Frauenstimmrecht in der Schweiz

aaDas Frauenstimmrecht in der Schweiz (Stimm- und Wahlrecht) wurde durch eineeidgenössische Abstimmung am 7. Februar 1971 eingeführt. Formell wurde dasFrauenstimmrecht am 16. März 1971 wirksam. Die Schweiz war somit eines der letzten europäischen Länder, welches seiner weiblichen Bevölkerung die vollenBürgerrechte zugestand, doch sie war das erste Land, in dem dies durch eineVolksabstimmung (des männlichen Teils der Bevölkerung) geschah.

Bis zur Einführung des Frauenstimmrechts in allen Kantonenvergingen allerdings noch weitere 20 Jahre: Am 27. November 1990 gab das Bundesgericht einer Klage von Frauen aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden Recht und bestätigte damit die Verfassungswidrigkeit der Innerrhoder Kantonsverfassung in diesem Punkt.[1] So führte Appenzell Innerrhoden als letzter Kanton das Stimmrecht für Frauen auf kantonaler Ebene ein, entgegen einem Mehrheitsentscheid der Männer an der Landsgemeinde am 29. April 1990.

Der Hauptgrund für die vergleichsweise späte Umsetzung liegt im politischen System der Schweiz. Bei Vorlagen, welche die Verfassung betreffen, entscheidet allein das stimmberechtigte Volk zusammen mit den Kantonen. Um das Stimmrechtauf den verschiedenen Ebenen einführen zu können, bedurfte es jeweils der Mehrheit der stimmberechtigten Männer. Auf nationaler Ebene war zudem dasStändemehr nötig, also die Mehrheit der zustimmenden Kantone. Ein weiteres Hindernis lag in der Tatsache, dass in der Bundesverfassung (BV) von 1848 das Wahlrecht vielfach an den aktiven Wehrdienst gekoppelt war. In vielen Kantonen galt: wer Art. 18 BV Jeder Schweizer ist wehrpflichtig nicht erfüllte, war vom Aktivbürgerrecht ausgeschlossen.