Von Roland Preuß
Türkische Touristen oder Arbeitskräfte, die nach Deutschland kommen, können aufatmen: Mit den Tücken der hiesigen Bürokratie müssen sie sich nicht länger herumschlagen. Die Visa-Regeln widersprechen Experten zufolge dem europäischen Recht – und seien „pure Heuchelei“ der Bundesregierung.
Es geht um Leute wie Ali Nesin. Der Mathematikprofessor aus Istanbul wollte vergangenen Herbst nach Essen fliegen, zu einem Gedenktag für seinen Vater, den Schriftsteller Aziz Nesin. Dafür brauchte er ein Visum. Doch ein Stapel Dokumente reichte dem deutschen Konsulat nicht, es bestellte den Professor ein – um 6.30 Uhr morgens.
Nesin lehnte es ab, sich dort im Morgengrauen in die Schlange zu zwängen und blieb zu Hause. „Das Vorgehen ist erniedrigend“, sagt er. Türkische Visaaspiranten lernen deutsche Gründlichkeit schon vor ihrem Besuch kennen, es gibt ein Dutzend Merkblätter zu dem Antrag, und selbst wer kein Visum braucht, soll im Konsulat eine Befreiungsbescheinigung besorgen.
Das Gerangel vor den Konsulaten könnte bald ein Ende haben, denn zentrale Einschränkungen für die Einreise und den Aufenthalt von Türken in Deutschland verstoßen gegen europäisches Recht. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest eine Expertise der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Demnach darf von allen Türken, die als Touristen einreisen oder für eine gewisse Zeit als Dienstleister arbeiten, kein Visum mehr verlangt werden.
Auftraggeber des Gutachtens ist die Linksfraktion, die Fachleute der Wissenschaftlichen Dienste arbeiten jedoch überparteilich.
Deutschtest nicht nach europäischem Recht
Hintergrund ist ein Vertrag der EU mit der Türkei von 1980. In dem Assoziierungsabkommen hatte die Europäische Gemeinschaft Ankara versichert, keine neuen Hürden für türkische Arbeitnehmer, ihre Familien und den Dienstleistungsverkehr einzuführen, unter den auch Touristen fallen können. Damit wollte Brüssel die Türkei stärker an Europa binden. Dies hat laut Gutachten zur Folge, dass weitere Einschränkungen im Vergleich zur damaligen Rechtslage nicht möglich sind. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in den vergangenen Jahren das Abkommen zunehmend großzügiger ausgelegt und bestimmt, dass die Regelungen nicht nur für die Türken gelten, die bereits länger in einem EU-Staat leben, sondern auch für diejenigen, die neu zuziehen.
Deshalb geht es nicht nur um Besucher wie Professor Nesin, sondern auch um Zuwanderer, Türken etwa, die nach Deutschland heiraten. Denn auch der vor vier Jahren eingeführte Deutschtest, den ausländische Ehegatten vor dem Umzug nach Deutschland bestehen müssen, sei „wohl nicht“ mit europäischem Recht vereinbar, weil er den türkischen Arbeitnehmer in seiner Freizügigkeit einschränke, heißt es in dem Gutachten.
Das Integrationsinstrument Deutschtest würde der Regierung damit aus der Hand genommen, sie müsste das Heiraten nach Deutschland wieder erleichtern. In Fachkreisen wird seit längerem bezweifelt, dass Teile des deutschen Ausländerrechts mit dem Abkommen von 1980 vereinbar sind. Die Gutachter der Wissenschaftlichen Dienste bekräftigen nun diese Bedenken und erhöhen damit den Druck auf die Bundesregierung, die Regeln zu lockern.
Die Initiatorin des Gutachtens, die Abgeordnete Sevim Dagdelen (Linke), sagt, es sei „pure Heuchelei“, wenn die Bundesregierung von Migranten ständig Rechtstreue fordere, selbst aber europäisches Recht „aus politischem Kalkül“ missachte. Das Bundesinnenministerium dagegen hält an seiner Auffassung fest, Visafreiheit gebe es nur in Ausnahmefällen. Nun warten beide Seiten auf ein neues Urteil des EuGH. Der entscheidet wohl nächstes Jahr – über den Fall eines türkischen Touristen.
via Deutsche Visapolitik für Türken – Grenzfall – Politik – sueddeutsche.de.