Gericht: „Islam-Holding“ hat Anleger sittenwidrig geschädigt

17.8.2010
Gericht: „Islam-Holding“ hat Anleger sittenwidrig geschädigt

Nürnberg/Fürth – Das Unternehmen versprach ein „gottgefälliges Investment“, am Ende ging es vor allem um privaten Profit: Eine sogenannte Islam-Holding muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg 13 000 Euro Schadenersatz an einen in Fürth lebenden Türken zahlen.
Nach Ansicht des OLG war das Geschäftsmodell der Holding auf eine „sittenwidrige, vorsätzliche Schädigung der Anleger“ ausgelegt, heißt es in dem Urteil, das einen Richterspruch des Landgerichts Nürnberg-Fürth bestätigte.

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Quelle:

Anleger-sittenwidrig-geschaedigt.html