Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer
für den Herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache
Schulamt für den Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Sachbearbeiter: Herr Uhländer Tel:02361/533019
Stellenumfang:28 Stunden
Einstellungsdatum: 01.02.2011
Der Herkunftssprachliche Unterricht in Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, dass zugewanderte Kinder und Jugendliche ihre Muttersprache und die damit verbundene Landeskunde neben dem regulären Unterricht erlernen und vertiefen.
Bewerbungsvoraussetzungen für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache:
1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss über ein in Deutschland erworbenes oder nach deutschem
Recht anerkanntes Lehramt im Fach Türkisch besitzen
oder
2. Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung nach deutschem Recht, die statt der Lehrbefähigung für das Fach Türkisch über die Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen ,,Lernen, lehren, beurteilen“ des Europarates (GeR) verfügen und ihre Bereitschaft zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung
,,Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ erklären.
3. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die Voraussetzungen
nach Nummer 1 oder 2 erfüllen, können auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die
a) über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach Türkisch verfügen.
oder
b) über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach Türkisch verfügen.
In beiden Fällen unter Nummer 3 müssen die Bewerberinnen und Bewerber
– ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der didaktischen und methodischen Fortbildung
,,Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ verbindlich erklären
– an einem einwöchigen Orientierungsseminar teilnehmen. Das Seminar findet unmittelbar vor Beginn des Schuljahres, zu dem die Lehrkraft ihre Unterrichtstätigkeit aufnimmt.
Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Der Einsatz erfolgt vorrangig schulformübergreifend (Grund- und Hauptschulen) an verschiedenen Schulen im Kreis Recklinghausen. Zudem findet der Unterricht in der Regel am Nachmittag statt. Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewerbungsfrist schriftlich (z. B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse bzw. Arbeitsverträge) nachgewiesen werden.
Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen; auf Grund der zu erwartenden hohen Bewerberzahlen kann seitens des zuständigen Schulamtes keine Benachrichtigung über fehlende Unterlagen erfolgen.
Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß Nummer 1, 2 erfolgt unbefristet. Bewerberinnen und Bewerber gemäß Nummer 3 a) und 3 b), werden befristet zur Erprobung für 1 Jahr eingestellt.
Die Vergütung erfolgt als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen. Für die Bewerber gemäß Fallgruppe 1und 2 ist bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen eine Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.
Die Stelle kann vier Mal besetzt werden.
Bewerbungen sind bis zum 24.11.2010 an das Schulamt für den Kreis Recklinghausen zu richten. Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.