4 açık kadro
Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer
für den herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache
Schulamt für die Stadt Duisburg
Memelstr. 25 – 33 Telefon: 0203 / 283- 3766
47057 Duisburg Fax: 0203 / 283 – 3912
Stellenumfang: insgesamt sind 4 Vollzeit-Stellen mit je 28 Wochenstunden zu besetzen
Aufgabe des herkunftssprachlichen Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen
Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten zugewanderter Kinder und Jugendlichen
in Wort und Schrift zu erhalten und zu erweitern sowie die für die Landeskunde
wichtigen Inhalte zu vermitteln.
Bewerbungsvoraussetzungen für Lehrerinnen und Lehrer für den herkunftssprachlichen
Unterricht in türkischer Sprache:
1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss über
a) ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrheinwestfälischen
Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes
oder eines anderen Landes im Fach Türkisch oder
b) über ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach
nordrhein-westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen
Bundeslandes oder eines anderen Landes in anderen Fächern sowie zusätzlich
über eine Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1 für Türkisch
(nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren, beurteilen“
des Europarates) verfügen.
In diesem Fall ist zusätzlich die Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer
didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an
Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur
Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. beilegen.
Diese Bewerber werden entsprechend der Lehramtsbefähigung im regulären Unterricht
und im herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt.
2. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die
die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllen, können auch Bewerberinnen und
Bewerber zugelassen werden, die
a) über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach Türkisch verfügen oder
b) über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach Türkisch
verfügen,
In beiden Fällen müssen die Bewerber eine schriftliche Bereitschaftserklärung zur
Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte
an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des
Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr.
beilegen,
sowie an einem einwöchigen Orientierungsseminar (BASS 20-11 Nr. 5) teilnehmen.
Das Seminar findet unmittelbar vor Beginn des Schuljahres bzw. vor Beginn
des Schulhalbjahres statt, zu dem die Lehrkraft ihre Unterrichtstätigkeit aufnimmt.
In beiden Fällen erfolgt die Einstellung zunächst befristet zum Zwecke der Erprobung
für maximal 2 Jahre.
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1 açık kadro
Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache
Schulamt für die Stadt Düsseldorf
Burgplatz 1-2 Telefon: 0211/8996515
40213 Fax: 0211/8936515
Stellenumfang: 28 Wochenstunden
Aufgabe des herkunftssprachlichen Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten zugewanderter Kinder und Jugend-lichen in Wort und Schrift zu erhalten und zu erweitern sowie die für die Landeskun-de wichtigen Inhalte zu vermitteln.
Bewerbungsvoraussetzungen für Lehrerinnen und Lehrer für den herkunfts-sprachlichen Unterricht in türkischer Sprache:
1.
Die Bewerberin oder der Bewerber muss über
ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrhein-westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes oder eines anderen Landes im Fach Türkisch oder
über ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrhein-westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes oder eines anderen Landes in anderen Fächern sowie zusätz-lich über eine Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1 für Türkisch (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren, beur-teilen“ des Europarates) verfügen.
In diesem Fall ist zusätzlich die Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. beilegen.
Diese Bewerber werden entsprechend der Lehramtsbefähigung im regulären Un-terricht und im herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt.
2. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllen, können auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die
über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach Türkisch verfügen oder
über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach Tür-kisch verfügen,
In beiden Fällen müssen die Bewerber eine schriftliche Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftsspra-chenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. beilegen,
sowie an einem einwöchigen Orientierungsseminar (BASS 20-11 Nr. 5) teilneh-men. Das Seminar findet unmittelbar vor Beginn des Schuljahres bzw. vor Beginn des Schulhalbjahres statt, zu dem die Lehrkraft ihre Unterrichtstätigkeit aufnimmt.
In beiden Fällen erfolgt die Einstellung zunächst befristet zum Zwecke der Erpro-bung für maximal 2 Jahre.
Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht und die Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben. Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:
den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache oder
das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „gut“ oder
die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium, das vom Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird oder
einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelassenen Sprachnachweis.
Im Übrigen sind von ausländischen Lehrkräften die Anforderungen des gem. Runder-lasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Innenminsteriums zu Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Lehrkrafte an deutschen Schulen vom 02.07.2008 (BASS 21-08 Nr. 1.1) zu erfüllen.
Der Einsatz erfolgt vorrangig an verschiedenen Schulen in Düsseldorf. Bei Bedarf kann der Einsatz im Wege einer Abordnung auch an Schulen anderer Schulamtsbe-zirke stattfinden. Zudem findet der Unterricht in der Regel am Nachmittag statt. Es soll ein möglichst flächendeckendes Unterrichtsangebot gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden Schulen aufgebaut werden.
Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewerbungsfrist schriftlich (z. B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Ar-beitszeugnisse bzw. Arbeitsverträge, ausländische Hochschulzeugnisse in beglau-bigter deutscher Übersetzung durch staatl. anerkannte Übersetzungsbüros)) nach-gewiesen werden. Als Nachweise werden nur schriftliche Bestätigungen Dritter aner-kannt.
Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen; auf Grund der zu erwar-tenden hohen Bewerberzahlen kann seitens des zuständigen Schulamtes keine Be-nachrichtigung über fehlende Unterlagen erfolgen.
Anerkennungen von Studienabschlüssen als Lehrbefähigung nach nordrhein-west-fälischem Recht oder Nachweise über Lehramtsprüfung des Heimatlandes können bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.
Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß Nummer 1 erfolgt unbefristet. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus-setzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.
In den übrigen Fallgruppen erfolgt die Vergütung als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäf-tigter nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen.
Die Stellen sind zum Schuljahr 2011/2011 (voraussichtlich 02.09.2011) zu besetzen.
Bewerbungen sind bis zum 17.06.2011 an das Schulamt für die Stadt Düsseldorf, Burgplatz 1 – 2 in 40213 Düsseldorf zu richten. Es gilt das Datum des Eingangs beim Schulamt. Elektronische Bewerbungen sind nicht zulässig.
Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.
www.velilerbirligi.tr.gg