Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer

Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

Schulamt für
den Kreis Gütersloh
33324 Gütersloh

1 Stelle mit einem Stellenumfang von: 24/28 Stunden

Der herkunftssprachliche Unterricht in Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, dass zugewanderte Kinder und Jugendliche ihre Herkunftssprache und die damit verbundene Landeskunde ergänzend zum regulären Unterricht erlernen und vertiefen. Er soll in der Sekundarstufe I nach und nach in ein Fremdsprachenangebot umgewandelt werden.

Bewerbungsvoraussetzungen für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache:

  1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss über eine Befähigung für ein Lehramt nach deutschem Recht in dem Fach der Herkunftssprache (Türkisch) verfügen.
  2. Es können auch Lehrkräfte mit einer Befähigung für Lehramt nach deutschem Recht herkunftssprachlichen Unterricht erteilen, die statt der Lehrbefähigung für das ausgeschrieben Fach des herkunftssprachlichen Unterrichts (Türkisch) die geforderte Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1  nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren, beurteilen“ des Europarates nachweisen und ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der methodisch-didaktischen Fortbildungsmaßnahme ihrer Bewerbung schriftlich verbindlich erklärt haben. Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme entfällt, wenn die Lehrkraft bereits eine Lehrbefähigung für eine Fremdsprache erworben hat.
  3. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die Voraussetzungen nach Nummer 1 oder 2 erfüllen, können auch ausnahmsweise Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die
    1. über eine Lehramtsprüfung des Heimatlandes in der Sprache Türkisch verfügen oder
    2. über einen deutschen oder russischen Hochschulabschluss im Fach Türkisch verfügen.

In den Fällen unter Nummer 3 müssen die Bewerberinnen und Bewerber

  • die Bereitschaft zur Teilnahme an einer didaktisch-methodischen Fortbildung schriftlich verbindlich erklärt haben und
  • an einem einwöchigen Orientierungsseminar teilnehmen.

Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht und die Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben.

Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:

  1. den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache oder
  2. das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „gut“ oder
  3. die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium, das vom Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird (und einmalig wiederholt werden kann) oder
  4. einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelassenen Sprachnachweis.

Der Einsatz erfolgt vorrangig an verschiedenen Schulen im Kreis Gütersloh. Zudem findet der Unterricht in der Regel am Nachmittag statt. Es soll ein möglichst flächendeckendes Unterrichtsangebot gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden Schulen aufgebaut werden.

Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewerbungsfrist schriftlich (z. B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse bzw. Arbeitsverträge) nachgewiesen werden. Als Nachweise werden nur schriftliche Bestätigungen Dritter anerkannt. Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen; seitens des zuständigen Schulamtes erfolgt keine Benachrichtigung über fehlende Unterlagen.

Anerkennungen von Studienabschlüssen als Lehrbefähigung oder Erste Staatsprüfung für ein Lehramt können bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.

Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß der Nummern 1 und 2 erfolgt unbefristet.

Die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern aus einem nicht deutschsprachigen Land werden für 2 Jahre befristet eingestellt.

Die Vergütung erfolgt als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftiger nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen.

Die Stelle kann zum 01.02.2011 besetzt werden.

Bewerbungen sind bis zum 08. September 2010 das Schulamt des Kreises Gütersloh, 33324 Gütersloh, zu richten.

Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.

Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

Schulamt für
die Stadt Bielefeld
Ravensberger Straße 12
33602 Bielefeld

2 Stellen mit einem Stellenumfang von jeweils: 18/28 Stunden

Der herkunftssprachliche Unterricht in Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, dass zugewanderte Kinder und Jugendliche ihre Herkunftssprache und die damit verbundene Landeskunde ergänzend zum regulären Unterricht erlernen und vertiefen. Er soll in der Sekundarstufe I nach und nach in ein Fremdsprachenangebot umgewandelt werden.

Bewerbungsvoraussetzungen für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache:

  1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss über eine Befähigung für ein Lehramt nach deutschem Recht in dem Fach der Herkunftssprache (Türkisch) verfügen.
  2. Es können auch Lehrkräfte mit einer Befähigung für Lehramt nach deutschem Recht herkunftssprachlichen Unterricht erteilen, die statt der Lehrbefähigung für das ausgeschrieben Fach des herkunftssprachlichen Unterrichts (Türkisch) die geforderte Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1  nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren, beurteilen“ des Europarates nachweisen und ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der methodisch-didaktischen Fortbildungsmaßnahme ihrer Bewerbung schriftlich verbindlich erklärt haben. Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme entfällt, wenn die Lehrkraft bereits eine Lehrbefähigung für eine Fremdsprache erworben hat.
  3. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die Voraussetzungen nach Nummer 1 oder 2 erfüllen, können auch ausnahmsweise Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die
    1. über eine Lehramtsprüfung des Heimatlandes in der Sprache Türkisch verfügen oder
    2. über einen deutschen oder türkischen Hochschulabschluss im Fach Türkisch verfügen.

In den Fällen unter Nummer 3 müssen die Bewerberinnen und Bewerber

  • die Bereitschaft zur Teilnahme an einer didaktisch-methodischen Fortbildung schriftlich verbindlich erklärt haben und
  • an einem einwöchigen Orientierungsseminar teilnehmen.

Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht und die Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben.

Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:

  1. den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache oder
  2. das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „gut“ oder
  3. die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium, das vom Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird (und einmalig wiederholt werden kann) oder
  4. einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelassenen Sprachnachweis.

Der Einsatz erfolgt vorrangig an verschiedenen Schulen im Bereich der Stadt Bielefeld. Zudem findet der Unterricht in der Regel am Nachmittag statt. Es soll ein möglichst flächendeckendes Unterrichtsangebot gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden Schulen aufgebaut werden.

Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewerbungsfrist schriftlich (z. B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse bzw. Arbeitsverträge) nachgewiesen werden. Als Nachweise werden nur schriftliche Bestätigungen Dritter anerkannt. Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen; seitens des zuständigen Schulamtes erfolgt keine Benachrichtigung über fehlende Unterlagen.

Anerkennungen von Studienabschlüssen als Lehrbefähigung oder Erste Staatsprüfung für ein Lehramt können bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.

Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß der Nummern 1 und 2 erfolgt unbefristet.

Die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern aus einem nicht deutschsprachigen Land werden für 2 Jahre befristet eingestellt.

Die Vergütung erfolgt als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftiger nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen.

Die Stelle kann zum sofortigen Zeitpunkt besetzt werden.

Bewerbungen sind bis zum 08. September 2010 an das Schulamt der Stadt Bielefeld, Ravensberger Straße 12, 33602 Bielefeld,  zu richten.

Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.

Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer

für den herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

Schulamt für die Stadt Remscheid

Schützenstr. 57 Telefon: 02191/ 16-2545

42853 Remscheid Fax: 02191/ 16-3369

Stellenumfang: 28 Wochenstunden

Aufgabe des herkunftssprachlichen Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten zugewanderter Kinder und Jugend-lichen in Wort und Schrift zu erhalten und zu erweitern sowie die für die Landeskun-de wichtigen Inhalte zu vermitteln.

Bewerbungsvoraussetzungen für Lehrerinnen und Lehrer für den herkunfts-sprachlichen Unterricht in türkischer Sprache:

1.

Die Bewerberin oder der Bewerber muss über

ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrhein-westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes oder eines anderen Landes im Fach Türkisch oder

über ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrhein-westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes oder eines anderen Landes in anderen Fächern sowie zusätz-lich über eine Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1 für Türkisch (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren, beur-teilen“ des Europarates) verfügen.

In diesem Fall ist zusätzlich die Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. 8) beizulegen.

Diese Bewerber werden entsprechend der Lehramtsbefähigung im regulären Un-terricht und im herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt.

2. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllen, können auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die

über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach Türkisch verfügen oder

über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach Tür-kisch verfügen,

In beiden Fällen müssen die Bewerber eine schriftliche Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftsspra-chenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. 8) beilegen,

sowie an einem einwöchigen Orientierungsseminar (BASS 20-11 Nr. 5) teilneh-men. Das Seminar findet unmittelbar vor Beginn des Schuljahres bzw. vor Beginn des Schulhalbjahres statt, zu dem die Lehrkraft ihre Unterrichtstätigkeit aufnimmt.

In beiden Fällen erfolgt die Einstellung zunächst befristet zum Zwecke der Erpro-bung für maximal 2 Jahre.

Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht und die Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben. Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:

den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache oder

das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „gut“ oder

die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium, das vom Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird oder

einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelassenen Sprachnachweis.

Im Übrigen sind von ausländischen Lehrkräften die Anforderungen des gem. Runder-lasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Innenminsteriums zu Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Lehrkrafte an deutschen Schulen vom 02.07.2008 (BASS 21-08 Nr. 1.1) zu erfüllen.

Der Einsatz erfolgt vorrangig an verschiedenen Schulen in Remscheid. Bei Bedarf kann der Einsatz im Wege einer Abordnung auch an Schulen anderer Schulamtsbe-zirke stattfinden. Zudem findet der Unterricht in der Regel am Nachmittag statt. Es soll ein möglichst flächendeckendes Unterrichtsangebot gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden Schulen aufgebaut werden.

Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewerbungsfrist schriftlich (z. B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Ar-beitszeugnisse bzw. Arbeitsverträge, ausländische Hochschulzeugnisse in beglau-bigter deutscher Übersetzung durch staatl. anerkannte Übersetzungsbüros) nachge-wiesen werden. Als Nachweise werden nur schriftliche Bestätigungen Dritter aner-kannt.

Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen; auf Grund der zu erwar-tenden hohen Bewerberzahlen kann seitens des zuständigen Schulamtes keine Be-nachrichtigung über fehlende Unterlagen erfolgen.

Anerkennungen von Studienabschlüssen als Lehrbefähigung nach nordrhein-west-fälischem Recht oder Nachweise über Lehramtsprüfung des Heimatlandes können bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.

Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß Nummer 1 erfolgt unbefristet. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus-setzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.

In den übrigen Fallgruppen erfolgt die Vergütung als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäf-tigter nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen.

Die Stelle ist schnellstmöglichst zu besetzen.

Bewerbungen sind bis zum 10.09.2010 an das Schulamt für die Stadt Remscheid, Schützenstr. 57 in 42853 Remscheid zu richten. Es gilt das Datum des Eingangs beim Schulamt. Elektronische Bewerbungen sind nicht zulässig.

Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.

Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer

für den herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

Schulamt für die Stadt Oberhausen

Bahnhofstr. 66 Telefon: 0208/825-2206

46145 Oberhausen Fax: 0208/825-5403

Stellenumfang: insgesamt sind 2 Vollzeit-Stellen mit je 28 Wochenstunden zu beset-zen

Aufgabe des herkunftssprachlichen Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten zugewanderter Kinder und Jugend-lichen in Wort und Schrift zu erhalten und zu erweitern sowie die für die Landeskun-de wichtigen Inhalte zu vermitteln.

Bewerbungsvoraussetzungen für Lehrerinnen und Lehrer für den herkunfts-sprachlichen Unterricht in türkischer Sprache:

1.

Die Bewerberin oder der Bewerber muss über

ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrhein-westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes oder eines anderen Landes im Fach Türkisch oder

über ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrhein-westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes oder eines anderen Landes in anderen Fächern sowie zusätz-lich über eine Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1 für Türkisch (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren, beur-teilen“ des Europarates) verfügen.

In diesem Fall ist zusätzlich die Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. 8) beilegen.

Diese Bewerber werden entsprechend der Lehramtsbefähigung im regulären Un-terricht und im herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt.

2. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllen, können auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die

über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach Türkisch verfügen oder

über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach Tür-kisch verfügen,

In beiden Fällen müssen die Bewerber eine schriftliche Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftsspra-chenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. 8) beilegen,

sowie an einem einwöchigen Orientierungsseminar (BASS 20-11 Nr. 5) teilneh-men. Das Seminar findet unmittelbar vor Beginn des Schuljahres bzw. vor Beginn des Schulhalbjahres statt, zu dem die Lehrkraft ihre Unterrichtstätigkeit aufnimmt.

In beiden Fällen erfolgt die Einstellung zunächst befristet zum Zwecke der Erpro-bung für maximal 2 Jahre.

Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht und die Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben. Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:

den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache oder

das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „gut“ oder

die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium, das vom Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird oder

einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelassenen Sprachnachweis.

Im Übrigen sind von ausländischen Lehrkräften die Anforderungen des gem. Runder-lasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Innenminsteriums zu Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Lehrkrafte an deutschen Schulen vom 02.07.2008 (BASS 21-08 Nr. 1.1) zu erfüllen.

Der Einsatz erfolgt vorrangig an verschiedenen Schulen in Oberhausen. Bei Bedarf kann der Einsatz im Wege einer Abordnung auch an Schulen anderer Schulamtsbe-zirke stattfinden. Zudem findet der Unterricht in der Regel am Nachmittag statt. Es soll ein möglichst flächendeckendes Unterrichtsangebot gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden Schulen aufgebaut werden.

Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewerbungsfrist schriftlich (z. B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Ar-beitszeugnisse bzw. Arbeitsverträge, ausländische Hochschulzeugnisse in beglau-bigter deutscher Übersetzung durch staatl. anerkannte Übersetzungsbüros)) nach-gewiesen werden. Als Nachweise werden nur schriftliche Bestätigungen Dritter aner-kannt.

Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen; auf Grund der zu erwar-tenden hohen Bewerberzahlen kann seitens des zuständigen Schulamtes keine Be-nachrichtigung über fehlende Unterlagen erfolgen.

Anerkennungen von Studienabschlüssen als Lehrbefähigung nach nordrhein-west-fälischem Recht oder Nachweise über Lehramtsprüfung des Heimatlandes können bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.

Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß Nummer 1 erfolgt unbefristet. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus-setzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.

In den übrigen Fallgruppen erfolgt die Vergütung als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäf-tigter nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen.

Die Stellen sind schnellstmöglichst zu besetzen.

Bewerbungen sind bis zum 17.09.2010 an das Schulamt für die Stadt Oberhausen, Bahnhofstr. 66 in 46145 Oberhausen zu richten. Es gilt das Datum des Eingangs beim Schulamt. Elektronische Bewerbungen sind nicht zulässig.

Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.