Medienbericht zur Zwickauer Zelle: Verfassungsschutz soll Neonazi-Fahndung sabotiert haben

Bei der Observierung des Neonazi-Anführers Tino Brandt hatte die Polizei mächtige Gegenspieler: Der Verfassungsschutz informierte den Thüringer offenbar jederzeit über seine Verfolger. Unterdessen fehlen den Behörden offenbar Beweise gegen die inhaftierte Beate Zschäpe.

Polizeiüberwachung zwecklos: Neonazi-Anführer Tino Brandt wusste offenbar vom Verfassungsschutz von seiner Observierung© Martin Gerten/DPA

Der Thüringer Neonazi-Anführer Tino Brandt ist über seine Verfolger offenbar gut informiert gewesen: Wie die „Berliner Zeitung“ unter Berufung auf Sicherheitskreise berichtet, hat der Verfassungsschutz ihn über die Observationsmaßnahmen der Polizei auf dem Laufenden gehalten. Brandt war damals als V-Mann für den Verfassungsschutz tätig.

Verfassungsschützer verfolgten Polizisten

Dem Neonazi sei demnach mitgeteilt worden, dass die Polizei ihn aus einer angemieteten Wohnung in der Nähe seines Rudolstädter Hauses heraus überwache. Auch hätten seine Verbindungsführer vom Landesamt für Verfassungsschutz die Fahrzeuge beschrieben, die von dem polizeilichen Observationsteam benutzt wurden. Es sei sogar vorgekommen, dass Verfassungsschützer in ihren Autos die Polizisten verfolgten, die ihrerseits Brandt hinterher fuhren.

Der NPD-Funktionär und V-Mann Brandt soll vom Verfassungsschutz 2000 Mark (1022 Euro) erhalten haben. Das Geld sollte er nach Medienberichten dem Neonazi-Trio Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zukommen lassen, damit sich diese neue Pässe beschaffen können. Dazu wurde ein Mittelsmann eingeschaltet. Das Geld kam bei dem Zwickauer Neonazi-Trio Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt , dem mindestens zehn Morde angelastet werden, allerdings nicht an.

Nicht genug Beweise gegen Zschäpe

Die inhaftierte Rechtsextremistin Beate Zschäpe kann womöglich nicht wegen Mordes, Beihilfe zum Mord oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden. Wie die Online-Ausgabe der „Mitteldeutschen Zeitung“ am Montag berichtete, geht man im Bundesinnenministerium davon aus, dass sich gegen Zschäpe letztlich nur der Vorwurf der Brandstiftung in ihrer eigenen Wohnung erhärten lasse. Die Zeitung berief sich auf die Spitze des Ministeriums.

Zwar war Zschäpe jahrelang gemeinsam mit ihren Gesinnungsgenossen Böhnhardt und Mundlos im Untergrund. Sie schweige jedoch und werde dies nach Einschätzung des Ministeriums auch weiterhin tun, berichtete das Blatt. Das würde bedeuten, dass Zschäpe die Mitwisserschaft beziehungsweise die Beteiligung an den zehn Morden der Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ nicht nachgewiesen werden könne, zitierte die Zeitung aus den Ministeriumskreisen. Dies hätte die Folge, dass der NSU nicht als terroristische Vereinigung gelten würde, weil eine terroristische Vereinigung laut Paragraf 129 a Strafgesetzbuch aus mindestens drei Menschen besteht.

Keine Kronzeugin

Gelinge der Nachweis der Mitwisser- beziehungsweise Mittäterschaft von Zschäpe oder anderer inhaftierter Verdächtiger nicht, seien Böhnhardt und Mundlos im juristischen Sinne als Einzeltäter zu werten, berichtete die „Mitteldeutsche Zeitung“. Neben Zschäpe sitzen vier weitere Verdächtige in Untersuchungshaft. Generalbundesanwalt Harald Range hat die Anwendung der Kronzeugenregelung auf Zschäpe bereits abgelehnt. Dafür seien die Vorwürfe zu schwerwiegend, erklärte er in Interviews. Die Kronzeugenregelung ermöglicht Strafmilderung, wenn ein Verdächtiger aussagt

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