Kategorie: Deutschland

  • Diplom-SozialarbeiterIn/Diplom-SozialpädagogIn/Diplom-PsychologIn

    Diplom-SozialarbeiterIn/Diplom-SozialpädagogIn/Diplom-PsychologIn

    Stellenbeschreibung

    Stellenangebot für :
    Diplom-SozialarbeiterIn/Diplom-SozialpädagogIn/Diplom-PsychologIn

    Die *Opferberatung Rheinland* (OBR) sucht für den 1.3.2013 (oder
    früher) als Ergänzung des Beratungsteam eine(n) MitarbeiterIn für die aufsuchende Arbeit und
    Beratung von Betroffenen rechter und rassistischer Gewalt.

    Zielgruppe des Beratungsangebotes
    sind unmittelbar Betroffene, deren Angehörige und soziales Umfeld sowie ZeugInnen der
    Gewalttaten. Das Einsatzgebiet umfasst die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln.
    Der Stellenumfang beträgt zunächst 20 Wochenstunden.

    Eine Stundenaufstockung ist zu einem
    späteren Zeitpunkt vorgesehen. Die Vergütung erfolgt nach Haustarif und
    ist angelehnt an TV-L 11.

    Der Arbeitsort ist Aachen.
    Aufgabenschwerpunkte der Tätigkeit:
    · Proaktive und aufsuchende Beratung und Unterstützung von Betroffenen
    · Betreuung und Begleitung in psychosozialen und rechtlichen
    Fragestellungen
    · Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Opferarbeit,
    zivilgesellschaftlichen Initiativen und
    Behörden
    Voraussetzungen:
    · Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit, Erziehungswissenschaften,
    Psychologie oder
    vergleichbare Qualifikationen
    · Beratungserfahrungen und/oder Erfahrungen in der Arbeit mit Gruppen
    potenziell
    Betroffener
    · Kommunikative/interkulturelle Kompetenzen im Umgang mit den
    unterschiedlichen
    Zielgruppen
    · Teamgeist und Kooperationsbereitschaft, Fähigkeit, selbstständig und
    eigenverantwortlich
    zu arbeiten
    · Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
    · Flexibilität, Engagement und Belastbarkeit

    Bewerbungen können ab sofort eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist
    der 31.1.2013.

    Bitte schicken Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an folgende
    Adresse:

    Pädagogisches Zentrum Aachen e. V.
    Frau Aden-Ugbomah
    Mariahilfstr. 16
    52062 Aachen
    [email protected]

  • 2. Kongress für Migrantinnen und ihre Organisationen in Deutschland

    2. Kongress für Migrantinnen und ihre Organisationen in Deutschland

    Zusammen erreichen wir mehr! Vielfalt leben!
    Chancengleichheit am Arbeitsmarkt –Vernetzung mit Frauenorganisationen

    9.-10.3.2013 in Frankfurt am Main

     

    zweiter-kongress-mso-save-the-date

    Weitere Informationen

  • Karl Kübel Preis 2013 – jetzt bewerben

    Karl Kübel Preis 2013 – jetzt bewerben

    
    
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    
    die Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie aus dem hessischen
    Bensheim hat die bundesweite Ausschreibung des Karl Kübel Preises 2013
    zum Thema Inklusion/ Migration gestartet. Er trägt den Titel "Macht uns
    stark! - Familien kommen an" und ist mit einem Preisgeld von 50.000 Euro
    der höchst dotierte Preis für soziales Engagement in Deutschland.
    
    Jetzt bewerben!
    In mehr als zwei Millionen Familien in Deutschland bringt mindestens
    ein Elternteil eigene Migrationserfahrung mit. Sie benötigen
    Unterstützung und Aufklärung bei der Orientierung und Ankunft in der
    neuen Gesellschaft. Die Karl Kübel Stiftung sucht Projekte, die die
    selbstverständliche Teilhabe aller Familien, mit und ohne
    Migrationserfahrung, vorbildlich fördern, Barrieren abbauen und die
    Kompetenzen der Menschen in den Fokus nehmen.
    
    Im Anhang finden Sie mehr Informationen zum Preis und Preisthema. Unter
    www.karlkuebelpreis.de<http://www.karlkuebelpreis.de> finden Sie die
    Ausschreibung, weitere Infos und die Online-Bewerbungsmöglichkeit.
    
    Wir bitten Sie, die Ausschreibung weiterzugeben oder z. B. auf Ihrer
    Homepage zu publizieren oder sich mit Ihrem eigenen Projekt, wenn es
    thematisch passen sollte, selbst zu bewerben. Vielleicht kennen Sie aber
    auch ein Projekt, das genau diese Arbeit leistet und die Kriterien
    erfüllt.
    
    Vielen herzlichen Dank, freundliche Grüße und eine schöne
    Weihnachtszeit
    
    Juliane Lehmann
    
    Referentin Öffentlichkeitsarbeit
    Inland und Kommunikation
    
    --
    Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie >>> 40 Jahre weltweit <<<
    Darmstädter Straße 100, D 64625 Bensheim
    Telefon +49 (6251) 7005 62 | Fax +49 (6251) 7005 8862
    Email [email protected]<mailto:[email protected]> |
    kkstiftung.de/40Jahre
    
    Vorstand: Michael J. Böhmer, Daniela Kobelt Neuhaus, Ralf Tepel |
    Stiftungsrat (Vorsitzender): Matthias Wilkes
    Stiftungsaufsicht: Regierungspräsidium Darmstadt, Az: 25d 04/11-(1)-23
    | UStId: DE 151 755 625
  • Stellenanzeige für Hamm und Essen

    Stellenanzeige für Hamm und Essen

    Das Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW e.V. (BFW) ist eine Tochtergesellschaft des größten Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbandes der bauindustriellen Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen (www.berufsbildung-bau.de, www.grosses-anpacken.de).
    In unseren Bildungszentren in Essen, Hamm und Kerpen sind ca. 150 Mitarbeiter/innen beschäftigt, Geschäftsleitung, Buchhaltung und zentrale Dienste befinden sich in Düsseldorf.

    Zur Verstärkung unseres Teams in Essen und in Hamm suchen wir zum Januar 2013 je
    einen/eine

    Projektmitarbeiter/in (20 Wochenstd.)

    Ihre Aufgaben:
    • Umsetzung eines Projekts zur Berufsorientierung und Vermittlung in Ausbildung von Jugendlichen mit türkischem Migrationshintergrund
    • Kontaktaufbau und –pflege zu aus der Türkei stammenden Gemeinden/Organisationen
    • Organisation von Maßnahmen zur Nachwuchswerbung in den Bildungsstandorten der Bauindustrie in Essen bzw. Hamm

    Ihr Profil:
    • Sie verfügen über einen Studienabschluss und Berufserfahrung, gerne im Bereich Ausbildung, Ausbildungsvorbereitung, Jugendliche mit türkischem Migrationshintergrund
    • Sie sind kommunikationsstark, haben Organisationstalent und hohe Eigeninitiative
    • Sie verfügen über Zugang zu aus der Türkei stammenden Gemeinden in Essen/Hamm
    • Sie besitzen gute Türkischkenntnisse in Wort und Schrift
    • Sie verfügen über umfassende EDV-Kenntnisse (WORD, EXCEL, PowerPoint etc.)

    Bei Interesse an dieser anspruchsvollen, vielseitigen und innovativen Tätigkeit in einem attraktiven Umfeld senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bevorzugt per E-Mail einschließlich Lichtbild und Gehaltsvorstellungen an

    Persönlich / vertraulich
    Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW e.V.
    – Geschäftsführung –
    Uhlandstr. 56, 40237 Düsseldorf
    E-Mail: [email protected]

    Weitere telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 0211 – 6703 -245 (Frau Agather).

     

  • Türkisch an Ahlener Gymnasium erlaubt

    Türkisch an Ahlener Gymnasium erlaubt

    Am städtischen Gymnasium in Ahlen dürfen Schüler in den Pausen weiter Türkisch sprechen. Die Bezirksregierung hat klargestellt, dass die Schule das Türkisch-Sprechen nicht verbieten kann. Das Gymnasium will jetzt einen umstrittenen Elternbrief dazu teilweise zurücknehmen. In dem Brief hatte unter anderem gestanden, dass Schüler, die in den Pausen oder beim Mittagessen Türkisch sprechen, mit einem Schulverweis rechnen müssen.

    via Nachrichten – Studio Münster – WDR.de.

  • Landesweite Aufregung um Sprach(Türkisch)verbot in Ahlen

    Landesweite Aufregung um Sprach(Türkisch)verbot in Ahlen

    Liebe Freunde und Förderer des EVR,
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Seit einer Woche berichtet die Lokalpresse in Ahlen, der WDR als auch die überregionalen Türkischen Zeitungen über ein Sprach(Türkisch)verbot an einem Ahlener Gymnasium. Mittlerweile hat sich auch das Ministerium in der Sache eingeschaltet. Es geht darum, daß eine Klassenlehrerin in einem Elternbrief das Sprechen von einer anderen Sprache als Deutsch verboten und bei Zuwiderhandlung mit diversen Disziplinarverfahren gedroht hat (das Schreiben wollen wir an dieser Stelle nicht veröffentlichen; deren Inhalt können Sie aber teilweise aus den beigefügten Links zu den Berichten entnehmen. Kurzer Auszug: „Bitte rnachen Sie
    Ihrem Kind klar, dass in der Schule sowohl im Unterricht als auch in den Pausen ausschließlich Deutsch gesprochen darf. Ansonsten können auch für Schüler die gegen diese Regel verstoßen, die oben angeführten Maßnahmen ergriffen werden. Darüber hinaus bitte ich Sie, sich mit mir in Verbindung zu setzen wenn Sie von sprachlichen Ausgrenzungen erfahren, damit wir als Lehrer handeln können. Denn gerade diese Ereignisse ereignen sich wenn kein Lehrer anwesend ist. Selbstverständlich können die Kinder auch direkt mich oder Frau …….. ansprechen oder uns ,,unauffällig“ einen Zettel ins Fach legen lassen.“

    Mittlerweile hat sich auch das Ministerum eingeschaltet. Hier ist die Sachlage klar. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hatte mit einem Anwortschreiben vom 26 März 2012 an den Elternverband Ruhr eine Stellung abgegeben (siehe Anhang). Kurzer Auszug: „Deutsch ist Unterrichtssprache und nicht Schulsprache. Es gibt keine Deutschpflicht außerhalb des Unterrichtes, auch nicht auf dem Schulgelände.“

    Die Föderation der Türkischen Elternvereine in NRW begleitet den Fall in Ahlen, steht mit Rat und Tat dem örtllichen Elternverein zur Seite. Es bezweckt zudem eine landesweite Sensibilisierungkampagne in Sachen „Förderung der Mehrsprachigkeit.“

    Mit freundlichen Grüssen
    Dr. A. Sak
    Vors. Elternverband Ruhr
    Stellv. Landesvorsitzender der Föderation der Türkischen Elternvereine in NRW

    WDR

    Münsterländische Volkszeitung

    Ahlener zeitung

    Ahlener Zeitung (10-12-2012)

    Türkische Presse

  • 61-jährige Türkin : Nach 30 Jahren zu Integrationskurs verpflichtet

    61-jährige Türkin : Nach 30 Jahren zu Integrationskurs verpflichtet

    Nach 30 Jahren zu Integrationskurs verpflichtet

    Einer Türkin, die schon seit 30 Jahren in Deutschland lebt, aber keinerlei Deutsch spricht, kann jetzt einem Urteil zufolge ein Integrationskurs auferlegt werden. Die 61-Jährige legte Berufung ein.

    Weiterführende Links

    Vorbild Kanada: Deutschland soll bei Einwanderung Punkte einführen

    Bewegende Verleihung: Ein goldener Bambi für die Schwester von Jonny K.

    Islam: Braucht Europa mehr muslimische Einwanderer?

    Auch einer seit 30 Jahren in Deutschland lebenden Türkin kann ein Integrationskurs auferlegt werden, wenn sie keinerlei Deutsch spricht.

    Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Montag veröffentlicht. Die inzwischen 61 Jahre alte Mutter von sechs Kindern ist nicht in der Lage, sich in deutscher Sprache zu verständigen.

    Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Ausländerbehörde, die Frau zur Teilnahme an einem Integrationskurs zu verpflichten.

    Die Ehefrau eines Ladenbesitzers hatte geklagt und darauf verwiesen, dass ihre Kinder gut ausgebildet seien, Steuer bezahlten und die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben. Ihre schlechten Sprachkenntnisse basierten darauf, dass sie Analphabetin sei.

    Das Verwaltungsgericht wies die Klage der Frau ab. Zur Begründung heißt es, es bestehe ein hohes staatliches und gesellschaftliches Interesse daran, „dass sich alle auf Dauer in Deutschland lebenden Ausländer zumindest auf einfache Art sprachlich verständigen können“.

    Die Frau hat Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt.

    via 61-jährige Türkin : Nach 30 Jahren zu Integrationskurs verpflichtet – Nachrichten Politik – Deutschland – DIE WELT.

    Quelle:

  • Schullleitung muss vermitteln : Eltern protestieren gegen das Türkischverbot einer Lehrerin

    Schullleitung muss vermitteln : Eltern protestieren gegen das Türkischverbot einer Lehrerin

    Ahlen –

    Elternprotest am Städtischen Gymnasium in Ahlen: Nachdem eine Lehrerin in einem Brief an die Eltern mit Ordnungsmaßnahmen gedroht hatte, wenn die Schüler während der Pausen türkisch sprechen, wandten sich die Eltern der betroffenen türkischen Kinder hilfesuchend an einen türkischen Elternverein.

    Von Dierk Hartleb

    Auf dessen Vermittlung kam ein Gespräch mit der Schulleitung zustande, bei dem der Schulleiter für die Schule in Anspruch nahm, dass es in der nicht „ganz deutlich gewordenen Mitteilung“ keinesfalls um ein generelles Verbot der Muttersprache gegangen sei. Man lege Wert darauf, dass in allen Bereichen, in denen die Schule ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag wahrnehme, Deutsch gesprochen werde. Das gelte auch fürs Essen, die Über-Mittag- und Nachmittagsbetreuung, Arbeitsgemeinschaften und andere außerschulische Veranstaltungen.

    via Schullleitung muss vermitteln : Eltern protestieren gegen das Türkischverbot einer Lehrerin – Ahlen – Westfälische Nachrichten.

  • Stellenausschreibung Diakonie

    Stellenausschreibung Diakonie

    Stellenausschreibung Diakonie

     

  • Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Unterricht in der Herkunftssprache Türkisch

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Unterricht in der Herkunftssprache Türkisch

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Unterricht in der Herkunftssprache Türkisch
    Schulamt für den Kreis Unna
    Friedrich-Ebert-Str. 58
    59425 Unna
    Telefon: 02303 / 27 – 1440

    Stellenumfang: 14 Wochenstunden / 1 Stelle
    Der Unterricht in der Herkunftssprache in Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, dass zugewan-
    derte Kinder und Jugendliche ihre Herkunftssprache und die damit verbundene Landeskunde
    neben dem regulären Unterricht erlernen und vertiefen.
    Bewerbungsvoraussetzungen für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Unterricht in
    der Herkunftssprache in türkischer Sprache:
    1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss über ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes
    oder nach nordrhein-westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt für das Fach
    Türkisch verfügen.
    Bewerben können sich auch Lehrkräfte, die eine Lehrbefähigung in einem anderen
    als dem ausgeschriebenen Fach erworben haben und eine Sprachqualifikation ge-
    mäß der Kompetenzstufe C 1 für Türkisch (nach dem Europäischen Referenzrah-
    men für Sprache „lernen, lehren, beurteilen“ des Europarates) nachweisen sowie ihre
    Bereitschaft zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung
    „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“
    gemäß Runderlass zur Fort- und Weiterbildung vom 27.4.2004 (BASS 20 – 22 Nr. 8,
    Anlage 1, Nr. IX) schriftlich verbindlich erklärt haben. Die Verpflichtung zur Teilnahme
    an der Fortbildungsmaßnahme entfällt, wenn die Lehrkraft bereits eine Lehrbefähi-
    gung für eine Fremdsprache erworben hat.
    2. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die
    Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllen, können auch Bewerberinnen und Bewer-
    ber zugelassen werden, die
    a)
    über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach Türkisch verfügen
    oder
    b)
    über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach
    Türkisch verfügen.
    oder
    c)
    eine ausländische Lehramtsprüfung oder einen ausländischen Hochschulab-
    schluss eines Landes der Herkunftssprache in einem anerkannten Lehrfach
    nachweisen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Sprachqualifikati-
    on gemäß der geforderten Kompetenzstufe C1 für Deutsch (nach dem Euro-
    päischen Referenzrahmen für Sprache „lernen, lehren, beurteilen“ des Euro-
    parates) nachweisen.
    In allen Fällen (2a, 2b und 2c) muss
    die Bereitschaft zur Teilnahme an der didaktischen und methodischen Fortbildung
    „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“
    gemäß Runderlass zur Fort- und Weiterbildung vom 27.4.2004 schriftlich verbind-
    lich erklärt werden.
    die Bewerberinnen bzw. der Bewerber an einem einwöchigen Orientierungssemi-
    nar teilnehmen.
    Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes
    haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht und die
    Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben. Die Kenntnisse der deutschen Sprache sind
    durch schriftliche Bescheinigung einer anerkannten Prüfung der Sprachkenntnisse nachzu-
    weisen. Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:
    den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache
    oder
    das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote
    „gut“
    oder
    die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium, das vom Landesprüfungsamt für
    Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird (und einmalig
    wiederholt werden kann)
    oder
    einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelassenen
    Sprachnachweis.
    Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewer-
    bungsfrist schriftlich (z. B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse) nachgewiesen
    werden. Als Nachweis werden nur schriftliche Bestätigungen Dritter anerkannt. Die Bewer-
    bungsunterlagen sind vollständig einzureichen; auf Grund der zu erwartenden hohen Bewer-
    berzahlen kann keine Benachrichtigung über fehlende Unterlagen erfolgen.
    Anerkennung von Studienabschlüssen der ausländischen Lehrbefähigung können bis zum
    Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.
    Im Übrigen sind von ausländischen Lehrkräften, die herkunftssprachlichen Unterricht ertei-
    len, die Anforderungen des Gem. RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung u. d.
    Innenministeriums zu Aufenthaltsgenehmigungen für ausländischen Lehrkräften an deut-
    schen Schulen vom 2. 7. 2008 (ABl. NRW. S. 467) zu erfüllen.
    Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß Nummer 1 erfolgt unbefristet.
    Bewerberinnen und Bewerber gemäß Nummer 2 a, 2 b und 2c können zunächst befristet für
    max. 2 Jahre eingestellt werden. Danach erfolgt bei Bewährung und erfolgreicher Teilnahme
    an der Weiterqualifizierungsmaßnahme „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und
    Schulen der Sekundarstufe I“ die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
    Die Vergütung erfolgt als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter nach dem TV-L und den ein-
    schlägigen Eingruppierungserlassen. Für die Bewerber gemäß Fallgruppe 1 ist bei Vorliegen
    der laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen eine Übernahme in das
    Beamtenverhältnis vorgesehen.
    Der Einsatz erfolgt vorrangig an Grundschulen. Es soll ein möglichst flächendeckendes Un-
    terrichtsangebot gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen
    Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der wei-
    terführenden Schulen fortgeführt werden.
    Die Stelle soll zum 01.02.2013 besetzt werden.
    Bewerbungen sind bis zum 23.11.2012 an das Schulamt für den Kreis Unna, Friedrich-Ebert-
    Str. 58, 59425 Unna, zu richten.
    Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.

  • Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Her- kunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Her- kunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache
    Schulamt für die Stadt Bottrop
    Osterfelder Straße 27, 46215 Bottrop

    Stellenumfang: 1 Stelle mit 28 Stunden , Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
    Der Herkunftssprachliche Unterricht in Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, dass zugewanderte
    Kinder und Jugendliche ihre Herkunftssprache und die damit verbundene Landeskunde neben
    dem regulären Unterricht erlernen und vertiefen.
    Bewerbungsvoraussetzungen:
    Sie verfügen über
    1.
    ein
    Lehramt
    nach
    deutschem
    Recht
    im
    Fach
    Türkisch
    oder
    2. ein Lehramt nach deutschem Recht und über eine Sprachqualifikation gemäß der Kom-
    petenzstufe C 1 in Türkisch (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen
    „lernen, lehren, beurteilen“ des Europarates) sowie die methodisch-didaktische Fort-
    bildungsmaßnahme.
    Zugelassen sind auch Bewerberinnen und Bewerber, die eine schriftliche Bereitschafts-
    erklärung zur Teilnahme an der methodisch-didaktischen Fortbildungsmaßnahme ihrer
    Bewerbung beifügen (entfällt bei Lehrbefähigung für eine andere Fremdsprache).
    3.
    Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die Quali-
    fikationen nach Nummer 1 oder 2 erfüllen, können ausnahmsweise auch Bewerberinnen
    und Bewerber zugelassen werden, die über folgende Ausbildungen und Kompetenzen
    verfügen:
    a) ausländische
    Lehramtsprüfung
    für
    das
    Fach
    Türkisch
    oder
    b) einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach Türkisch
    oder
    c) türkische Lehramtsprüfung oder einen türkischen Hochschulabschluss in einem
    anerkannten Lehrfach und eine Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1
    in Türkisch (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren,
    beurteilen“ des Europarates) und den Ausführungen im Lehrplan entsprechend
    (Schule in NRW, Heft Nr. 5018) über die funktionalen kommunikativen Kompetenzen
    1 von 3
    hinaus auch über die nötigen interkulturellen und methodischen Kompetenzen sowie
    über die sprachlichen Mittel und Sprachbewusstheit.
    In allen unter 3. aufgeführten Fällen fügen die Bewerberinnen und Bewerber Ihrer Bewerbung
    eine schriftliche Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an
    – der methodisch-didaktischen Fortbildungsmaßnahme und
    – einer pädagogischen Einführungsmaßnahme
    bei.
    Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes
    haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht und die
    Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben. Die Kenntnisse der deutschen Sprache sind
    durch eine schriftliche Bescheinigung einer anerkannten Prüfung der Sprachkenntnisse nach-
    zuweisen. Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:
    a) den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache oder
    b) das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „gut“
    oder
    c) die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium, das vom Landesprüfungsamt für Erste
    Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird (und einmalig wiederholt
    werden kann) oder
    d) einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelassenen
    Sprachnachweis.
    Alle Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit fügen Ihrer Bewer-
    bung bei: einen Nachweis über eine Aufenthaltserlaubnis, die sie zur Ausübung einer Er-
    werbstätigkeit berechtigt oder die die Ausübung der Lehrtätigkeit ausdrücklich erlaubt.
    Der Einsatz erfolgt vorrangig an verschiedenen Schulen in Bottrop. Zudem findet der Unterricht
    in der Regel am Nachmittag statt. Es soll ein möglichst flächendeckendes Unterrichtsangebot
    gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen Unterricht für Schüle-
    rinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden Schulen
    aufgebaut werden.
    Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewer-
    bungsfrist schriftlich (zum Beispiel: Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Arbeitszeug-
    nisse bzw. Arbeitsverträge) nachgewiesen werden. Als Nachweise werden nur schriftliche Be-
    stätigungen Dritter anerkannt. Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen; seitens
    des zuständigen Schulamtes erfolgt keine Benachrichtigung über fehlende Unterlagen.
    Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß der Nummern 1 und 2 erfolgt
    unbefristet. Sie werden entsprechend ihrer Lehramtsbefähigung im regulären Unterricht und im
    Herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt.
    2 von 3
    Bewerberinnen und Bewerber gemäß Nummer 3 können zunächst befristet für ein Jahr einge-
    stellt werden. Danach erfolgt bei Bewährung und nach Teilnahme an der Weiterqualifizierungs-
    maßnahme die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
    Die Vergütung erfolgt als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter nach dem TV-L und den ein-
    schlägigen Eingruppierungserlassen. Für die Bewerber gemäß Fallgruppe 1 und 2 ist bei Vor-
    liegen der laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen eine Übernahme in
    das Beamtenverhältnis vorgesehen.
    Die Stelle soll zum 01.02.2013 besetzt werden
    Bewerbungen sind bis zum 30.11.2012 an das Schulamt für die Stadt Bottrop, Osterfelder
    Straße. 27, 46215 Bottrop, zu richten.
    Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.
    Falls Sie Ihre eingereichten Unterlagen zurückerhalten möchten, fügen Sie bitte einen an sich
    selbst adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag bei.

  • Einladung des Islamforums Düren

    Einladung des Islamforums Düren

    Einladung des Islamforums Düren

     

  • Einladung: „Mauern und Attentate – kein Friede im Heiligen Land?“

    Einladung: „Mauern und Attentate – kein Friede im Heiligen Land?“

    Einladung: „Mauern und Attentate – kein Friede im Heiligen Land?“

     

  • Visumsproblematik für türkische Staatsbürger

    Visumsproblematik für türkische Staatsbürger

    Visumsproblematik für türkische Staatsbürger