NSU: Gericht muss Sitzplätze für ausländische Presse bereitstellen

Das Oberlandesgericht München muss beim NSU-Prozess eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter ausländischer Medien vergeben. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden.

Berlin – Das Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde der türkischen Zeitung „Sabah“ gegen die Platzvergabe beim Münchner NSU-Prozess teilweise stattgegeben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ordnete an, dass das Oberlandesgericht München „eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten“ vergeben müsse.

NSU-Prozess - Verhandlungssaal

Wie die Platzvergabe im einzelnen geschehen soll, ließen die Verfassungsrichter offen. Möglich wäre demnach, ein Zusatzkontingent von mindestens drei Plätzen zu schaffen, die nach dem Prioritätsprinzip oder per Los vergeben würden. Auch bleibe dem Gericht die Möglichkeit, die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln zu gestalten.

Das Münchner Oberlandesgericht war bislang nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Es hatte am vergangenen Mittwoch in einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht Pannen bei der Sitzvergabe zum NSU-Prozess eingeräumt. Einige Medien seien später als andere über den Start der Akkreditierung informiert worden. Zudem seien einige Journalisten über den ungefähren Zeitpunkt des Akkreditierungsbeginns vorab informiert gewesen.

„Das Gericht hat ein ganz klares Signal gesetzt“

Acht der zehn Mordopfer hatten türkische Wurzeln. Das OLG vergab die 50 festen Presseplätze jedoch nach dem Eingang der Anmeldung, türkische Medien ergatterten keinen Platz. Die Zeitung „Sabah“ legte deshalb Verfassungsbeschwerde ein. Vizechefredakteur Ismail Erel hatte knapp 20 Minuten später als andere Medien die E-Mail über den Akkreditierungsbeginn bekommen. Die Platzvergabe hatte für heftige Kritik gesorgt.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nahm „Sabah“ mit Erleichterung auf. „Wir haben uns nicht zu Unrecht ungleich behandelt gefühlt“, sagte Erel. „Das Gericht hat ein ganz klares Signal gesetzt.“ Auch die Bundesregierung begrüßte das Votum der Verfassungsrichter. „Ich bin sehr erleichtert über die Karlsruher Entscheidung“, sagte Außenminister Guido Westerwelle SPIEGEL ONLINE.

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Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Recht der Klägerin auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb verletzt worden sein könnte. Allerdings sei die Entscheidung über die Verteilung knapper Sitzplätze bei einem Gerichtsverfahren grundsätzlich eine Frage, die von den Richtern vor Ort geklärt werden müsse. Dabei gebe es einen weiten Entscheidungsspielraum, räumte das Verfassungsgericht ein. „Deshalb kann die Eilentscheidung nur auf eine Folgenabwägung gestützt werden.“

Auch der Justizreporter Ulf Stuberger hatte Verfassungsbeschwerde gegen die Platzvergabe eingelegt. Diese lehnte das Verfassungsgericht ohne Begründung ab. Stuberger teilte mit, er sei dennoch zufrieden, weil die „Sabah“-Beschwerde erfolgreich gewesen sei. Er freue sich, dass nun Presseplätze für türkische Kollegen reserviert würden. Bei der Neuregelung der Platzvergabe könnten auch andere Kritikpunkte beseitigt werden. Stuberger hatte etwa bemängelt, dass es bei Erkrankung eines Journalisten nicht möglich sei, einen Kollegen aus derselben Redaktion oder demselben Pressebüro nachzunominieren.

Hauptangeklagte in dem Prozess, der am 17. April beginnen soll, ist die 38-jährige Beate Zschäpe. Ihr wird unter anderem Mittäterschaft in der Mordserie vorgeworfen. Der rechtsextremistische Hintergrund der Taten blieb Polizei und Justiz lange Zeit verborgen.

wit/ulz/dpa/Reuters

via NSU: Gericht muss Sitzplätze für ausländische Presse bereitstellen – SPIEGEL ONLINE.