfenen Verhaltens, das tatsächliche Vorliegen eines Schadens und das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden (Urteil des Gerichtshofes vom 29. September 1982 in der Rechtssache 26/81, Oleifici Mediterranei/EWG, Slg. 1982, 3057, Randnr. 16; Urteile des Gerichts vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache T-175/94, International Procurement Services/Kommission, Slg. 1996, II-729, Randnr. 44, vom 16. Oktober 1996 in der Rechtssache T-336/94, Efisol/Kommission, Slg. 1996, II-1343, Randnr. 30, und vom 11. Juli 1997 in der Rechtssache T-267/94, Oleifici Italiani/Kommission, Slg. 1997, II-1239, Randnr. 20).

     

    1. Sobald eine dieser Voraussetzungen nicht vorliegt, ist die Klage in vollem Umfang abzuweisen, ohne dass die übrigen Voraussetzungen für die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft geprüft zu werden brauchten (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-104/97 P, Atlanta/Europäische Gemeinschaft, Slg. 1999, I-6983, Randnr. 65).

     

    1. Im vorliegenden Fall führen die Kläger im Wesentlichen zwei Umstände an, die die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft auslösen könnten, nämlich zum einen, dass der Türkischen Republik vom Europäischen Rat von Helsinki am 10. und 11. Dezember 1999 der Kandidatenstatus für den Beitritt zur Europäischen Union zuerkannt worden sei, und zum anderen, dass dieser Staat von einer Beitrittspartnerschaft mit der Europäischen Union profitiere.

     

    1. Was die Zuerkennung des Kandidatenstatus für den Beitritt zur Europäischen Union an die Türkische Republik angeht, so ist festzustellen, dass sie sich aus einer Handlung des Europäischen Rates ergibt, der kein Gemeinschaftsorgan im Sinne von Artikel 7 EG ist. Wie oben unter Randnummer 14 ausgeführt, kann jedoch nur das Verhalten eines Gemeinschaftsorgans die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft auslösen. Unter diesen Umständen ist das Argument zurückzuweisen, dass die Zuerkennung des Kandidatenstatus für den Beitritt zur Europäischen Union an die Türkische Republik dazu angetan sei, die Haftung der Gemeinschaft auszulösen.

     

    1. Was den Umstand betrifft, dass die Türkische Republik von einer Beitrittspartnerschaft zur Europäischen Union profitiert, so stützen sich die Kläger auf die These, dass das Verhalten der beklagten Organe rechtswidrig sei, weil es gegen die Entschließung von 1987 verstoße.

     

    1. Dazu genügt die Feststellung, dass die Entschließung von 1987 ein Dokument ist, das rein politische Erklärungen enthält, die jederzeit vom Parlament geändert werden können. Aus diesem Grund kann sie nicht gegenüber ihrem Verfasser und erst recht nicht gegenüber den anderen beklagten Organen verbindliche Rechtswirkungen entfalten.

     

     

     

    -5-

     

    1. Diese Schlussfolgerung genügt auch, um das Argument zurückzuweisen, dass die Entschließung von 1987 bei den Klägern ein berechtigtes Vertrauen darauf habe entstehen lassen können, dass sich die Organe nach dem Inhalt dieser Entschließung richten würden (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1985 in den Rechtssachen 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, Salerno u. a./Kommission und Rat, Slg. 1985, 2523, Randnr. 59, und vom 28. November 1991 in den Rechtssachen C-213/88 und C-39/89, Luxemburg/Parlament, Slg. 1991, I-5643, Randnr. 25).

     

    1. Bezüglich der angeblichen Verletzung der Grundrechte (siehe oben, Randnr. 10) genügt die Bemerkung, dass sich die Kläger auf die Behauptung beschränken, eine solche Verletzung habe stattgefunden, ohne zu erklären, inwiefern diese auf das den beklagten Organen im vorliegenden Fall vorgeworfene Verhalten zurückzuführen sein soll.

     

    1. Nur nebenbei sei zum einen erwähnt, dass die Kläger offensichtlich nicht dargetan haben, dass die Voraussetzung hinsichtlich des Kausalzusammenhangs vorliegend erfüllt ist.

     

    1. Nach ständiger Rechtsprechung muss nämlich ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem von dem betreffenden Organ angeblich begangenen Fehler und dem geltend gemachten Schaden bestehen, für den der Kläger die Beweislast trägt (Urteil des Gerichts vom 24. April 2002 in der Rechtssache T-220/96, EVO/Rat und Kommission, Slg. 2002, II-2265, Randnr. 41, und die dort zitierte Rechtsprechung). Außerdem muss das Fehlverhalten des betreffenden Organs die unmittelbare und entscheidende Ursache für diesen Schaden sein (Beschlüsse des Gerichts vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache T-614/97, Aduanas Pujol Rubio u. a./Rat und Kommission, Slg. 2000, II-2387, Randnr. 19, vom 16. Juni 2000 in den Rechtssachen T-611/97, T-619/97 und T-627/97, Transfluvia u. a./Rat und Kommission, Slg. 2000, II-2405, Randnr. 17, und vom 12. Dezember 2000 in der Rechtssache T-201/99, Royal Olympic Cruises u. a./Rat und Kommission, Slg. 2000, II-4005, Randnr. 26, auf Rechtsmittel bestätigt durch Beschluss des Gerichtshofes vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-49/01 P, Royal Olympic Cruises u. a./Rat und Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

     

    1. Im vorliegenden Fall geht aus den Argumenten der Kläger hervor, dass sich der behauptete immaterielle Schaden aus der Weigerung der türkischen Regierung ergibt, den fraglichen Völkermord anzuerkennen, und nicht aus dem den beklagten Organen vorgeworfenen Verhalten. Die Kläger haben daher durch nichts dargetan, dass das den beklagten Organen vorgeworfene Verhalten die unmittelbare und entscheidende Ursache für den behaupteten Schaden war.

     

    1. Zum anderen ist zu der Voraussetzung, dass die Kläger einen tatsächlichen und sicheren Schaden erlitten haben müssen, festzustellen, dass sie sich in ihrer Klageschrift darauf beschränkt haben, in allgemeiner Form einen immateriellen Schaden geltend zu machen, der der armenischen Gemeinschaft zugefügt worden sei, ohne die geringste Angabe zum tatsächlichen Vorliegen und zum Umfang des Schadens zu machen, den sie nach ihrer Ansicht persönlich erlitten haben. Die Kläger haben somit keine Informationen gegeben, die dem Gericht die Feststellung ermöglichen, ob sie wirklich selbst einen tatsächlichen und sicheren Schaden erlitten haben (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 2. Juli 2003 in der Rechtssache T-99/98, Hameico Stuttgart u. a./Rat und Kommission, Randnrn. 68 und 69, Slg. 2003, II-0000).

     

     

     

     

     

     

     

    -6-

     

     

    1. Die Kläger haben demnach offensichtlich nicht dargetan, dass die Voraussetzungen für eine außervertragliche Haftung der Gemeinschaft erfüllt sind.

     

    1. Aus dem Vorstehenden folgt, dass die Schadensersatzanträge offensichtlich unbegründet sind.

     

    Kosten

     

     

    1. Nach Artikel 87 § 2 der Verfahrensordnung ist die unterliegende Partei auf Antrag zur Tragung der Kosten zu verurteilen.

     

    1. Im vorliegenden Fall ergeht der Beschluss nach Artikel 111 der Verfahrensordnung, bevor die Beklagten ihre Klagebeantwortung eingereicht haben und Kostenanträge stellen konnten. Deshalb ist Artikel 87 § 3 der Verfahrensordnung anzuwenden, wonach das Gericht die Kosten teilen kann, wenn ein außergewöhnlicher Grund gegeben ist.

     

     

    1. Da die Kläger unterlegen sind, sind ihnen die Kosten aufzuerlegen.

     

    Aus diesen Gründen

    hat

     

    DAS GERICHT (Erste Kammer)

    beschlossen:

     

    1. Die Klage wird abgewiesen.

    2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

     

    Luxemburg, den 17. Dezember 2003

    Der Kanzler

    Der Präsident

    H. Jung

    B. Vesterdorf

    1: Verfahrenssprache: Französisch.

    

  • Kulturforum

    Kulturforum

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    liebe Freunde des KulturForum,

    der Kölner Oberbürgermeister Jürgen Roters lud unseren Freund Dogan Akhanli gestern zu einem Empfang ins Rathaus. Den Dank des OB an die Vertreter der Solidaritätskampagne, die zur Freilassung Akhanlis beigetragen haben, möchten wir hiermit an alle Unterstützer weitergeben! Das Video dazu unter: www.ksta.de

    Der Prozess gegen Dogan Akhanli wird am 9. März in Istanbul fortgesetzt. Akhanli wird wegen seines einjährigen Einreiseverbots in die Türkei nicht an seinem Prozess teilnehmen können.

    Am 20. April veranstaltet das Literaturhaus Köln in Kooperation mit dem KulturForum eine Lesung & Musik mit Dogan Akhanli.

    ***

    Ein Schwurgericht in Istanbul bekräftigte Anfang Februar den Freispruch für die Soziologin Pinar Selek und widersprach damit dem Obersten Berufungsgericht in Ankara, das eine Verurteilung der Angeklagten wegen siebenfachen Mordes verlangt hatte. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Einspruch gegen den zum dritten Mal bekräftigten Freispruch für Selek ein. Damit geht der Fall erneut zum Obersten Berufungsgerichtshof in Ankara. Über dreißig Menschen aus Deutschland waren als Prozessbeobachter nach Istanbul gereist, darunter Günter Wallraff, Christa Schuenke (PEN-Deutschland) und Vertreter des KulturForum. Auch Yasar Kemal und Rakel Dink waren vor Ort.

    ***

    Vier Jahre nach der Ermordung des armenisch-türkischen Journalisten Hrant Dink leiten die türkischen Behörden Ermittlungen gegen mehr als zwei Dutzend hohe Beamte ein, darunter der ehemalige Gouverneur und der Polizeipräsident Istanbuls. Die Entscheidung fiel Anfang Februar vor einem Istanbuler Gericht.

    ***

    +++TERMINE+++

    Vom 4.-6. März findet an der Katholischen Akademie Schwerte in Kooperation mit dem KulturForum die Tagung „Die Türkei und Deutschland. Diagnosen zu einem schwierigen Verhältnis“ statt, mit Prof. Dr. Haci-Halil Uslucan (Stiftung Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung), Ulrich Pick (ARD), Prof. Dr. Barbara John (Berliner Senat) u.a. Im Rahmen der Tagung wird die KulturForum-Ausstellung „Erinnerungen an eine neue Heimat. Aus dem Leben deutscher Istanbulerinnen und türkischer Berlinerinnen“ vorgestellt.
    Anmeldung und mehr Informationen unter: Telefon 02304/755-325, Email u.pietsch@kircheundgesellschaft.de

    ***

    Vom 17.-27. März findet in Nürnberg das 16. Filmfestival Türkei/Deutschland statt. Den Ehrenpreis des Festivals erhält Starregisseur Fatih Akin. Im Programm: Die WDR-Filmreihe „Menschenlandschaften. Sechs Autorenportraits aus der Türkei“ von Osman Okkan. Mehr unter: www.fftd.net

    ***

    Ebenfalls vom 17.-27. März läuft in Ankara das 22. Internationale Filmfestival. Im Programm: Die Dokumentation „Mordakte Hrant Dink. Armenier in der Türkei“ (WDR/ARTE 2009) von Osman Okkan und Simone Sitte. Mehr unter: www.filmfestankara.org.tr/en/

    ***

    Am 31. März um 20 Uhr wird im Rahmen eines türkischen Literaturfestivals die WDR-Filmreihe „Menschenlandschaften“ mit Portraits der Autoren Nazim Hikmet, Yasar Kemal, Orhan Pamuk, Elif Safak, Murathan Mungan und Asli Erdogan im Roten Salon der Berliner Volksbühne gezeigt. Anschließend findet ein Gespräch mit dem Regisseur Osman Okkan statt.

    Die Filme erscheinen Anfang April im Auftrag der Robert Bosch Stiftung als DVD-Edition.

    ***

    JETZT BEWERBEN: Journalistenprogramme des KulturForum und der Robert Bosch Stiftung

    Bewerbungen für das Programm 2011 werden noch bis 28. Februar angenommen unter: 
Email journalistenprogramm@das-kulturforum.de. Mehr Infos auf der Internetseite des KulturForum.

    ***

    KÜNSTLERWETTBEWERB
    Zum 50. Jahrestag des Anwerbeabkommens mit der Türkei organisiert das KulturForum mit weiteren Organisationen und Institutionen aus Deutschland und der Türkei mehrere Veranstaltungen. An den zentralen Abfahrts- und Ankunftsbahnhöfen der ehemaligen Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter soll ein künstlerisches Zeichen der Anerkennung angebracht und feierlich enthüllt werden.

    Künstlerinnen und Künstler aus der Türkei und Deutschland sind ab sofort eingeladen, Entwürfe für ein solches Kunst-Objekt einzureichen. Eine namhaft besetzte internationale Jury prämiert den Sieger-Entwurf.
    Einsendeschluss ist der 30. Juni 2011.

    Mehr Informationen zu diesen und weiteren Veranstaltungen unter: www.das-kulturforum.de

    Mit herzlichen Grüßen aus der Niederichstraße

    Ihr KulturForum-Team

    Wenn Sie diesen Newsletter abbestellen wollen, antworten Sie auf diese 
Mail (redakion@das-kulturforum.de) mit dem Betreff „abbestellen“. 
Vielen Dank!

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  • Akhanli | Selek | Hrant Dink – Termine in Köln | Istanbul | München

    Akhanli | Selek | Hrant Dink – Termine in Köln | Istanbul | München

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    liebe Freunde des KulturForum,

    auf die folgenden Termine in Köln, Istanbul und München möchten wir Sie gerne aufmerksam machen:

    Unter dem Motto „Freiheit geht nur gemeinsam“ findet am 5. Februar um 19 Uhr in der Alten Feuerwache
    in Köln ein Abend mit Dogan Akhanli, der türkischen Soziologin Pinar Selek und Murat Cakir,
    Rosa-Luxemburg-Stiftung Hessen, statt; das Gespräch wird moderiert von dem Journalisten Albrecht Kieser.

    Der Prozess gegen Pinar Selek wird am 9. Februar in Istanbul fortgesetzt. In Berlin findet am 7. Februar in den Räumen der Heinrich-Böll-Stiftung hierzu eine Pressekonferenz statt. Der Kölner Autor Günter Wallraff wird an der Pressekonferenz teilnehmen und als Prozessbeobachter nach Istanbul reisen.

    Am 7. Februar wird der Prozess im Mordfall Hrant Dink in Istanbul fortgesetzt. Im Januar hatten mehrere tausend Menschen in Istanbul des vor vier Jahren ermordeten armenisch-türkischen Journalisten Hrant Dink gedacht und eine rückhaltlose Aufklärung des Verbrechens gefordert. Zu Gedenkveranstaltungen in Köln und Berlin kamen mehrere hundert Menschen.

    Vom 7.-11. Februar finden an der Ludwig-Maximilians-Universität in München zum zweiten Mal Armenische Tage statt – mit Diskussionen, einem Oral History Project und Filmvorführungen.

    Mehr Informationen unter: www.das-kulturforum.de

    Mit herzlichen Grüßen
    Ihr KulturForum-Team

  • Demonstranten erinnern an Dink

    Demonstranten erinnern an Dink

    „Wir sind alle Hrant Dink, wir sind alle Armenier“

    Demonstranten erinnern an Dink

    Pressefreiheit | 19.01.2011
    Gedenken an ermordeten Journalisten Dink

    Der armenisch-türkische Reporter Hrant Dink wurde vor vier Jahren, am 19. Januar 2007, vor seinem Zeitungsgebäude in Istanbul erschossen. Der Prozess gegen die mutmaßlichen Täter kommt nur schleppend voran.

    „Ja, ich mag mich unruhig fühlen wie eine Taube, aber ich weiß, dass in diesem Land kein Mensch einer Taube etwas zuleide tut.“ So drückte Hrant Dink, der Chefredakteur und Herausgeber der armenisch-türkischen Zeitung AGOS, seine Gefühle in seinem letzten Artikel aus. Kurz danach wurde er auf der Straße von einem minderjährigen Ultranationalisten erschossen.

    Der mutmaßliche Täter wurde kurze Zeit später erfasst und der Prozess begann. Gegen dutzende mutmaßliche Hintermänner wurde ermittelt, zwei von ihnen sitzen ebenfalls in Haft und sind mitangeklagt. Zu einem Urteil ist das Gericht nach 15 Verhandlungstagen noch nicht gekommen. Dr. Raffi Kantian, verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift der deutsch-armenischen Gesellschaft, hat den Verlauf des Prozesses verfolgt: „Bislang ist ja nicht viel passiert. Man hat im Prinzip an der Oberfläche ein bisschen gekratzt, aber von den tiefen Schichten, also wer stand wirklich dahinter, ist bis heute nichts rausgekommen.“

    Morddrohungen gegen Dink

    Hrant Dink hat sich in den radikal-nationalistischen Kreisen unbeliebt gemacht, weil er Tabuthemen wie die Massaker gegen Armenier 1915 und Minderheitenrechte angesprochen hatte. Deshalb musste sich Dink ständig vor Gericht verantworten. Dink war wegen einiger Äußerungen in seinen Artikeln zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Straftat lautete: „Verunglimpfung des Türkentums“. Der Obergerichtshof hatte 2006 diese Entscheidung bestätigt. Daraufhin wurde Hrant Dink in der Öffentlichkeit bekannter und bekam mehrere Morddrohungen.

    Straßburg verurteilt die Türkei

    Nach seiner Ermordung befasste sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit seinem Fall und kam zu dem Schluss, dass der türkische Staat ihm nicht genug Schutz gewährleistet hatte. Obwohl die Polizei von den Drohungen gegen Dink wusste unternahm sie nichts. Außerdem sei seine Meinungsfreiheit nicht respektiert worden und in seinem Fall sei nicht lückenlos ermittelt worden. Osman Okkan, Regisseur des Dokumentarfilms „Mordakte Hrant Dink – Armenier in der Türkei“, ist der Auffassung, dass sich die Situation immer noch nicht gebessert hat. Er meint, bisher sei kein Schritt getan worden, um gegen einige Beamte, die ihre Schutzpflicht vernachlässigten, zu ermitteln. „Obwohl es von der Untersuchungskommission der Regierung Berichte gab, wurde gegen sie nichts unternommen. Einige von ihnen wurden sogar befördert. Das ist für die Türkei eine Schande“, betont der Regisseur.

    „Wir sind alle Hrant Dink, wir sind alle Armenier“

    Die Zivilgesellschaft in der Türkei vergisst Hrant Dink allerdings nicht. Einige Journalisten schreiben regelmäßig über den Prozess und eine Gruppe von Menschen, die sich als „Freunde von Hrant Dink“ bezeichnen, stehen bei jedem Prozess vor der Gerichtstür.

    Außerdem gründete seine Familie eine Stiftung. Sie verleiht jedes Jahr drei Personen, die sich mit ihrer Arbeit für eine friedvollere, freiere und faire Welt einsetzen, den „Internationalen Hrant Dink Preis“.

    Osman Okkan zufolge haben viele Bürger ihren Protest offen gezeigt: „Nach der Ermordung von Hrant Dink sind hunderttausende Menschen auf die Straße gegangen und es ist etwas passiert, was man sich nie hätte vorstellen können. Sie haben gesagt: „Wir sind alle Armenier“. Dadurch haben sie klare Solidarität mit den Armeniern gezeigt. Dadurch wurde es möglich, über die geschlossenen Kapitel der Geschichte zu sprechen. Das ist eine sehr wichtige Entwicklung.“

    Hrant Dink, der für den Dialog und für die Verständigung der Völker war, geriet auch am vierten Jahrestag seines Todes nicht in Vergessenheit.

    Autorin: Başak Özay
    Redaktion: Gero Rueter

  • Zentrale Gedenkfeier für Hrant Dink am 16.1.2011 in Köln

    Zentrale Gedenkfeier für Hrant Dink am 16.1.2011 in Köln

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    liebe Freunde des Kulturforum,

    im Ausblick auf das neue Jahr laden wir ein zu einer 
Veranstaltungsreihe zum Gedenken an den armenischen Journalisten
    Hrant Dink im Januar 2011 in Köln und Berlin:

Das Hrant Dink Forum Köln veranstaltet eine zentrale Gedenkfeier am 
Sonntag, den 16. Januar um 18 Uhr in der Alten Feuerwache in Köln, mit 
Rakel Dink, Dogan Akhanli, Tuba Candar und Dr. Raffi Kantian. Außerdem 
sind Lesungen und Gespräche geplant. Mehr dazu in Kürze auf unserer 
Website.

In Kooperation mit der Berliner Hrant Dink Initiative veranstaltet das 
KulturForum mehrere Veranstaltungen in Berlin, unter anderem mit
    Rakel Dink und Tuba Candar.

Das Jahr 2010 bescherte uns zum Ende zwei freudige Ereignisse:

Dogan Akhanli wurde am 8. Dezember von einem Istanbuler Gericht 
freigelassen. Wir schließen nicht aus, dass die breite öffentliche 
Aufmerksamkeit und der persönliche Einsatz namhafter Kollegen in 
Deutschland und der Türkei dazu beigetragen haben, dass er nach 
Deutschland reisen darf und hoffentlich auch die Fortsetzung des 
Prozesses am 9. März 2011 einen fairen Verlauf nimmt.

Und: Die WDR-Filmreihe „Menschenlandschaften. Sechs Autorenportraits 
der Türkei“ von Osman Okkan wurde im Dezember in Köln präsentiert und im 
WDR-Fernsehen ausgestrahlt. Im Frühjahr 2011 erscheint eine Langfassung der 
Filme im Auftrag der Robert Bosch Stiftung als DVD-Edition.

Mehr dazu und anderes in unserem Newsletter im Anhang und unter 
www.das-kulturforum.de

    Wir wünschen allen, die uns auch in diesem Jahr gut oder Gutes getan 
haben und uns wohl gesonnen sind, von ganzem Herzen ein gesundes, 
fröhliches, ereignisreiches Jahr 2011!

    Mit herzlichen Grüßen

Ihr KulturForum-Team

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  • Deutscher Autor Akhanli kommt auf freien Fuß

    Deutscher Autor Akhanli kommt auf freien Fuß

    Bidlquelle: Wikipedia

    Deutscher Autor Akhanli kommt auf freien Fuß
    zuletzt aktualisiert: 08.12.2010
    Istanbul (RPO). Der türkischstämmige deutsche Schriftsteller Dogan Akhanli kommt auf freien Fuß. Wie ein AFP-Reporter am Mittwoch aus dem Prozess in Istanbul berichtete, wird er mit sofortiger Wirkung aus der Untersuchungshaft entlassen.
    Der Prozess gegen ihn geht am 9. März weiter. Dem 53-jährigen Angeklagten wird die Beteiligung an einem Raubüberfall und einem Umsturzversuch im Jahr 1998 vorgeworfen.
    Akhanli, der 1991 nach Deutschland geflohen war, weist die Vorwürfe zurück. Zahlreiche Intellektuelle aus der Türkei und Deutschland hatten seine Freilassung gefordert.
    Bei einer Verurteilung droht Akhanli lebenslange Haft.
    URL: www.rp-online.de/politik/ausland/Deutscher-Autor-Akhanli-kommt-auf-freien-Fuss_aid_939903.html

  • 26.10. Nesin-Abend, 31.10. Dogan-Akhanli-Abend, 12.11. Ausstellungseröffnung „Erinnerungen an eine neue Heimat“

    26.10. Nesin-Abend, 31.10. Dogan-Akhanli-Abend, 12.11. Ausstellungseröffnung „Erinnerungen an eine neue Heimat“

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    liebe Freunde des KulturForum,

    am Dienstag, den 26. Oktober, findet im Rahmen der Buchmesse Ruhr 2010 ein Abend für Aziz Nesin statt.

    Das Filmportrait des 1995 verstorbenen türkischen Satirikers Aziz Nesin „Satire als politische Waffe“ (WDR, 2000) von Osman Okkan undSimone Sitte wird gezeigt.

    Am anschließenden Podiumsgespräch nehmen teil:

    Prof. Dr. Klaus Liebe-Harkort, Förderverein für die Nesin-Stiftung

    Dr. Dietrich Gronau, Schriftsteller

    Osman Okkan, Filmemacher

    Beginn: 19 Uhr

    Ort: Universität Duisburg-Essen, Campus Essen, Glaspavillon

    +++

    Am 31. Oktober findet eine Solidaritätsveranstaltung für den in der Türkei inhaftierten Kölner Autor Dogan Akhanli statt: Unter dem Motto „Kölner Künstlerinnen und Künstler lesen für die Freiheit“ treten auf: Günter WALLRAFFNavid KERMANI – Renan DEMIRKAN – FatihCEVIKKOLLU – Pinar SELEK – Lale AKGÜN – Tanya URY. Moderation: Osman OKKAN.

    Zu den Unterstützern einer internationalen Kampagne für die Freilassung Akhanli gehören  Günter GRASSYasar KEMALOrhan PAMUKEdgar HILSENRATHMikis THEODORAKISZülfü LIVANELI.

    Beginn: 18 Uhr
    Ort: Forum Volkshochschule im Museum, Cäcilienstraße 29-33, 50667 Köln

    Der Eintritt ist frei. Um Spenden wird gebeten.

    Veranstalter: Literaturhaus Köln e.V., NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln, Volkshochschule Köln, Bürgerzentrum Alte Feuerwache, Allerweltshaus, KulturForum TürkeiDeutschland e.V.

    +++

    Am 12. November um 19 Uhr wird die zweisprachige Ausstellung „Erinnerungen an eine neue Heimat. Lebensgeschichten deutscher Istanbulerinnen und türkischer Berlinerinnen“ im Kreuzbergmuseum in Berlin eröffnet. Die Ausstellung ist ein Projekt des KulturForum TürkeiDeutschland und steht unter der Schirmherrschaft der Migrationsbeauftragten der Bundesregierung Frau StMin Prof. Dr. Maria Böhmer. Sie war zuvor in Istanbul, Izmir, Ankara und Antalya zu sehen.

    Zur Eröffnung in Berlin findet ein Podiumsgespräch mit Prof. Barbara John, ehem. Ausländerbeauftragte des Berliner Senats, und türkischen und deutschen Migrantinnen statt. (Bis 6. Februar 2011)

    Ort: Kreuzbergmuseum, Adalbertstraße 95A, 10999 Berlin-Kreuzberg

    +++

    Wir freuen uns, Sie bei diesen Veranstaltungen begrüßen zu dürfen!

    Mehr Informationen, wie immer, unter: www.das-kulturforum.de

    Mit herzlichen Grüßen

    Ihr KulturForum-Team

    KulturForum TürkeiDeutschland e.V.

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    Ehrenvorsitz/Hon.Pres.: Günter Grass, Yasar Kemal

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    Ehrenvorsitz/Hon.Pres.: Mikis Theodorakis, Zülfü Livaneli

    Niederichstr. 23

    50668 Köln

    dorte.huneke@das-kulturforum.de

    Fon +49 221 120 90 68-2

    Fax +49 221 139 29 03

    www.das-kulturforum.de

  • Solidaritätsveranstaltung für Dogan Akhanli

    Solidaritätsveranstaltung für Dogan Akhanli

    Solidaritätsveranstaltung zur Freilassung des Menschenrechtlers und Schriftstellers Dogan Akhanli

    Liebe Freunde und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
    seit dem 10. August 2010 befindet sich der Kölner Schriftsteller und Menschenrechtler Dogan Akhanl? in der Türkei in Haft ? zu Unrecht!

    Für eine sofortige Freilassung Akhanlis haben sich unter anderem ausgesprochen: Günter Grass, Edgar Hilsenrath, Yasar Kemal, Zülfü Livaneli, Orhan Pamuk und Mikis Theodorakis.Dogan-Akhanli-Flugblatt-31.10.Soli-web

    Am 31. Oktober findet im Forum der VHS im Museum am Neumarkt/Köln unter dem Motto ?
    Kölner Autoren und Autorinnen lesen für die Freiheit?
    um 18:00 Uhr eine Solidaritätsveranstaltung statt mit

    Günter Wallraff, Navid Kermani, Renan Demirkan, Lale Akgün, Fatih Cevikkollu und Tanya Ury.

    Für den musikalischen Rahmen sorgt Mehmet Akbas und seine Band.

    Veranstalter sind das Kölner Literaturhaus in Kooperation mit dem NS-Dokumentationszentrum, das KulturForum Türkei-Deutschland (u.W.) sowie die Heinrich-Böll-Stiftung.

    Wir laden Euch/Sie herzlich ein, sich über den aktuellen Stand zu informieren und Eure/Ihre Solidarität zu bekunden.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage www.das-kulturforum.de[http://www.das-kulturforum.de] und demnächst außerdem auf der eigenen Website, die gerade erarbeitet wird: www.gerechtigkeit-fuer-dogan-akhanli.de

    Der Eintritt ist frei. Eine Voranmeldung ist nicht nötig, allerdings sollten Sie rechtzeitig dort sein, weil der Andrang groß sein wird.

    Solidarische Grüße
    Lale Konuk
    Interkulturelle Beratung, Kommunikation und Organisation Brüsseler Platz 18 50674 Köln
    lale.konuk@web.de
    Tel. 0221.16866122

  • Erstmals armenischer Gottesdienst in der Türkei

    Erstmals armenischer Gottesdienst in der Türkei

    Foto: AP/DAPD Voller Rührung betet ein Mann in der „Kirche zum Heiligen Kreuz“. Seit fast 100 Jahren gab es keinen christlichen Gottesdienst mehr in der Region

    19.09.10|
    Aussöhnung
    Erstmals armenischer Gottesdienst in der Türkei

    Vor fast 100 Jahren verübten die Türken einen Völkermord an den Armeniern. Auf der türkischen Insel Akdamar gab es erstmals eine Geste der Versöhnung.
    Tausende Armenier haben im ostanatolischen Van am Sonntag ihren ersten Gottesdienst in der Region seit fast einem Jahrhundert gefeiert. „Es war eine ganz wunderbare Feier“, sagte Bischof Aram Atesyan, Vize-Patriarch und amtierendes Oberhaupt der armenischen Kirche in der Türkei, im Anschluss.

    An dem Gottesdienst in der rund 1000 Jahre alten Heilig-Kreuz-Kirche auf der Insel Akdamar im Van-See nahmen rund 4000 Menschen teil – überwiegend armenische Besucher aus Istanbul, Armenien, dem Nahen Osten, den USA und Europa. Auch kurdische und türkische Bewohner von Van sowie internationale Ehrengäste waren anwesend, darunter der deutsche Botschafter Eckart Cuntz.

    Weil die rund 1000 Jahre alte Kirche nur 50 Personen fasst, wurde die Feier nach außen übertragen. Die aus dem 10. Jahrhundert stammende Heilig-Kreuz-Kirche war in den vergangenen Jahren von der türkischen Regierung restauriert und 2007 fertiggestellt worden.

    Im historisch stark armenisch geprägten Van leben seit der Vertreibung der Armenier im Ersten Weltkrieg keine Angehörigen dieser Volksgruppe mehr. Bis 1915 machten die Armenier in der Stadt fast die Hälfte der Bevölkerung aus. Insgesamt fielen in Anatolien mehrere hunderttausend Menschen den Pogromen zum Opfer; Armenien und viele westlichen Staaten stufen dies als Völkermord ein. Vor drei Jahren erschossen türkische Rechtsextremisten den armenischstämmigen Journalisten Hrant Dink, weil er von einem Völkermord gesprochen hatte. Verbände und Gruppen in Van begreifen den Gottesdienst nun als Chance für eine Aussöhnung.
    „Die örtliche Bevölkerung hat sich mit uns gefreut, und ich danke ihr dafür“, sagte Bischof Atesyan über die rege Anteilnahme der heute durchweg muslimischen Bevölkerung von Van. Viele hatten den armenischen Besuchern ihre Häuser und Gästezimmer zur Verfügung gestellt. Atesyan dankte auch der türkischen Regierung, dass sie die Kirche als Kulturdenkmal restauriert und die Feier genehmigt hatte. Künftig soll dort alljährlich im September ein Gottesdienst stattfinden.

    „Manche meinten, wir würden unseren Gottesdienst allein feiern müssen“, sagte Bischof Ateyan in Anspielung auf einen Boykottaufruf der armenischen Kirche von Armenien. Diese hatte ihre Teilnahme kurz vorher abgesagt, weil die türkischen Behörden ein vom armenischen Patriarchat in Istanbul gestiftetes Kreuz nicht mehr rechtzeitig auf die Kuppel der Kirche gesetzt hatten. Das 110 Kilo schwere und zwei Meter hohe Kreuz stand am Sonntag am Boden vor der Kirche und soll in den nächsten Wochen aufgesetzt werden. „Wir sind aber in unseren Gebeten nicht allein“, fügte Atesyan mit Blick auf die rege Teilnahme von Gästen aus aller Welt hinzu.
    Zu den Besuchern in Van zählte auch der weltbekannte armenische Sahan Arzruni, der am Vorabend des Gottesdienstes in Van ein Konzert mit Werken armenischer und türkischer Komponisten gab. Dagegen fehlte Mesrob II. Der armenische Patriarch der Türkei hatte vor drei Jahren die Erlaubnis für den Gottesdienst von der türkischen Regierung erbeten. Seither ist er jedoch schwer erkrankt und nicht mehr amtsfähig.

    Im August hatte die türkische Regierung den griechisch-orthodoxen Christen erstmals seit fast 90 Jahren einen Gottesdienst im Sümela-Kloster in Nordostanatolien erlaubt. Ein von griechisch-orthodoxen Christen aus den USA angekündigter Gottesdienst in der Istanbuler Hagia Sophia hingegen wurde von den türkischen Behörden als Provokation eingestuft und verhindert.
    Quelle:

  • Türkei: 100 000 Euro Schmerzensgeld

    Türkei: 100 000 Euro Schmerzensgeld

    Foto: © 2010 AFP

    Türkei
    100 000 Euro Schmerzensgeld

    Die Türkei muss der Familie des im Januar 2007 ermordeten türkisch-armenischen Journalisten Hrant Dink 100 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Regierung habe in ihrer Verpflichtung versagt, das Leben Dinks zu schützen, zumal die Behörden über die Mordpläne türkischer Nationalisten informiert gewesen seien, befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Auch habe die Justiz keine wirksamen Ermittlungen zur Aufklärung des Mordes geführt. Wegen seiner Äußerungen zum Massenmord an den Armeniern im Ersten Weltkrieg war Dink 2005 wegen „Beleidigung des Türkentums“ zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. dpa

    Quelle:

  • Anklage fordert Höchststrafe für deutschen Autor

    Anklage fordert Höchststrafe für deutschen Autor

    9.9.2010
    Türkei
    Anklage fordert Höchststrafe für deutschen Autor

    Der in der Türkei verhaftete Kölner Autor Dogan Akhanli soll nun in Istanbul auch wegen eines politisch motivierten Verbrechens vor Gericht gestellt werden. Sein Anwalt spricht von einer späten Abrechnung des Staates mit der politischen Linken.
    Der türkischstämmige deutsche Autor Dogan Akhanli. Foto: Raimond Spekking / Wikimedia Commons / CC-BY-SA-3.0 & GFDL
    Istanbul –

    Der zuständige Staatsanwalt habe eine Anklage wegen Raubs und Totschlags um den Vorwurf ergänzt, Akhanli habe mit den Taten die verfassungsmäßige Ordnung der Türkei ändern wollen, sagte sein Rechtsanwalt Haydar Erol am Mittwoch in Istanbul. Ein Gericht im Istanbuler Stadtteil Besiktas habe die Anklage angenommen, ohne einen Termin für den Prozessbeginn festzulegen.

    Der türkischstämmige Autor wird beschuldigt, vor 21 Jahren an einem Raubüberfall auf eine Wechselstube in Istanbul beteiligt gewesen zu sein, bei dem ein Mensch starb. Sein Anwalt erklärte, Zeugenaussagen seien damals konstruiert und unter Folter erpresst worden, um den in der Türkei politisch missliebigen Akhanli hinter Gitter zu bringen. Akhanlis Festnahme sei nun eine späte Abrechnung mit der politischen Linken.

    Für Akhanli entlastende Zeugenaussagen seien von der Staatsanwaltschaft ignoriert worden. „Ich habe mit vielem gerechnet, bin aber davon ausgegangen, dass es Grenzen gibt“, zitierte Erol seinen Mandanten. „Ich habe mich getäuscht.“ Die Kölner Organisation „Recherche International“, bei der Akhanli mitarbeitet, sprach von einem „absurden Schauspiel“.

    Der Autor, der seit Anfang der 1990er Jahre in Deutschland lebt, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und sich unter anderem in der für die Türkei sehr heiklen Armenierfrage engagiert, war Mitte August bei der Einreise in die Türkei verhaftet worden, als er seinen kranken Vater besuchen wollte. Er weist die Vorwürfe der Anklage zurück. (dpa/afp)

    Quelle:

    4627426/-/view/asFirstTeaser/-/index.html

  • Tagung: Genozid und Gedenken

    Tagung: Genozid und Gedenken

    Genozid und Gedenken
    Umgang mit Geschichte

    Tagung in Köln,
    01. – 03.10.2010
    Ort: Alte Feuerwache Köln

    Einladung
    Diese Tagung ist Teil des Projekts „Erinnerung – Konflikt – Toleranz. Historisch-interkulturelles Projekt im armenisch-deutsch-griechisch-türkischen Dialog“.

    Im Rahmen des Projekts findet auch eine historisch-interkulturelle Studienfahrt in Berlin statt, vom 09. bis 14.10.2010. Da einige Seminareinheiten dieser historisch-interkulturellen Studienfahrt in Berlin dem Thema des Genozids an den Armeniern gewidmet sind, möchten wir mit dieser Tagung Organisationen, einzelnen Interessentenund engagierten Menschen – Multiplikatoren aus der interkulturellen Arbeit – ein Forum fuür Information, Austausch und Vernetzung anbieten.
    Wir nähern uns dem Thema der Tagung, in dem diese erste, systematisch geplante und durchgeführte
    Vernichtung eines gesamten Volkes im vergangenen Jahrhundert behandelt wird, anhand
    von Referaten, eines Vortrags und einer Filmvorführung – immer mit anschließenden Gesprächsrunden.
    Das Verhältnis von ArmenierInnen, TürkInnen und GriechInnen ist bis heute von Spannungen geprägt,
    nicht nur auf diplomatischer Ebene zwischen den jeweiligen Staaten und ihren Repräsentanten
    in Deutschland, sondern auch zwischen in Deutschland lebenden Angehörigen dieser Gruppen.
    Häufig ist das Gesprächsklima von Misstrauen und Vorwurf geprägt.
    Wird der Völkermord an den Armeniern als Völkermord angesprochen? Welche Emotionen verbinden
    sich mit dem Für und Wider? In welchem Bezug steht der Armeniergenozid zu der Verfolgung
    Angehöriger anderer Ethnien in der Türkei (z. B. der Griechen, Aramäer oder Kurden)?

    Programm
    Freitag, 01.10.2010
    17.00 h Anreise der Teilnehmer
    17.30 h Abendessen
    18.30 h Begrüßung und Vorstellungsrunde
    19.30 h Vertreter von Genozidprojekten aus Frankfurt, Hamburg, Berlin und Köln berichten von ihrer Projektarbeit und den bisherigen Ergebnissen Abschließend Fragerunde und Diskussion

    Samstag, 02.10.2010
    10.00 h Referat von Eike Stegen (ASF, Berlin)
    Thema: „Erinnerunsarbeit in Deutschland: Umgang mit der Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden“
    Anschließend bis 12.00 h Fragen an den Referenten und Diskussion
    12.15 h Mittagessen
    13.45 h Referat von Dr. Raffi Kantian (Schriftsteller und Publizist, Hamburg)
    Thema: „Zum Stand der Diskussion über den Völkermord an den Armeniern“
    Anschließend bis 15.15 h Fragen an den Referenten und Diskussion
    15.15 h Kaffeepause
    15.45 h Vorführung des Animations-Kurzfilms „Hundeelend“ (F 2008, 14 min.)
    von Serge Avédikian (Goldene Palme, Cannes 2010) – als Parabel auf den Genozid
    16.00 h Diskussion über den Film
    17.00 h Abendessen
    19.30 h Vortrag von Prof. Dr. Mihran Dabag mit anschließender Diskussion. Eine öffentliche Veranstaltung im El-De-Haus Köln.

    Sonntag, 03.10.2010
    Thema: Der Genozid im aramäischen Gedächtnis und im Gedächtnis der Schwarzmeer-Griechen
    10.00 h aus der Sicht der Aramäer: Ibrahim Seven
    (kurze Pause)
    10.40 h aus der Sicht der Schwarzmeer-Griechen: Dimitrios Konstantinidis
    Anschließend bis 12.30 Diskussion

    12.30 h Mittagessen
    14.00 h Abschlußrunde und Feedback der Teilnehmer mit dem Mediator Peter
    Bach, der der Tagung von Anfang an als Beobachter beiwohnt

    Anmeldung und Information
    Senden Sie Ihre Anmeldung an: Förderverein Kultur- u.
    Sozialwerk der Griechischen Gemeinde Köln e.V., Sophia
    Georgallidis ▪ Liebigstr. 120b ▪ 50823 Köln ▪ Tel.:
    0221/517528 ▪ Fax: 0221/2793118 ▪
    E-Mail: griech.gem.koeln@t-online.de

  • Autor Akhanli in Türkei wegen Totschlags angeklagt

    Autor Akhanli in Türkei wegen Totschlags angeklagt

    Autor Akhanli in Türkei wegen Totschlags angeklagt
    Mittwoch 01.09.2010

    Ein Istanbuler Staatsanwalt hat gegen den türkischstämmigen Autor Dogan Akhanli Anklage wegen Raubs und Totschlags erhoben. Die Anklageschrift sei fertig, sagte Akhanlis Anwalt Haydar Erol in Istanbul.
    Der Anwalt wies den Vorwurf zurück, sein in Köln lebender Mandant habe sich vor 21 Jahren an einem Raubüberfall auf eine Wechselstube in Istanbul beteiligt. Er forderte die Freilassung Akhanlis und die Einstellung des Verfahrens.

    Der politische Autor, dessen Arbeit in der Türkei und in Deutschland ausgezeichnet worden ist, hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Er war nach seiner Flucht nach Deutschland 1991 erstmals wieder in die Türkei gereist. Akhanli wurde am 10. August an einem Flughafen in Istanbul festgenommen. Er hatte seinen kranken Vater besuchen wollen. Nach Auskunft seines Anwaltes wird er in einem Gefängnis in der Provinz Tekirdag festgehalten.

    Die Anklage stütze sich auf Zeugenaussagen, von denen eine unter Folter gemacht worden sei, sagte Erol. Der vermeintliche zweite Zeuge – der Sohn des Getöteten – habe später bestritten, Akhanli jemals auf einem Foto identifiziert zu haben. „Dieses Szenario hat die Polizei produziert“, sagte Rechtsanwalt Erol der Nachrichtenagentur dpa in Istanbul. Es handele sich um den Versuch einer späten Abrechnung mit der politischen Linken.

    In Deutschland hat es bereits Proteste gegen die Festnahme gegeben. Der Vorwurf des Raubüberfalls sei konstruiert, sagte der Kölner Schriftsteller Günter Wallraff. „Bestimmte Kreise der türkischen Justiz nehmen Rache an einem unbequemen Autor, der seit Jahren den Völkermord an den Armeniern thematisiert“, sagte er.
    Der 1957 in der Türkei geborene Autor hatte sich im Buch „Die Richter des jüngsten Gerichts“ mit dem Völkermord an den Armeniern befasst. Sein Roman „Der letzte Traum der Madonna“ (2005) wurde von türkischen Kritikern zu einem der zehn besten des Jahres gekürt. In Deutschland wurden seine Projekte für einen offenen Umgang mit historischer Gewalt und für Versöhnung mehrfach ausgezeichnet.

    Quelle:

  • Die Armenier-Frage: Tödliches Tabu

    Die Armenier-Frage: Tödliches Tabu

    Von Kai Agthe
    Tödliches Tabu
    Die Armenier-Frage

    09.08.2010

    Wer in der Türkei offen ausspricht, dass man 1915/16 einen Völkermord an den Armeniern begangen hat, dem nach vorsichtigen Schätzungen von Historikern zwischen 600 000 und 800 000 Menschen zum Opfer gefallen…
    (…)
    Quelle:

  • HABEN DIE TÜRKEN EINEN VÖLKERMORD VERÜBT?

    HABEN DIE TÜRKEN EINEN VÖLKERMORD VERÜBT?

    EINLADUNG

    HABEN DIE TÜRKEN EINEN VÖLKERMORD VERÜBT?

    EINE WIDERLEGUNG DES FILMES AGETH ANHAND VON ARMENISCHEN DOKUMENTEN

    Dr. Ş. Ali Söylemezoğlu

    27. Mai 2010 Donnerstag, um 19:00-20:30

    UETD Hauptzentrale, Concordiaplatz 1, D-51143 Köln

    Telefon +49 (0) 2203 101 98 – 0 • Telefax +49 (0) 2203 101 98 – 99

    ABLAUF
    19 : 00 Begrüßung
    19 : 15 Vortrag von Herrn Dr Ş. Ali Söylemezoğlu
    20 : 15 Diskussion
    20 : 45 Buffet

    Zur Person von Dr. Ş. Ali Söylemezoğlu

    Dr. Şahin Ali Söylemezoğlu wurde 1945 in İstanbul geboren. Nach dem Abitur in İstanbul (Juni 1965) erhielt er ein DAAD Stipendium und studierte an der LM Universität München Volkswirtschaft. Nach dem Abschluß des Studiums Ende 1970 wurde er an der staatswirtschaftlichen Fakultät der selben Universität als wissenschaftliche Hilfskraft eingestellt. Nach seiner Promotion (1975) arbeitete er bis 1978 an der selben Fakultät als wissenschaftlicher Assistent. Es folgten Lehraufträge an den Fachhochschulen Frankfurt/M. und Wiesbaden. Dr. Söylemezoğlu arbeitet seit 1991 als Dolmetscher und Übersetzer in Duisburg. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.

    Dr. Şahin Ali Söylemezoğlu beschäftigt sich seit 1999 mit der Geschichte der türkisch-armenischen Beziehungen. Um April 2005 publizierte er hierzu eine erste Arbeit mit dem Titel: Die Andere Seite der Medaille. Hintergründe der Tragödie von 1915 in Kleinasien. Materialien aus europäischen, amerikanischen und armenischen Quellen (erschienen bei Önel Verlag in Köln). Eine weitere Arbeit zu dem selben Fragenkomplex soll dieses Jahr erscheinen.