Kategorie: Schweiz

  • Beda Stadler über die nicht christliche Kultur Europas

    Beda Stadler über die nicht christliche Kultur Europas

    Bildquelle: FR-Online

    Die Weltwoche – Schweiz
    Beda Stadler über die nicht christliche Kultur Europas
    Eine europäische Leitkultur basiert vor allem auf griechisch-römischen Werten und weniger auf dem Christentum, meint der Professor an der Universität Bern Beda M. Stadler in der Wochenzeitung Weltwoche mit Blick auf die Sarrazin-Debatte: „Messen wir also die christliche Kultur an der Realität, an ihren geschaffenen materiellen Gütern und, als vielleicht wichtigstes Kulturgut, an der Anhäufung wissenschaftlicher Erkenntnis. Seit der kulturellen Wiege der Menschheit bei den Assyrern steigerten die darauf folgenden Hochkulturen der Ägypter, Griechen und Römer ihre Kulturleistungen. Was folgte darauf? Ein tausend Jahre währendes Kulturloch. Die Christen waren Meister im Schleifen von Vorgängerkulturen. Mancher Tempelfries ziert noch heute eine hässliche Kirchenfassade. Gemessen an dem, was vorher an Kultur vorhanden war, sind die ersten tausend Jahre Christentum eine Katastrophe, die erst mit der Aufklärung gestoppt werden konnte. Sogenannt christliche Kulturgüter entstanden erst dank neuer säkularer Werte, basierend auf Wissenschaft und Philosophie, welche bis heute unser Leben prägen. Die europäische Leitkultur baut somit weiterhin auf den Werten des einstigen Abendlandes, etwa der griechischen Philosophie und dem römischen Recht, nicht aber auf Judentum und Christentum.“ (01.12.2010)

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  • Türkische Tiraden

    Türkische Tiraden

    „Der König ist nackt“: Titel einer links-liberalen türkischen Zeitung.
    Bild: dpa

    Istanbul
    Türkische Tiraden

    Nach Wikileaks-Depeschen ist Premierminister Erdogan für die USA immer noch ein Rätsel – und die Welt für ihn.

    Wenn die Europäer die Türkei nicht in der EU haben wollten, dann sollten sie es laut und deutlich sagen: So lautet einer der Standardsätze in außenpolitischen Reden des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan. Damit beschreibt Erdogan den wachsenden Frust in seinem Land angesichts der abweisenden Haltung von EU-Staaten wie Frankreich, Deutschland oder Österreich nach fünf Jahren türkischer Beitrittsverhandlungen. Die klaren Worte, die der türkische Premier fordert, kann er nun bei Wikileaks nachlesen: US-Vertreter haben in Gesprächen mit europäischen Diplomaten den deutlichen Eindruck gewonnen, dass die türkische Bewerbung hoffnungslos ist.
    In den von Wikileaks veröffentlichten Memos der amerikanischen Botschaft in Ankara erscheint Erdogan außerdem als machthungriger und möglicherweiser korrupter Islamist und Israel-Feind. Doch amerikanische Diplomaten bezeichnen ihn auch als Reformer, Demokraten und als den besten Partner, den Washington sich in Ankara nur wünschen kann. Nach fast acht Jahren als türkischer Regierungschef ist Erdogan für die westliche Führungmacht USA demnach immer noch ein Rätsel.
    Rund zwei Dutzend Depeschen aus der Ankaraner US-Botschaft von 2004 bis zum Februar dieses Jahres zeichnen den Weg Erdogans und seiner Regierungspartei AKP nach. Von Putschvorbereitungen gegen Erdogan ist die Rede – ein General sagte den Amerikanern im Jahr 2007, die Militärs hätten damals „leicht die Panzer rollen lassen können“. Das Verbotsverfahren gegen die AKP ein Jahr später erscheint aus US-Sicht als „Racheakt einer ungewählten und unkontrollierbaren Bürokratie“ gegen die Demokratisierungsversuche der religiös-konservativen Regierungspartei. Erdogan, so heißt es an einer Stelle, sei der einzige Politiker, der die Vision der USA von einer erfolgreichen, demokratischen und europäisch integrierten Türkei voranbringen könne.
    Doch so manche Depesche entwirft ein wesentlich finsteres Bild des türkischen Premiers. Für Erdogan drehe sich alles um ein Ziel: Macht. Er habe acht verschiedene Konten in der Schweiz und umgebe sich mit Ja-Sagern, die ebenso wenig von der Welt außerhalb der Türkei verstünden wie er selbst.

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  • Darf man kriminelle Fremde abschieben?

    Darf man kriminelle Fremde abschieben?

    Darf man kriminelle Fremde abschieben?

    28.11.2010 | 18:34 | WOLFGANG GREBER (Die Presse)

    Die umstrittene Volksinitiative in der Schweiz berührt Rechtsfragen, die nicht immer klar lösbar scheinen. Sie gibt aber auch Einblick in die elitäre Seele vieler Schweizer.

    Die Schweizer nahmen am Sonntag die Initiative der populistischen Schweizer Volkspartei (SVP) zur „Ausschaffung“ krimineller Ausländer an. Nun steht eine Verfassungsänderung an, nach der Fremde, die in der Schweiz wegen schwerer Delikte wie Mord und Raub rechtskräftig verurteilt werden, automatisch abgeschoben werden und fünf bis 15 Jahre Schweiz-Verbot erhalten. Das blüht auch dem, der Sozialhilfe missbraucht.

    Die SVP argumentierte mit der hohen Kriminalitätsrate unter Ausländern; ein Faktum, das auch in Österreich kaum noch bestritten wird. Fremde sollten sich laut SVP wie Gäste verhalten und die Regeln befolgen, sonst fliegen sie raus. So unmenschlich ist das an sich nicht. Wer in einem anderen Land leben will, soll sich korrekt benehmen. Da geht’s nicht um Unterwürfigkeit, sondern auch um den Schutz des Fremden selbst – speziell, wenn er Flüchtling ist: Wer aus seinem Land geflohen ist, sollte so handeln, dass er nicht wieder zurückmuss.

    Zudem kennt das allgemeine Völkerrecht kein individuelles Recht der freien Aufenthaltswahl im Ausland. Jedem Staat steht es frei, Fremde einzulassen und auszuweisen, und mitunter ohne Begründung. Internationale Verträge haben diese Territorialhoheit allerdings begrenzt, und dort setzten die Gegner der Initiative an: Automatische Abschiebungen seien völkerrechtlich illegal, speziell in Staaten, in denen dem Betreffenden Folter drohe. Bei EU-Bürgern verletze die Initiative den Vertrag EU/Schweiz zur Freizügigkeit des Personenverkehrs. Und natürlich seien die Abschiebungen „diskriminierend“ – ein gängiger Vorwurf, den man zur Sicherheit immer behaupten kann.

    Viele Medien gaben diese Kritik juristisch dürftig überprüft wieder. So fordert die SVP in der Tat nicht, das Verbot der Ausweisung in „Folterstaaten“ laut Anti-Folter- und Flüchtlingskonvention der UN zu kippen; es bleibt auch weiter in Artikel 25 Schweizer Grundgesetz. In einen Rechtssumpf tappt man aber beim Freizügigkeitsabkommen: EU-Bürger dürfen in der Schweiz leben, solange sie sich den Aufenthalt finanzieren können. Doch eine unpräzise Vertragsklausel macht das Recht beschränkbar, aus „Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit, Gesundheit“. Laut Juristen sind damit weitgehende Abschiebemaßnahmen legitimierbar; im Übrigen sind auch innerhalb der EU Ausweisungen möglich, doch in eng definierten Grenzen.

    Noch ein Problem: die mögliche Verletzung des Rechts auf Familienleben (Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention), wenn etwa ein Familienvater gehen soll. Nur sagt der Artikel auch, dass das Recht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und zur Verhinderung von Delikten beschnitten werden kann – wieder eine wolkige Klausel.

    Hauptknackpunkt aber ist die Ausweiseautomatik. Laut Schweizer und EU-Recht ist stets zu prüfen, ob eine Ausweisung verhältnismäßig ist und vom Verurteilten weiter Gefahr ausgeht. Wenn dazu die SVP einwendet, dass ja auch EU-intern Ausweisungen möglich sind, ist das ein Schuss ins Knie: Dieselbe EU-Norm (Richtlinie 2004/38) sagt, dass eine Verurteilung allein dafür nicht reicht. Im Übrigen besagt der UN-Menschenrechtspakt II von 1966, dass es gegen Ausweisungen staatliche Rechtsmittel geben muss. Insgesamt ist die Ausweiseautomatik kaum haltbar und vor allem zum Gaudium von Stammtischrichtern gedacht.

    Dieses populistische Motiv ist es auch, das – bei allen nachvollziehbaren Argumenten – die Ausschaffungsinitiative durchzieht und damit auch ein gewisses Klima in der Schweiz offenbart, etwa diese verbissene „Wir sind besser als alle anderen“-Attitüde. Die wachsende Anti-Ausländer-Haltung, bei der es nicht nur gegen Afrikaner und Osteuropäer geht, sondern auch gegen Deutsche oder Österreicher, legt auch eine gewisse Schizophrenie bloß: Auf der einen Seite sollen ausländische Mörder, Räuber und Dealer aus der Schweiz geworfen werden, andererseits wurden und werden dort Gewaltherrscher, Diktatoren, Mafiosi und schwindlige Geschäftemacher, deren Geld oft fragwürdiger Herkunft ist, mit einem „Grüezi“ aufgenommen.

    Es ist diese (im Grunde pragmatische) Rosinen-aus-dem-Kuchen-Picker-Mentalität, die diese Initiative letztlich unverfroren erscheinen lässt.

    E-Mails an: [email protected]

  • Gül will weiterhin Beziehungen zu Armenien normalisieren

    Gül will weiterhin Beziehungen zu Armenien normalisieren

    Der türkische Präsident Gül wird in Bern von Bundespräsidentin Leuthard empfangen. (Bild: Reuters)
    Der türkische Präsident Gül wird in Bern von Bundespräsidentin Leuthard empfangen. (Bild: Reuters)

    Der türkische Präsident Gül hat bei seinem Besuch in der Schweiz deutlich gemacht, dass die Türkei weiterhin die Beziehungen zu Armenien normalisieren will. Die Probleme müssten gelöst werden, sagte Gül in Bern.

    (sda) Der türkische Präsident Abdullah Gül ist bei seinem Staatsbesuch in der Schweiz von Bundespräsidentin Doris Leuthard und dem Gesamtbundesrat empfangen worden. Dabei machte Gül deutlich, dass die Türkei weiterhin an einer Normalisierung der Beziehungen zu Armenien interessiert ist.

    «Die Normalisierung der Beziehungen zwischen der Türkei und Armenien ist uns sehr wichtig», sagte Gül vor den Medien in Bern. Man müsse dabei aber die ganze Kaukasus-Region im Auge behalten: Georgien, Aserbaidschan, Nagorni Karabach.

    Die Probleme müssten gelöst werden. Die Türkei setze sich für Stabilität im Kaukasus ein. «Wir sind bereit, dafür einen Beitrag zu leisten», sagte Gül. Man müsse Mauern abbauen. Das sei auch wichtig für die Energieversorgung. Immerhin führen durch den Kaukasus mehrere grosse Öl- und Gasleitungen vom Kaspischen Raum durch die Türkei nach Europa.

    via Gül will weiterhin Beziehungen zu Armenien normalisieren (International, NZZ Online).

  • Staatspräsident Abdullah Gül reist in die Schweiz

    Staatspräsident Abdullah Gül reist in die Schweiz

    Staatspräsident Abdullah Gül wird auf Einladung der schweizerischen Bundespräsidentin Doris Leuthard morgen in die Schweiz reisen. Gül wird im Rahmen seiner Kontakte in der Schweiz mit Leuthard und Erika Forster Vannini, der Praesidentin des Ständerats sowie Vertretern des Bundesrates zusammenkommen. Es ist der erste Besuch eines türkischen Staatspräsidenten in der Schweiz. Bei den Kontakten von Gül stehen bilaterale Beziehungen, Zusammenarbeit auf internationalen Foren, regionale und internationale Themen, die beide Länder, betreffen, im Mittelpunkt. Er wird vor Mitgliedern der Bundesversammlung eine Rede halten und an einer Konferenz über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Türkei und der Schweiz, in Zürich teilnehmen. Auf dem Besuchsprogramm von Gül steht auch das Cleantech Forum, das Arbeiten über Umweltfreundliche Technologien führt. Gül wird ferner mit Vertretern der türkischen Gemeinde in der Schweiz zusammenkommen.

    Staatspräsident Abdullah Gül wird auf Einladung der schweizerischen Bundespräsidentin Doris Leuthard morgen in die Schweiz reisen.
    Staatspräsident Abdullah Gül wird auf Einladung der schweizerischen Bundespräsidentin Doris Leuthard morgen in die Schweiz reisen.