Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache
Schulamt für die Stadt Bottrop
Osterfelder Straße 27, 46215 Bottrop
Stellenumfang: 1 Stelle mit 28 Stunden , Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
Der Herkunftssprachliche Unterricht in Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, dass zugewanderte
Kinder und Jugendliche ihre Herkunftssprache und die damit verbundene Landeskunde neben
dem regulären Unterricht erlernen und vertiefen.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Sie verfügen über
1.
ein
Lehramt
nach
deutschem
Recht
im
Fach
Türkisch
oder
2. ein Lehramt nach deutschem Recht und über eine Sprachqualifikation gemäß der Kom-
petenzstufe C 1 in Türkisch (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen
„lernen, lehren, beurteilen“ des Europarates) sowie die methodisch-didaktische Fort-
bildungsmaßnahme.
Zugelassen sind auch Bewerberinnen und Bewerber, die eine schriftliche Bereitschafts-
erklärung zur Teilnahme an der methodisch-didaktischen Fortbildungsmaßnahme ihrer
Bewerbung beifügen (entfällt bei Lehrbefähigung für eine andere Fremdsprache).
3.
Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die Quali-
fikationen nach Nummer 1 oder 2 erfüllen, können ausnahmsweise auch Bewerberinnen
und Bewerber zugelassen werden, die über folgende Ausbildungen und Kompetenzen
verfügen:
a) ausländische
Lehramtsprüfung
für
das
Fach
Türkisch
oder
b) einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach Türkisch
oder
c) türkische Lehramtsprüfung oder einen türkischen Hochschulabschluss in einem
anerkannten Lehrfach und eine Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1
in Türkisch (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren,
beurteilen“ des Europarates) und den Ausführungen im Lehrplan entsprechend
(Schule in NRW, Heft Nr. 5018) über die funktionalen kommunikativen Kompetenzen
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hinaus auch über die nötigen interkulturellen und methodischen Kompetenzen sowie
über die sprachlichen Mittel und Sprachbewusstheit.
In allen unter 3. aufgeführten Fällen fügen die Bewerberinnen und Bewerber Ihrer Bewerbung
eine schriftliche Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an
– der methodisch-didaktischen Fortbildungsmaßnahme und
– einer pädagogischen Einführungsmaßnahme
bei.
Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes
haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht und die
Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben. Die Kenntnisse der deutschen Sprache sind
durch eine schriftliche Bescheinigung einer anerkannten Prüfung der Sprachkenntnisse nach-
zuweisen. Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:
a) den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache oder
b) das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „gut“
oder
c) die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium, das vom Landesprüfungsamt für Erste
Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird (und einmalig wiederholt
werden kann) oder
d) einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelassenen
Sprachnachweis.
Alle Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit fügen Ihrer Bewer-
bung bei: einen Nachweis über eine Aufenthaltserlaubnis, die sie zur Ausübung einer Er-
werbstätigkeit berechtigt oder die die Ausübung der Lehrtätigkeit ausdrücklich erlaubt.
Der Einsatz erfolgt vorrangig an verschiedenen Schulen in Bottrop. Zudem findet der Unterricht
in der Regel am Nachmittag statt. Es soll ein möglichst flächendeckendes Unterrichtsangebot
gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen Unterricht für Schüle-
rinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden Schulen
aufgebaut werden.
Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewer-
bungsfrist schriftlich (zum Beispiel: Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Arbeitszeug-
nisse bzw. Arbeitsverträge) nachgewiesen werden. Als Nachweise werden nur schriftliche Be-
stätigungen Dritter anerkannt. Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen; seitens
des zuständigen Schulamtes erfolgt keine Benachrichtigung über fehlende Unterlagen.
Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß der Nummern 1 und 2 erfolgt
unbefristet. Sie werden entsprechend ihrer Lehramtsbefähigung im regulären Unterricht und im
Herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt.
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Bewerberinnen und Bewerber gemäß Nummer 3 können zunächst befristet für ein Jahr einge-
stellt werden. Danach erfolgt bei Bewährung und nach Teilnahme an der Weiterqualifizierungs-
maßnahme die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
Die Vergütung erfolgt als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter nach dem TV-L und den ein-
schlägigen Eingruppierungserlassen. Für die Bewerber gemäß Fallgruppe 1 und 2 ist bei Vor-
liegen der laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen eine Übernahme in
das Beamtenverhältnis vorgesehen.
Die Stelle soll zum 01.02.2013 besetzt werden
Bewerbungen sind bis zum 30.11.2012 an das Schulamt für die Stadt Bottrop, Osterfelder
Straße. 27, 46215 Bottrop, zu richten.
Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.
Falls Sie Ihre eingereichten Unterlagen zurückerhalten möchten, fügen Sie bitte einen an sich
selbst adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag bei.