Fragen und Antworten zum Integrationskurs

Ob bei der Jobsuche oder im Supermarkt – die Sprache ist der Schlüssel für eine geglückte Integration. Deshalb werden in Deutschland Integrationskurse angeboten, die mehr sind, als nur reine Sprachkurse. Was darin gelehrt wird, wer dazu verpflichtet werden kann und wer nicht – tagesschau.de gibt einen Überblick.

Was ist ein Integrationskurs?

In staatlich subventionierten Integrationskursen lernen Zuwanderer Deutsch und erhalten grundlegende Kenntnisse über die deutsche Gesellschaft. Die Angebote richten sich an Migranten, die nicht mehr schulpflichtig sind. Ziel ist es, ihnen bessere Chancen auf eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen und es ihnen damit zu erleichtern, einen Platz in der hiesigen Gesellschaft zu finden.

Für wen sind Integrationskurse Pflicht?

Immigranten, die vor dem 1. Januar 2005 eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, können zur Teilnahme verpflichtet werden, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen – vor allem, wenn sie integrationsbedürftig sind. Damit werden Zuwanderer bezeichnet, denen es nicht gelungen ist, sich ohne staatliche Hilfe in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in Deutschland einzugliedern. Ihre besondere Integrationsbedürftigkeit stellt die Ausländerbehörde fest.

Neuzuwanderer sind generell zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Diese Pflicht können sie nur umgehen, wenn sie mit einem Zertifikat oder Abschluss die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen können. Neuzuwanderer können zur Teilnahme auch dann verpflichtet werden, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen.

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