Kategorie: Duisburg

  • Projektförderung für Migrantenselbstorganisationen seitens der Bezirksregierung Arnsberg

    Projektförderung für Migrantenselbstorganisationen seitens der Bezirksregierung Arnsberg

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    das Kompetenzzentrum für Integration bietet Ihnen wieder ein kostenloses
    Tagesseminar mit den Themen „Förderfähige Ideen zur lokalen
    Integrationsarbeit entwickeln und den passenden Förderer suchen“ an, außerdem
    wird für drei Vereine, die eine konkrete Projektidee zu dem Seminar
    mitbringen, eine Förderprojektberatung zur Konzept- und Antragsstellung
    angeboten.

    Dieses Seminar wird in verschiedenen Städten von NRW durchgeführt: am 22.09.
    in Gütersloh, am 27.10. in Münster, am 17.11. in Duisburg, am 24.11. in Köln
    und am 01.12. in Hagen.

    Bitte informieren Sie auch die Ihnen bekannten Migrantenorganisationen über
    dieses Seminar. Es sind nur 18 Plätze je Seminar vorhanden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Dietmar Faltus

    Anmeldung über: tagungkfi@bra.nrw.de

    — Dietmar FaltusBezirksregierung Arnsberg Dezernat 36 Schloßstr. 14 59821 Arnsberg Telefon: +49 2931 82 2917 Telefax: +49 2931 82 2909 Homepage: www.kfi.nrw.de

    Seminarflyer für MSO

  • Interkulturelle Öffnung der Verwaltung

    Interkulturelle Öffnung der Verwaltung

     

    Interkulturelle Öffnung der Verwaltung

    3. Regionalveranstaltung am 16. März 2012, Duisburg

    Mit der Veranstaltung, die im Rahmen des Projektes „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung – Beiträge der kommunalen Migrantenvertretungen“ stattfindet, möchte der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen die Sensibilisierung der Kommunen vorantreiben und dazu beitragen, dass der Migrantenanteil in der Verwaltung angemessen erhöht wird.

    Frau Leyla Özmal, Herr Marijo Terzić und Herr Dr. Thomas Lambertz werden die Interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung in Duisburg vorstellen. Frau Dr. Sandra Zeh wird den Bereich der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Duisburg präsentieren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen dadurch Anregungen erhalten, wie sie in ihrer Kommune das Thema „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“ aufgreifen und voranbringen können. 

    Der Landesintegrationsrat wird seine Vorschläge für eine konkrete Umsetzung in den Kommunen vorstellen.

     

  • Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer

    4 açık kadro

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer

    für den herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

    Schulamt für die Stadt Duisburg

    Memelstr. 25 – 33 Telefon: 0203 / 283- 3766

    47057 Duisburg Fax: 0203 / 283 – 3912

    Stellenumfang: insgesamt sind 4 Vollzeit-Stellen mit je 28 Wochenstunden zu besetzen

    Aufgabe des herkunftssprachlichen Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen

    Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten zugewanderter Kinder und Jugendlichen

    in Wort und Schrift zu erhalten und zu erweitern sowie die für die Landeskunde

    wichtigen Inhalte zu vermitteln.

    Bewerbungsvoraussetzungen für Lehrerinnen und Lehrer für den herkunftssprachlichen

    Unterricht in türkischer Sprache:

    1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss über

    a) ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrheinwestfälischen

    Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes

    oder eines anderen Landes im Fach Türkisch oder

    b) über ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach

    nordrhein-westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen

    Bundeslandes oder eines anderen Landes in anderen Fächern sowie zusätzlich

    über eine Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1 für Türkisch

    (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren, beurteilen“

    des Europarates) verfügen.

    In diesem Fall ist zusätzlich die Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer

    didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an

    Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur

    Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. beilegen.

    Diese Bewerber werden entsprechend der Lehramtsbefähigung im regulären Unterricht

    und im herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt.

    2. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die

    die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllen, können auch Bewerberinnen und

    Bewerber zugelassen werden, die

    a) über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach Türkisch verfügen oder

    b) über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach Türkisch

    verfügen,

    In beiden Fällen müssen die Bewerber eine schriftliche Bereitschaftserklärung zur

    Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte

    an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des

    Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr.

    beilegen,

    sowie an einem einwöchigen Orientierungsseminar (BASS 20-11 Nr. 5) teilnehmen.

    Das Seminar findet unmittelbar vor Beginn des Schuljahres bzw. vor Beginn

    des Schulhalbjahres statt, zu dem die Lehrkraft ihre Unterrichtstätigkeit aufnimmt.

    In beiden Fällen erfolgt die Einstellung zunächst befristet zum Zwecke der Erprobung

    für maximal 2 Jahre.

    ___________________________________
    1 açık kadro

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

    Schulamt für die Stadt Düsseldorf

    Burgplatz 1-2 Telefon: 0211/8996515

    40213 Fax: 0211/8936515

    Stellenumfang: 28 Wochenstunden

    Aufgabe des herkunftssprachlichen Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten zugewanderter Kinder und Jugend-lichen in Wort und Schrift zu erhalten und zu erweitern sowie die für die Landeskun-de wichtigen Inhalte zu vermitteln.

    Bewerbungsvoraussetzungen für Lehrerinnen und Lehrer für den herkunfts-sprachlichen Unterricht in türkischer Sprache:

     

    1.

    Die Bewerberin oder der Bewerber muss über

     

    ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrhein-westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes oder eines anderen Landes im Fach Türkisch oder

     

    über ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrhein-westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes oder eines anderen Landes in anderen Fächern sowie zusätz-lich über eine Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1 für Türkisch (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren, beur-teilen“ des Europarates) verfügen.

     

     

    In diesem Fall ist zusätzlich die Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. beilegen.

    Diese Bewerber werden entsprechend der Lehramtsbefähigung im regulären Un-terricht und im herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt.

     

    2. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllen, können auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die

     

    über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach Türkisch verfügen oder

     

     

    über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach Tür-kisch verfügen,

     

    In beiden Fällen müssen die Bewerber eine schriftliche Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftsspra-chenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. beilegen,

    sowie an einem einwöchigen Orientierungsseminar (BASS 20-11 Nr. 5) teilneh-men. Das Seminar findet unmittelbar vor Beginn des Schuljahres bzw. vor Beginn des Schulhalbjahres statt, zu dem die Lehrkraft ihre Unterrichtstätigkeit aufnimmt.

    In beiden Fällen erfolgt die Einstellung zunächst befristet zum Zwecke der Erpro-bung für maximal 2 Jahre.

    Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht und die Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben. Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:

     

    den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache oder

     

     

    das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „gut“ oder

     

     

    die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium, das vom Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird oder

     

     

    einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelassenen Sprachnachweis.

     

    Im Übrigen sind von ausländischen Lehrkräften die Anforderungen des gem. Runder-lasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Innenminsteriums zu Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Lehrkrafte an deutschen Schulen vom 02.07.2008 (BASS 21-08 Nr. 1.1) zu erfüllen.

    Der Einsatz erfolgt vorrangig an verschiedenen Schulen in Düsseldorf. Bei Bedarf kann der Einsatz im Wege einer Abordnung auch an Schulen anderer Schulamtsbe-zirke stattfinden. Zudem findet der Unterricht in der Regel am Nachmittag statt. Es soll ein möglichst flächendeckendes Unterrichtsangebot gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden Schulen aufgebaut werden.

    Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewerbungsfrist schriftlich (z. B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Ar-beitszeugnisse bzw. Arbeitsverträge, ausländische Hochschulzeugnisse in beglau-bigter deutscher Übersetzung durch staatl. anerkannte Übersetzungsbüros)) nach-gewiesen werden. Als Nachweise werden nur schriftliche Bestätigungen Dritter aner-kannt.

    Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen; auf Grund der zu erwar-tenden hohen Bewerberzahlen kann seitens des zuständigen Schulamtes keine Be-nachrichtigung über fehlende Unterlagen erfolgen.

    Anerkennungen von Studienabschlüssen als Lehrbefähigung nach nordrhein-west-fälischem Recht oder Nachweise über Lehramtsprüfung des Heimatlandes können bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.

    Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß Nummer 1 erfolgt unbefristet. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus-setzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.

    In den übrigen Fallgruppen erfolgt die Vergütung als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäf-tigter nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen.

    Die Stellen sind zum Schuljahr 2011/2011 (voraussichtlich 02.09.2011) zu besetzen.

    Bewerbungen sind bis zum 17.06.2011 an das Schulamt für die Stadt Düsseldorf, Burgplatz 1 – 2 in 40213 Düsseldorf zu richten. Es gilt das Datum des Eingangs beim Schulamt. Elektronische Bewerbungen sind nicht zulässig.

    Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.

    www.velilerbirligi.tr.gg

     

  • Offener Brief an ALICE SCHWARZER

    Offener Brief an ALICE SCHWARZER

    Dialog oder Machtdemonstration?
    Wie Integrationsdebatten nicht geführt werden dürfen und Frauenfeindlichkeit nicht überwunden wird

    Offener Brief an ALICE SCHWARZER
    anlässlich der Fernsehsendung „Menschen bei Maischberger“ mit Alice Schwarzer, Zehra Yilmaz und anderen am 12.10.2010 in der ARD

    Sehr geehrte Frau Schwarzer,
    als politisch engagierte Bürgerin, die den Aufbruch der zweiten Frauenbewegung als Schülerin erlebte, habe ich großen Respekt vor Ihrer historischen Leistung – zumal mir in den letzten Jahren die große Mühsal frü-herer Frauengenerationen im Kampf um die heute erlangten Rechte sehr bewusst geworden ist. Als sozial-wissenschaftlich kompetente Theologin, als Wissenschaftlerin und Beschäftige der evangelischen Kirche kann ich Ihrer Auffassung, dass „wir“ hierzulande völlige Gleichheit von Frauen und Männern hätten und alles in schönster Ordnung sei, keineswegs zustimmen. Diese Meinung äußerten Sie in der Sendung „Men-schen bei Maischberger“ am 12.10.2010, auf die ich mich im Folgenden kritisch beziehe.
    Ich würde diesen offenen Brief nicht schreiben, wenn es mir nur um eine andere politische Einschätzung zur Gleichberechtigung von Frauen ginge. Sie haben diese Darstellung aber als leuchtendes Vorbild genutzt, vor dem sich umso dunkler die Lage von Frauen anderer Länder abzeichnen sollte, die nicht zur westlichen Hemisphäre gehören. Was mich zum Widerspruch treibt, sind Ihre Aussagen und Ihr Diskussionsverhalten in der erwähnten Sendung im Allgemeinen und konkret im Gegenüber – vom Miteinander kann frau hier nicht sprechen – zur muslimischen Repräsentantin Zehra Yilmaz aus Duisburg. Ihr belehrendes, raumgrei-fendes und ständig die andere Frau unterbrechendes Auftreten ließ Dialogbereitschaft vermissen. Ihre sachlichen und sprachlichen Flüchtigkeitsfehler (Koran vor 600 Jahren geschrieben; „islamistisches Kopf-tuch“ … ), die schon einer Anfängerin des Islamdialogs auffallen, sind Ausdruck einer flächigen und abschät-zigen Wahrnehmung Ihres Diskussionsgegenstandes.
    Dass Sie im Angesicht der pädagogischen Referentin der Ditib-Begegnungsstätte in Duisburg-Marxloh ihr anrecherchiertes Halbwissen über die internen Vorgänge der dortigen Moschee und Begegnungsstätte kundtaten und dabei die Folgerung nahelegten, dort sei der Fundamentalismus auf dem Vormarsch, zeugt von Ihrem Überlegenheitsanspruch – und ist journalistisch wie politisch gedankenlos. Man verbreitet nicht vor einem Millionenpublikum Unterstellungen, die ausgerechnet diejenigen, die sich jahrzehntelang im Dialog engagieren, in ein zweideutiges Licht rücken und konkret Frau Yilmaz keine Chance ließen, als Ge-sprächspartnerin in den weiteren Verlauf der Sendung einzugreifen. Es ist absurd zu meinen, dass eine An-gestellte in einer Fernsehsendung Interna ihres Arbeitsgebers kritisch diskutieren könnte. Und es war un-fair, die Erfahrungen der Diskriminierung, die Frau Yilmaz und andere machen, mit derartigen Manövern abzubügeln. Solche Kommunikationsmuster, die in der Öffentlichkeit derzeit oft wahrzunehmen sind, ver-hindern zudem, dass andere, weniger „integrierte“ Frauen mit viel traditionelleren Auffassungen als Fr. Yilmaz ihre Haltungen auch einmal selbstbewusst relativieren und sich für die von „uns“ so stolz beschwo-rene Aufklärung erwärmen. Im Gegenteil: solche Machtdemonstrationen treiben Menschen mit Erfahrun-gen der Schwäche und der Zurücksetzungen dahin, sich an autoritäre Orientierungen zu halten und gegen-über den vermeintlich Mächtigen aggressiv zu werden (Das dürfte zumindest teilweise hinter der neuer-dings beklagten „Deutschenfeindlichkeit“ von Jugendlichen stecken, die das Wort „Christ“ als Schimpfwort verwenden – was wahrhaftig besorgniserregend ist. Aber sind solche Sprüche nicht auch ein Echo auf den Ruf „Islamist“?).
    Sie haben das Publikum um die Gelegenheit gebracht, herauszufinden, wie eine religiöse Frau, die wichtige Forderungen der zweiten Frauenbewegung in ihrem eigenen Leben umsetzt, dieses Leben mit ihrer religiö-sen Praxis verbindet. In der aktuellen, xenophobisch bis rassistisch gefärbten Debatte wäre es wichtig, mit der „Anderen“ als Bürgerin darüber zu reden, wie in der Zuwanderungsgesellschaft ein demokratischer Konsens aussehen könnte, der zwischen säkularer Verfassung und pluralistischer Anerkennungspraxis ver-mittelt. Das haben sie nicht versucht. Vielmehr folgen sie derselben Diskurstaktik wie die Rechtspopulisten, die den Anti-Islamismus auf die Vorderseite ihrer deutsch-nationalistischen politischen Münze prägen.
    Die evangelische Kirche in Duisburg hat den Bau konkret dieser Moschee und der Begegnungsstätte in Marxloh begleitet; wir kooperieren, wo immer das praktisch möglich ist, mit diesem Partner; die Kirche am Ort hat sich generell über Jahre für den Dialog mit Muslimen eingesetzt – auch gegen Fundamentalisten in den eigenen Reihen. In der evangelischen und katholischen Kirche wird bei engagierten Fachleuten und Mandatsträgern großer Wert auf die Entwicklung eines Islam in Deutschland gelegt, der hier beheimatet und diskursoffen ist. Und zwar aus religiös-theologischen wie auch aus verantwortungsethischen politi-schen Gründen. Diese Zielsetzung, von der wir erwarten würden, dass alle Demokraten sie teilen, werden wir nur durch eine herrschaftskritische Diskurspraxis erreichen.
    Zur Überwindung des Patriarchats, von Diskriminierung und struktureller wie physischer Gewalt gegen Frauen, die aktuell erstaunlicherweise von Jedermann, bis hin zu traditionalistischen religiösen und politi-schen Organisationen in Deutschland vertreten und von den Bürgern muslimischen Glaubens gefordert wird, leisten Sie mit solchen Auftritten keinen Beitrag. Um diese Ziele zu erreichen, müsste man die realen Machtgefälle zwischen eingewanderten und heimischen Patriarchen wie Demokraten konstitutiv in die Analyse von Fehlentwicklungen in Migranten-Communities einbeziehen. Das setzt eine Kritik der Aus-schlussmechanismen unserer Gesellschaft zwingend voraus. Es würde ferner dazu gehören, die Lebens- und Arbeitswelten von Frauen aus verschiedenen Gesellschaften und Kulturen nicht über einen (germanischen) Kamm zu scheren, sondern nach ihren jeweiligen Identitäten und Stärken zu fragen. Es würde dazu gehö-ren, Bürgerinnen muslimischen, anderen oder auch keinen religiösen Glaubens in Theoriearbeit und Praxis volle Partizipation zuzugestehen. Es geht um die Rechte, die wir seit der Ermordung der Frauenrechtlerin Olympe de Gouges (1793) durch männliche bürgerliche Verfechter der „universalen“ Menschenrechte in der französischen Revolution – wenn auch spät und noch unvollkommen – sogar in Deutschland erkämpft haben. Wir sollten sie nicht leichtfertig in „Integrationsdebatten“ aufs Spiel setzen.
    Mit kritischem Gruß,

    Pfr. ín Dr. Sabine Plonz

    Postanschrift: Am Burgacker 14 – 16, 47051 Duisburg
    Auskunft erteilt: Dr. Sabine Plonz
    Telefon: (02 03) 29 51 – 3177
    (02 03) 29 51 – 0 (Zentrale)
    Telefax: (02 03) 29 51 – 192
    Email: sabine.plonz@kirche-duisburg.de
    Internet: www.kirche-duisburg.de
    Datum: 18.10.2010