„Bildungs- und Teilhabegutscheine“
Grundsätzliche Informationen auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums:
Danach können Bildungsschecks nur Kinder bekommen, bei denen die Erreichung des Klassenziels gefährdet ist und nur wenn die Schule kein eigenes geeignetes Angebot hat. Das heißt, für Kinder an Grundschulen mit OGS kann es schon schwierig werden. Darüber hinaus wird es aber auch die „Teilhabeschecks“ geben, mit denen Vereinsmitgliedschaften etc. bezuschusst werden können. Das heißt, wenn Kinder an Hausaufgabenhilfegruppen in Vereinen teilnehmen, könnten die Vereinsmitgliedschaften bezuschusst werden. Dafür gibt es aber noch keine Kriterien. Anträge von ALG II-Beziehern können schon bei der job-com gestellt werden.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:
Sybille Haußmann
Kreisverwaltung Düren Stabsstelle für Migrationsangelegenheiten Raum 63 (HausA) Bismarckstr. 16 52351Düren Tel.: 0049-2421-22-2150 Fax: 0049-2421-22-2586 Handy: 0160-97265026 Email: [email protected] www.kreis-dueren.de www.integra-netz.de