Jedes Jahr werden durchschnittlich 20.000 rechtsextreme Straftaten in Deutschland begangen, davon 900 – 1000 Gewalttate. Die Dunkelziffer dürfte höher sein, da rechtsextreme Taten in Statistiken meist nicht als solche deklariert werden.
Der deutsche Anti-Rassismus-Verein „Aktion Courage“ stellte mindestens 70 gewaltsame Polizeiübergriffe auf Migranten fest, die sich zwischen 2000 und 2003 ereigneten. Laut Bericht wurden alle 70 Personen unverschuldet Opfer von Gewaltverbrechen und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen. In drei Fällen kam es zum Tod. Auch hier dürfte die Dunkelziffer weit aus höher sein, da die meisten Opfer aus Angst keine Anzeige erstatten. Im Herbst 2004 wurde ein farbiger beleidigt und geschlagen. Die Polizisten wurden freigesprochen – das Opfer wegen Beleidigung verurteilt. So ergeht es den meisten Migranten und Migrantinnen die sich wehren.
ADB: Wurden die Polizisten trotzdem verurteilt?
Charles B.: Nein, ich hatte keine Chance vor Gericht. Der Richter hat der Polizei geglaubt, aber mir nicht. Er fragte mich sogar in der Verhandlung, wie es sein könnte, dass ich Deutscher bin, obwohl ich schwarze Hautfarbe habe. Dass ich mich für meine deutsche Staatsangehörigkeit vor einem Richter rechtfertigen muss, zeigt wie weit der Rassismus in Deutschland verbreitet ist. Die Polizisten wurden freigesprochen und ich musste 150 Euro wegen einer Beleidigung zahlen, die ich nie gesagt hatte. Nur weil ein Polizist meinte, dass ich ihn vielleicht „Arschloch oder so“ genannt hätte. Ein Afrikaner wird niemals Gerechtigkeit bekommen.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) prangerte Deutschland und forderte den Staat auf, etwas dagegen zu unternehmen. Von den 20 Beispielfällen waren 16 Personen ausländischer Herkunft. Laut Amnesty könne nur spekuliert werden, wie hoch die wahre Zahl von Opfern polizeilicher Gewalt in Deutschland sei, da es keine einheitlichen Statistiken und unparteiischen Gremien gäbe, die mögliche Übergriffe kontrollieren und Beschwerden nachgehen könnten. Die Schaffung unabhängiger Stellen gehört deshalb zu den Hauptforderungen des Berichts, ebenso die Unterzeichnung des UN-Zusatzabkommens zur Anti-Folter-Konvention. Doch dies scheiterte bislang am Widerstand der Länder!
Berichte über Misshandlungen durch Polizisten würden oft nicht an die zuständigen Gerichte weitergeleitet oder es verstrichen Jahre bis zur Anklageerhebung. „Schuldig gesprochene Polizisten erhalten bisweilen Strafen, die in keinem Verhältnis zur Schwere der Tat stehen“, so Barbara Lochbihler, Generalsekretärin von ai-Deutschland.
Im September 1994 wurden systematische Misshandlungen von Migranten/innen auf Hamburger Polizeiwachen bekannt. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss wurde eingesetzt, der einen 1.200 Seiten starken Bericht vorlegte. Doch dies alles ist nicht neu, bereits 1995 und 1997 machte Amnesty International Polizeiübergriffe in Deutschland bekannt, in denen die Mehrzahl der Opfer ausländischer Herkunft waren.
ADB: Noch am 30. April erstatteten die Eltern Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen die beteiligten Polizisten. Durch Fotos der Mutter waren die Folgen der Übergriffe ja gut dokumentiert. Wie war der Verlauf der Ermittlungen?
RAin Studzinsky: Die Ermittlungen wurden äußerst zögerlich geführt. Ich hatte schon im September 2005 viele Anträge gestellt, was noch alles ermittelt werden muss, doch wurde diesen im Wesentlichen nicht nachgegangen. Die Staatsanwaltschaft war schlicht und ergreifend untätig und die Akte blieb grob zusammengefasst ein Jahr liegen bzw. wurde einfach immer nur hin und her geschickt. Hinzu kommt, dass die beschuldigten Polizisten nur mit Codiernummern auftraten, obwohl es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich hatte zwar mehrfach beantragt, die Codierung aufzuheben oder eine Sperrerklärung zu machen, doch es gab keine Reaktion. Ein Polizist wechselte sogar im Laufe des Verfahrens seine Codiernummer, also soviel zur Eindeutigkeit von Codiernummern. Schließlich wurde im Januar 2006 das Verfahren mit der Begründung eingestellt, die Aussagen der Polizeibeamten stünden den Angaben meines Mandanten widersprüchlich gegenüber. Es sei nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit festzustellen, wodurch die Verletzungen verursacht worden seien. Dagegen habe ich Beschwerde eingelegt. Dann wurde das Verfahren von der Generalstaatsanwaltschaft endgültig eingestellt, worauf ich beim Kammergericht ein Klageerzwingungsverfahren eingereicht habe, um eine Anklageerhebung zu erreichen. Wenn dem nicht stattgegeben wird, beabsichtige ich, Verfassungsbeschwerde zu erheben, um dann schließlich zum Europäischen Gerichtshof gehen zu können.
Ist Deutschland auf dem rechten Auge blind?
Die Antwort überlasse ich jedem selbst…
Weitere Informationen unter:
Aktion Courage
Anti Diskrimminierungsbüro Berlin
Amnesty International
Mustafa Çelebi